Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 1, 2, 3, 782 | Volksgruppen, von allen politischen und kulturellen Gruppen
2 1, 2, 3, 899 | die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten
3 3, 1, 1, 1740| und gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen
4 3, 1, 2, 1910| vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht.
5 3, 2, 1, 2108| gebührenden Grenzen - von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang
6 3, 2, 2, 2237| 2237 Die politischen Autoritäten sind verpflichtet,
7 3, 2, 2, 2237| setzen. Die Ausübung der politischen Rechte soll das Gemeinwohl
8 3, 2, 2, 2241| die ihn aufnehmen.~Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick
9 3, 2, 2, 2244| erkannt. Die Kirche lädt die politischen Verantwortungssträger ein,
10 3, 2, 2, 2245| ihrer Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft keineswegs
11 3, 2, 2, 2431| institutionellen, rechtlichen und politischen Leerraum abspielen. Im Gegenteil,
12 3, 2, 2, 2442| Hirten der Kirche, in die politischen Strukturen und die Organisation
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