Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 2, 2, 3, 1623| dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen
2 2, 2, 3, 1625| schließen, und die ihren Konsens freiwillig äußern. „Frei
3 2, 2, 3, 1626| Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches
4 2, 2, 3, 1626| can. 1057, § 1). Falls der Konsens fehlt, kommt es nicht zur
5 2, 2, 3, 1627| 1627 Der Konsens besteht in dem „personal
6 2, 2, 3, 1627| meinem Mann" (0cM 45). Dieser Konsens, der die Brautleute aneinander
7 2, 2, 3, 1628| 1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes
8 2, 2, 3, 1628| menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [Vgl. CIC, can.
9 2, 2, 3, 1630| im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen
10 2, 2, 3, 1662| Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das
11 3, 2, 2, 2201| Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen
12 3, 2, 2, 2249| gründet auf dem Bund und dem Konsens der Gatten Ehe und Familie
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