Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 3, 1, 2, 1903| um es zu erreichen. Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen
2 3, 2, 1, 2187| wirtschaftlichen Zwänge sollen die Behörden für eine der Ruhe und dem
3 3, 2, 2, 2199| Lehrern, Vorgesetzten, Behörden und Regierenden mit ein,
4 3, 2, 2, 2229| unterstützen [Vgl. GE 6]. Die Behörden haben die Pflicht, dieses
5 3, 2, 2, 2234| sind.~ ~ ~Pflichten der Behörden~ ~
6 3, 2, 2, 2239| ist es, gemeinsam mit den Behörden im Geist der Wahrheit, Gerechtigkeit,
7 3, 2, 2, 2310| 2310 Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das
8 3, 2, 2, 2311| 2311 Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener
9 3, 2, 2, 2430| gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden.~ ~
10 3, 2, 2, 2498| schützen" (IM 12). Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen
|