Teil, Abschnitt, Kapitel, Absatz
1 3, 1, 2, 1938| Lebensbedingungen gelangt. Allzu große wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheiten
2 3, 2, 1, 2124| des Menschen durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Befreiung. „
3 3, 2, 2, 2410| sittlich gerecht ist. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben
4 3, 2, 2, 2423| Beziehungen ausschließlich durch wirtschaftliche Faktoren bestimmt werden,
5 3, 2, 2, 2426| Menschen zu dienen. Das wirtschaftliche Leben ist nicht allein dazu
6 3, 2, 2, 2426| menschlichen Gemeinschaft. Die wirtschaftliche Tätigkeit ist - gemäß ihren
7 3, 2, 2, 2429| Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche Unternehmung; jeder darf
8 3, 2, 2, 2438| sittliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungsziele einsetzen
9 3, 2, 2, 2441| vermindert das Elend und die wirtschaftliche Ausbeutung. Sie läßt die
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