KURZTEXTE
1743 Gott hat den Menschen der
Macht der eigenen Entscheidung überlassen (Sir 15 14) damit er seinem Schöpfer in
Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [Vgl. GS 17,1].
1744 Die Freiheit ist die Macht
zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu
setzen. Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen wenn sie auf Gott das höchste
Gut ausgerichtet ist.
1745 Die Freiheit kennzeichnet
die eigentlich menschlichen Handlungen. Sie macht den Menschen für willentlich
gesetzte Taten verantwortlich Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen.
1746 Unkenntnis Gewalt Furcht
und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die
Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder
aufheben.
1747 Das Recht seine Freiheit auszuüben
ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in religiösen
und sittlichen Belangen. Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht
gegeben alles zu sagen oder alles zu tun.
1748 Zur Freiheit hat uns Christus
befreit (Gal 5 1).
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