Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • ZWEITER TEIL DIE FEIER DES CHRISTLICHEN MYSTERIUMS
    • ZWEITER ABSCHNITT DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE
      • ERSTES KAPITEL DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN INITIATION
        • ARTIKEL 2 DAS SAKRAMENT DER FIRMUNG
          • I Die Firmung in der Heilsökonomie
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I Die Firmung in der Heilsökonomie

 

1286 Im Alten Bund haben die Propheten angekündigt, daß auf dem erhofften Messias aufgrund seiner Heilssendung [Vgl. Lk 4,16-22; Jes 61,1] der Geist des Herrn ruhen werde [Vgl. Jes 11,2]. Daß der Heilige Geist auf Jesus bei dessen Taufe durch Johannes herabkam, war das Zeichen dafür, daß er es ist, der kommen soll: Er ist der Messias, der Sohn Gottes [Vgl. Mt 3,13-17; Joh 1,33-34]. Weil Jesus durch den Heiligen Geist empfangen wurde, verläuft sein ganzes Leben und seine Sendung in völliger Gemeinschaft mit dem Heiligen Geist, den der Vater ihm „ohne Maß" gibt (Joh 3,34).

 

1287 Diese Fülle des Geistes sollte jedoch nicht einzig dem Messias, sondern dem ganzen messianischen Volk mitgeteilt werden [Vgl. Ez 36,25-27; Joël 3,1-2]. Christus verhieß wiederholt die Ausgießung des Geistes [Vgl. Lk 12,12; Joh 3,5-8; 7,37-39; 16.7-15; Apg 1.8] und löste sein Versprechen vorerst am Ostertag ein [Vgl. Joh 20,22] und noch offensichtlicher am Pfingsttag [Vgl. Apg 2,1-4]. Vom Heiligen Geist erfüllt, beginnen die Apostel „Gottes große Taten zu verkünden" (Apg 2,11). Petrus erklärt, daß diese Ausgießung des Geistes Zeichen der messianischen Zeiten sei [Vgl. Apg 2,17-18]. Wer der Predigt der Apostel Glauben schenkte und sich taufen ließ, erhielt die Gabe des Heiligen Geistes [Vgl. Apg 2,38].

 

1288 „Von da an vermittelten die Apostel den Neugetauften gemäß dem Willen Christi durch Auflegung der Hände die Gabe des Geistes zur Vollendung der Taufgnad [Vgl. Apg 8,15-17;19,5-6]. So wird im Hebräerbrief unter den Elementen der ersten christlichen Unterweisung die Lehre von der Taufe und von der Auflegung der Hände genannt [Vgl. Hebr 6,2]. Diese Auflegung der Hände wird in der katholischen Überlieferung zu Recht als Anfang des Firmsakramentes betrachtet, das die Pfingstgnade in der Kirche auf eine gewisse Weise fortdauern läßt" (Paul VI., Ap. Konst. „Divinæ consortium naturæ").

 

1289 Um die Gabe des Heiligen Geistes noch besser zu bezeichnen, kam zur Handauflegung sehr bald eine Salbung mit wohlriechendem Öl [Chrisam]. Diese Salbung veranschaulicht den Namen „Christ", der „Gesalbter" bedeutet und von Christus selbst abgeleitet ist, den „Gott ... gesalbt hat mit dem Heiligen Geist" (Apg 10,38). Der Salbungsritus besteht im Osten wie im Westen bis heute. Deshalb nennt man im Osten dieses Sakrament Chrismation, Salbung mit dem Chrisam, oder Myron, was „Chrisam" bedeutet. Im Westen weist die Bezeichnung Firmung einerseits auf die „Bestätigung" der Taufe hin, womit die christliche Initiation vervollständigt wird, und andererseits auf die Stärkung der Taufgnade - beide sind Früchte des Heiligen Geistes.

 

Zwei Traditionen: der Osten und der Westen

 

1290 In den ersten Jahrhunderten bildet die Firmung allgemein zusammen mit der Taufe eine einzige Feier, ein „Doppelsakrament", wie der hl. Cyprian sagt. Die Häufung der Kindertaufen, und zwar zu jeder Zeit des Jahres, und die Vermehrung der (Land-)Pfarreien lassen es dann, neben anderen Gründen, nicht mehr zu, daß der Bischof bei allen Tauffeiern anwesend ist. Weil man die Vollendung der Taufe dem Bischof vorbehalten möchte, kommt im Westen der Brauch auf, den Zeitpunkt der Spendung beider Sakramente voneinander zu trennen. Der Osten hat die beiden Sakramente miteinander vereint erhalten; die Firmung wird durch den Taufpriester erteilt. Dieser darf sie allerdings nur mit dem von einem Bischof geweihten „Myron" spenden [Vgl. CCEO, cann. 695,1; 696,1].

 

1291 Ein Brauch der Kirche Roms - eine nach der Taufe erfolgende zweimalige Salbung mit dem heiligen Chrisam - hat die Entwicklung der westlichen Praxis gefördert. Eine erste Salbung des Neugetauften wurde durch den Priester gleich im Anschluß an die Taufe vorgenommen und dann durch eine zweite Salbung vollendet, bei der der Bischof die Stirn jedes Neugetauften salbte [Vgl. Hippolyt, trad. ap. 21]. Die vom Priester vorgenommene erste Chrisamsalbung blieb mit dem Taufritus verbunden; sie bedeutet die Teilhabe des Getauften am Propheten-, Priester- und Königsamt Christi. Falls die Taufe einem Erwachsenen gespendet wird, findet nach der Taufe nur eine einzige Salbung statt: die der Firmung.

 

1292 Die Praxis der Ostkirchen verdeutlicht vor allem die Einheit der christlichen Initiation; die der lateinischen Kirche veranschaulicht die Gemeinschaft des neuen Christen mit seinem Bischof als dem, der die Einheit seiner Kirche, ihre Katholizität und ihre Apostolizität gewährleistet und dadurch auch den Zusammenhang mit den apostolischen Ursprüngen der Kirche Christi sichert.

 

 





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