Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • DRITTER TEIL DAS LEBEN IN CHRISTUS
    • ERSTER ABSCHNITT DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST
      • ZWEITES KAPITEL DIE MENSCHLICHE GEMEINSCHAFT
        • ARTIKEL 11 DIE SOZIALE GERECHTIGKEIT
          • I Die Achtung der menschlichen Person
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I Die Achtung der menschlichen Person

 

1929 Die soziale Gerechtigkeit läßt sich nur dann ereichen, wenn die überragende Würde des Menschen geachtet wird. Die Person ist das letzte Ziel der Gesellschaft; die Gesellschaft ist auf die Person hingeordnet.

 

Auf dem Spiel steht „die Würde der menschlichen Person, deren Verteidigung und Förderung uns vom Schöpfer anvertraut ist und deren verantwortliche Schuldner im strengen Sinn alle Männer und Frauen in jeder Lage der Geschichte sind" (SRS 47).

 

1930 Zur Achtung der menschlichen Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität. Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen, untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit‘. Wenn eine Autorität die Person nicht achtet, kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muß die Menschen guten Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen oder falschen Forderungen unterscheiden.

 

1931 Um die menschliche Person zu achten, muß man sich an den Grundsatz halten, daß „alle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind" (GS 27, 1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen „Nächsten", einen Bruder oder eine Schwester erblickt.

 

1932 Je größer die Hilflosigkeit eines Menschen in irgendeinem Lebensbereich ist, desto dringender ist die Pflicht, sich ihm durch tätigen Beistand als Nächster zu erweisen. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40).

 

1933 Diese Pflicht bezieht sich auch auf jene, die anders denken oder handeln als wir. Die Lehre Christi verlangt sogar, Schuld zu verzeihen. Sie dehnt das Gebot der Liebe, das Gebot des neuen Gesetzes, auf alle Feinde aus [Vgl. Mt 5,43 - 44]. Die Befreiung im Geist des Evangeliums ist unvereinbar mit dem Haß des Feindes als Person, nicht aber mit dem Haß auf das Böse, das er als Feind verübt.

 





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