Der Heilige Stuhl
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Katechismus der Katholischen Kirche

1997
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  • DRITTER TEIL DAS LEBEN IN CHRISTUS
    • ERSTER ABSCHNITT DIE BERUFUNG DES MENSCHEN: DAS LEBEN IM HEILIGEN GEIST
      • DRITTES KAPITEL DAS HEIL GOTTES: DAS GESETZ UND DIE GNADE
        • ARTIKEL 14 DIE KIRCHE - MUTTER UND LEHRMEISTERIN
          • II Die Gebote der Kirche
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II Die Gebote der Kirche

 

2041 Die Gebote der Kirche stehen im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt. Der verpflichtende Charakter dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze will den Gläubigen das unerläßliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern.

 

2042 Das erste Gebot (,‚Du sollst an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen") verlangt von den Gläubigen, an der Eucharistie teilzunehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [Vgl. CIC, cann. 1246-1248; CCEO, can. 881,1.2.4].

 

Das zweite Gebot (,‚Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten") sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [Vgl. CIC, can. 989; CCEO, can. 719]

 

Das dritte Gebot (,‚Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen") gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt [Vgl. CIC, can. 920; CCEO, cann. 708; 881,3].

 

2043 Das vierte Gebot (,‚Du sollst die gebotenen Feiertage halten") vervollständigt das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an den liturgischen Hauptfesten, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren [Vgl. CIC, can. 1246; CCEO, cann. 881,1,4; 880,3].

 

Das fünfte Gebot (,‚Du sollst die gebotenen Fasttage halten") sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, cann. 1249-1251; CCEO, can. 882].

 

Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222].

 

 





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