ARTIKEL 8
DAS ACHTE GEBOT
„Du
sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen" (Ex 20,16).
„Ihr
habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid
schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast" (Mt
5,33).
2464 Das achte
Gebot verbietet, in den Beziehungen zu anderen die Wahrheit zu verdrehen. Diese
moralische Vorschrift ergibt sich auch aus der Berufung des heiligen Volkes,
Zeuge seines Gottes zu sein, der die Wahrheit ist und sie will. In Worten oder
Taten gegen die Wahrheit zu verstoßen, bedeutet eine Weigerung, sich zur
moralischen Redlichkeit zu verpflichten; es ist eine tiefgreifende Untreue
gegenüber Gott und untergräbt damit die Fundamente des Bundes.
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