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Artikel 7
DAS SAKRAMENT DER EHE
1601 „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die
Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche
Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von
Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem
Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben" (CIC, can. 1055, §
1).
I. Die Ehe im Plane Gottes
1602 Die Heilige Schrift beginnt mit der Erschaffung des Mannes und
der Frau nach dem Bilde Gottes [Vgl. Gen 1,26—27] und schließt mit
der Vision der „Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9). Von ihren
ersten bis zu den letzten Seiten spricht die Schrift von der Ehe und ihrem „Mysterium",
von ihrer Einsetzung und dem Sinn, den Gott ihr gegeben hat, von ihrem
Ursprung und ihrem Ziel, von ihrer unterschiedlichen Verwirklichung im ganzen
Verlauf der Heilsgeschichte, von ihren aus der Sünde hervorgegangenen
Schwierigkeiten und von ihrer Erneuerung „im Herrn" (1 Kor 7,39)
im Neuen Bund Christi und der Kirche [Vgl. Eph 5,31—32].
DIE EHE IN DER SCHÖPFUNGSORDNUNG
1603 „Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe
[wurde] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ... Gott
selbst ist Urheber der Ehe" (GS 48,1). Die Berufung zur Ehe liegt
schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des
Schöpfers hervorgegangen sind. Die Ehe ist nicht eine rein menschliche
Institution, obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen
Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche
Veränderungen durchgemacht hat. Diese Unterschiede dürfen nicht die
bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen. Obwohl die Würde dieser
Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [Vgl. GS
47,2], besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der
ehelichen Vereinigung, denn „das Wohl der Person sowie der menschlichen und
christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und
Familiengemeinschaft verbunden" (GS 47,1).
1604 Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch
zur Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen
ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen [Vgl. Gen 1,27],
der selbst Liebe ist [Vgl. 1 Joh 4,8.16]. Da ihn Gott als Mann und Frau
geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen,
absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen des
Schöpfers gut, ja sehr gut [Vgl. Gen 1,31]. Die eheliche Liebe wird
von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen
Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: „Gott segnete
sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert
die Erde, unterwerft sie euch" (Gen 1,28).
1605 Die Heilige Schrift sagt, daß Mann und Frau füreinander
geschaffen sind: „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein bleibt" (Gen
2,18). Die Frau ist „Fleisch von seinem Fleisch" [Vgl. Gn 2,23], das
heißt: sie ist sein Gegenüber, ihm ebenbürtig und ganz nahestehend. Sie
wird ihm von Gott als eine Hilfe [Vgl. Gn 2,18. 20] gegeben und
vertritt somit Gott, in dem unsere Hilfe ist [Vgl. Ps 121,2]. „Darum
verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie
werden ein Fleisch" (Gen 2,24). Daß dies eine unauflösliche
Einheit des Lebens beider bedeutet, zeigt Jesus selbst, denn er erinnert
daran, was „am Anfang" der Plan Gottes war: „Sie sind also nicht mehr
zwei, sondern eins" (Mt 19,6).
DIE EHE UNTER DER HERRSCHAFT DER SÜNDE
1606 Jeder Mensch erfährt in seiner Umgebung und in sich selbst das
Böse. Diese Erfahrung zeigt sich auch in den Beziehungen zwischen Mann und
Frau. Ihre Vereinigung war zu allen Zeiten durch Zwietracht, Herrschsucht,
Untreue, Eifersucht und durch Konflikte bedroht, die bis zum Haß und zum
Bruch gehen können. Diese Unordnung kann sich mehr oder weniger stark
äußern; sie läßt sich je nach den Kulturen, Epochen und Individuen mehr
oder weniger überwinden, scheint aber doch eine allgemeine zu sein.
1607 Wie der Glaube uns sagt, stammt diese Unordnung, die wir mit
Schmerzen wahrnehmen, nicht aus der Natur des Mannes und der Frau und auch nicht
aus der Natur ihrer Beziehungen, sondern aus der Sünde. Als Bruch
mit Gott zieht die Ursünde als erste Folge den Bruch der ursprünglichen
Gemeinschaft zwischen Mann und Frau nach sich. Ihre Beziehungen werden durch
gegenseitige Vorwürfe [Vgl. Gen 3,12] getrübt; ihre gegenseitige, vom
Schöpfer eigens geschenkte Zuneigung [Vgl. Gen 2,22] entartet zu
Herrschsucht und Begierde [Vgl. Gen 3,16b]; die schöne Berufung von
Mann und Frau, fruchtbar zu sein, sich zu vermehren und sich die Erde zu
unterwerfen [Vgl. Gen 1,28], wird durch die Schmerzen des Gebärens und
durch die Mühe des Broterwerbs belastet [Vgl. Gen 3,16—19].
1608 Und doch bleibt, wenn auch schwer gestört, die
Schöpfungsordnung bestehen. Um die durch die Sünde geschlagenen Wunden zu
heilen, benötigen Mann und Frau die Hilfe der Gnade, die Gott in seiner
unendlichen Barmherzigkeit ihnen nie verweigert hat [Vgl. Gen 3,21].
Ohne diese Hilfe kann es dem Mann und der Frau nie gelingen, die Lebenseinheit
zustande zu bringen, zu der Gott sie „am Anfang" geschaffen hat.
DIE EHE IN DER SCHULE DES GESETZES
1609 In seinem Erbarmen ließ Gott den sündigen Menschen nicht im
Stich. Die Strafen, welche die Sünde nach sich zieht, die Geburtsschmerzen
[Vgl. Gen 3,16], die Arbeit „im Schweiße deines Angesichts" (Gen
3,19), sind auch Heilmittel, die schlimmen Folgen der Sünde in Grenzen
halten. Nach dem Sündenfall hilft die Ehe, den Rückzug in sich selbst, den
Egoismus, die Suche nach dem eigenen Vergnügen zu überwinden und für den
Anderen offen zu sein, bereit, ihm zu helfen und für ihn dazusein.
1610 Das sittliche Bewußtsein für die Einheit und
Unauflöslichkeit der Ehe hat sich in der Schule des alttestamentlichen
Gesetzes entwickelt. Zwar wird die Polygamie der Patriarchen und Könige noch
nicht ausdrücklich zurückgewiesen. Doch das dem Mose gegebene Gesetz zielt
darauf ab, die Frau vor der Willkürherrschaft des Mannes zu schützen. Und
doch weist das Gesetz, wie Jesus sagte, noch die Spuren der „Herzenshärte"
des Mannes auf, deretwegen Mose die Verstoßung der Frau zugelassen hat [Vgl. Mt
19,8; Dtn 24,1].
1611 Die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild
einer ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe [Vgl. Hos 1 - 3; Jes
54; 62; Jer 2 - 3; 31: Ez 16; 23] und führten so das
Bewußtsein des auserwählten Volkes zu einem tieferen Verständnis der
Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe [Vgl. Mal 2,13 - 17]. Die Bücher
Rut und Tobit bieten berührende Zeugnisse der hohen Auffassung von der Ehe,
der treuen, zärtlichen Gemeinschaft zwischen den Gatten. Die Überlieferung
erblickte im Hohenlied stets einen großartigen Ausdruck der menschlichen
Liebe als eines reinen Widerscheins der Liebe Gottes, einer Liebe, die „stark
ist wie der Tod" und die „auch mächtige Wasser ... nicht
löschen" können (Hld 8,6 - 7).
DIE EHE IM HERRN
1612 Der Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den
neuen, ewigen Bund vorbereitet. In diesem Bund hat sich der Sohn Gottes in
seiner Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der
ganzen durch ihn geretteten Menschheit verbunden [Vgl. GS 22] und
dadurch „die Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9) vorbereitet.
1613 Zu Beginn seines öffentlichen Lebens wirkte Jesus - auf die
Bitte seiner Mutter hin - bei einem Hochzeitsfest sein erstes Zeichen [Vgl. Joh
2,1 - 11]. Die Kirche mißt der Teilnahme Jesu an der Hochzeit von Kana große
Bedeutung bei. Sie erblickt darin die Bestätigung dafür, daß die Ehe etwas
Gutes ist, und die Ankündigung, daß die Ehe fortan ein wirksames Zeichen der
Gegenwart Christi sein wird.
1614 In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmißverständlich
den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der
Schöpfer zu Beginn gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau
zu verstoßen, sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen
[Vgl. Mt 19,8]; die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei
unauflöslich - Gott selbst habe sie geschlossen: „Was aber Gott verbunden
hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6).
1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des
Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare
Forderung erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last
aufgebürdet [Vgl. Mt 11,29 - 30], die noch drückender wäre als das
Gesetz des Mose. Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten
anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade, die
Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben. Wenn die Gatten
Christus nachfolgen, sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich nehmen
[Vgl. Mk 8,34], werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe „erfassen"
[Vgl. Mt 19,11.] und ihn mit Hilfe Christi auch leben können. Diese
Gnade der christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi, der Quelle
allen christlichen Lebens.
1616 Der Apostel Paulus macht das begreiflich, wenn er sagt: „Ihr
Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie
hingegeben hat, um sie ... rein und heilig zu machen" (Eph 5, 25 -
26). Und er fügt gleich hinzu: „Darum wird der Mann Vater und Mutter
verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein.
Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die
Kirche" (Eph 5,31 - 32).
1617 Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der
bräutlichen Liebe Christi und der Kirche. Schon die Taufe, der Eintritt in
das Volk Gottes, ist ein bräutliches Mysterium; sie ist sozusagen das „Hochzeitsbad"
[Vgl. Eph 5,26 - 27], das dem Hochzeitsmahl, der Eucharistie,
vorausgeht. Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen, Sakrament des Bundes
zwischen Christus und der Kirche. Weil sie dessen Gnade bezeichnet und
mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes
[Vgl. DS 1800; CIC, can. 1055, § 2].
DIE JUNGFRAÜLICHKEIT UM DES HIMMELREICHES WILLEN
1618 Christus ist das Zentrum des ganzen christlichen Lebens. Die
Verbindung mit ihm hat Vorrang vor allen anderen Bindungen in Familie und
Gesellschaft [Vgl. Lk 14,26; Mk 10,28 - 31]. Seit Beginn der
Kirche gab es Männer und Frauen, die auf das große Gut der Ehe verzichteten,
um dem Lamm überallhin zu folgen, wohin es geht [Vgl. Offb 14,4], sich
um die Dinge des Herrn zu kümmern, ihm zu gefallen suchen [Vgl. 1 Kor
7,32] und um dem kommenden Bräutigam entgegenzugehen [Vgl. Mt 25,6].
Christus selbst hat einzelne eingeladen, ihm in dieser Lebensweise, die er
selbst vorgelebt hat, zu folgen:
„Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den
Menschen dazu gemacht, und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des
Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es" (Mt
19,12).
1619 Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen ist eine
Entfaltung der Taufgnade, ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung
mit Christus, des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft, ein Zeichen,
das auch daran erinnert, daß die Ehe der Weltzeit angehört, die vorübergeht
[Vgl. Mk 12,25; 1 Kor 7,31].
1620 Beide, das Sakrament der Ehe und die Jungfräulichkeit um des
Gottesreiches willen, kommen vom Herrn selbst. Er gibt ihnen Sinn und schenkt
die unerläßliche Gnade, sie so zu leben, wie es seinem Willen entspricht
[Vgl. Mt 19.3 - 12]. Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des
Himmelreiches willen [Vgl. LG 42; PC 12; OT 10] und der
christliche Sinn der Ehe lassen sich nicht voneinander trennen; sie fördern
einander.
„Die Ehe herabwürdigen, heißt gleichzeitig die Ehre der
Jungfräulichkeit schmälern; sie lobpreisen, heißt die der
Jungfräulichkeit gebührende Bewunderung steigern ... Was nämlich nur im
Vergleich mit einem Übel gut erscheint, kann nicht wirklich gut sein, aber
das, was noch besser ist als unbestrittene Güter, ist das hervorragende
Gut" (Johannes Chrysostomus, virg. 10, 1) [Vgl. FC 16].
II. Die Feier der Trauung
1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von
katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem
Pascha-Mysterium Christi [Vgl. SC 61] normalerweise im Verlauf der
heiligen Messe statt. In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis des
Neuen Bundes, in dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint hat,
seiner geliebten Braut, für die er sich hingab [Vgl. LG 6]. Somit ist
es angemessen, daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe
dadurch besiegeln, daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche
vereinen, die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird, und die
Eucharistie empfangen, damit sie durch die Vereinigung mit dem gleichen Leib
und dem gleichen Blut Christi in Christus nur einen Leib bilden [Vgl. 1 Kor
10,17].
1622 „Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische
Feier der Trauung ... gültig, würdig und fruchtbar sein" (FC
67). Deshalb ist es angebracht, daß sich die Brautleute durch den Empfang des
Bußsakramentes auf die Trauung vorbereiten.
1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung,
daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das
Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In
den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt
wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den
gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum
Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut.
1624 Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und
Epiklesegebeten, die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar,
insbesondere für die Braut, erbitten. In der Epiklese dieses Sakramentes
empfangen die Brautleute den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe
zwischen Christus und der Kirche [Vgl. Eph 5,32]. Er ist das Siegel
ihres Bundes, der stets strömende Quell ihrer Liebe, die Kraft, in der sich
ihre Treue erneuert.
III. Der Ehekonsens
1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau, die
getauft und die frei sind, die Ehe zu schließen, und die ihren Konsens
freiwillig äußern. „Frei sein" heißt:
- unter keinem Zwang stehen; - nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz
gehindert sein.
1626 Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als
unerläßliches Element des Ehebundes. „Die Ehe kommt" durch dessen
gegenseitige Kundgabe „zustande" (CIC, can. 1057, § 1). Falls
der Konsens fehlt, kommt es nicht zur Ehe.
1627 Der Konsens besteht in dem „personal freien Akt, in dem sich
die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen" (GS 48,1; vgl. CIC,
can. 1057, § 2) „Ich nehme dich zu meiner Frau"; „Ich nehme dich
zu meinem Mann" (OcM 45). Dieser Konsens, der die Brautleute
aneinander bindet, wird dadurch vollzogen, daß „die beiden ein Fleisch
werden" [Vgl. Gen 2,24; Mk 10,8; Eph 5,31].
1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden
Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht, die von außen
eingeflößt wird [Vgl. CIC, can. 1103]. Keine menschliche Gewalt kann
den Konsens ersetzen [Vgl. CIC, can. 1057, § 1]. Falls diese Freiheit
fehlt, ist die Ehe ungültig.
1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe
null und nichtig machen) [Vgl. CIC, cann. 1095 -1107] kann die Kirche,
nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist, die
Ehe für ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden
hat. In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen nur
die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren
Verbindung ergeben [Vgl. CIC, can. 1071].
1630 Der Priester oder Diakon, der bei der Trauung assistiert, nimmt
im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den Segen
der Kirche. Die Gegenwart des Amtsträgers der Kirche und der Trauzeugen
bringt sichtbar zum Ausdruck, daß die Ehe eine kirchliche Lebensform ist.
1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren
Gläubigen, daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [Vgl. K. v.
Trient: DS 1813 - 1816; CIC, can. 1108.]. Für diese Bestimmung
liegen mehrere Gründe vor:
- Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt. Darum ist es
angebracht, daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert
wird.
- Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein; sie schafft
Rechte und Pflichten in der Kirche, zwischen den Gatten und gegenüber den
Kindern.
- Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist, muß über den Abschluß
der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen
verpflichtend.
- Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene
Jawort und hilft, ihm treu zu bleiben.
1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier, verantwortlicher Akt
ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche
Grundlagen hat, ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig.
Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste
Vorbereitung.
Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine „Familie
Gottes" spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen
Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [Vgl. CIC, can. 1063],
und zwar umsomehr, als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von
Ehen erleben müssen, so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend
gewährleistet ist.
„Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug der
ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in
geeigneter Weise unterrichtet werden, damit sie, an keusche Zucht gewöhnt,
im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe
eintreten können" (GS 49,3).
MISCHEHEN UND VERSCHIEDENHEIT DES KULTS
1633 Mischehen [zwischen Katholiken und getauften
Nichtkatholiken], zu denen es in zahlreichen Ländern häufig kommt, bedürfen
besonderer Achtsamkeit, sowohl von den beiden Gatten als auch von den
Seelsorgern. Im Fall der Kultverschiedenheit [zwischen Katholiken und
Ungetaufen] ist noch größere Umsicht geboten.
1634 Der Umstand, daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession
angehören, stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar, falls es
ihnen gelingt, das, was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat,
zusammenzubringen und voneinander zu lernen, wie jeder seine Treue zu Christus
lebt. Doch dürfen die Probleme, die Mischehen mit sich bringen, nicht
unterschätzt werden. Sie gehen darauf zurück, daß die Spaltung der Christen
noch nicht behoben ist. Für die Gatten besteht die Gefahr, daß sie die
Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren.
Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch erschweren. Unterschiedliche
Auffassungen über den Glauben und selbst über die Ehe, aber auch
unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen
führen, vor allem in bezug auf die Kindererziehung. Dann kann sich die Gefahr
einstellen, religiös gleichgültig zu werden.
1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf
eine Mischehe, um erlaubt zu sein, der ausdrücklichen Erlaubnis der
kirchlichen Autorität [Vgl. CIC, can. 1124]. Im Fall der
Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von
diesem Hindernis erforderlich [Vgl. CIC; can. 1086]. Diese Erlaubnis
und diese Dispens setzen voraus, daß die beiden Partner die wesentlichen
Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht
ausschließen, die der katholische Partner in bezug auf die Taufe und die
Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [Vgl. CIC, can.
1125].
1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die
betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral
organisieren. Diese soll die Paare dazu ermutigen, ihre besondere Situation im
Licht des Glaubens zu leben. Sie soll ihnen auch dabei helfen, die Spannungen
zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre
jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden. Diese Pastoral muß die
Entfaltung dessen fördern, was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die
Achtung vor dem, was sie trennt.
1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine
besondere Aufgabe, „denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt,
und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt" (1 Kor
7,14). Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine große
Freude, wenn diese „Heiligung" zur freiwilligen Bekehrung des anderen
Partners zum christlichen Glauben führt [Vgl. 1 Kor 7,16]. Die
aufrichtige eheliche Liebe, die schlichte, geduldige Ausübung der
Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen
Ehepartner darauf vorbereiten, die Gnade der Bekehrung anzunehmen.
IV. Die Wirkungen des Sakramentes der Ehe
1638 „Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band,
das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist; in einer
christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament
gestärkt und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres
Standes" (CIC, can. 1134).
DAS EHEBAND
1639 Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander
schenken und einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt [Vgl. Mk
10.9.]. Aus ihrem Bund entsteht „eine nach göttlicher Ordnung feste
Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft" (GS 48,1).
Der Bund zwischen den Gatten wird in den Bund Gottes mit den Menschen
eingegliedert: „Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe
aufgenommen" (GS 48,2).
1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft,
so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst
werden kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute
und dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit
und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt
nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen
Weisheit auszusprechen [Vgl. CIC, can. 1141].
DIE GNADE DES SAKRAMENTES DER EHE
1641 „Die christlichen Gatten ... haben so in ihrem Lebensstand
und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes" (LG 11).
Diese eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten
zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser
Gnade fördern sich die Gatten „gegenseitig im ehelichen Leben sowie der
Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung" (LG 11)
[Vgl. LG 41].
1642 Christus ist der Quell dieser Gnade. Wie „Gott einst
durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun
der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament
der Ehe den christlichen Gatten" (GS 48,2). Er bleibt bei ihnen
und gibt ihnen die Kraft, ihr Kreuz auf sich zu nehmen und ihm so
nachzufolgen, aufzustehen, nachdem sie gefallen sind, einander zu vergeben,
die Last des andern zu tragen [Vgl. Gal 6,2], sich einander
unterzuordnen „in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus" (Eph
5,21) und in zarter, fruchtbarer übernatürlicher Liebe einander zu lieben.
In den Freuden ihrer Liebe und ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier
einen Vorgeschmack des Hochzeitsmahles des Lammes.
„Wie vermag ich das Glück jener Ehe zu schildern, die von der Kirche
geeint, vom Opfer gestärkt und vom Segen besiegelt ist, von den Engeln
verkündet und vom Vater anerkannt? ... Welches Zweigespann: Zwei Gläubige
mit einer Hoffnung, mit einem Verlangen, mit einer
Lebensform, in einem Dienste; Kinder eines Vaters, Diener eines
Herrn! Keine Trennung im Geist, keine im Fleisch, sondern wahrhaft zwei in
einem Fleisch. Wo das Fleisch eines ist, dort ist auch der Geist eins"
(Tertullian, ux. 2,9) [Vgl. FC 13,].
V. Die Werte und die Forderungen der ehelichen Liebe
1643 „Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich, das alle
Dimensionen der Person umfaßt: Sie betrifft Leib und Instinkt, die Kraft des
Gefühls und der Affektivität, das Verlangen von Geist und Willen; sie ist
auf eine zutiefst personale Einheit hingeordnet, die über das leibliche
Einswerden hinaus dazu hinführt, ein Herz und eine Seele zu werden; sie
fordert Unauflöslichkeit und Treue in der endgültigen
gegenseitigen Hingabe und ist offen für die Fruchtbarkeit. In einem
Wort, es handelt sich um die normalen Merkmale jeder natürlichen ehelichen
Liebe, jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt, der sie nicht nur läutert und
festigt, sondern so hoch erhebt, daß sie Ausdruck spezifisch christlicher
Werte werden" (FC 13).
DIE EINHEIT UND UNAUFLÖSLICHKEIT DER EHE
1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und
Unauflöslichkeit ihrer personalen Gemeinschaft, die ihr ganzes Leben umfaßt:
„sie sind nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6) [Vgl. Gen
2,24]. Sie sind „berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die
Treue, mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe
stehen" (FC 19). Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im
Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt,
geläutert und vollendet. Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben
und durch die gemeinsam empfangene Eucharistie.
1645 „Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose
Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt
wird, wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich" (GS
49,2). Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und
der ehelichen Liebe, die einzig und ausschließlich ist [Vgl. FC 19.].
DIE TREUE IN DER EHELICHEN LIEBE
1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten
unverletzliche Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der
die beiden Gatten sich einander schenken. Liebe will endgültig sein. Sie kann
nicht bloß „bis auf weiteres" gelten. „Diese innige Vereinigung als
gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder
verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche
Einheit" (GS 48,1).
1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und
in der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden die
Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das Sakrament
erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn.
1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja
unmöglich erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu
verkünden, daß Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe
liebt, daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und
stützt, und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein
können. Die Gatten, die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen
Verhältnissen dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank und den Beistand der
kirchlichen Gemeinschaft [Vgl. FC 20].
1649 Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben
aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen
gestattet die Kirche, daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und
nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor
Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In
dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung
die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich
sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen, in Treue zu
ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt [Vgl. FC 83; CIC, cann.
1151 - 1155].
1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die
sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe
schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: „Wer
seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr
gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus
der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10,11 - 12). Die
Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine
neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil
wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze
Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation
andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie
gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das
Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen
des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten,
in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.
1651 Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben
bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und
die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht als
von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte
beteiligen können und sollen.
„Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen
Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken
der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu
unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist
und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes
auf sich herabzurufen" (FC 84).
DIE BEREITSCHAFT ZUR FRUCHTBARKEIT
1652 „Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution
und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung" (GS 48,1).
„Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum
Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: ‚Es
ist nicht gut, daß der Mensch allein sei‘ (Gen 2,18) und ‚der
den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ (Mt 19,4),
wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken
verleihen, segnete darum Mann und Frau und sprach: ‚Wachset und mehret
euch‘ (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind
deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus
ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, daß die Gatten von
sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des
Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr
vergrößert und bereichert" (GS 50,1).
1653 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den
Früchten des sittlichen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das die
Eltern durch die Erziehung ihren Kindern weitergeben. Die Eltern sind die
ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder [Vgl. GE 3]. In diesem
Sinn ist die grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die, im Dienst des
Lebens zu stehen [Vgl. FC 28].
1654 Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, können dennoch
ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen. Ihre Ehe kann
fruchtbar sein an Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese
ausstrahlen.
VI. Die Hauskirche
1655 Christus wollte im Schoß der heiligen Familie Josefs und
Marias zur Welt kommen und aufwachsen. Die Kirche ist nichts anderes als die
„Familie Gottes". Von Anfang an wurde der Kern der Kirche oft von denen
gebildet, die „mit ihrem ganzen Haus" gläubig geworden waren [Vgl. Apg
18,8]. Als sie sich bekehrten, wünschten sie auch, daß „ihr ganzes
Haus" das Heil erlange [Vgl. Apg 16,31 und 11,14]. Diese gläubig
gewordenen Familien waren Inseln christlichen Lebens in einer ungläubigen
Welt.
1656 Heute, in einer Welt, die dem Glauben oft fernsteht oder sogar
feind ist, sind die christlichen Familien als Brennpunkte lebendigen,
ausstrahlenden Glaubens höchst wichtig. Darum nennt das Zweite Vatikanische
Konzil die Familie nach einem alten Ausdruck „Ecclesia domestica"
[Hauskirche] (LG 11) [Vgl. FC 21]. Im Schoß der Familie „sollen
die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten
sein und die einem jeden eigene Berufung fördern, die geistliche aber mit
besonderer Sorgfalt" (LG 11).
1657 Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum
des Familienvaters, der Mutter, der Kinder, aller Glieder der Familie aufs
schönste ausgeübt „im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung,
durch das Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige
Liebe" (LG 10). Die Familie ist so die erste Schule des
christlichen Lebens und „eine Art Schule reich entfalteter Humanität"
(GS 52,1). Hier lernt man Ausdauer und Freude an der Arbeit,
geschwisterliche Liebe, großmütiges, ja wiederholtes Verzeihen und vor allem
den Dienst Gottes in Gebet und Hingabe des Lebens.
1658 Wir müssen noch an diejenigen Menschen denken, die aufgrund
der konkreten Verhältnisse, in denen sie - oft ohne es gewollt zu haben -
leben müssen, dem Herzen Jesu besonders nahestehen und deshalb die
Wertschätzung und angelegentliche Sorge der Kirche, vor allem der Seelsorger,
verdienen: an die große Zahl der unverheirateten Menschen. Viele von
ihnen bleiben, oft wegen ihrer Armut, ohne menschliche Familie. Einige
bewältigen ihre Lebenssituation im Geist der Seligpreisungen, indem sie Gott
und dem Nächsten vorbildlich dienen. Ihnen allen sind die Pforten der
Familien, der „Hauskirchen", und die der großen Familie, der Kirche,
zu öffnen. „Niemand ist ohne Familie auf dieser Welt; die Kirche ist Haus
und Familie für alle, besonders für jene, die‚ sich plagen und schwere
Lasten tragen‘ (Mt 11,28)" (FC 85).
KURZTEXTE
1659 Der hl. Paulus sagt: „Ihr Männer liebt eure Frauen wie
Christus die Kirche geliebt hat Dies ist ein tiefes Mysterium ich beziehe es
auf Christus und die Kirche (Eph 5,25.32).
1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau
miteinander eine innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den
Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus
auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern
hingeordnet Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zui
Wurde eines Sakramentes erhoben [Vgl. GS 48,1; CIC, can.
1055, § 1].
1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen
Christus und der Kirche Er gibt den Gatten die Gnade einander mit der Liebe zu
lieben mit der Christus die Kirche liebt Die Gnade des Sakramentes
vervollkommnet so die menschliche Liebe der Gatten stärkt ihre unauflösliche
Einheit und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben [Vgl. K. v. Trient: DS
1799].
1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das
heißt auf dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen
und fruchtbaren Ehebund zu leben.
1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand
innerhalb der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich, im
Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester (oder dem dazu
bevollmächtigten Zeugen der Kirche) den Trauzeugen und der Gemeinde der
Gläubigen.
1664 Einheit Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit
sind für die Ehe wesentlich Die Polygamie laßt sich mit der Einheit der Ehe
nicht vereinbaren Eine Scheidung trennt was Gott vereint hat die Weigerung
fruchtbar zu sein bringt das eheliche Leben um seine vorzüglichste Gabe das
Kind (GS 50,1).
1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten
wieder heiraten, verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus
es gelehrt hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die
heilige Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich
führen, vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.
1666 Die christliche Familie ist die Stätte, wo die Kinder die
erste Kunde vom Glauben erhalten. Darum wird sie mit Recht „Hauskirche"
genannt - eine Gnaden- und Gebetsgemeinschaft, eine Schule der menschlichen
Tugenden und der christlichen Liebe.
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