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SCHREIBEN VON JOHANNES PAUL II. AN
DEN
BISCHOF VON LIMBURG, FRANZ KAMPHAUS
Meinem verehrten Bruder
Franz Kamphaus
Bischof von Limburg
Lieber Bruder!
Ich habe Ihren freundlichen Brief vom 28. Januar d.J., mit dem Sie auf mein
Schreiben vom 18. desselben Monats geantwortet haben, aufmerksam gelesen. Ich
kenne und schätze Ihren langjährigen hochherzigen Einsatz für den Schutz des
ungeborenen Lebens. Auch Ihre Entschiedenheit in der Treue zu Christus und zum
Nachfolger des hl. Petrus steht außer Zweifel. Daher bewegen mich Ihre
Gewissensnöte in bezug auf den Ausstieg aus dem staatlichen System der
Schwangerschaftskonfliktberatung zum jetzigen Zeitpunkt. Sie räumen ein,
daß das Feld des staatlichen Gesetzessystems mit der Ausstellung des
Beratungsnachweises – und damit die aktuelle Praxis des Bistums Limburg –
nicht neutral, sondern kontaminiertes Gelände ist. Die Mehrzahl der Frauen in
Schwangerschaftskonflikten, die eine Beratungsstelle des Bistums Limburg
aufsuchen, erbittet den Beratungsnachweis, der eine unabdingbare Voraussetzung
für eine straffreie Abtreibung ist. Damit wird in gewisser Weise auch die
Kirche in das Geschehen der Abtreibung eingebunden. Sie versichern, daß
das Bistum Limburg anstrebt, in Zukunft die Frauen mit
Schwangerschaftskonflikten ohne die Ausstellung des vom staatlichen System
vorgeschriebenen Scheins zu erreichen, doch sehen Sie sich aus Gewissensgründen
außerstande, die Entscheidung zu treffen, den Ausstieg der Diözese Limburg aus
dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung, den alle anderen
deutschen Diözesen entsprechend der an die deutschen Bischöfe ergangenen
Weisung schon vollzogen haben, zum jetzigen Zeitpunkt zu vollziehen. Lieber
Bruder, ich respektiere Ihren inneren Konflikt, aber das Ergebnis, zu dem Sie
gelangt sind, kann ich nicht teilen. In der Verantwortung, die ich als
Nachfolger des hl. Petrus nach dem Willen Jesu Christi vor Gott für das Wohl
aller Teilkirchen und für ihre Einheit trage, und im Hinblick auf die Klarheit
und Geschlossenheit des Zeugnisses der katholischen Kirche in Deutschland für
das Leben verfüge ich nach entsprechenden Beratungen und reiflicher Überlegung
kraft meiner apostolischen Vollmacht, daß die Diözese Limburg entsprechend der
von den anderen deutschen Bischöfen vor mehr als einem Jahr getroffenen
Entscheidung aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung
aussteigt und somit in den katholischen Beratungsstellen keine Scheine mehr
ausgestellt werden, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen. Durch
den Verzicht auf die Ausstellung des Beratungsscheines darf die Fortführung des
Einsatzes zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht gemindert werden. Das Bistum
Limburg muß unter Aufbietung seiner Kräfte und unter Ausschöpfung aller
möglichen Wege in der Beratung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten
präsent bleiben. Die konkrete Durchführung meiner Entscheidung
vertraue ich dem Hochwürdigsten Herrn Weihbischof Gerhard Pieschl an, dem ich
hiermit die erforderlichen Vollmachten übertrage. Ich bitte Sie, Herrn
Weihbischof Pieschl von diesem Mandat in Kenntnis zu setzen. Der Ausstieg aus
dem staatlichen System ist so zügig wie möglich durchzuführen. Zugleich
ist es mein Wunsch, daß Sie im Amt des Bischofs von Limburg verbleiben, Ihren
apostolischen Dienst zum Heil der Menschen und zum Aufbau des Reiches Gottes
weiterführen und sich dabei weiterhin im Kampf gegen die Abtreibung und für
den Schutz des menschlichen Lebens engagieren. Lieber Bruder, ich
versichere Ihnen und dem Bistum Limburg meine Nähe im Gebet und meine
Wertschätzung für das vielfältige Zeugnis christlichen Lebens und erteile
Ihnen und allen Ihrer Hirtensorge anvertrauten Gläubigen meinen Apostolischen
Segen. Aus dem Vatikan, den 7. März 2002
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