Den verehrten Mitbrüdern im Bischofsamt in Deutschland
Gruß und Apostolischen Segen
1. Im Schreiben vom 11. Januar 1998 habe ich Euch in meiner
Verantwortung als oberster Hirte der Kirche einige Richtlinien für
das künftige Verhalten in der schwierigen Frage der rechten Zuordnung
der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen zur staatlich geregelten
Beratung gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
vom 21. August 1995 vorgelegt. Ich habe Euch eingeladen, Beratung und
Hilfe für schwangere Frauen in Not nicht nur unverändert fortzuführen,
sondern nach Möglichkeit noch zu verstärken. Gleichzeitig habe
ich Euch um der Klarheit unseres Zeugnisses für die Unantastbarkeit
jedes menschlichen Lebens willen eingeladen, in den kirchlichen oder der
Kirche zugeordneten Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausstellen
zu lassen, die nach dem Gesetz die notwendige Voraussetzung für die
straffreie Durchführung der Abtreibung darstellt. Bischof Karl
Lehmann, der Vorsitzende Eurer Bischofskonferenz, hat am 6. Februar 1998
im Namen von Euch allen mitgeteilt, daß es Eure gemeinsame feste
Absicht ist, dieser meiner dringlichen Bitte zu entsprechen. Wie schon
damals, so möchte ich Euch heute nochmals für diese Entscheidung
danken, die ebenso Ausdruck Eurer tiefen Einheit mit dem Nachfolger Petri
wie Eures unbedingten Einstehens für den Schutz des ungeborenen
Lebens ist.
Um die zwei Aspekte meiner Bitte richtig miteinander in Einklang zu
bringen, habt Ihr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ergebnisse am 22.
und 23. Februar 1999 der Vollversammlung der Bischöfe vorgelegt
wurden. Bischof Lehmann hat mir mit Schreiben vom 12. März 1999 die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe mitgeteilt und mich über die Beschlüsse
der Vollversammlung informiert. Gerne anerkenne ich den großen
Einsatz, mit dem Ihr in Zusammenarbeit mit vielen Fachleuten nach Lösungen
gesucht habt. Ich danke Euch dafür, daß Ihr mehrmals deutlich
auf die Bedeutung der Einheit untereinander und mit dem Heiligen Stuhl
hingewiesen habt, um eine glaubwürdige Lösung zu finden und die
entstandenen Polarisierungen unter den Gläubigen zu überwinden.
In den vergangenen Wochen habe ich die in Eurer Antwort enthaltenen
Gesichtspunkte in Studium und Gebet vor dem Herrn erwogen und möchte
Euch nun meine Entscheidung vorlegen.
2. Der von der Mehrheit Eurer Bischofskonferenz bevorzugte Lösungsvorschlag
verbindet einen umfänglichen Beratungs- und Hilfeplan mit
einer Neuformulierung der Beratungsbescheinigung, für die die
Arbeitsgruppe drei Varianten zur Wahl stellt. Der Plan bietet eine Reihe
von Elementen, die eindeutig auf das Wohl der schwangeren Frauen und den
Schutz der ungeborenen Kinder ausgerichtet sind. Die Integration von
Beratung und Hilfsangebot sowie vor allem die verbindlichen Zusagen über
Unterstützungen, Hilfen und Vermittlungen machen das Ziel der
kirchlichen Beratungstätigkeit Unterstützung der Frauen
in Konfliktsituationen sowie Verteidigung des Lebensrechtes der
ungeborenen Kinder in der Gesellschaft Eures Landes noch klarer als
bisher verständlich. Die vielfältigen Beratungs- und
Hilfsangebote sollen dazu beitragen, daß noch mehr Frauen in Not
sich an die kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen
wenden und die Kirche auf wirksame Weise in der Schwangerenberatung präsent
bleibt.
3. Die Einbindung des Beratungs- und Hilfeplans in die
gesetzliche Konfliktberatung wirft freilich ernste Fragen auf. Die
Bescheinigung, die den Frauen am Ende der Beratung ausgestellt wird, hat
gewiß eine zusätzliche Funktion erhalten; sie dokumentiert die
Ausrichtung der kirchlichen Beratung auf das Leben und bildet eine
Garantie für die Gewähr der zugesagten Hilfen. Entscheidend für
die Wertung des Vorschlags ist die Frage, ob der am Ende stehende Text
weiterhin die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung gestattet.
Wäre dies der Fall, so stünde er im Widerspruch zu meinem
eingangs erwähnten Schreiben und zur gemeinsamen Erklärung des
Ständigen Rates Eurer Bischofskonferenz vom 26. Januar 1998, meiner
Bitte Folge zu leisten und in Zukunft nicht mehr einen Schein
solcher Art ausstellen zu lassen.
Daß der Text, besonders in den Varianten 2 und 3, in dieser
Hinsicht zumindest unklar bleibt, ist wohl auch der Grund, daß ihm
die einmütige Zustimmung der Bischöfe versagt geblieben ist. Die
Variante 1 des Vorschlags kommt Eurem und meinem Willen zu einem anderen
Schein am nächsten. Damit die rechtliche und moralische Qualität
dieses Dokuments unzweideutig wird, ersuche ich Euch, im Text selbst
klarzustellen, daß der Schein, der die kirchliche Beratung bestätigt
und Anrecht auf die zugesagten Hilfen gibt, nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen gemäß StGB § 218a (1) verwendet
werden kann. Dies soll dadurch erfolgen, daß in der brieflichen
Bescheinigung, die den Frauen im Rahmen des Beratungs- und
Hilfeplans ausgehändigt wird, im Sinn der Variante 1 nur das
Ziel der Beratung und Hilfe erwähnt und am Ende der Satz hinzugefügt
wird: Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen verwendet werden.
Durch diesen notwendigen Zusatz werden die katholischen Beraterinnen und
die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen handeln, aus einer Situation
befreit, die mit ihrer Grundauffassung in der Frage des Lebensschutzes und
dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Der unbedingte Einsatz für
jedes ungeborene Leben, dem sich die Kirche von Anfang an verpflichtet weiß,
läßt keine Zweideutigkeiten oder Kompromisse zu. Hier muß
die Kirche in Wort und Tat immer und überall mit ein und derselben
Sprache sprechen. Ich hoffe, daß diese Lösung auch hilft, die
Einheit in Eurer Bischofskonferenz in dieser wichtigen Frage zurückzugewinnen
und die entstandenen Spannungen in der katholischen Öffentlichkeit zu
überwinden.
4. Liebe Mitbrüder! Ich weiß, daß Ihr alle seit Jahren
das Lebensrecht der ungeborenen Kinder verteidigt und keine Mühe
scheut, um den Frauen in schwierigen Situationen im Geist des Evangeliums
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich danke Euch für dieses
Bekenntnis zum Evangelium des Lebens. Ich möchte noch einmal
unterstreichen, daß ich Euren guten Willen kenne und schätze
und darauf vertraue, daß Ihr in der Öffentlichkeit die der
kirchlichen Haltung zugrundeliegenden Werte weiterhin unerschrocken
darlegen werdet. Zugleich bitte ich Euch, um der Würde des Lebens und
der Klarheit des kirchlichen Zeugnisses willen meine Entscheidung in der
Frage einmütig anzunehmen und innerhalb dieses Jahres in die Praxis
umzusetzen. Dabei werdet Ihr Wege finden, den Beratungs- und
Hilfeplan nicht nur jenen Frauen anzubieten, die sich aufgrund ihrer
Situation ein Leben mit dem Kind kaum oder gar nicht vorstellen können,
sondern auch den anderen schwangeren Frauen, die in Not sind und Hilfe
brauchen.
Es drängt mich, bei dieser Gelegenheit den vielen Menschen in Eurem
geschätzten Land zu danken, die in der einen oder anderen Weise dazu
beitragen, das in Eurer Verfassung verankerte Recht auf Leben zur Geltung
zu bringen. Einen besonders wertvollen Dienst leisten die Beraterinnen,
die den schwangeren Frauen in Not beistehen und sich für das Leben
der ungeborenen Kinder einsetzen. Ihnen und allen, die öffentlich
oder im Verborgenen dem Leben dienen, sage ich meinen aufrichtigen Dank.
Ich vertraue darauf, daß die katholischen Gläubigen
zusammen mit vielen anderen Christen und Menschen guten Willens in
Einheit mit den Bischöfen und mit mir als dem obersten Hirten der
Kirche den Kampf um das Leben aller Menschen, der geborenen wie der
ungeborenen, der alten wie der jungen, der kranken wie der gesunden, mutig
fortsetzen und keine Mühe scheuen, daß in unserer Zeit,
die allzu viele Zeichen des Todes aufweist, endlich eine neue Kultur des
Lebens als Frucht der Kultur der Wahrheit und der Liebe entstehen möge
(Evangelium vitae, Nr. 77).
Ich empfehle Euch und alle Gläubigen, die Eurer Hirtensorge
anvertraut sind, Maria, der Mutter des Herrn, und erteile Euch von Herzen
meinen Apostolischen Segen.
Aus dem Vatikan, am 3. Juni 1999, dem Hochfest des Leibes und Blutes
Christi.
Erklärende Note
Papst Johannes Paul II. hat in der schwierigen Frage der rechten
Zuordnung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen zur staatlich
geregelten Beratung gemäß dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz
vom 21. August 1995 zum drittenmal ein Schreiben an die deutschen Bischöfe
gerichtet.
1. Dieses Schreiben vom 3. Juni 1999 ist im Zusammenhang mit den beiden
vorausgehenden päpstlichen Interventionen zu lesen. Bereits in seinem
Brief vom 21. September 1995 nahm der Papst zu der neuen gesetzlichen
Abtreibungsregelung in Deutschland Stellung. Er verwies auf einige ernste
Bedenken hinsichtlich der Einbindung der kirchlichen Beratungsstellen in
den Vollzug straffreier Abtreibungen und ersuchte die Bischöfe, die
kirchliche Beratungstätigkeit neu zu definieren. In den folgenden
zwei Jahren wurde in einem intensiven Dialog zwischen dem Heiligen Stuhl
und der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam nach einer Lösung in
der heiklen Frage gesucht.
Mit Schreiben vom 11. Januar 1998 wandte sich der Heilige Vater wiederum
an seine Mitbrüder in Deutschland. Er bat sie eindringlich, auf
wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent zu
bleiben, aber keine Bescheinigung mehr ausstellen zu lassen, die nach dem
Gesetz die notwendige Voraussetzung für die straffreie Abtreibung
darstellt. Mit der festen Absicht, dieser Bitte Folge zu leisten, setzte
die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe ein, um Lösungen für
deren praktische Umsetzung zu erarbeiten. Die Vorschläge der
Arbeitsgruppe wurden am 22. und 23. Februar 1999 von der Vollversammlung
der Bischöfe in Lingen eingehend erörtert. Im Anschluß
daran leitete Bischof Karl Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, den Bericht der Arbeitsgruppe sowie die Ergebnisse der
bischöflichen Beratungen an den Papst weiter. In dem Schreiben vom 3.
Juni 1999 legt der oberste Hirte der Kirche nun seine Entscheidung vor,
nachdem er die verschiedenen Gesichtspunkte der Frage noch einmal in
Studium und Gebet vor dem Herrn sorgfältig erwogen hat.
2. Die Deutsche Bischofskonferenz gelangte in der Angelegenheit zu
keiner einmütigen Auffassung. Die Mehrheit der Bischöfe sprach
sich für einen neuen Beratungs- und Hilfeplan aus, der
Beratung und verbindliche Zusagen über Unterstützungen, Hilfen
und Vermittlungen integriert und mit einer Neuformulierung der
Beratungsbescheinigung verbindet. Eine nicht geringe Anzahl von Bischöfen
war jedoch der Meinung, daß dieser Vorschlag der päpstlichen
Bitte nicht voll entspreche, und optierte deshalb für eine Beratung,
die auf die Ausstellung einer Bescheinigung im Sinne des Gesetzes
verzichtet.
In seinem Schreiben geht Johannes Paul II. auf die wesentlichen Anliegen
beider Auffassungen innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz ein und legt
eine Entscheidung vor, die in Übereinstimmung mit den beiden
vorhergehenden Interventionen - eine vermittelnde Synthese darstellt. Es
ist offensichtlich, daß dem Heiligen Vater die Einheit in der
Wahrheit und in der Liebe auch in dieser Frage sehr am Herzen liegt. Seine
Sendung als Nachfolger Petri besteht ja wesentlich darin, sichtbares
Prinzip und Fundament der Einheit in der katholischen Kirche zu sein.
Ausdrücklich dankt der Papst den deutschen Bischöfen, daß
sie mehrmals auf die Bedeutung der Einheit untereinander und mit dem
Heiligen Stuhl hingewiesen haben, um eine glaubwürdige Lösung zu
finden und die vorhandenen Polarisierungen unter den Gläubigen zu überwinden.
Er bekundet auch seine Hoffnung, daß die von ihm vorgelegte
Entscheidung hilft, die Einheit in der Bischofskonferenz in dieser
wichtigen Frage zurückzugewinnen und die entstandenen Spannungen in
der katholischen Öffentlichkeit zu überwinden. Wie schon früher
bringt er unmißverständlich seine Wertschätzung dafür
zum Ausdruck, daß die deutschen Bischöfe seit Jahren das
Lebensrecht der ungeborenen Kinder verteidigen und keine Mühe
scheuen, um den Frauen in schwierigen Situationen im Geist des Evangeliums
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
3. Die von Johannes Paul II. vorgelegte Entscheidung geht von der
weitgehenden Anerkennung des Beratungs- und Hilfeplans aus.
Dieser Plan, der die auf das Leben orientierte Beratung mit einer Reihe
von Hilfsangeboten verbindet, macht das Ziel der kirchlichen Beratungstätigkeit
noch klarer verständlich als bisher; es geht um die tatkräftige
Unterstützung der Frauen in Konfliktsituationen und um die unbedingte
Verteidigung des Lebensrechtes der ungeborenen Kinder.
Die Bescheinigung, die den Frauen gemäß dem Beratungs-
und Hilfeplan ausgestellt wird, ist jedoch weiterhin mit einer
ernsten Zweideutigkeit behaftet. Sie dokumentiert zwar die Ausrichtung der
kirchlichen Beratung auf das Leben und bildet eine Garantie für die
Gewähr der zugesagten Hilfen. Zugleich kann sie aber auch verwendet
werden, um gemäß StGB § 218a(1) eine straffreie Abtreibung
durchführen zu lassen. Der Papst führt an, daß wohl aus
diesem Grund dem Beratungs- und Hilfeplan die einmütige
Zustimmung der Bischöfe versagt blieb.
Damit die Verwendung des Scheins als Zugang zur Abtreibung nicht möglich
ist, ordnet der Heilige Vater an, in Zukunft die erste von der
Arbeitsgruppe vorgeschlagene Textvariante zu gebrauchen, in der nur das
Ziel der kirchlichen Beratung und Hilfe erwähnt ist und nicht
explizit auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen wird, und den Vermerk
anzufügen: Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen verwendet werden. Infolge dieses Zusatzes
handelt es sich dann wirklich um einen Schein anderer Art, dessen Funktion
allein darin besteht, die kirchliche Beratung zu bestätigen und ein
Anrecht auf die zugesagten Hilfen zu geben.
Diese Klärung trägt dazu bei, die katholische Kirche aus einer
Situation zu befreien, welche die Klarheit und Entschiedenheit ihres
Zeugnisses für die Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens
verdunkelt. Der Papst verweist darauf, daß die Kirche immer am
unbedingten Einsatz für jedes ungeborene Leben festhalten und in
dieser wichtigen Frage überall in Wort und Tat mit ein und derselben
Sprache ohne Zweideutigkeiten und Kompromisse sprechen muß.
4. Johannes Paul II. ersucht die deutschen Bischöfe, seine
Entscheidung einmütig anzunehmen und innerhalb dieses Jahres in die
Praxis umzusetzen. Dies wird zur Folge haben, daß die Kirche eine
Konfliktberatung eigener Art anbietet und in einem konkreten Punkt vom Weg
des Gesetzgebers abweicht. Nicht der Schein, der zur Abtreibung verwendet
werden kann, sondern die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote
sollen die Frauen, die sich ein Leben mit dem Kind kaum oder gar nicht
vorstellen können, in die kirchlichen oder der Kirche zugeordneten
Beratungsstellen führen. Die Qualität des Beratungs- und
Hilfeplans soll die wirksame Präsenz der Kirche in der
Schwangerenkonfliktberatung garantieren. Darüber hinaus vertraut der
Papst darauf, daß die Bischöfe den Beratungs- und
Hilfeplan auch allen anderen Frauen anbieten werden, die aufgrund
ihrer schwierigen Situation Hilfe brauchen.
Abschließend dankt der Heilige Vater den Beraterinnen und all
jenen, die sich öffentlich oder im Verborgenen für das
ungeborene Leben einsetzen. Er bekundet sein Vertrauen, daß die
katholischen Gläubigen in Einheit mit den Bischöfen und dem
Papst sowie in Zusammenarbeit mit vielen anderen Christen und Menschen
guten Willens weiterhin mutig dem Leben dienen. Aus dem Schreiben geht
klar hervor, daß in der Frage jede Polemik fehl am Platz ist, und es
ausschließlich darum geht, sich in Liebe und Wahrheit für
Mutter und Kind einzusetzen. Die einzigen Gewinner sollen die Frauen in
Not und die ungeborenen Kinder sein.