Den verehrten Brüdern im Bischofsamt in Deutschland
Gruß und Apostolischen Segen.
1. Am 27. Mai 1997 haben wir entsprechend der Bitte von Herrn Bischof Karl
Lehmann, dem Vorsitzenden Eurer Bischofskonferenz, miteinander die Fragen über
die rechte Zuordnung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen zur
staatlich geregelten Beratung gemäß dem Schwangeren- und
Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 1995 besprochen und vertieft.
Noch einmal danke ich Euch für diese Begegnung, in der Ihr Euer lebendiges
Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Evangelium des Lebens sowie
Eure Bereitschaft, in Einheit mit dem Nachfolger Petri die richtige Entscheidung
zu finden, zum Ausdruck gebracht habt.
In den seither vergangenen Monaten habe ich die verschiedenen Gesichtspunkte
der Frage erneut studiert, mich weiter über sie beraten und das Problem im
Gebet vor den Herrn getragen. So möchte ich heute, wie am Ende der Gespräche
angekündigt, die erzielten Ergebnisse noch einmal zusammenfassen und gemäß
meiner Verantwortung als oberster Hirte der Kirche einige Richtlinien für
das künftige Verhalten in den umstrittenen Punkten geben.
2. Eure Bischofskonferenz setzt sich seit Jahrzehnten in unmißverständlicher
Weise ein, um die Botschaft von der unantastbaren Würde des menschlichen
Lebens in Wort und Tat zu bezeugen. Denn obgleich das Recht auf Leben in der
Verfassung Eures geschätzten Landes eine klare Anerkennung findet, hat der
Gesetzgeber die Tötung ungeborener Kinder dennoch in bestimmten Fällen
legalisiert, in anderen Fällen für straffrei erklärt, auch wenn
dabei der Charakter der Unrechtmäßigkeit gewahrt bleibt. Eure
Bischofskonferenz hat sich zu Recht mit dem früheren und dem jetzt
geltenden Abtreibungsgesetz nicht abgefunden, sondern freimütig und
unerschrocken gegen die Abtreibung Stellung genommen. In vielen Ansprachen, Erklärungen,
ökumenischen Initiativen und anderen Beiträgen, unter denen besonders
das Hirtenwort Menschenwürde und Menschenrechte von allem Anfang an
vom 26. September 1996 zu erwähnen ist, habt Ihr den Wert des menschlichen
Lebens von der Empfängnis an verkündet und verteidigt.
Im Kampf um das ungeborene Leben muß sich die Kirche in unseren Tagen
immer mehr von der sie umgebenden Umwelt unterscheiden. Sie hat dies von ihren
Anfängen an getan (vgl. Brief an Diognet 5.1-6.2) und tut es bis
heute. "Bei der Verkündigung dieses Evangeliums dürfen wir nicht
Feindseligkeit und Unpopularität fürchten, wenn wir jeden Kompromiß
und jede Zweideutigkeit ablehnen, die uns der Denkweise dieser Welt angleichen würde
(vgl. Röm 12,2). Wir sollen in der Welt, aber nicht von der Welt sein (vgl.
Joh 15,19; 17,16) mit der Kraft, die uns von Christus kommt, der durch seinen
Tod und seine Auferstehung die Welt besiegt hat (vgl. Joh 16,33)" (Evangelium
vitae, Nr. 82). Durch Eure vielfältigen Bemühungen im Dienst am
Leben habt Ihr diese Worte in die Tat umgesetzt und dazu beigetragen, daß
die Haltung der Kirche zur Frage des Lebensschutzes den Bürgern Eures
Landes von Kindesbeinen an vertraut ist. Ich möchte Euch aus ganzem Herzen
meine Wertschätzung und meine volle Anerkennung für diesen unermüdlichen
Einsatz aussprechen. Ebenso danke ich allen, die in der Öffentlichkeit das
Lebensrecht eines jeden Menschen verteidigen. Besondere Erwähnung verdienen
dabei die Politiker, die sich in Vergangenheit und Gegenwart nicht scheuen, die
Stimme für das Leben der ungeborenen Kinder zu erheben.
3. Neben einigen positiven Aussagen über den Lebensschutz und über
die Notwendigkeit der Beratung sieht das Gesetz vom 21. August 1995 vor, daß
die Abtreibung bei Vorliegen einer sehr vage umschriebenen "medizinischen
Indikation" bis zur Geburt rechtmäßig ist. Diese Bestimmung habt
ihr zu Recht heftig kritisiert. Ebenso ist die Legalisierung der Abtreibung bei
Vorliegen einer "kriminologischen Indikation" für gläubige
Christen und für alle Menschen mit wachem Gewissen völlig unannehmbar.
Ich bitte Euch, weiterhin alle möglichen Schritte zur Änderung dieser
gesetzlichen Verfügungen zu unternehmen.
4. Nun wende ich mich den neuen Gesetzesbestimmungen über die Beratung
der schwangeren Frauen in Not zu, weil diese bekanntlich für die kirchliche
Sendung im Dienst am Leben und für das Verhältnis von Kirche und Staat
in Eurem Land von erheblicher Bedeutung sind. Aufgrund meiner Besorgnis über
die neuen Bestimmungen fühlte ich mich verpflichtet, am 21. September 1995
in einem persönlichen Brief einige Grundsätze in Erinnerung zu rufen,
die in dieser Sache sehr wichtig sind. Ich lenkte Eure Aufmerksamkeit unter
anderem darauf, daß die positive gesetzliche Definition der Beratung im
Sinn des Lebensschutzes durch gewisse zweideutige Formulierungen abgeschwächt
wird und daß die von den Beraterinnen auszustellende
Beratungsbescheinigung nunmehr einen anderen juristischen Stellenwert hat als in
der vorigen gesetzlichen Regelung. Ich ersuchte Euch, die kirchliche Beratungstätigkeit
neu zu definieren und dabei darauf zu achten, daß die Freiheit der Kirche
nicht beeinträchtigt wird und kirchliche Einrichtungen nicht für die Tötung
unschuldiger Kinder mitverantwortlich gemacht werden können.
In den Vorläufigen Bischöflichen Richtlinien habt Ihr das
Ziel der kirchlichen Beratung gegenüber dem Gesetz weiter im Sinn des
unbedingten Lebensschutzes präzisiert. Durch diese und andere Maßnahmen
habt Ihr den kirchlichen Beratungsstellen ein deutliches eigenes Profil gegeben.
Im Ringen um die staatliche Anerkennung der Vorläufigen Bischöflichen
Richtlinien in den einzelnen Ländern ist die eigenständige
Position der Kirche in der Frage weiter zutage getreten.
5. Umstritten blieb die Problematik der Beratungsbescheinigung, die gewiß
nicht aus dem Beratungskonzept herausgelöst werden kann, aber sorgsam gemäß
ihrer objektiven rechtlichen Bedeutung zu bewerten ist. In der Ansprache vom 22.
Juni 1996 während meiner Pastoralreise in Deutschland stellte ich fest: "Von
unserem Glauben her ist klar, daß von kirchlichen Institutionen nichts
getan werden darf, was in irgendeiner Form der Rechtfertigung der Abtreibung
dienen kann".
Um in der Frage des Beratungsscheines eine Lösung zu finden, kam es -
in Fortführung einer ersten Unterredung am 5. Dezember 1995 - am 4. April
1997 zu einem zweiten Gespräch zwischen einer Delegation Eurer
Bischofskonferenz und Vertretern der Kongregation für die Glaubenslehre,
bei dem trotz einer grundlegenden Einmütigkeit in der Lehre der Kirche zum
Lebensschutz und in der Verurteilung der Abtreibung wie auch in der
Notwendigkeit einer umfassenden Beratung schwangerer Frauen in Not die strittige
Frage der Beratungsbescheini gung nicht endgültig gelöst werden
konnte. Während der Begegnung am 27. Mai 1997 wurden alle zu berücksichtigenden
Elemente noch einmal in einer brüderlichen Atmosphäre freimütig
und offen vorgetragen.
In meinem Auftrag, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), richte
ich mich nun wiederum an Euch, liebe Mitbrüder. Es geht nämlich um
eine pastorale Frage mit offenkundigen lehrmäßigen Implikationen, die
für die Kirche und für die Gesellschaft in Deutschland und weit darüber
hinaus von Bedeutung ist. Auch wenn die gesetzliche Situation in Eurem Land
einzigartig ist, so betrifft das Problem, wie wir das Evangelium des Lebens in
der pluralistischen Welt von heute wirksam und glaubwürdig verkünden,
doch die Kirche insgesamt. Der Auftrag, das Leben in allen seinen Phasen zu schützen,
läßt keine Abstriche zu. Daraus folgt, daß die Botschaft und
die Handlungsweise der Kirche in der Frage der Abtreibung in ihrem wesentlichen
Gehalt in allen Ländern dieselben sein müssen.
6. Ihr legt großen Wert darauf, daß die katholischen
Beratungsstellen in der Schwangeren beratung öffentlich präsent
bleiben, um durch eine zielorientierte Beratung viele ungeborene Kinder vor der
Tötung zu retten und den Frauen in schwierigen Lebenssituationen mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln zur Seite zu stehen. Ihr unterstreicht, daß
die Kirche in dieser Frage - um der ungeborenen Kinder willen - die vom Staat eröffneten
Spielräume zugunsten des Lebens und der Beratung so weit wie möglich nützen
muß und nicht die Verantwortung auf sich nehmen kann, mögliche
Hilfeleistungen unterlassen zu haben. Ich unterstütze Euch in diesem
Anliegen und hoffe sehr, daß die kirchliche Beratung kraftvoll weitergeführt
werden kann. Die Qualität dieser Beratung, die sowohl den Wert des
ungeborenen Lebens wie auch die Schwierigkeiten der schwangeren Frau ganz ernst
nimmt und eine Lösung auf der Basis von Wahrheit und Liebe anstrebt, wird
die Gewissen vieler Ratsuchender anrühren und für die Gesellschaft ein
mahnender Aufruf sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang den Einsatz der katholischen
Beraterinnen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen
sowie einiger anderer Beratungsstellen ausdrücklich hervorheben. Ich kenne
den guten Willen der Beraterinnen und weiß um ihre Mühen und Sorgen.
Ich möchte ihnen aufrichtig für ihr Engagement danken und sie bitten,
weiterhin für jene zu kämpfen, die keine Stimme haben und ihr
Lebensrecht noch nicht selber verteidigen können.
7. Was nun die Frage der Beratungsbescheinigung betrifft, möchte ich
wiederholen, was ich Euch schon im Brief vom 21. September 1995 geschrieben
habe: "Sie bestätigt, daß eine Beratung stattgefunden hat, ist
aber zugleich ein notwendiges Dokument für die straffreie Abtreibung in den
ersten 12 Wochen der Schwangerschaft". Ihr selber habt diese wi dersprüchliche
Bedeutung des Beratungsscheines, die im Gesetz verankert ist, mehrmals als "Dilemma"
bezeichnet. Das "Dilemma" besteht darin, daß die Bescheinigung
die Beratung zugunsten des Lebensschutzes bestätigt, aber zugleich die
notwendige Bedingung für die straffreie Durchführung der Abtreibung
bleibt, auch wenn sie gewiß nicht deren entscheidende Ursache ist.
Der positive Text, den Ihr dem von katholischen Stellen ausgestellten
Beratungsschein gegeben habt, kann diese widersprüchliche Spannung nicht
grundsätzlich beheben. Die Frau kann den Schein aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen dazu gebrauchen, um nach einer dreitägigen Frist ihr Kind
straffrei und in öffentlichen Einrichtungen und zum Teil auch mit öffentlichen
Mitteln abtreiben zu lassen. Es ist nicht zu übersehen, daß der
gesetzlich geforderte Beratungsschein, der gewiß zuerst die
Pflichtberatung sicherstellen will, faktisch eine Schlüsselfunktion für
die Durchführung straffreier Abtreibungen erhalten hat. Die katholischen
Beraterinnen und die Kirche, in deren Auftrag die Beraterinnen in vielen Fällen
handeln, geraten dadurch in eine Situation, die mit ihrer Grundauffassung in der
Frage des Lebensschutzes und dem Ziel ihrer Beratung in Konflikt steht. Gegen
ihre Absicht werden sie in den Vollzug eines Gesetzes verwickelt, der zur Tötung
unschuldiger Menschen führt und vielen zum Ärgernis gereicht.
Nach gründlicher Abwägung aller Argumente kann ich mich der
Auffassung nicht entziehen, daß hier eine Zweideutigkeit besteht, welche
die Klarheit und Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche und ihrer
Beratungsstellen verdunkelt. Deshalb möchte ich Euch, liebe Brüder,
eindringlich bitten, Wege zu finden, daß ein Schein solcher Art in den
kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht mehr ausgestellt
wird. Ich ersuche Euch aber, dies auf jeden Fall so zu tun, daß die Kirche
auf wirksame Weise in der Beratung der hilfesuchenden Frauen präsent
bleibt.
8. Verehrte Mitbrüder! Ich weiß, daß die Bitte, die ich an
Euch richte, ein nicht leichtes Problem anrührt. Schon seit langem und
verstärkt seit der Begegnung vom 27. Mai 1997 ist von vielen Seiten, auch
von Menschen, die sich für die Kirche und in der Kirche einsetzen, nachdrücklich
vor einem solchen Entscheid gewarnt worden, der die Frauen in
Konfliktsituationen ohne den Beistand der Glaubensgemeinschaft lasse. Ebenso
nachdrücklich ist freilich auch von gläubigen Menschen aller Schichten
und Stände angemahnt worden, daß der Schein die Kirche in die Tötung
unschuldiger Kinder verwickelt und ihren unbedingten Widerspruch gegen die
Abtreibung weniger glaubwürdig macht.
Ich habe beide Stimmen sehr ernst genommen und respektiere die
leidenschaftliche Suche nach dem rechten Weg der Kirche in dieser wichtigen
Sache auf beiden Seiten, fühle mich aber um der Würde des Lebens
willen gedrängt, die oben dargelegte Bitte an Euch zu richten. Zugleich
anerkenne ich, daß die Kirche sich ihrer öffentlichen Verantwortung
nicht entziehen kann, am allerwenigsten da, wo es um das Leben und die Würde
des Menschen geht, den Gott geschaffen und für den Christus gelitten hat.
Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz bietet viele Möglichkeiten,
um in der Beratung präsent zu bleiben; die Präsenz der Kirche darf
letztlich nicht vom Angebot des Scheins abhängen. Nicht nur der Zwang einer
gesetzlichen Vorschrift darf es sein, der die Frauen zu den kirchlichen
Beratungsstellen führt, sondern vor allem die sachliche Kompetenz, die
menschliche Zuwendung und die Bereitschaft zu konkreter Hilfe, die darin
anzutreffen sind. Ich vertraue darauf, daß Ihr mit den vielfältigen Möglichkeiten
Eurer Institutionen und Eurer Organisatio nen, mit dem reichen Potential an
intellektuellen Kräften wie an Innovationsfähigkeit und Kreativität
Wege finden werdet, die Präsenz der Kirche in der Beratung nicht nur nicht
vermindern zu lassen, sondern noch zu verstärken. Ich bin davon überzeugt,
daß Ihr in der geistigen Auseinandersetzung, die in der Gesellschaft Eures
Landes bereits stattfindet und die nun folgen wird, alle Eure Kräfte
mobilisieren könnt, um den Weg der Kirche nach innen und nach außen
verständlich zu machen, so daß er auch dort wenigstens Respekt
findet, wo man nicht glaubt, ihn billigen zu können.
Daß die Kirche den Weg des Gesetzgebers in einem konkreten Punkt nicht
mitgehen kann, wird ein Zeichen sein, das gerade im Widerspruch zur Schärfung
des öffentlichen Gewissens beiträgt und damit letztlich auch dem Wohl
des Staates dient: "Das Evangelium vom Leben ist nicht ausschließlich
für die Gläubigen da: es ist für alle da. ... Unser Handeln als «Volk
des Lebens und für das Leben» verlangt daher, richtig ausgelegt und
mit Sympathie aufgenommen zu werden. Wenn die Kirche die unbedingte Achtung vor
dem Recht auf Leben jedes unschuldigen Menschen - von der Empfängnis bis zu
seinem natürlichen Tod - zu einer der Säulen erklärt, auf die
sich jede bürgerliche Gesellschaft stützt, «will sie lediglich
einen humanen Staat fördern. Einen Staat, der die Verteidigung der
Grundrechte der menschlichen Person, besonders der schwächsten, als seine
vorrangige Pflicht anerkennt»" (Evangelium vitae, Nr. 101).
Noch einmal danke ich Euch für Euer vielfältiges Bemühen, das
Leben der ungeborenen Kinder zu schützen, und ebenso für Eure
Bereitschaft, die katholische Beratungstätigkeit neu zu umschreiben. Ich
empfehle die Euch anvertrauten Gläubigen - im besonderen die in der
Beratung engagierten Frauen und Männer sowie alle schwangeren Frauen in Not
- Maria, der Mutter vom Guten Rat, und erteile Euch von Herzen den Apostolischen
Segen.
Aus dem Vatikan, am 11. Januar 1998, dem Fest der Taufe des Herrn