MIGRANTEN OHNE AUFENTHALTSSTATUS
Botschaft von Johannes Paul II zum Welttag der Migranten 1996
Liebe Brüder und Schwestern!
1. Das Phänomen der Migration mit seiner komplexen Problematik ruft
heute mehr denn je die internationale Gemeinschaft und die einzelnen Staaten auf
den Plan. Diese tendieren meistens dazu, durch eine Verschärfung der Ausländergesetze
und eine Verstärkung der Systeme der Grenzkontrolle zu intervenieren, und
die Migration verliert so die Dimension wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Entwicklung, die sie historisch besitzt. Tatsächlich ist immer
weniger von der Situation der »Emigranten« in den Herkunftsländern
die Rede und immer mehr von »Immigranten« unter Bezugnahme auf die
Probleme, die sie in den Ländern, in denen sie sich niederlassen,
hervorrufen.
Die Migration erhält zusehends die Merkmale sozialen Notstands vor
allem wegen der Zunahme der irregulären Migranten, eine Zunahme, die trotz
der laufenden Restriktionen unaufhaltsam scheint. Ungesteuerte Migration hat es
immer gegeben, und sie ist oft toleriert worden, weil sie eine Personalreserve
schafft, aus der man schöpfen kann, wenn die zugelassenen Migranten allmählich
in der sozialen Stufenleiter aufsteigen und in der Arbeitswelt fest Fuß
fassen.
2. Heute hat das Phänomen der ungesetzlichen Migranten erhebliche Ausmaße
angenommen, sei es weil das Angebot ausländischer Arbeitskräfte übergroß
ist im Verhältnis zu den Erfordernissen der Wirtschaft, die schon die inländischen
kaum zu beschäftigen vermag, sei es wegen der Ausbreitung der
Zwangsmigration. Die notwendige Vorsicht, die die Behandlung einer so heiklen
Frage gebietet, darf nicht zu passiver Zurückhaltung oder einem Ausweichen
vor den Problemen werden; auch deshalb, weil davon Tausende von Menschen
betroffen sind, Opfer von Situationen, die dazu bestimmt scheinen, immer
schlimmer zu werden, anstatt eine Lösung zu finden. Der Status der
Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten,
der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt
noch unbeachtet gelassen werden dürfen.
Illegale Immigration muß verhütet werden, doch gilt es auch
kriminelle Initiativen energisch zu bekämpfen, die die schwarze Emigration
ausbeuten. Die passendste und dazu geeignete Wahl, langfristig gehaltreiche und
dauerhafte Früchte zu bringen, ist die der internationalen Zusammenarbeit
zur Förderung der politischen Stabilität und zur Beseitigung der
Unterentwicklung. Das gegenwärtige wirtschaftliche und soziale
Ungleichgewicht, das in großem Maß die Migrationsströme nährt,
ist nicht als eine Fatalität anzusehen, sondern als eine Herausforderung für
den Verantwortungssinn des Menschengeschlechts.
3. Die Kirche betrachtet das Problem der gesetzwidrigen Migranten aus der
Sicht Christi, der gestorben ist, um die versprengten Kinder Gottes in Einheit
zu sammeln (vgl. Joh 11,52), die Ausgeschlossenen herein- und die
Fernstehenden heimzuholen, um alle in einer Gemeinschaft zu vereinen, die nicht
auf ethnischer, kultureller und sozialer Zugehörigkeit beruht, sondern auf
dem gemeinsamen Willen, das Wort Gottes aufzunehmen und die Gerechtigkeit zu
suchen. »Gott [sieht] nicht auf die Person
, sondern
ihm [ist]
in jedem Volk willkommen
, wer ihn fürchtet und tut, was recht ist«
(Apg 10,34-35).
Die Kirche handelt in Kontinuität mit der Sendung Christi. Insbesondere
sucht sie zu verstehen, wie man unter Beachtung der Gesetze Menschen helfen
kann, denen der Aufenthalt auf dem nationalen Territorium nicht gestattet ist;
sie fragt sich ferner, welchen Wert das Recht auf Emigration hat ohne das
dazugehörende Recht auf Immigration; sie stellt sich das Problem, wie man
die christlichen Gemeinschaften, die oft von einer manchmal
immigrantenfeindlichen öffentlichen Meinung beeinflußt sind, an
diesem Werk der Solidarität beteiligen kann.
Die erste Weise, diesen Menschen zu helfen, ist es, sie anzuhören, um
ihre Situation kennenzulernen, und ihnen unabhängig von ihrer
Rechtsstellung vor dem Staat die nötigen Unterhaltsmittel zukommen zu
lassen.
Es ist sodann wichtig, dem ungesetzlichen Migranten zu helfen, die behördlichen
Schritte zum Erwerb der Aufenthaltsbewilligung zu unternehmen. Institutionen
sozialer und karitativer Art können mit den Behörden Kontakt
aufnehmen, um in Achtung vor der Legalität die passenden Lösungen für
die verschiedenen Fälle zu suchen. Eine Anstrengung dieser Art ist vor
allem zu Gunsten derer zu unternehmen, die in der Gesellschaft des
Aufnahmelandes nach langem Aufenthalt Fuß gefaßt haben, derart, daß
die Heimkehr in das Ursprungsland eine Art »Rück«-Emigration mit
schweren Konsequenzen besonders für die Kinder bedeuten würde.
4. Wenn keine Lösung möglich scheint, müßten dieselben
Institutionen die von ihnen Betreuten dahin orientieren, daß sie entweder
in anderen Ländern Aufnahme suchen oder den Weg zurück in die Heimat
nehmen, und ihnen dabei nötigenfalls auch materiell helfen.
Bei der Lösung des Problems der Migration im allgemeinen und der
gesetzwidrigen Migranten im besonderen spielt die Haltung der Gesellschaft des
Aufnahmelandes eine bedeutende Rolle. In dieser Hinsicht ist es sehr wichtig, daß
die öffentliche Meinung gut informiert ist über die reale Situation,
in der sich das Herkunftsland der Migranten befindet, über die Tragödien,
in die sie verwickelt sind, und über die Risiken, die eine Rückkehr
mit sich bringt. Das Elend und Unglück, wovon sie betroffen sind, ist ein
Grund mehr, um den Immigranten großherzig entgegenzukommen.
Es ist nötig, zu wachen über das Auftauchen von neo-rassistischen
Tendenzen oder fremdenfeindlichem Verhalten, die unsere ausländischen Brüder
zu Sündenböcken eventueller schwieriger örtlicher Situationen
machen wollen.
Wegen der beachtlichen Ausmaße, die das Phänomen der
ungesetzlichen Migration angenommen hat, muß die Gesetzgebung der
betroffenen Länder soweit als möglich harmonisiert werden - auch um
die Lasten einer ausgewogenen Lösung besser zu verteilen. Man muß es
vermeiden, zum Gebrauch behördlicher Regelungen zu greifen, die das
Kriterium der Familienzugehörigkeit einschränken wollen, mit der
Konsequenz, daß zu Unrecht Menschen aus der Legalität gedrängt
werden, denen kein Gesetz das Recht auf Zusammenleben mit der Familie verweigern
darf.
Angemessener Schutz ist denjenigen zu gewähren, die zwar nicht aus von
den internationalen Konventionen vorgesehenen Gründen aus ihren Ländern
geflohen sind, in der Tat aber ernstlich Gefahr für ihr Leben laufen,
sollten sie zur Rückkehr in die Heimat gezwungen werden.
5. Ich fordere die Teilkirchen auf, die Reflexion zu fördern, Weisungen
zu erlassen und Informationen bereitzustellen, um den Pastoral- und
Sozialarbeitern zu helfen, in einer so heiklen und komplexen Materie überlegt
zu handeln.
Wenn das Verständnis des Problems durch fremdenfeindliche Vorurteile
und Haltungen beeinträchtigt wird, darf es die Kirche nicht unterlassen,
die Stimme der Brüderlichkeit zu Gehör zu bringen und Gesten zu
setzen, die den Primat der Liebe unterstreichen.
Die große Bedeutung, die in diesen Notsituationen den Aspekten der
Hilfeleistung zukommt, darf nicht die Tatsache in den Hintergrund geraten
lassen, daß sich auch unter den gesetzwidrigen Migranten viele katholische
Christen befinden, die oft im Namen desselben Glaubens Seelenhirten suchen und
Orte, an denen sie beten, das Wort Gottes vernehmen und die Geheimnisse des
Herrn feiern können. Es ist Pflicht der Diözesen, diesen Erwartungen
entgegenzukommen.
Niemand ist in der Kirche fremd, und die Kirche ist niemandem und nirgendwo
fremd. Als Sakrament der Einheit und somit sammelndes Zeichen und sammelnde
Kraft für das ganze Menschengeschlecht ist die Kirche der Ort, wo auch die
illegalen Immigranten anerkannt und als Brüder aufgenommen werden. Es ist
Aufgabe der verschiedenen Diözesen, sich dafür einzusetzen, daß
diese Menschen, die gezwungen sind, außerhalb des Schutznetzes der zivilen
Gesellschaft zu leben, Brüderlichkeit in der christlichen Gemeinschaft
erfahren.
Solidarität bedeutet, gegenüber dem, der in Schwierigkeiten ist,
Verantwortung wahrzunehmen. Für den Christen ist der Migrant nicht einfach
ein Individuum, das er nach gesetzlich festgelegten Vorschriften zu respektieren
hat, sondern eine Person, deren Anwesenheit ihn herausfordert und deren Bedürfnisse
seine Verantwortung verpflichten. »Was hast du mit deinem Bruder gemacht?«
(vgl. Gen 4,9). Die Antwort ist nicht in den vom Gesetz vorgeschriebenen
Grenzen, sondern im Stil der Solidarität zu geben.
6. Besonders der schwache, wehrlose, an den Rand der Gesellschaft gedrängte
Mensch ist Sakrament der Präsenz Christi (vgl. Mt 25,40.45). »Dieses
Volk
, das vom Gesetz nichts versteht, verflucht ist es« (Joh
7,49), hatten die Pharisäer über diejenigen geurteilt, denen Jesus
auch über die von ihren Vorschriften festgelegten Grenzen hinaus geholfen
hatte. Denn er ist gekommen, die Verlorenen zu suchen und zu retten (vgl. Lk
19,10), die Ausgeschlossenen und Verlassenen, die von der Gesellschaft
Verstoßenen heimzuholen.
»Ich war fremd
, und ihr habt mich aufgenommen« (Mt 25,35).
Es ist Aufgabe der Kirche, diese Glaubenslehre des Herrn nicht nur unablässig
zu wiederholen, sondern auch deren richtige Anwendung auf die verschiedenen
Situationen zu zeigen, die der Wechsel der Zeiten jeweils neu entstehen läßt.
Heute tritt der ungesetzliche Migrant als jener »Fremde« vor uns, in
dem Jesus wiedererkannt werden will. Ihn aufzunehmen und solidarisch mit ihm zu
sein ist Pflicht der Gastfreundschaft und der Treue zu unserer Identität
als Christen.
Mit diesem Wunsch erteile ich allen auf dem Gebiet der Migration Tätigen
den Apostolischen Segen als Unterpfand reichen Lohnes des Himmels.
Aus dem Vatikan am 25. Juli 1995, im siebzehnten Jahr meines
Pontifikats.
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