ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II. AN DIE FÜNFTE
GENERALVERSAMMLUNG DER PÄPSTLICHEN AKADEMIE FÜR DAS LEBEN
27. Februar 1999
1. Verehrte Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben, die Sie anläßlich Ihrer alljährlichen Generalversammlung in Rom zusammengekommen
sind, ich heiße Sie herzlich willkommen! Jedem von Ihnen gilt mein
herzlicher Gruß. Ich danke Ihrem Präsidenten, Prof. Juan De Dios Vial Correa,
für die liebenswürdigen Worte, mit denen er Ihre Empfindungen zum Ausdruck
gebracht hat. Ich begrüße auch die anwesenden Bischöfe: Msgr. Elio Sgreccia,
Vizepräsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, und Msgr. Javier Lozano Barragan, Präsident des Päpstlichen Rats für die Pastoral im
Krankendienst, dem diese Päpstliche Akademie angeschlossen ist.
Ein
besonderes Gedenken geht an den ersten unvergeßlichen Präsidenten der
Akademie, Prof. Jerôme Lejeune, der vor bald fünf Jahren, am 3. April 1994,
von uns gegangen ist. Er hatte sich sehr für die Schaffung dieser
Institution eingesetzt, sozusagen als sein geistliches Testament zum Schutz
des menschlichen Lebens, ahnte er doch schon die wachsenden Bedrohungen, die
sich am Horizont abzeichneten.
Ich möchte hier meine Genugtuung zum Ausdruck bringen
in bezug auf die gesamte Tätigkeit präziser Forschung und breit angelegter
Information, die diese Päpstliche Akademie in den ersten fünf Jahren ihres
Bestehens in die Wege geleitet und ausgeführt hat. Das von Ihnen für die
diesjährige Reflexion gewählte Thema: »Die Würde des Sterbenden« will das
Licht der Lehre und der Gelehrsamkeit auf ein Grenzgebiet lenken, das in
gewissem Sinne neu und entscheidend ist. Das Leben der Sterbenden und
Schwerkranken ist heute in der Tat einer Reihe von Gefahren ausgesetzt, die
einerseits in unmenschlichen Behandlungsmethoden ihren Ausdruck finden,
andrerseits in Rücksichtslosigkeit als auch im Aufgeben, das sich bis zur
Anwendung von Euthanasie erstrecken kann.
2. Das Phänomen des Aufgebens von
Sterbenden, das in den hochentwickelten Gesellschaften Verbreitung findet,
hat unterschiedliche Wurzeln sowie vielschichtige Dimensionen, wie Sie in
Ihren Untersuchungen dargelegt haben.
Es gibt eine sozio-kulturelle
Dimension, die im allgemeinen mit »Verdrängung des Todes« bezeichnet wird:
Die Gesellschaften, die auf dem Prinzip des Strebens nach materiellem
Wohlstand beruhen, empfinden den Tod als Sinnlosigkeit; in der Absicht, den
damit verbundenen Fragen auszuweichen, schlagen sie manchmal eine
schmerzlose Vorwegnahme des Todes vor. Die sogenannte »Wohlstandskultur«
trägt oft ein Unvermögen in sich, den Sinn des Lebens in Leidens- und
Grenzsituationen, die den Menschen auf dem Weg zum Tod begleiten, zu
begreifen. Ein derartiges Unvermögen entsteht verstärkt, wenn es innerhalb
eines der Transzendenz gegenüber verschlossenen Humanismus auftritt; es
wandelt sich dann nicht selten in einen Verlust der Glaubensüberzeugung vom
Wert des Menschen und des Lebens.
Auch gibt es eine philosophische und
ideologische Dimension: Darin beruft man sich auf die absolute
Unabhängigkeit des Menschen, als sei er der Urheber seines Lebens. In dieser
Perspektive stützt man sich auf den Grundsatz der Selbstbestimmung und geht
so weit, Selbstmord und Euthanasie als paradoxe Formen von Bestätigung und
zugleich Zerstörung des eigenen Ichs zu verherrlichen.
Ferner existiert eine
medizinische und fürsorgerische Dimension: Sie kommt zum Ausdruck in der
Tendenz, die Betreuung Schwerkranker einzuschränken, eingewiesen in
medizinische Einrichtungen, die nicht immer in der Lage sind, eine
individuelle und humane Pflege zu gewährleisten. Daraus folgt, daß der
Mensch im Krankenhaus nicht selten von jedem Kontakt mit seiner Familie
abgeschnitten und einer Art technologischer Vereinnahmung ausgesetzt ist,
die ihn in seiner Würde erniedrigt.
Liebevolle Sorge um Schwerkranke
Schließlich ist das der unterschwellige Druck des sogenannten
»Nützlichkeitsdenkens«, das viele entwickelte Gesellschaften auf der
Grundlage der Kriterien von Produktivität und Effizienz regelt: Unter diesem
Gesichtspunkt werden Schwerkranke und Sterbende, die spezielle Langzeit-
Therapien benötigen, unter dem Gesichtspunkt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
als Last und Kostenfaktor betrachtet. Ein solches Denken führt demnach zu
einer verminderten Unterstützung in der Endphase des Lebens.
3. Das ist das ideologische Umfeld, dem die immer häufigeren
Meinungskampagnen, die auf die Schaffung von Gesetzen zugunsten von
Euthanasie und assistiertem Selbstmord abzielen, ihre Anregungen entnehmen.
Die diesbezüglich in einigen Ländern schon erreichten Tatbestände, sei es
durch Beschluß eines Obersten Gerichts oder durch Abstimmung im Parlament,
sind eine Bestätigung für die Ausbreitung bestimmter Überzeugungen.
Es handelt sich um das Vordringen jener Kultur des Todes, die auch aus
anderen Phänomenen ersichtlich ist; alle sind sie auf irgend eine Weise auf
eine Geringschätzung der Menschenwürde reduzierbar: Ich meine hier
beispielsweise solche Fälle, in denen Menschen infolge von Hunger, Gewalt,
Krieg, mangelnder Kontrolle im Straßenverkehr oder unzureichender Beachtung
der Sicherheitsbestimmungen bei der Arbeit ums Leben kommen.
Angesichts der neuen Ausdrucksformen der Kultur des Todes ist die Kirche
verpflichtet, zu ihrer Liebe zum Menschen zu stehen, ist der Mensch doch »der
erste Weg, den die Kirche […] beschreiten muß« (Redemptor hominis,
14). Die Kirche hat heute den Auftrag, das Antlitz des Menschen – besonders
das Antlitz des Sterbenden – mit dem ganzen Licht ihrer Lehre zu erhellen,
mit dem Licht der Vernunft und des Glaubens; sie hat die Pflicht, wie sie es
schon zu verschiedenen entscheidenden Anlässen getan hat, alle Kräfte der
Gesellschaft und der Menschen guten Willens zu sammeln, damit um den
Sterbenden mit neuer Wärme ein Band der Liebe und Solidarität gelegt wird.
Die Kirche ist sich bewußt, daß der Augenblick des Todes immer von einer
besonderen Dichte menschlicher Empfindungen begleitet ist: Das irdische
Leben ist vollendet; die affektiven, familiären und sozialen Bande, die zum
Wesen der Person gehören, zerbrechen; im Bewußtsein des Sterbenden und
seiner Betreuer kommt es zu einem Konflikt zwischen der Hoffnung auf
Unsterblichkeit und jenem Unbekannten, das auch die aufgeklärtesten Geister
unruhig stimmt. Die Kirche erhebt ihre Stimme, damit der Sterbende seelisch
nicht verletzt wird, sondern mit liebevoller Fürsorge begleitet wird,
während er sich vorbereitet, die Schwelle der Zeit zu überschreiten, um in
die Ewigkeit einzugehen.
4. »Die Würde des Sterbenden« hat ihre Wurzeln in seiner
Geschöpflichkeit und seiner personalen Berufung zu unsterblichem Leben. Der
Blick voller Hoffnung verwandelt die Verwesung unserer sterblichen Hülle. »Wenn
sich aber dieses Vergängliche mit Unvergänglichkeit bekleidet und dieses
Sterbliche mit Unsterblichkeit, dann erfüllt sich das Wort der Schrift:
Verschlungen ist der Tod vom Sieg« (1 Kor 15,54; vgl. 2 Kor
5,1).
Wenn die Kirche die Unantastbarkeit des Lebens also auch bei Sterbenden
verteidigt, verfällt sie damit keinerlei Form von Verabsolutierung des
physischen Lebens; vielmehr lehrt sie, die wahre Würde der Person als ein
Geschöpf Gottes zu achten, und hilft, den Tod zuversichtlich anzunehmen,
wenn die physischen Kräfte nicht mehr zu erhalten sind. In der Enzyklika
Evangelium vitae schrieb ich: »Sicher ist für den Gläubigen das
physische Leben in seinem irdischen Zustand kein Absolutum, so daß von ihm
gefordert werden kann, es um eines höheren Gutes willen aufzugeben; […] Kein
Mensch darf jedoch willkürlich über Leben oder Tod entscheiden; denn
absoluter Herr über eine solche Entscheidung ist allein der Schöpfer, der,
›in dem wir leben, uns bewegen und sind‹ (Apg 17,28)« (EV,
47).
Davon leitet sich ein sittlicher Verhaltenskodex gegenüber dem
Schwerkranken und Sterbenden ab, der sich einerseits der Euthanasie und dem
Freitod (vgl. EV, 64), andererseits aber auch den Formen des »therapeutischen
Übereifers« widersetzt, die keine eigentliche Unterstützung für das Leben
und die Würde des Sterbenden darstellen.
Es ist an dieser Stelle der Verweis auf die Verurteilung der Euthanasie
angezeigt, verstanden als »eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur
nach und aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden
Schmerz zu beenden«, da es sich dabei um »eine schwere Verletzung des
göttlichen Gesetzes« handelt (EV, 65). Außerdem muß man der
Verurteilung des Selbstmords Rechnung tragen, denn Selbstmord ist »aus
objektiver Sicht eine schwer unsittliche Tat, weil er verbunden ist mit der
Absage an die Eigenliebe und mit der Ausschlagung der Verpflichtungen zu
Gerechtigkeit und Liebe gegenüber dem Nächsten, gegenüber den verschiedenen
Gemeinschaften, denen der Betreffende angehört, und gegenüber der
Gesellschaft als ganzer. In seinem tiefsten Kern stellt der Selbstmord eine
Zurückweisung der absoluten Souveränität Gottes über Leben und Tod dar« (EV,
66).
5. Die Zeit, in der wir leben, erfordert eine Mobilisierung aller Kräfte
christlicher Nächstenlieb e und menschlicher Solidarität. Es ist in der Tat
notwendig, sich der neuen Herausforderung einer Legalisierung von Euthanasie
und »assistiertem Selbstmord« zu stellen. Zu diesem Zweck ist es nicht
ausreichend, dieser Tendenz zum Tod in der öffentlichen Meinung und in den
Parlamenten entgegenzuwirken, sondern man muß vielmehr die Gesellschaft und
selbst die Einrichtungen der Kirche zu einer würdigen Betreuung des
Sterbenden verpflichten.
In dieser Hinsicht gilt meine herzliche Ermutigung allen, die Werke und
Initiativen zur Pflege von Schwerkranken, chronisch Geisteskranken und
Sterbenden ins Leben rufen. Sie sollen sich, falls nötig, auch für die
Anpassung schon bestehender Hilfseinrichtungen an neue Bedürfnisse einsetzen,
damit kein Sterbender vor dem Tod allein oder ohne Hilfe gelassen wird. Das
ist die Lektion, die uns so viele Heilige im Laufe der Jahrhunderte
hinterlassen haben, auch in jüngerer Zeit Mutter Teresa von Kalkutta mit
ihren lobenswerten Initiativen. Jede Diözesan- und Pfarrgemeinschaft soll
dazu herangebildet werden, sich um ihre Senioren zu sorgen und ihre Kranken
zu pflegen und zu besuchen, je nach Notwendigkeit zu Hause als auch in den
besonderen Pflegeeinrichtungen.
Ein geschärftes Bewußtsein in den Familien und Krankenhäusern wird
ebenfalls eine verbreitetere Anwendung »palliativer Behandlungs - methoden«
für Schwerkranke und Sterbende fördern, um die Schmerzsymptome zu lindern
und ihnen gleichzeitig geistlichen Beistand durch stete und aufmerksame
Betreuung zukommen zu lassen. Neue Einrichtungen müssen geschaffen werden,
um die pflegebedürftigen alleinstehenden alten Menschen aufzunehmen; vor
allem aber muß eine engmaschige Organisation zur finanziellen und
moralischen Unterstützung der häuslichen Pflege aufgebaut werden: Die
Familien, die einen Schwerstkranken zu Hause behalten möchten, sind in der
Tat vor riesige Opfer gestellt.
Die Ortskirchen und Ordensgemeinschaften haben die Gelegenheit, in diesem
Bereich Pionierarbeit zu leisten – im Gedenken an das Wort des Herrn über
jene Menschen, die sich zum Wohl der Kranken aufopfern: »Ich war krank, und
ihr habt mich besucht« (Mt 25,36).
Maria, die »Mater dolorosa«, die dem sterbenden Jesus am Kreuz beistand,
gebe der Mutter Kirche ihren Geist ein, und begleite Sie bei der Erfüllung
dieses Auftrags.
Ihnen allen spende ich meinen Segen.
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