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ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II. AN DIE
TEILNEHMER DER KONFERENZ DER PARLAMENTSPRÄSIDENTEN DER MITGLIEDSSTAATEN
DER EUROPÄISCHEN UNION
Samstag, 23. September 2000
Frau Präsidentin des Europäischen Parlaments,
meine Damen und Herren Parlamentspräsidenten der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union!
1. Es ist mir eine Freude, Sie hier im Vatikan willkommen zu
heißen, an einem von Anfang an mit den großen Etappen des Lebens des
europäischen Kontinentes verbundenen Ort. Mein ehrerbietiger Gruß gilt Herrn
Senator Nicola Mancino, Präsident des italienischen Senats, der sich zu Ihrem
Sprecher gemacht hat; ich danke ihm für die liebenswürdigen Worte, die er in
Ihrem Namen ausgesprochen hat.
Ihre Konferenz ist eine hochbedeutsame Kundgebung des
europäischen Einigungsprozesses, der in diesen letzten Jahren neue Vorstöße
gekannt hat. In dem zu Ende gehenden Jahrhundert haben wir – meine Vorgänger und
ich – es nicht an unserer Unterstützung zur Verwirklichung des großen Vorhabens
der Annäherung und Zusammenarbeit der Staaten und Völker Europas fehlen lassen.
2. Sie selbst, die Sie den repräsentativen gesetzgebenden
Instanzen Ihrer Völker vorstehen, sind Zeugen der eng zusammenlaufenden
Übereinstimmung, die zwischen den Interessen Ihrer jeweiligen Länder und denen
der weiterverbreiteten Einheit, die Europa gestaltet, zutage tritt. Mit
Zufriedenheit stelle ich fest, daß die Union neue Mitgliedsstaaten aufnehmen
will und gegenüber der Zukunft eine Haltung der Offenheit und Flexibilität
einnimmt. Die Europäische Union bleibt ein kreativer Bauplatz; und das ist die
beste Garantie für ihren Erfolg im Hinblick auf das größere Wohl ihrer Bürger,
deren kulturelle Verschiedenheit zu bewahren sie sich ebenso verpflichtet wie
die Werte und Grundsätze zu verbürgen, denen die Gründerväter sich verbunden
wußten und die ihr gemeinsames Erbe bilden.
Entsprechend dem Geist, der ihr eigen ist, hat die Europäische
Union bereits gemeinsame Institutionen entwickelt, insbesondere ein System von
Ausgleichsmechanismen der Kontrollgewalten, die eine Garantie für die Demokratie
sind. Es ist wohl an der Zeit, die Synthese dieser Errungenschaften in eine
vereinfachte und zugleich stärkere Struktur zu fassen. Die Europäische Union
wird gewiß die richtige Formel zu finden wissen, um die Erwartungen ihrer Bürger
zufriedenzustellen und den Dienst am Gemeinwohl zu gewährleisten.
3. In der Soziallehre der katholischen Kirche, die aus der
biblischen Offenbarung und dem Naturrecht schöpft, erstreckt sich der Begriff
Gemeinwohl auf alle Ebenen, auf denen die menschliche Gesellschaft organisiert
ist. Es gibt ein nationales Gemeinwohl, in dessen Dienst die Institutionen eines
Staates gestellt sind. Aber es gibt auch – und wer könnte das leugnen zum
Zeitpunkt gegenseitiger Durchdringung der Wirtschaften und des Austausches in
Europa und weiterhin der Welt? – ein kontinentales und sogar universales
Gemeinwohl. Europa ist im Begriff, sich der Dimensionen des europäischen
Gemeinwohls immer besser bewußt zu werden: gemeint ist damit die Gesamtheit der
Initiativen und Werte, die die europäischen Länder gemeinsam verfolgen und
verteidigen müssen, wenn sie in angemessener Weise auf die Bedürfnisse ihrer
Bürger antworten wollen.
Wenn die Europäische Union eine formelle Verfassung annehmen
sollte, wird sie veranlaßt sein, eine Wahl zu treffen hinsichtlich der Art des
Systems, das sie bevorzugen möchte. Zwischen verschiedenen Systemen ist ein
Kompromiß möglich. Die Kirche ist der Ansicht, daß es bei Regierungssystemen auf
die Mentalität der Völker, ihre Geschichte und ihre Zielsetzungen ankommt. Sie
betont indes, daß alle Systeme den Dienst am Gemeinwohl zum Ziel haben müssen.
Darüber hinaus muß jedwedes System, der Versuchung widerstehend, sich egoistisch
in sich selbst abzukapseln, auch offen sein für andere Staaten des Kontinents,
die mit dieser Europäischen Union zusammenarbeiten wollen, um ihr die
größtmögliche Ausdehnung zu geben.
Ich kann mich nur freuen, wenn ich sehe, daß man sich immer mehr
auf das fruchtbare Subsidiaritätsprinzip beruft. Eingeführt von meinem Vorgänger
Pius XI. in seiner berühmten Enzyklika
Quadragesimo anno
im Jahr 1931, ist dieses Prinzip einer der Pfeiler der ganzen Soziallehre der
Kirche. Es ist eine Einladung, die Zuständigkeiten unter den verschiedenen
Ebenen politischer Organisation einer gegebenen Gemeinschaft – z. B. regional,
national, europäisch – so aufzuteilen, daß nur solche an eine höhere Ebene
übertragen werden, welche die niedrigere Ebene nicht in der Lage ist, im Dienst
am Gemeinwohl zu bewältigen.
4. Die Verteidigung der Menschenrechte gehört zu den
unaufgebbaren Erfordernissen des Gemeinwohls. Die Europäische Gemeinschaft hat
sich an die schwierige Aufgabe gemacht, eine »Charta der Grundrechte« zu
erstellen in einem Geist der Öffnung und Aufmerksamkeit für die Vorschläge von
Vereinigungen und Bürgern. Schon 1950 hatten die Gründerländer des Europarates
die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten angenommen, der
1961 die europäische Sozialcharta folgte. Die Erklärungen von Rechten umgrenzen
in gewissem Sinn den unantastbaren Bereich, von dem die Gesellschaft sich bewußt
ist, daß er nicht dem Spiel menschlicher Macht unterworfen sein kann. Mehr noch,
die Macht erkennt ihre Bestimmung an, diesen Bereich zu schützen, dessen
Schwerpunkt der Mensch als Person ist. Somit anerkennt die Gesellschaft, daß sie
im Dienst der Person steht in ihrem natürlichen Streben, sich selbst zu
verwirklichen als personales und zugleich soziales Wesen. Dieses in ihre Natur
eingeschriebene Streben begründet dementsprechende, der Person zugehörige Rechte
wie das Recht auf Leben, auf physische und psychische Unversehrtheit, auf
Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit.
Bei der Annahme dieser neuen Charta – wie auch immer ihre
künftige Benennung lautet – wird die Europäische Union nicht vergessen dürfen,
daß sie die Wiege der Idee von der Person und von der Freiheit ist und daß diese
Gedanken auf ihre lange Prägung durch das Christentum zurückgehen. Nach
Vorstellung der Kirche ist die Person untrennbar von der menschlichen
Gesellschaft, in der sie sich entwickelt. Gott hat den Menschen erschaffen und
ihn in eine Ordnung von Beziehungen hineingestellt, die ihm gestatten, sein Sein
zu verwirklichen. Diese Ordnung nennen wir die natürliche Ordnung. Der Vernunft
kommt es zu, sie immer klarer zu erforschen. Menschenrechte können keine der
Natur des Menschen zuwiderlaufende Forderungen sein. Sie können nur aus ihr
hervorgehen.
5. Möge die Europäische Union ein neues Aufflammen der
Menschlichkeit erleben! Möge sie den nötigen Konsens gewinnen können, um den
Schutz des Lebens, die Achtung vor dem anderen, gegenseitigen Dienst und
Brüderlichkeit, die niemanden ausschließt, unter ihre höchsten Ideale zu
schreiben. Jedesmal wenn Europa die großen Grundlagen seiner Sicht der Welt aus
seinen christlichen Wurzeln schöpft, weiß es, daß es seiner Zukunft mit
Gelassenheit entgegentreten kann.
Auf Sie, Ihre Familien und auf die Völker und Nationen, die Sie
vertreten, rufe ich von ganzem Herzen den Segen des Allmächtigen herab.
© Copyright 2000 - Libreria Editrice Vaticana
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