 |
ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II.
AN DIE TEILNEHMER DER MINISTERKONFERENZ DES EUROPARATES ANLÄSSLICH DES 50.
JAHRESTAGES DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION
Freitag, 3. November 2000
Meine Damen und Herren!
1. Mit Freude begrüße ich Sie heute anläßlich der unter dem Vorsitz Italiens
tagenden Ministerkonferenz zur Feier des 50. Jahrestages der Europäischen
Menschenrechtskonvention, die am 4. November 1950 hier in Rom unterzeichnet
wurde. Mein Gruß geht an den italienischen Außenminister und Präsidenten der
Ministerkonferenz, Herrn Lamberto Dini, den Generalsekretär des Europarates,
Herrn Walter Schwimmer, den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, Lord
Johnston, und deren Generalsekretär, Herrn Bruno Haller.
2. Nach dem Zweiten Weltkrieg eignete sich der Europarat eine neue politische
Sichtweise an und gab sich eine neue Rechtsordnung. Diese ging von dem Grundsatz
aus, daß die Achtung der Menschenrechte über der nationalen Souveränität steht
und weder politischen Zielen untergeordnet noch durch nationale Interessen
gefährdet werden darf. Hierdurch trug der Rat dazu bei, eine Grundlage für das
nach den Verwüstungen des Krieges notwendige moralische Wiedererstarken zu
schaffen, wobei sich die Europäische Menschenrechtskonvention als ein
wesentliches Element dieses Prozesses erwies.
Die Konvention war zweifellos ein historisches Dokument, und sie ist nach wie
vor ein einzigartiges Rechtsmittel zur Bekanntmachung und Wahrung der
grundlegenden Rechte aller in den Mitgliedsstaaten lebenden Bürger. Sie war eine
konkrete und kreative Antwort auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
die 1948 aus der tragischen Erfahrung des Weltkrieges hervorgegangen war und
zutiefst in der zweifachen Überzeugung von der zentralen Stellung der
menschlichen Person und der Einheit der menschlichen Familie wurzelte. Als
solche war die Konvention ein wichtiges Moment beim Heranreifen des Bewußtseins
von der angeborenen Würde jedes Menschen und den ihr entspringenden Rechten und
Pflichten.
Von Bedeutung ist auch, daß sich die neuen Demokratien in Osteuropa nach ihrer
Befreiung von einer wesensfremden Ideologie und von totalitären Regierungsformen
an den Europarat wandten, als Zentrum der Einheit aller Völker des europäischen
Kontinents, jener Einheit, die undenkbar ist ohne die religiösen und moralischen
Werte, die das gemeinsame Erbe aller europäischen Nationen bilden. Der Wunsch
der osteuropäischen Völker, die Europäische Menschenrechtskonvention zu
unterzeichnen, bezeugt ihren Willen, jene fundamentalen Freiheiten zu schützen,
die ihnen lange Zeit verwehrt waren. In dieser Hinsicht war es stets meine
Überzeugung, daß die Völker Ost- und Westeuropas, die durch ihre Geschichte und
Kultur zutiefst verbunden sind, ein gemeinsames Schicksal miteinander teilen.
Mittelpunkt unseres gemeinsamen europäischen Erbes – im religiösen, kulturellen
und juristischen Bereich – ist das Wissen von der unantastbaren Würde der
menschlichen Person mit ihren unveräußerlichen Rechten, die nicht von
Regierungen oder Institutionen, sondern allein vom Schöpfer verliehen werden,
nach dessen Abbild die Menschen geschaffen worden sind (vgl. Gen 1,26).
3. Über die Jahre hindurch stand der Hl. Stuhl mit dem Europarat in Verbindung
und versuchte, auf die ihm eigene Art und Weise die stets umfassendere Arbeit
des Rates im Bereich der Menschenrechte zu begleiten und zu unterstützen. Im
Bewußtsein um die einzigartige Rolle, die dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte bezüglich der europäischen Angelegenheiten zukommt, war die
Gerichtsbarkeit dieser Instanz für den Hl. Stuhl von ganz besonderem Interesse.
Die Richter sind Hüter der Konvention und der in ihr zum Ausdruck gebrachten
Menschenrechte. Mit Freude nehme ich heute die Gelegenheit wahr, den Präsidenten
des Gerichtshofs, Lucius Wildhaber, und die anderen ehrwürdigen Richter begrüßen
zu können und ihnen für ihre vortreffliche und anspruchsvolle Aufgabe alles Gute
zu wünschen.
Der 50. Jahrestag der Konvention ist eine Gelegenheit, Dank zu sagen für all
das, was erreicht worden ist, und unseren Vorsatz zu erneuern, für die stets
intensivere und weitreichendere Achtung der Menschenrechte in Europa
einzutreten. Dieser Anlaß hilft uns, die hiermit verbundenen Probleme, mit denen
wir uns befassen müssen, klar zu erkennen. Ein wesentlicher Aspekt in dieser
Hinsicht ist die Tendenz, menschliche Rechte von ihrer anthropologischen
Grundlage zu trennen, d. h. von der Sicht des in der europäischen Kultur
verwurzelten Menschen. Ferner besteht die Tendenz, Rechte lediglich aus
individualistischer Perspektive zu sehen, ohne der Rolle der Familie als
»Grundzelle der Gesellschaft« (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
Art. 16) Beachtung zu schenken. Paradox ist auch, daß einerseits die
Notwendigkeit, die Menschenrechte zu achten, ausdrücklich hervorgehoben wird,
während man andererseits das grundlegendste von allen – das Recht auf Leben –
verweigert. Dem Europarat ist es gelungen, die Todesstrafe aus der Gesetzgebung
der meisten Mitgliedsstaaten auszuschließen. Voll Freude über diesen großen
Erfolg und in der Hoffnung, ihn auch auf die übrige Welt auszudehnen, wünsche
ich von ganzem Herzen, daß man bald auch jenes große Unrecht erkennt, das
begangen wird, wenn unschuldiges Leben im Mutterleib nicht geschützt wird.
Dieser radikale Widerspruch ist nur dann möglich, wenn man die Freiheit von der
im Wesen der Dinge verwurzelten Wahrheit und die Demokratie von den
transzendenten Werten trennt.
4. Angesichts der nun erkennbaren Probleme und der vor uns liegenden
Herausforderungen müssen wir darauf vertrauen, daß der wahre Geist Europas durch
die Wiederentdeckung jener menschlichen und spirituellen Weisheit offenkundig
wird, die im europäischen Erbe verwurzelt ist, das sich durch die Achtung der
menschlichen Würde und der von ihr ausgehenden Rechte auszeichnet. Auf der
Schwelle zum dritten Jahrtausend ist der Europarat aufgerufen, den Geist eines
europäischen Gemeinwohls zu festigen. Nur unter dieser Voraussetzung wird
Europa – der Osten wie auch der Westen – seinen besonderen und überaus wichtigen
Beitrag für das Wohl der gesamten Menschenfamilie leisten können. Im inständigen
Gebet darum, daß sich dies verwirklichen wird, bitte ich den allmächtigen Gott
um seinen reichen Segen für Sie, Ihre Familien und ihren Einsatz im Dienst an
den Völkern Europas.
© Copyright 2000 - Libreria Editrice Vaticana
|