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ANSPRACHE
VON JOHANNES PAUL II. ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES DER ROTA
ROMANA
Donnerstag, 1. Februar 2001
1.
Die Eröffnung des neuen Gerichtsjahres der Römischen Rota bietet mir die
willkommene Gelegenheit, euch von neuem zu begegnen. Während ich alle
Anwesenden herzlich begrüße, ist es mir eine besondere Freude, euch Prälaten-Auditoren,
Offizialen und Rota-Anwälten meine aufrichtige Wertschätzung für die
umsichtige und schwierige Arbeit, die ihr in der Rechtspflege im Dienst des
Apostolischen Stuhls durchführt, auszusprechen. Mit qualifizierter Kompetenz
wirkt ihr zum Schutz der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe und, im
Endeffekt, der geheiligten Rechte der menschlichen Person, gemäß der
jahrhundertealten Tradition des ruhmreichen Gerichts der Rota.
Ich
danke dem Herrn Dekan, der eure Empfindungen und eure Treue zum Ausdruck
gebracht hat. Seine Worte haben in uns auf angemessene Weise noch einmal das vor
kurzem beendete Große Jubiläumsjahr aufleben lassen. 2.
Die Familien gehörten in der Tat zu den Hauptakteuren der Heiligjahrfeiern, wie
ich im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte hervorgehoben habe
(vgl. Nr. 10). Darin habe ich an die Risiken erinnert, denen die Institution der
Familie ausgesetzt ist; ich unterstrich, daß »in hanc potissimam institutionem
diffusum absolutumque discrimen irrumpit« (Nr. 47). Unter den schwierigsten
Herausforderungen, welche die Kirche heute erwarten, ist auch die einer um sich
greifenden individualistischen Kultur, die dazu neigt – wie der Dekan gut
herausgestellt hat – Ehe und Familie auf den Bereich des Privaten zu
beschränken und einzugrenzen. Ich halte es deshalb für angebracht, heute
morgen auf einige Themen zurückzukommen, die ich bei unseren früheren Treffen
behandelt habe (vgl. Ansprachen an die Römische Rota vom 28. Januar 1991,
in O. R. dt., Nr. 7/1991, S. 8, und vom 21. Januar 1999, in O. R. dt ., Nr.
7/1999, S. 7), um die traditionelle Lehre über die natürliche Dimension der
Ehe und Familie zu bekräftigen. Das
Lehramt der Kirche und die kanonische Gesetzgebung enthalten vielerlei
Stellungnahmen zur natürlichen Eigenart der Ehe. Vorausgeschickt, daß: »Gott
selbst […] Urheber der Ehe [ist], die mit verschiedenen Gütern und Zielen
ausgestattet ist« (Gaudium et spes, 48), befaßt sich das II.
Vatikanische Konzil auch mit einigen Problemen der Ehemoral und stützt sich
dabei auf »objektive Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person
und ihrer Akte ergeben« (ebd., 51). Beide von mir verabschiedeten
Gesetzbücher bestätigen ihrerseits in ihrer Ausformulierung der Definition der
Ehe, daß das »consortium totius vitae« »durch seine natürliche
Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und Erziehung von
Nachkommenschaft hingeordnet ist« (CIC, can. 1055; CCEO, can. 776,
Nr. 1). Diese
Wahrheit wird in der von einer immer ausgeprägteren Säkularisierung und einer
völlig privatistischen Gestaltung von Ehe und Familie gekennzeichneten
Atmosphäre nicht nur mißachtet, sondern sogar offen geleugnet. 3.
Selbst um den Begriff »Natur« haben sich Mißverständnisse angehäuft. Vor
allem hat man deren metaphysische Bedeutung vergessen, auf die sich die oben
zitierten Dokumente der Kirche beziehen. Außerdem neigt man dazu, das
spezifisch Menschliche auf den Bereich der Kultur zu reduzieren, indem man für
die Person eine auf individueller wie sozialer Ebene völlig unabhängige
Kreativität und Handlungsfreiheit einfordert. In dieser Sicht bestünde das
Natürliche allein aus physikalischen, biologischen und soziologischen Elementen,
die durch die Technik und gemäß den je eigenen Interessen manipuliert werden
können. Dieser
Gegensatz zwischen Kultur und Natur hinterläßt die Kultur ohne jegliches
objektives Fundament und als Spielball von Willkür und Macht. Dies beobachtet
man besonders deutlich an den gegenwärtigen Versuchen, welche die
»de-facto«-Lebensgemeinschaften, einschließlich der homosexuellen, als mit
der Ehe vergleichbar darstellen, deren natürlicher Charakter geradezu geleugnet
wird. Diese
rein empirische Auffassung der Natur hindert einen schon im Grundansatz daran,
zu verstehen, daß der menschliche Körper nicht etwas der Person Äußerliches
ist, sondern vielmehr zusammen mit der spirituellen und unsterblichen Seele ein
inneres Prinzip jenes einheitlichen Seins darstellt, das die menschliche Person
ist. Das habe ich in der Enzyklika Veritatis splendor (vgl. Nr. 46 –
50) aufgezeigt, in der ich die sittliche Relevanz dieser für Ehe und Familie so
wichtigen Lehre herausstellte. Man kann nämlich leicht in irrigen
Spiritualismen nach einer angeblichen Bestätigung für all jenes suchen, was
der spirituellen Wirklichkeit des Ehebandes entgegensteht.
4.
Wenn die Kirche lehrt, daß die Ehe eine natürliche Realität ist, dann legt
sie hiermit eine Wahrheit vor, die von der Vernunft für das Wohl der Ehepartner
und der Gesellschaft verdeutlicht und durch die Offenbarung unseres Herrn
bestätigt wird. Er stellt ausdrücklich eine enge Verbindung her zwischen der
ehelichen Gemeinschaft und dem »Anfang« (vgl. Mt 19,4 – 8), von dem
das Buch Genesis berichtet: »Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1,27), und
»sie werden ›ein‹ Fleisch« (Gen 2,24).
Die
Tatsache aber, daß das natürliche Faktum von unserem Herrn mit Autorität
bestätigt und zum Sakrament erhoben wurde, rechtfertigt in keiner Weise die
heute leider weitverbreitete Tendenz zu einer Ideologisierung des Ehebegriffs
– Natur, wesentliche Eigenschaften und Zielsetzungen –, indem eine
verschiedene Konzeption der Gültigkeit seitens eines Gläubigen oder
Nichtgläubigen, eines Katholiken oder eines Nichtkatholiken eingefordert wird,
beinahe so als sei das Sakrament eine nachträgliche und dem natürlichen Faktum
äußerliche Wirklichkeit und nicht das natürliche Faktum selbst, das von der
Vernunft herausgestellt, von Christus angenommen und erhoben wurde zum Zeichen
und Mittel des Heils.
Die
Ehe ist nicht eine beliebige Verbindung zwischen Menschen, die nach einer
Vielzahl kultureller Modelle strukturiert werden kann. Mann und Frau finden in
sich selbst die natürliche Neigung, sich ehelich zu vereinen. Doch die Ehe, wie
der hl. Thomas von Aquin zu Recht präzisiert, ist natürlich, nicht weil sie
»aufgrund von Notwendigkeit von den natürlichen Grundsätzen verursacht wird«,
sondern weil sie eine Wirklichkeit ist, »zu der die Natur geneigt stimmt, die
aber aus freiem Willen vollzogen wird« (vgl. Summa Theol. Suppl., q. 41,
a. 1, in c.). Daher ist jede Entgegensetzung von Natur und Freiheit, zwischen
Natur und Kultur im höchsten Maße irreführend.
Bei
der Untersuchung der geschichtlichen und gegenwärtigen Wirklichkeit der Familie
neigt man nicht selten dazu, die Unterschiede zu betonen, um das eigentliche
Vorhandensein eines natürlichen Plans bezüglich der Verbindung zwischen Mann
und Frau zu relativieren. Es wäre jedoch die Feststellung realistischer, daß
– zusammen mit den Unterschieden, Beschränkungen und Verirrungen – im Mann
und in der Frau immer auch eine tiefe Tendenz ihres Seins vorhanden ist, die
nicht das Ergebnis ihrer eigenen Erfindungsgabe ist und die in ihren
grundsätzlichen Zügen weit die geschichtlichkulturellen Unterschiede
transzendiert.
Denn
der einzige Weg, über den die echte Reichhaltigkeit und Vielfalt alles
wesenhaft Menschlichen zum Ausdruck kommen kann, ist die Treue gegenüber den
Erfordernissen der eigenen Natur. Auch in der Ehe ist die wünschenswerte
Harmonie zwischen der Verschiedenartigkeit der Realisierungen und der
wesentlichen Einheit nicht nur vorstellbar, sondern von der gelebten Treue zu
den natürlichen Erfordernissen der Person gewährleistet. Im übrigen weiß der
Christ, daß er dabei auf die Kraft der Gnade zählen kann, die in der Lage ist,
die von der Sünde verletzte Natur zu heilen.
5.
Das »consortium totius vitae« erfordert, daß die Ehepartner sich
gegenseitig schenken (vgl. CIC, can. 1057, Nr. 2; CCEO, can. 817,
Nr. 1). Dieses persönliche Sich-Schenken benötigt jedoch ein Prinzip der
Spezifizierung und ein permanentes Fundament. Die natürliche Auffassung der Ehe
zeigt uns, daß die Partner sich eben als Personen verschiedenen Geschlechts
vereinen mit dem ganzen – auch spirituellen – Reichtum, den diese
Verschiedenheit auf menschlicher Ebene besitzt. Die Brautleute verbinden sich
als Mann-Person einerseits und Frau-Person andererseits. Der Bezug auf die
natürliche Dimension ihrer Männlichkeit bzw. Fraulichkeit ist entscheidend, um
das Wesen der Ehe zu verstehen. Das persönliche Band des Ehestands entsteht auf
der natürlichen Ebene der männlichen oder fraulichen Modalität des
menschlichen Person-Seins.
Der
Rahmen des Handelns der Eheleute, und daher auch der ehelichen Rechte und
Pflichten, folgt jenem des Seins und findet in ihm sein wahres Fundament. Auf
diese Weise stellen Mann und Frau kraft jenes einzigartigen Willensaktes,
welcher der Konsens ist (vgl. CIC, can. 1057, Nr. 2; CCEO, can.
817, Nr. 1), untereinander und aus freiem Willen eine von ihrer Natur
vorherbestimmte Verbindung her, die dann für beide einen echten Berufungsweg
darstellt, durch den sie ihre eigene Persönlichkeit als Antwort auf den Plan
Gottes leben sollen.
Die
Hinordnung auf die natürlichen Zielsetzungen der Ehe – das Wohl der Ehegatten
und die
Zeugung und Erziehung von Nachkommen – ist in der Männlichkeit und
Fraulichkeit schon innerlich gegenwärtig. Diese teleologische Eigenart ist
entscheidend, um die natürliche Dimension der ehelichen Verbindung zu verstehen.
In diesem Sinne wird die natürliche Wesensart der Ehe besser verständlich,
wenn man sie nicht von der Familie trennt. Ehe und Familie sind untrennbar, denn
die Männlichkeit und die Fraulichkeit der Verheirateten sind für das Geschenk
von Kindern konstitutiv offen. Ohne diese Offenheit könnte es auch kein Wohl
der Ehegatten geben, das diesen Namen verdient. Auch
die wesentlichen Eigenschaften, Einheit und Unauflöslichkeit, sind in das Wesen
der Ehe selbst eingeschrieben, denn sie sind in keiner Weise ihr äußerliche
Gesetze. Nur wenn die Ehe als Verbindung angesehen wird, welche die Person in
die Verwirklichung ihrer natürlichen Beziehungsstruktur miteinbezieht und die
im Laufe des persönlichen Lebens im wesentlichen gleich bleibt, kann sie sich
jenseits der Veränderungen im Leben, der Anstrengungen und sogar der Krisen
stellen, durch welche die menschliche Freiheit in der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen nicht selten hindurch muß. Wenn hingegen die eheliche
Verbindung so betrachtet wird, als sei sie nur auf persönliche Eigenschaften,
Interessen oder Anziehung gegründet, dann ist es offensichtlich, daß sie nicht
mehr als natürliche Wirklichkeit erscheint, sondern als Situation, die von der
gegenwärtigen Fortdauer des Willens in bezug auf das Vorhandensein von
kontingenten Umständen und Gefühlen abhängig ist. Gewiß, das Eheband wird
durch den Konsens geschaffen, das heißt durch einen Willensakt des Mannes und
der Frau; dieser Konsens allerdings verwirklicht eine Potentialität, die in der
Natur des Mannes und der Frau schon vorhanden ist. So gründet die
Unauflöslichkeit des Ehebandes selbst auf dem natürlichen Sein der von Mann
und Frau freiwillig eingegangenen Verbindung. 6.
Aus diesen ontologischen Voraussetzungen ergeben sich viele Folgen. Ich werde
mich darauf beschränken, diejenigen zu nennen, die im kanonischen Eherecht von
besonderer Relevanz und Aktualität sind. Im Lichte der Ehe als natürliche
Wirklichkeit kann man so die natürliche Eigenart der Ehefähigkeit leicht
erkennen: »Omnes possunt matrimonium contrahere, qui ure non prohibentur«
(CIC, can. 1058; CCEO, can. 778). Keine Interpretation der
Regelungen über die Konsensunfähigkeit (vgl. CIC, can. 1095; CCEO,
can. 818) wäre richtig, wenn sie folgenden Grundsatz in der Praxis vereiteln
würde: »Ex intima hominis natura« – so Cicero – »haurienda est
iuris disciplina« (De Legibus, II). Die Norm des oben zitierten can.
1058 wird noch klarer, wenn man berücksichtigt, daß die eheliche Verbindung
ihrer Natur nach die Männlichkeit und Fraulichkeit der verheirateten Personen
betrifft; es handelt sich also nicht um eine Verbindung, die wesentlich
außerordentliche Eigenschaften von den Vertragspartnern erfordert. Wenn dem
nämlich so wäre, würde die Ehe auf eine faktische Integration zwischen den
Personen reduziert, und ihre Eigenschaften wie auch ihre Dauer würden einzig
und allein vom Vorhandensein einer nicht näher definierten interpersonalen
Zuneigung abhängen. Für
eine bestimmte, heute weit verbreitete Mentalität kann diese Auffassung den
Anforderungen einer persönlichen Verwirklichung entgegenzustehen scheinen. Was
für diese Mentalität schwer zu verstehen ist, ist die Möglichkeit einer
wahren Ehe, die nicht gelungen ist. Die Erklärung gehört in den Kontext einer
umfassenden menschlichen und christlichen Lebensanschauung. Es ist dies sicher
nicht der rechte Zeitpunkt, um näher auf die Wahrheiten einzugehen, die diese
Frage beleuchten: insbesondere die Wahrheiten über die menschliche Freiheit in
der gegenwärtigen Situation einer gefallenen, aber erlösten Natur, über die
Sünde, über die Vergebung und die Gnade. Es
mag ausreichen, daran zu erinnern, daß sich auch die Ehe der Logik des Kreuzes
Christi nicht entzieht, das zwar Mühe und Opfer erfordert und zuweilen Schmerz
und Leid mit sich bringt, das aber – in der Annahme des Willens Gottes –
eine volle und echte persönliche Verwirklichung der Person im Frieden und in
der Ausgeglichenheit des Geistes nicht verhindert. 7.
Selbst den Akt des Ehekonsenses kann man im Verhältnis zur natürlichen
Dimension der ehelichen Verbindung besser verstehen, ist er doch der objektive
Bezugspunkt, hinsichtlich dessen die Person ihre natürliche Neigung lebt. Von
daher kommt die Normalität und Einfachheit des wahren Konsenses. Den Konsens
als Bindung an ein kulturelles Schema oder ein positives Gesetz darzustellen ist
nicht realistisch und beinhaltet das Risiko, die Feststellung der Gültigkeit
der Ehe unnötig zu erschweren. Es geht darum zu sehen, ob die Personen, über
die Identifizierung der Person des anderen hinaus, auch wirklich die wesentliche
natürliche Dimension ihrer »Ehelichkeit« erfaßt haben, die aufgrund innerer
Notwendigkeit Treue, Unauflöslichkeit und potentielle Vaterschaft/Mutterschaft
beinhaltet, als Güter, die eine Beziehung der Gerechtigkeit integrieren. »Auch
die tiefste und scharfsinnigste Rechtswissenschaft« – mahnte Papst Pius XII.
ehrwürdigen Andenkens – »könnte kein anderes Kriterium angeben, um die
ungerechten Gesetze von den gerechten, das einfache gesetzliche Recht vom wahren
Recht zu unterscheiden, als jenes, das schon mit dem bloßen Licht der Vernunft
aus der Natur der Dinge und des Menschen selbst abzulesen ist, das des vom
Schöpfer in das Herz des Menschen geschriebenen (vgl. Röm 2.14 – 15)
und durch die Offenbarung ausdrücklich bestätigten Gesetzes. Wenn das Recht
und die Rechtswissenschaft nicht auf den einzigen Führer verzichten wollen, der
imstande ist, sie auf dem rechten Weg zu bewahren, müssen sie die ›ethischen
Verpflichtungen‹ als objektive Normen anerkennen, die auch für die
Rechtsordnung gültig sind« (Ansprache an die Rota, 13. November 1949; AAS
, 41, S. 607). 8.
Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich kurz auf das Verhältnis zwischen der
natürlichen Eigenart der Ehe und ihrer Sakramentalität zu sprechen kommen, da
seit der Zeit des II. Vatikanischen Konzils des öfteren der Versuch einer
Belebung des übernatürlichen Aspekts der Ehe unternommen wurde – auch durch
theologische, seelsorgliche und kirchenrechtliche Vorhaben, die der Tradition
fremd sind, so etwa den Glauben als Voraussetzung für die Eheschließung zu
fordern. Zu
Beginn meines Pontifikats, nach der Bischofssynode über die Familie, die sich
mit diesem Thema befaßte, habe ich mich dazu in Familiaris consortio wie
folgt geäußert: »Das Sakrament der Ehe hat vor den anderen diese Besonderheit:
Es umfaßt als Sakrament eine Wirklichkeit, die bereits in der
Schöpfungsordnung vorliegt; es ist derselbe Ehebund, den der Schöpfer ›im
Anfang‹ begründet hat« (Nr. 68). Um zu ermitteln, welche Wirklichkeit von
Anfang an mit der Heilsökonomie verbunden ist und in der Fülle der Zeit eines
der sieben Sakramente im eigentlichen Sinn des Neuen Bundes darstellt, ist der
einzige Weg folglich der, auf die natürliche Wirklichkeit zurückzukommen, wie
sie uns von der Heiligen Schrift in der Genesis vorgestellt wird (1,27; 2,18 –
25). Dies tat Jesus, als er von der Unauflöslichkeit des Ehebandes sprach (vgl.
Mt 19,3 – 12; Mk 10,1 – 2), und dies tat auch Paulus, indem er
den Charakter des »großen Geheimnisses« erläuterte, den die Ehe in bezug
»auf Christus und die Kirche« besitzt (Eph 5,32). Im
übrigen: von den sieben Sakramenten ist die Ehe, obwohl sie ein »signum
significans et conferens gratiam« ist, das einzige, das sich nicht auf eine
spezifisch auf die Erreichung direkt übernatürlicher Ziele hingeordnete
Tätigkeit bezieht. Die Ehe hat nämlich nicht nur als vorrangige, sondern als
eigentliche Ziele »indole sua naturali« das »bonum coniugum«
und die »prolis generatio et educatio« (CIC, can. 1055). In
einer anderen Perspektive bestünde das sakramentale Zeichen in der Antwort des
Glaubens und des christlichen Lebens der Ehepartner, und es würde ihm eine
objektive Konsistenz fehlen, die es uns ermöglicht, es zu den wahren
christlichen Sakramenten zu zählen. Daher zieht die Verdunkelung der
natürlichen Dimension der Ehe, mit ihrer Beschränkung auf eine rein subjektive
Erfahrung, auch eine implizite Leugnung ihrer Sakramentalität nach sich. Es ist
hingegen gerade das korrekte Verständnis dieser Sakramentalität im
christlichen Leben, das zu einer Aufwertung seiner natürlichen Dimension führt. Andererseits,
wenn man für das Sakrament Voraussetzungen hinsichtlich der Intention oder des
Glaubens einführen wollte, die weitergehen als die, sich nach dem göttlichen
Plan des »Anfangs« zu vermählen, so würde dies nicht nur die großen Risiken
nach sich ziehen, die ich in Familiaris consortio genannt habe (Nr. 68):
unbegründete und diskriminierende Urteile, Zweifel über die Gültigkeit der
schon geschlossenen Ehen, insbesondere die der getauften Nichtkatholiken,
sondern dies würde auch unweigerlich dazu führen, die Ehe der Christen von der
der anderen Personen zu trennen. Dies würde dem wahren Sinn des göttlichen
Plans völlig entgegenstehen, wonach gerade die geschaffene Wirklichkeit ein
»großes Geheimnis« in bezug auf Christus und die Kirche ist. 9.
Dies, liebe Prälaten-Auditoren, Offizialen und Rota-Anwälte, sind einige der
Gedanken, die ich euch mitteilen wollte, um den wertvollen Dienst, den ihr dem
Volk Gottes leistet, zu lenken und zu unterstützen. Auf
jeden von euch und auf eure tägliche Arbeit rufe ich den besonderen Schutz der
allerseligsten Jungfrau Maria, »Speculum iustitiae«, herab, und von
Herzen spende ich euch den Apostolischen Segen, den ich gerne auf eure
Angehörigen und auf die Studenten des »Studium rotale« ausweite.
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