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ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II.
AN DEN BOTSCHAFTER DER REPUBLIK ÖSTERREICH BEIM HEILIGEN STUHL ANLÄßLICH
DER ÜBERGABE DER BEGLAUBIGUNGSSCHREIBEN*
13. Februar 2001 S ehr
geehrter Herr Botschafter!
1. Nehmen
sie meinen aufrichtigen Dank entgegen für die Worte anläßlich der Überreichung
Ihres Beglaubigungsschreibens als neuer außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter der Republik Österreich beim Heiligen Stuhl. Zu Ihrem Amtsantritt
heiße ich Sie herzlich willkommen und beglückwünsche Sie zu dieser
ehrenvollen und bedeutsamen Aufgabe. Gleichzeitig darf ich Sie bitten, dem
verehrten Herrn Bundespräsidenten meine besten Grüße zu bestellen.
2. Wenn
ich an Österreich denke, dann kommen mir unweigerlich die drei unvergeßlichen
Pastoralreisen in den Sinn, die mich in meinem bisherigen Pontifikat in Ihr
geschätztes Land geführt haben. Neben den persönlichen Begegnungen mit
zahlreichen Vertretern des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens ist in mir
besonders die kulturelle Landschaft lebendig geblieben, die die Alpenrepublik
auszeichnet; ist sie doch so reich an Schätzen, die das Christentum
hervorgebracht hat und die es im soeben begonnenen neuen Jahrhundert zu bewahren
und zu pflegen gilt.
Dieser
Auftrag stellt sich umso dringlicher, je mehr man Österreich in die Geographie
Europas eingebettet sieht. Was Sie in Ihrer Ansprache haben anklingen lassen, möchte
ich an dieser Stelle unterstreichen: Der Fall des Eisernen Vorhangs war auch
eine Wende für die Rolle, die Ihrem Land nun zukommt. Aus dem Grenzland ist ein
Brückenland geworden. Die Trennungslinie zweier Welten ist gefallen und hat
einem offenen Areopag Platz gemacht, an dem sich der Westen und der Osten
Europas friedvoll begegnen können.
Mit
Zufriedenheit stelle ich fest, daß sich Österreich seiner Verantwortung als
ein Land im Herzen Europas immer bewußter wird und seinen Möglichkeiten
entsprechend die Erweiterung der Europäischen Union im Sinne einer Europäisierung
des gesamten Kontinentes tatkräftig unterstützt. Das ist auch im Sinn des
Heiligen Stuhls, der bei seinen Bemühungen nicht müde wird, in dieser
historischen Stunde eine "kulturelle Wende" anzumahnen, um die Würde
des Menschen zu schützen und zu fördern (vgl. Evangelium vitae, 95).
3. Wer auf
Österreich schaut, kommt also nicht umhin, den Blick zugleich auf den Kontinent
zu weiten. Die europäische Kultur ist ein Geflecht, das aus vielen Wurzeln
erwachsen ist: Da ist der Geist, der das alte Griechenland beseelte, ebenso zu
nennen wie das Imperium Romanum mit seinen lateinischen, slawischen,
germanischen und ugrofinnischen Völkern. Als der christliche Glaube in Rom
angekommen war, wurde das Römische Reich zur Grundlage dafür, daß er sich in
die einzelnen Völker inkulturieren und sich auf diese Weise wirkungsvoll
ausbreiten konnte. Das Corpus Christianorum bildete sich immer mehr als
eine geistige Staatenfamilie heraus, die aus römisch-germanisch-slawischen
Gliedern zusammengesetzt und ohne die christlichen Werte undenkbar war. So hat
es das Antlitz Europas wesentlich geprägt und das abendländische Erbe
mitbestimmt, das lebendig zu halten uns aufgetragen ist.
Gerade zu
einer Zeit, da das Christentum auf zweitausend Jahre seiner Existenz zurückblicken
kann, sind wir vor die hohe Pflicht gestellt, nicht nur Verwalter der
Vergangenheit, sondern Gestalter einer Zukunft zu sein, die für den Menschen
Hoffnung weckt. Das Projekt "Europa" als Ganzes und die einzelnen Länder,
die darin ihren Platz finden sollen, stehen heute vor einem Scheideweg: Entweder
wird daraus ein blühender Garten oder ein absterbender Tümpel. So möchte ich
diese feierliche Gelegenheit zum Anlaß nehmen, um auf einige Bereiche
hinzuweisen, in denen der Heilige Stuhl und Österreich ihre bewährte
Zusammenarbeit fortsetzen und vertiefen können, um einem blühenden Garten den
Weg zu bereiten.
4.
Damit ein Garten überhaupt zur Blüte kommen kann, muß er ein Raum sein, der
das Leben begünstigt. Deshalb sollte in unseren Gesellschaften die Förderung
der "Kultur des Lebens" ganz oben stehen. Wer zu Recht behauptet, die
Personwürde sei unzerstörbares Eigentum eines jeden Menschen, für den darf
gleichzeitig kein Zweifel daran bestehen, daß diese personale Würde ihren
ersten und grundlegenden Ausdruck in der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens
findet. Wenn das Recht auf Leben nicht mit Entschiedenheit als Bedingung für
alle anderen Rechte der Person verteidigt wird, bleiben weitere Hinweise auf die
Menschenrechte - etwa auf Gesundheit, Wohnung, Arbeit, Gründung einer Familie -
trügerisch und illusorisch.
Angesichts
der vielfältigen Verletzungen, die dem Menschen im Hinblick auf sein
Lebensrecht zugefügt werden, darf man nicht resignieren. Deshalb unterstützt
die Kirche alle Bemühungen von seiten der Politik, die sich an dem Grundsatz
ausrichten, den ich in meiner ersten Weihnachtsbotschaft formuliert habe und der
als Richtschnur heute gültiger ist denn je: "Für und vor Gott ist der
Mensch immer einmalig und unwiederholbar; jemand, der von Ewigkeit her
vorgesehen und erwählt ist; jemand, der bei seinem Namen gerufen und benannt
wird" (Urbi et Orbi, 25. 12. 1978).
5. Daher
hat der Mensch ein Lebensrecht in allen Phasen seiner Existenz, von der
Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Er bleibt Träger dieses Rechtes auch
in
jeder Situation, die ihm widerfahren kann: in Gesundheit oder Krankheit,
Vollkommenheit oder Behinderung, Reichtum oder Armut. Die Zulassung des
Schwangerschaftsabbruchs während der Frist der ersten drei Monate, die wie in
vielen anderen europäischen Ländern auch in Österreich gilt, bleibt daher
eine blutende Wunde in meinem Herzen.
Was für
den Anfang zutrifft, wirkt sich auch auf das Ende des menschlichen Lebens aus:
Leider scheint es, als würde in der Diskussion, die sich um die Euthanasie
ausbreitet, die Annahme immer weniger geteilt, daß der Mensch sein Leben als
Geschenk empfangen hat. So wird es zunehmend schwieriger, das Recht zu
verteidigen, daß der Mensch in Würde sterben kann, wann Gott es will. Doch
auch das Sterben ist ein Teil des Lebens. Wer einem Menschen am Ende seiner
irdischen Existenz das Lebensrecht nehmen will, nimmt ihm letztlich das Leben,
auch wenn er das Verbrechen der Euthanasie in das Gewand des "humanen
Sterbens" zu kleiden versucht.
Mit tiefer
Sorge möchte ich schließlich die Verantwortung nicht verschweigen, die sich
durch die rasant fortschreitenden biologischen und medizinischen Wissenschaften
und die damit zusammenhängenden gewaltigen technologischen Möglichkeiten
stellt: Der Mensch ist mittlerweile in der Lage, das menschliche Leben in seinem
Anfang und in den ersten Stadien seiner Entwicklung nicht nur zu
"beobachten", sondern auch zu "manipulieren" und zu
"klonen".
Vor dem
Hintergrund dieser gewaltigen Herausforderungen ermutige ich zu
"konzertierten Aktionen" mit dem Ziel, "die Kultur zurückzuführen
auf die Prinzipien eines wahren Humanismus, damit die Förderung und die
Verteidigung der Menschenrechte in ihrem eigenen Wesen einen sicheren und
dynamischen Grund finden" (Christifideles laici, 38).
6. Ein
Garten steht erst dann in Blüte, wenn viele Blumen miteinander blühen. Dieses
Bild läßt sich auch auf den Menschen im Garten der Gesellschaft übertragen.
Die Gesellschaft ist ein Zeichen dafür, daß der Mensch zur Gemeinschaft
berufen ist. Diese soziale Dimension des Menschseins findet ihren ersten und
ursprünglichen Ausdruck in Ehe und Familie. Als Wiege des Lebens, in die der
Mensch gleichsam hineingeboren wird und in der er aufwachsen darf, stellt die
Familie die Grundzelle der Gesellschaft dar.
Daher
macht sich die Kirche durch ihre pastoralen Initiativen gern zum Bundesgenossen
all jener, die sich durch politische Entscheidungen, gesetzgeberische Maßnahmen
oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für Ehe und Familie als bevorzugte
Orte der "Humanisierung" der Person und der Gesellschaft einsetzen.
Das Ziel, durch die Stärkung von Ehe und Familie neben der "Kultur des
Lebens" eine "Zivilisation der Liebe" aufzubauen, muß umso
dringlicher verfolgt werden, da die Angriffe gegen die Stabilität und
Fruchtbarkeit der Ehe sowie die Versuche, den Stellenwert dieser ersten Zelle
der Gesellschaft auch rechtlich zu relativieren, immer mehr um sich greifen.
Die
Erfahrung zeigt, daß die Festigkeit der Völker vor allem dadurch begünstigt
wird, daß die Familien blühen. Mehr noch: "Die Zukunft der ganzen
Menschheit geht über die Familie" (Familiaris consortio, 85).
Deshalb verlangt die Familie von den öffentlichen Autoritäten Ehrfurcht und
besonderen Schutz. Der Garten unserer Gesellschaft wird dann gedeihen, wenn die
Familien wieder blühen.
7. Die
Familie ist zudem ein wichtiger Lernort. Sie ist nicht nur das "Heiligtum
des Lebens" (Evangelium vitae, 94), sondern auch eine Schule der
"sozialen Liebe" im kleinen (Centesimus annus, 10), die im großen
"Solidarität" heißt. Diese ist "nicht ein Gefühl vagen
Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah
oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlossenheit,
sich für das 'Gemeinwohl' einzusetzen, das heißt für das Wohl aller und eines
jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind" (Sollicitudo rei
socialis, 38). In diesem Zusammenhang möchte ich an ein Prinzip erinnern,
das jeder gesunden politischen Ordnung zugrundeliegt: Je schutzloser Menschen in
einer Gesellschaft sind, umso mehr hängen sie von der Anteilnahme und Sorge der
anderen und insbesondere vom Eingreifen der staatlichen Autorität ab.
So begrüße
ich alle Initiativen zugunsten einer Familien- und Sozialpolitik, die sich durch
die Gewährung entsprechender Hilfen und wirksamer Formen der Unterstützung der
Kinder sowie durch die Sorge um die alten Menschen auszeichnet, um deren
Abschiebung aus dem engeren Familienverband zu vermeiden und auf diese Art die
Beziehungen zwischen den Generationen zu stärken. Außerdem drücke ich meine
Anerkennung für alle Bemühungen aus, die in Ihrem Land unternommen werden, um
über die Familie hinaus möglichst engmaschige Solidaritätsnetze zu knüpfen.
Wo immer es möglich ist, wird die Kirche mit ihren caritativen Verbänden dabei
gern zur Seite stehen.
Es sei in
diesem Zusammenhang nicht verschwiegen, daß manche Nöte des Menschen eine
nicht nur materielle Linderung erfordern; vielmehr kommt es darauf an, die
tiefere innere Anfrage herauszuhören. Man denke auch an die Situation der
Einwanderer und Flüchtlinge, der Behinderten und aller notleidenden Menschen,
denen nur dann wirksam geholfen ist, wenn man ihnen über die äußeren Maßnahmen
hinaus aufrichtige brüderliche Hilfe zukommen läßt. So bin ich fest davon überzeugt,
daß Österreich auch in Zukunft seine großzügige Solidarität und tätige Nächstenliebe
anderen Menschen, die in Not sind, nicht versagen wird.
Dieser
Wunsch macht an den Grenzen eines Landes nicht halt. Er bezieht den ganzen
Kontinent ein, so daß sich das zusammenwachsende Europa auch daran messen
lassen muß, ob die Solidarität zwischen reicheren und ärmeren Ländern immer
mehr aufzublühen vermag.
8. Ich
kann meine Überlegungen nicht schließen, ohne meiner festen Zuversicht
Ausdruck zu geben, daß sich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der
Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, die Sie in Ihrer Ansprache zu Recht
betont haben, weiter fruchtbar entwickeln.
Im
heutigen gesellschaftlichen Kontext, der von einem dramatischen Kampf zwischen
der "Kultur des Lebens" und der "Kultur des Todes"
gekennzeichnet ist, verbindet uns das gemeinsame Ziel, nach der politischen
Wende vor mehr als zehn Jahren nun auch eine kulturelle Wende herbeizuführen,
die auf einer allgemeinen Mobilisierung der Gewissen fußt und um des Menschen
willen neue Prioritäten setzt: den Vorrang des Seins vor dem Haben und der
Person vor den Dingen (vgl.
Evangelium vitae, 98). Es ist der Mensch, an
dessen Wohl dem Staat und der Kirche gemeinsam gelegen sein muß, indem sie
durch partnerschaftliches Zusammenwirken die hohen Werte und Ideale fördern.
Indem ich
Ihnen, Herr Botschafter, von Herzen einen glücklichen Einstand in Rom wünsche,
erteile ich Ihnen, Ihren geschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der
Botschaft und nicht zuletzt Ihrer werten Familie gern den Apostolischen Segen.
*Insegnamenti di Giovanni Paolo II, vol. XXIV, 1 p.531-356.
L'Osservatore Romano14.2. 2001 p.5
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