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ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL
II. AN DIE MITGLIEDER DER APOSTOLISCHEN PÖNITENTIARIE UND DIE
PÖNITENTIARE DER PATRIARCHALBASILIKEN Samstag, 31.
März 2001
Herr Kardinal, verehrte Brüder im Bischofs- und
Priesteramt, liebe Seminaristen!
1. Dieses traditionelle, alljährliche Treffen ist für mich
immer ein Grund zu besonderer Freude. Die Audienz für die Apostolische
Pönitentiarie, für die Pönitentiare der Patriarchalbasiliken der Stadt Rom
und für die Jungpriester und Priesteramtskandidaten, die an dem von der
Pönitentiarie organisierten Kurs über das »forum internum« [innerer
Bereich; vgl. CIC can. 64 und 1082] teilnehmen, bietet mir nämlich die
Gelegenheit zum Nachdenken über einige Aspekte des Sakraments der Versöhnung,
das für das Leben der Kirche so wichtig ist.
Mein Gruß richtet sich vor allem an den Kardinal-Pönitentiar,
und ich danke ihm für die freundlichen Worte, die er soeben im Namen aller an
mich gerichtet hat. Sodann begrüße ich die Mitglieder der Pönitentiarie;
dieses Organ des Apostolischen Stuhls hat die Aufgabe, in den schwersten und
dramatischsten Sündenfällen die zur Versöhnung nötigen Mittel anzubieten,
zusammen mit einem autoritativen Rat in Gewissensfragen und dem Ablaß als
Krönung der bewahrten oder durch die Barmherzigkeit des Herrn wiedererlangten
Gnade. Außerdem grüße ich die Pönitentiare, die ihr Priesteramt in
hochherziger Hingabe an den Auftrag der sakramentalen Versöhnung leben, und die
hier anwesenden jungen Männern, die die Einzigartigkeit und Unentbehrlichkeit
dieses Amtes gut verstanden haben und deshalb ihre Ausbildung durch die
Teilnahme am bald zu Ende gehenden Kurs vertiefen wollten. Meine Gedanken
richten sich schließlich voller Anerkennung an alle Priester der Welt, die sich
– besonders während des vergangenen Jubiläumsjahres – mit geduldiger und
gewissenhafter Mühe dem wertvollen Dienst im Beichtstuhl gewidmet haben.
2. Durch die Taufe ist der Mensch mit einer unauslöschlichen
ontologischen Beschaffenheit Christus gleichgestaltet. Sein Wille bleibt jedoch
weiterhin der Faszination der Sünde unterworfen, die eine Auflehnung gegen den
heiligsten Willen Gottes ist. Die Folge davon ist der Verlust des göttlichen
Gnadenlebens und, in Grenzfällen, sogar der Bruch des juridischen und
sichtbaren Bandes zur Kirche: Dies ist die tragische Kausalität der
Sünde.
Gott aber, »dives in misericordia« [»der voll Erbarmen
ist«] (vgl. Eph 2,4), überläßt den Sünder nicht seinem Schicksal.
Durch die den Aposteln und ihren Nachfolgern gewährte Vollmacht bewirkt er im
Sünder – wenn dieser Reue zeigt – die von Christus im Ostergeheimnis
erlangte Erlösung. Dies ist die wunderbare Wirksamkeit des Sakraments der
Versöhnung, das den von der Sünde herbeigeführten Widerspruch heilt und die
Wahrheit des Christen als lebendiges Glied der Kirche, des mystischen Leibes
Christi, wiederherstellt. Das Sakrament erscheint demnach organisch mit der
Eucharistie verbunden, die als Erinnerung an das Opfer auf dem Kalvarienberg
Quelle und Höhepunkt des gesamten Lebens der einen und heiligen Kirche
ist.
Jesus ist der einzige und notwendige Mittler des ewigen Heils.
Paulus sagt dies mit eindeutigen Worten: »Einer ist Gott, Einer auch Mittler
zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Jesus Christus, der sich als
Lösegeld hingegeben hat für alle« (1 Tim 2,5 – 6). Hieraus ergibt
sich in bezug auf das ewige Heil die Notwendigkeit der von Jesus eingesetzten
Gnadenmittel, nämlich der Sakramente. Illusorisch und unheilvoll ist also der
Anspruch, das eigene Verhältnis zu Gott unabhängig von der Kirche und von der
Ökonomie der Sakramente gestalten zu wollen. Es ist von Bedeutung, daß der
Auferstandene am Abend des Paschafestes bei ein und derselben Gelegenheit den
Aposteln die Macht zur Sündenvergebung übertrug und zugleich deren
Notwendigkeit erklärte (vgl. Joh 20,23). Beim Konzil von Trient hat die
Kirche diese Notwendigkeit im Hinblick auf die Todsünden feierlich verkündet
(vgl. 4. Sitzung, Kap. 5 und Can. 6 – Denzinger-Hünermann, 1679 und
1706).
Darauf gründet die Pflicht der Priester gegenüber den
Gläubigen und das Recht der Gläubigen auf eine korrekte Spendung des
Bußsakraments durch die Priester. Dieses Thema – in seinen verschiedenen
Aspekten – behandeln die zwölf Botschaften, die ich zwischen 1981 und dem
vergangenen Jahr 2000 an die Apostolische Pönitentiarie gerichtet habe.
3. Der große Zustrom von Gläubigen zur sakramentalen Beichte
im Laufe des Heiligen Jahres hat gezeigt, daß diese Thematik – verknüpft mit
der des Ablasses, der eine positive Anregung zur sakramentalen Versöhnung war
und ist – immer aktuell bleibt: Die Christen empfinden dieses innere
Bedürfnis und zeigen sich dankbar, wenn die Priester sie mit der gebührenden
Bereitschaft im Beichtstuhl empfangen. Deshalb betonte ich im Apostolischen
Schreiben Novo millennio ineunte: »Doch war das Jubiläumsjahr besonders
von einer Rückkehr zur sakramentalen Buße geprägt; so hält es eine
ermutigende Botschaft bereit, die man nicht unterschlagen sollte: Wenn viele
Gläubige, darunter auch zahlreiche Jugendliche, dieses Sakrament fruchtbar
empfangen haben, dann müssen wahrscheinlich die Hirten mehr Vertrauen […]
haben, um [es] vorzulegen und seine Wertschätzung zu fördern« (37).
Gestärkt durch diese Erfahrung, die auch Hoffnung für die
Zukunft schenkt, möchte ich in der heutigen Botschaft an einige besonders
wichtige Elemente sowohl in prinzipieller Hinsicht als auch auf der Ebene einer
seelsorglichen Orientierung erinnern. In ihren geweihten Amtsträgern ist die
Kirche aktives Subjekt im Werk der Versöhnung. Matthäus berichtet von den
Worten Jesu an die Jünger: »Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden
bindet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden
lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein« (18,18). In Analogie
hierzu ermahnt der hl. Jakobus in seinen Ausführungen über die Krankensalbung,
die ebenfalls ein Sakrament der Versöhnung ist: »Ist einer von euch krank?
Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn
sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben« (Jak 5,14).
Die Feier des Bußsakraments ist immer ein Akt der Kirche; darin
verkündet sie ihren Glauben und dankt Gott, der uns in Jesus Christus von der
Sünde befreit hat. So ergibt sich sowohl für die Gültigkeit als auch für die
Zulässigkeit dieses Sakraments, daß Priester und Pönitent die Lehren und
Vorschriften der Kirche treu befolgen müssen. Insbesondere sollen zur
sakramentalen Vergebung die im Ordo paenitentiae und in den
entsprechenden für die Ostkirchen gültigen rituellen Texten angeführten
Formulierungen verwendet werden. Die Verwendung anderer Formeln ist absolut
auszuschließen.
Außerdem muß die Bestimmung des can. 720 CCEO und can. 960 CIC
berücksichtigt werden, wonach das persönliche und vollständige Bekenntnis und
die Absolution den einzigen ordentlichen Weg bilden, auf dem ein Gläubiger, der
sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird.
Daher muß die Generalabsolution ohne vorangegangenes persönliches Bekenntnis
strikt auf die festen Regeln des kanonischen Rechts beschränkt werden (vgl. CCEO,
cann. 720 –721; CIC, cann. 961 –963).
4. Als Verwalter des Sakraments handelt der Priester »in
persona Christi« an der Spitze der übernatürlichen Ökonomie. Der
Pönitent vollzieht eine »theologische«, also eine vom Glauben bestimmte
Handlung, begleitet von einem von übernatürlichen Gründen der Gottesfurcht
und der Liebe verursachten Schmerz, im Hinblick auf die Wiederherstellung der
Freundschaft mit Ihm, also im Hinblick auf das ewige Heil.
Wie es die Absolutionsformel mit den Worten »Gott gewähre dir
Verzeihung und Frieden« nahelegt, sehnt sich der Pönitent zugleich nach
innerem Frieden und wünscht sich zu Recht auch psychischen Frieden. Allerdings
darf man das Sakrament der Versöhnung nicht mit einer psychotherapeutischen
Technik verwechseln. Psychologische Praktiken können das Bußsakrament nicht
ersetzen, und noch weniger dürfen sie an dessen Stelle auferlegt werden.
Der Beichtvater – als Verwalter der Barmherzigkeit Gottes –
wird sich verpflichtet fühlen, seine Zeit und seine verständnisvolle Geduld
den Gläubigen mit voller Bereitschaft anzubieten. In diesem Zusammenhang legt
can. 980 des Codex des Kanonischen Rechts folgendes fest: »Wenn der Beichtvater
keinen Zweifel an der Disposition des Pönitenten hat und dieser um Absolution
bittet, darf diese weder verweigert noch aufgeschoben werden.« Und can. 986
schreibt den in der Seelsorge tätigen Priestern unzweideutig vor, die
Bekenntnisse ihrer Gläubigen, »qui rationabiliter audiri petant« [die
in vernünftiger Weise darum bitten], anzuhören (CCEO, can. 735,1).
Diese Verpflichtung ist eine Anwendung des allgemeinen, sowohl rechtlichen
als auch seelsorglichen Grundsatzes, wonach »die geistlichen Amtsträger die
Sakramente denen nicht verweigern dürfen, die sie zu gelegener Zeit darum
bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht
gehindert sind« (CIC , can 843,1). Gemäß den Worten »caritas
Christi urget nos« [die Liebe Christi drängt uns], wird sich auch der
nicht in der Seelsorge tätige Priester in dieser Hinsicht großherzig und
bereitwillig zeigen. In jedem Fall soll die kirchenrechtliche Bestimmung
bezüglich des nötigen und angemessenen Ortes zum Hören der sakramentalen
Beichte Beachtung finden (vgl. CCEO, can 736; CIC, can.
964).
Das Sakrament ist nicht nur ein Akt des Glaubens der Kirche,
sondern auch ein persönlicher Akt des Glaubens, der Hoffnung und – zumindest
in einem Anfangsstadium – der Liebe des Büßers. Aufgabe des Priesters wird
es also sein, ihm dabei zu helfen, das Sündenbekenntnis nicht als einen
einfachen Abriß über die Vergangenheit zu vollziehen, sondern als Akt der
religiösen Demut und des Vertrauens in das Erbarmen Gottes.
5. Die transzendente Würde, die es dem Priester ermöglicht,
bei der Spendung der Sakramente »in persona Christi« zu handeln, hat
für ihn die Verpflichtung zur Folge – unbeschadet der Wirksamkeit des
Sakraments für den Pönitenten, im Falle daß der Amtsträger nicht würdig
sein sollte – sich Christus anzugleichen, um zu Seinem lebendigen Abbild für
den Gläubigen zu werden: Hierzu ist es nötig, daß er selbst, oft und gläubig,
als Pönitent das Sakrament der Versöhnung empfängt.
Das Wirken als Amtsträger »in persona Christi«
begründet im Priester die absolute Verpflichtung, über das im Sakrament
Gebeichtete das Beichtgeheimnis zu wahren, falls nötig unter Hingabe des
eigenen Lebens. Die Gläubigen vertrauen nämlich die geheimnisvolle Welt ihres
Gewissens dem Priester nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson an, sondern
als von der Kirche eingesetztes Werkzeug einer Macht und Barmherzigkeit, die
allein von Gott stammen.
Der Beichtvater ist Richter, Arzt und Lehrer im Auftrag der
Kirche. Als solcher darf er nicht seine eigene Moral oder Askese, also seine
privaten Meinungen und Entscheidungen, vorschlagen, sondern er muß die Wahrheit
ausdrücken, deren Hüterin und Garantin im authentischen Lehramt die Kirche ist
(vgl. CIC, can. 978).
Im Jubiläumsjahr, für dessen spirituelle Früchte wir dem
Herrn Dank sagen, hat die Kirche der zweitausend Jahre gedacht, die seit der
Geburt des Sohnes Gottes unter den Menschen vergangen sind; er wurde im Schoße
Mariens Mensch und hatte in allem – außer in der Sünde – an den
Lebensumständen der Menschen teil. Die Feier des Heiligen Jahres hat im
Gewissen der Christen das Bewußtsein der lebendigen und wirksamen Gegenwart
Christi in der Kirche neu belebt: »Christus heri et hodie, Ipse et in
saecula.« Die Sakramentenökonomie stellt sich in den Dienst eben dieser
Gnadendynamik Christi. In ihr vollzieht sich das Wirken der Buße, die eng mit
Taufe und Eucharistie verknüpft ist, damit Christus wieder geboren wird und auf
mystische Weise in den Gläubigen bleibt.
Daraus ergibt sich die Bedeutsamkeit dieses Sakraments, das
Christus am Tage seiner Auferstehung selbst seiner Kirche geschenkt hat (vgl. Joh
20,19 – 23). Ich fordere die Priester in allen Teilen der Welt auf, zu
großherzigen Dienern dieses Sakraments zu werden, damit die Welle der
göttlichen Barmherzigkeit alle Seelen erreichen kann, die der Läuterung und
des Trostes bedürfen. Die allerseligste Jungfrau Maria, die in Betlehem Jesus
im Fleische zur Welt brachte, erwirke für jeden Priester, zum Erzeuger Christi
in den Seelen zu werden, indem er sich zum Werkzeug eines Jubeljahres ohne Ende
macht.
Auf diese Wünsche komme der Segen des Herrn herab, um den ich
gemeinsam mit euch und für euch in demütigem Gebet bitte. Als Unterpfand
dessen erteile ich allen von Herzen den Apostolischen Segen.
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