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JOHANNES PAUL II.
BOTSCHAFT AN DEN PRO-GRSSPÖNITENTIAR, S.
E. MSGR. LUIGI DE MAGISTRIS
An den Hochwürdigsten Bruder
Msgr. Luigi De Magistris
Pro-Großpönitentiar
1. Auch in diesem Jahr schenkt mir der Herr die Freude, mein
Wort an dieses Dikasterium richten zu können. Ich grüße Sie, Hochwürdigster
Bruder, sowie die Prälaten und Offizialen der Apostolischen Pönitentiarie und
die Ordensmänner der verschiedenen Ordensfamilien, die den Beichtdienst in den
Patriarchalbasiliken der Stadt Rom ausüben. Ich denke besonders an die jungen
Priester und Priesteramtskandidaten, die am traditionellen Kurs über das
»Forum internum« teilnehmen, der als kirchlicher Dienst von der Pönitentiarie
angeboten wird.
Mein Wunsch ist, daß man diese Botschaft als Zeugnis der
Hochschätzung versteht, die der Papst nicht nur der Funktion der Pönitentiarie,
seiner Stellvertreterin in der ordentlichen Ausübung der Schlüsselgewalt,
sondern auch der Mühe der Beichtväter entgegenbringt. Sie üben in direktem
Kontakt mit dem Gewissen der einzelnen Pönitenten den Dienst der Versöhnung
aus. Die Wertschätzung gilt auch den jungen Priestern und
Priesteramtskandidaten, die sich auf das äußerst anspruchsvolle Amt des
Beichtvaters vorbereiten.
2. Die Sendung des Priesters ist in den bekannten Worten des
Apostels Paulus eindrucksvoll zusammengefaßt: »Wir sind also Gesandte an
Christi Statt, und Gott ist es, der durch uns mahnt. Wir bitten an Christi
Statt: Laßt euch mit Gott versöhnen!« (2 Kor 5, 20).
Bei dieser Gelegenheit möchte ich erneut einen Begriff
aufgreifen, den ich bei der ersten Audienz für die Apostolische Pönitentiarie
und die Beichtväter der Patriarchalbasiliken der Stadt Rom am 3. Januar 98 zum
Ausdruck gebracht habe. Ich sagte damals, »daß das Bußsakrament … nicht nur
ein unmittelbares Werkzeug zur Vernichtung der Sünde – also ein negatives
Moment – ist, sondern eine wertvolle Tugendübung darstellt, nämlich die
Versöhnung selbst, eine unersetzliche Schule des geistlichen Lebens, ein
höchst positives Werk zur Erneuerung des ›vollkommenen Menschen‹
in der Seele, um ›Christus in seiner vollendeten Gestalt darzustellen‹
(vgl. Eph 4, 3)«. Ich möchte diese »positive«Wirksamkeit des
Sakraments herausstellen und die Priester ermutigen, es persönlich als
wertvolle Hilfe für den eigenen Weg der Heiligung in Anspruch zu nehmen und
sich seiner auch als besonders geeignete Form der geistlichen Leitung zu
bedienen.
Denn zur Heiligkeit und insbesondere zur priesterlichen
Heiligkeit kann man konkret nur durch den regelmäßigen, demütigen und
vertrauensvollen Empfang des Bußsakraments gelangen, verstanden als Mittel der
Gnade; unerläßlich, wenn diese bedauerlicherweise aufgrund der Todsünde
verlorengegangen ist, und von bevorzugter Bedeutung, wenn keine Todsünde
vorliegt und die sakramentale Beichte deshalb das Sakrament der Lebendigen ist,
das die Gnade nicht nur vermehrt, sondern die Tugenden kräftigt und die
Neigungen besänftigen hilft, die durch die Ursünde geerbt und durch
persönliche Sünden verstärkt wurden.
3. Unter den größten Geschenken, die uns durch die Feier des
Heiligen Jahres 2000 vom Herrn zuteil wurden, nenne ich ein wiedererwachtes
Bewußtsein in vielen Gläubigen für die entscheidende Rolle, die das
Bußsakrament im christlichen Leben spielt, und eine ermutigende Zunahme der
Anzahl derer, die es in Anspruch nehmen.
Gewiß kann der Herr in der christlichen Askese die Menschen in
ihrem Innersten auf eine Weise führen, die die gewohnte sakramentale
Vermittlung übersteigt. Das schließt aber die Notwendigkeit der
Inanspruchnahme des Bußsakramentes nicht aus, ebensowenig die Unterordnung der
Charismen unter die Verantwortlichkeit der Hierarchie. Dies geht aus dem
bekannten Abschnitt des Ersten Briefes an die Korinther hervor, in dem der
Apostel Paulus bekräftigt: »Quosdam quidem posuit Deus in ecclesia primum
apostolos, secundo prophetas, tertio doctores …« usw. (vgl. 1 Kor
2, 28 –3 ). Im Text wird unter den verschiedenen institutionellen und
charismatischen Aufgaben ganz klar eine hierarchische Ordnung in der
Lebensstruktur der Kirche aufgestellt. Paulus bekräftigt diese Lehre im
gesamten 4. Kapitel des Briefes und verkündet das Prinzip der Unterordnung der
charismatischen Gaben unter seine Autorität als Apostel. Deshalb verwendet er
auch, ohne zu zögern, die Form »ich will« und die Befehlsformen.
4. Aber es ist der Herr Jesus selbst, die Quelle aller Charismen,
der die Unersetzbarkeit des Bußsakraments, das er den Aposteln und ihren
Nachfolger übertragen hat, für das Gnadenleben feierlich bekräftigt: »Wem
ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert,
dem ist sie verweigert« (Joh 20, 22 –23).
Es entspricht deshalb nicht dem christlichen Glauben, wenn man
die Vergebung der Sünden sozusagen auf einen privaten und individuellen Kontakt
zwischen dem Gewissen des einzelnen Gläubigen und Gott verkürzen will. Gewiß,
die Sünde wird nicht vergeben, wenn keine persönliche Reue vorhanden ist, aber
die Vergebung ist in der aktuellen Ordnung der göttlichen Vorsehung der
Erfüllung des positiven Willens Christi untergeordnet, denn er hat die
Vergebung an den kirchlichen Dienst selbst oder zumindest an den ernsthaften
Willen gebunden, diesen so bald wie möglich in Anspruch zu nehmen, wenn es im
Augenblick keine Gelegenheit zur sakramentalen Beichte gibt.
Ebenso irrig ist die Überzeugung derjenigen, die zwar dem
Bußsakrament einen positiven Wert beimessen, es aber als etwas Überflüssiges
auslegen, weil die Vergebung des Herrn »semel pro semper« auf Golgota
geschenkt wurde und die sakramentale Anwendung des göttlichen Erbarmens zur
Wiedererlangung der Gnade nicht notwendig sei.
5. In gleicher Weise ist hervorzuheben, daß das Bußsakrament
kein psychotherapeutischer Akt ist, sondern eine übernatürliche Wirklichkeit
mit dem Ziel, im Herzen Gelassenheit und Frieden zu bewirken, die Früchte der
Gnade sind. Sollten psychologische Mittel außerhalb des Sakraments für
nützlich erachtet werden, dann können sie mit Vorsicht angeraten, aber nie
aufgezwungen werden (vgl. dazu die Mahnung des Heiligen Uffiziums vom 15. Juli
196 , Nr. 4).
Bezüglich der besonderen Formen der Askese, zu der der
Pönitent hinzuführen ist, kann der Beichtvater sich ihrer bedienen unter der
Bedingung, daß sie nicht an philosophischen oder religiösen Auffassungen
ausgerichtet sein dürfen, die der christlichen Wahrheit entgegenstehen. Dazu
gehören zum Beispiel jene, die den Menschen auf ein Naturelement verkürzen,
oder im Gegenteil, ihn zum Inhaber einer absoluten Freiheit erheben. Im
letzteren Fall ist leicht eine neue Form von Pelagianismus zu erkennen.
6. Der Priester, Verwalter des Sakraments, wird diese Wahrheiten
sowohl im Kontakt mit jedem einzelnen Pönitenten als auch in der den Gläubigen
zu erteilenden Katechese gegenwärtig halten.
Augenscheinlich ist auch, daß die Priester als Empfänger des
Bußsakraments berufen sind, diese Gewißheiten mit den betreffenden praktischen
Ausrichtungen vor allem auf sich selbst anzuwenden. Das wird ihnen in der
persönlichen Suche nach Heiligkeit wie auch im lebendigen und lebenskräftigen
Apostolat helfen, das sie vor allem nach dem Beispiel ausüben sollen: »verba
movent, exempla trahunt.«
Solche Kriterien mögen die Beichtväter und geistlichen Führer
vorrangig leiten bei der Sorge um die Kandidaten zum Priesteramt und zum
geweihten Leben. Das Bußsakrament ist das bevorzugte Mittel zur
Entscheidungsfindung bei Berufungen. Denn um das Ziel des Priestertums zu
erreichen, ist eine reife und gefestigte Tugend notwendig, die gewährleisten
kann – soweit es »in humanis« möglich ist –, eine begründete
Perspektive der Beharrlichkeit in der Zukunft sicherzustellen. Es ist wahr, daß
der Herr, wie er es mit Saulus auf dem Weg nach Damaskus tat, einen Sünder
augenblicklich in einen Heiligen verwandeln kann. Das gehört aber nicht zum
gewohnten Weg der göttlichen Vorsehung. Wer die Verantwortung hat, einen
Kandidaten zu ermächtigen, auf dem Weg zum Priestertum weiterzugehen, muß »hic
et nunc«die Sicherheit seiner gegenwärtigen Eignung haben. Wenn das für
jede Tugend und jeden moralischen Habitus gilt, ist klar, daß das noch mehr in
bezug auf die Keuschheit erforderlich ist, weil der Kandidat, wenn er die Weihen
empfängt, zum ständigen Zölibat verpflichtet ist.
7. Ich vertraue diese Überlegungen, die wir jetzt in eine
dringende Bitte umwandeln, Jesus, dem Ewigen Hohenpriester, an. Die
allerseligste Jungfrau, die Mutter der Kirche, möge bei ihrem Sohn darum bitten,
daß er seiner Kirche heilige Pönitenten, heilige Priester, heilige
Priesteramtskandidaten schenke.
Mit diesem Wunsch erteile ich allen den Apostolischen Segen.
Aus dem Vatikan, am 15. März 2002
IOANNES PAULUS II
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