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ANSPRACHE VON
JOHANNES PAUL II. Freitag, 18. Juni 2004
Herr Botschafter! 1. Mit Freude empfange ich Sie anläßlich der Überreichung des
Beglaubigungsschreibens, mit dem Sie als außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter des Königreiches Spanien beim Heiligen Stuhl akkreditiert werden.
Dieser feierliche Akt gibt mir auch Gelegenheit, Sie herzlich willkommen zu
heißen und Ihnen zugleich die besten Wünsche für die Ausübung der hohen
Verantwortung auszusprechen, die Ihnen Ihre Regierung übertragen hat. Ich danke Ihnen für die zuvorkommenden Worte, die Sie an mich
gerichtet haben und die in mir aufs neue die Gefühle der Nähe und Wertschätzung
für ein Land aufleben ließen, das sich, wie Eure Exzellenz betont haben, von
seinen tiefen christlichen Wurzeln her stets durch seine enge Verbindung mit der
Kirche ausgezeichnet hat. Diese hat es durch eine beachtliche
Evangelisierungsarbeit zuwege gebracht, daß eine große Zahl ihrer Gläubigen auf
der Welt spanisch sprechen. Aufrichtig zu schätzen weiß ich die Grüße Seiner Majestät des
Königs, der königlichen Familie, der spanischen Nation und ihrer Regierung und
bitte Sie, allen Spaniern die herzliche Zuneigung des Papstes zu übermitteln. 2. Während ich mit Genugtuung die guten, auf gegenseitiger
Wertschätzung und Respekt beruhenden diplomatischen Beziehungen zwischen Spanien
und dem Heiligen Stuhl erwähne, muß ich an meine fünf Reisen in dieses Land
denken. Ich erinnere mich vor allem an die letzte Reise im vergangenen Jahr, als
sich die Ausdruckskraft der Glaubenszeugen mit einer überschäumenden
Lebendigkeit und Begeisterung verband. Wieder einmal traf ich mit einer
begeisterten Menschenmenge aus allen Bereichen der Gesellschaft zusammen, die
von einem tiefen Glauben und einer herzlichen Liebe zum Nachfolger Petri erfüllt
war. Das war ein sehr deutliches Hoffnungszeichen für die Kirche und auch für
die spanische Gesellschaft, denn die intensiv gelebten hohen Werte sind
gleichsam die Seele, die allem menschlichen Tun Zusammenhalt verleiht und
Kreativität und Standhaftigkeit bewirkt, besonders in Augenblicken der
Mutlosigkeit oder widriger Heimsuchungen, vor allem angesichts der Geißel des
Terrorismus, wie sie auch Spanien erst kürzlich auf tragische Weise erfahren
mußte. In diesem Bewußtsein habe ich mich vor einem Jahr mit einer
Aufforderung an die Spanier verabschiedet: »Vernachlässigt niemals euren
Sendungsauftrag, der euer Land in der Vergangenheit ausgezeichnet hat und eine
Herausforderung für die Zukunft darstellt« (Regina
caeli, Madrid, 4. Mai 2003; in O.R. dt., Nr. 20, 16.5.2004, S. 8). Es ist
ein Sendungsauftrag, der selbst außerhalb der heimatlichen Grenzen
weiterbesteht, wo Tausende von Ordensmännern und Ordensfrauen, Freiwilligen und
Laienmitarbeitern mit ihrer Hingabe und Opferbereitschaft sehr oft das beste
Bild von ihrer Heimat vermitteln. Spanien hat eine große Schar von Heiligen
hervorgebracht und ist reich an Monumenten, Sozial- und Kulturzentren und
Kunstwerken, die alle vom Glauben inspiriert sind. Das sind offenkundige
Aushängeschilder seiner Identität und der Lebenskraft, die seine ruhmreiche
Geschichte gelenkt und viele andere Völker großzügig zu leiten vermocht hat. Zu
einem Zeitpunkt, in dem im alten Europa eine neue Ordnung entsteht, darf unter
den Beiträgen Ihres Landes die ausdrückliche Bekundung seiner christlichen
Wurzeln nicht fehlen; unter diesen hat es, wie in den anderen europäischen
Ländern, im Laufe der Jahrhunderte eine hohe Auffassung von der für das
Transzendente offenen menschlichen Person hervorgebracht, die auch ein
entscheidender Faktor für Integration und Universalität ist. 3. Die Kirche sucht bei der Ausübung der ihr eigenen Sendung das
uneingeschränkte Wohl jedes Volkes, indem sie in ihrem Zuständigkeitsbereich
aktiv handelt und dabei die Autonomie der zivilen Obrigkeiten voll respektiert,
die sie schätzt und für die sie Gott bittet, daß sie ihren Dienst an allen
Bürgern mit Aufgeschlossenheit, Geschick und Gerechtigkeit ausüben. Es handelt sich in der Tat um zwei autonome Bereiche, die sich
aber einander nicht unberücksichtigt lassen können, denn aus einem ehrlichen und
konstruktiven Dialog ziehen beide Nutzen, da es nämlich das gemeinsame Wohl
immer wieder notwendig macht, daß beide in verschiedenen Formen ohne jede
Diskriminierung oder Ausgrenzung zusammenarbeiten. Das bringen die einzelnen
Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Staat zum Ausdruck, die unmittelbar
nach der Verabschiedung der heutigen spanischen Verfassung getroffen wurden. Die
bei ihrer konkreten Anwendung erzielten Vorteile und die erreichte Entwicklung
sind auch das Ergebnis einer ständigen offenen Kommunikation, die auf einer
festen und dauerhaften Grundlage aufgebaut wurde, um eben das Risiko plötzlicher
Veränderungen oder vorübergehender Umschwünge zu vermeiden, die in vielen Fällen
Unsicherheit und Verwirrung hinsichtlich der Rechte der Institutionen, der
Familie und der Bürger hervorrufen. 4. Bei ihrer Evangelisierungstätigkeit bemüht sich die Kirche,
alle Männer und Frauen guten Willens zum Aufbau einer Gesellschaft einzuladen,
die auf grundlegenden und für eine gerechte und menschenwürdige nationale und
internationale Ordnung unverzichtbaren Werten basiert. Das schließt ihren
religiösen Auftrag ein und erhält einen ethischen Charakter von universaler
Reichweite, der in der unvergleichlichen Würde der nach dem Ebenbild Gottes
geschaffenen menschlichen Person begründet ist. Aus dieser Würde erwachsen die
unveräußerlichen Rechte des Menschen, denen eben gemäß dem klassischen
Subsidiaritätsprinzip die öffentlichen Institutionen dienen und die sie fördern
müssen. Auf diese Weise soll sich das menschliche Zusammenleben, anstatt
lediglich einzelnen oder vorübergehenden Interessen nachzugeben, von den Idealen
der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität leiten lassen. Aus dieser Sicht muß auf die Widersprüchlichkeit gewisser
Tendenzen in unserer Zeit hingewiesen werden, die einerseits das Wohlbefinden
der Menschen verherrlichen, während sie andererseits ihre Würde und ihre
Grundrechte an der Wurzel beschneiden, wie es geschieht, wenn zum Beispiel im
Fall der Abtreibung das Grundrecht auf Leben eingeschränkt oder
instrumentalisiert wird. Der Schutz des menschlichen Lebens ist eine Pflicht
aller, denn die Frage des Lebens und seiner Förderung ist kein alleiniges
Vorrecht der Christen, sondern betrifft jedes menschliche Gewissen, das nach
Wahrheit strebt und sich um das Schicksal der Menschheit sorgt. Jene, die
öffentliche Verantwortung tragen, haben als Garanten der Rechte aller die
Verpflichtung, das Leben zu verteidigen, insbesondere das Leben der Schwächsten
und Schutzlosesten. Die wahren »sozialen Errungenschaften« sind jene, die das
Leben jedes einzelnen und zugleich das Gemeinwohl der Gesellschaft fördern und
schützen. Auf diesem Gebiet gibt es einige »soziale Errungenschaften «,
die fälschlicherweise als solche bezeichnet werden, da sie in Wirklichkeit nur
für einige wenige auf Kosten und zum Schaden anderer bestehen. Die öffentlich
Verantwortlichen, die Garanten und nicht Urheber der allen angeborenen Rechte
sind, sollte sie mit Sorge und Bestürzung wahrnehmen. Etwas Ähnliches geschieht gelegentlich mit der Familie, dem
zentralen und fundamentalen Kern jeder Gesellschaft, einem unvergleichlichen
Bereich der Solidarität und einer natürlichen Schule friedlichen Zusammenlebens,
die für die Erfüllung ihrer Aufgaben größten Schutz und Hilfe verdient.Ihre
Rechte betreffen hauptsächlich das Gemeinwesen im umfassenderen Sinn. Unter
diesen Rechten darf nicht das Recht vergessen werden, an einem festen Ort
geboren zu werden und aufzuwachsen, an dem die Worte Vater und Mutter mit Freude
und ohne Täuschung ausgesprochen werden können. So bereitet man auch die
Kleinsten darauf vor, sich vertrauensvoll dem Leben und der Gesellschaft zu
öffnen, die im ganzen daraus Nutzen ziehen wird, wenn sie nicht gewissen Stimmen
nachgibt, die die Ehe offensichtlich mit anderen, von der Ehe völlig
verschiedenen, wenn nicht gar ihr zuwiderlaufenden Formen des Zusammenlebens
verwechseln oder die Kinder lediglich als Objekte zur Mehrung der eigenen
Zufriedenheit betrachten. Unter anderem hat die Familie das Recht und die Pflicht, die
Kinder zu erziehen, und das in Übereinstimmung mit ihren moralischen und
religiösen Überzeugungen, denn die ganzheitliche Bildung kann die transzendente
und geistliche Dimension des Menschen nicht ausschließen. In diesem Zusammenhang
erwächst die Rolle der mit der Kirche verbundenen Erziehungseinrichtungen, die
genauso zum Gemeinwohl beitragen wie viele andere Einrichtungen, die in
verschiedenen Bereichen auch einen Dienst an den Bürgern, vor allem an den
Benachteiligten, leisten. Nicht unterbewerten darf man auch den katholischen
Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, der auf dem Recht der Familien
beruht, die ihn, ohne Diskriminierungen oder Auflagen, für ihre Kinder
verlangen. 5. Herr Botschafter, ich wiederhole Ihnen meine besten Wünsche
für die Leitung der Botschaft Ihres Landes beim Heiligen Stuhl und bitte den
heiligen Apostel Jakobus, dem dieses Jahr gewidmet ist, er möge wie seit
Jahrhunderten weiterhin ein Leuchtturm für die Völker Spaniens sein und ihr Land
für viele Pilger aus ganz Europa zu einem mit Anstrengungen und Hoffnungen
gepflasterten Weg machen. Viele von ihnen waren fasziniert von der freundlichen
Aufnahme und der edlen Gesinnung derer, denen sie auf ihrem Pilgerweg begegnet
sind; sie wurden zu Zeugen ihres Fleißes, ihrer Beständigkeit und Treue; sie
haben eine Nation kennengelernt, die nach oben blicken kann. Diese Tugenden
haben eine ruhmreiche Geschichte gestaltet und lassen durch die Tatkraft und
redliche Zusammenarbeit aller auch auf eine vielversprechende Zukunft in einer
gedeihlichen, ruhigen und für die Werte des Geistes aufgeschlossenen
Gesellschaft hoffen. Mit diesen Empfindungen, verbunden mit den besten Wünschen für
einen glücklichen Aufenthalt in Rom, erteile ich Ihnen den Apostolischen Segen,
in den ich auch Ihre verehrte Familie und Ihre Mitarbeiter einschließe.
© Copyright 2004 -
Libreria Editrice Vaticana
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