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BOTSCHAFT VON JOHANNES PAUL II.
AN DIE PÄPSTLICHE AKADEMIE
DER WISSENSCHAFTEN
Verehrte Damen und Herren!
1. Ihnen allen entbiete ich meinen herzlichen Gruß, und ich
bekunde meine Anerkennung gegenüber der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften,
die sich unermüdlich ihrer traditionellen Aufgabe der Untersuchung und
Erörterung jener schwierigen wissenschaftlichen Fragen widmet, denen die heutige
Gesellschaft gegenübersteht.
Wie bereits bei zwei früheren Gelegenheiten in den 80er Jahren
hat sich die Päpstliche Akademie dafür entschieden, diese Konferenzreihe der
Studiengruppe einem besonders komplexen und bedeutsamen Thema zu widmen: dem der
»Zeichen des Todes« im Hinblick auf die Entnahme von Organen von toten Menschen.
2. Sie wissen, daß das Lehramt der Kirche von Anfang an stetes
und sachkundiges Interesse an der Entwicklung der Transplantationschirurgie
gezeigt hat, deren Ziel es ist, das vom Tod bedrohte menschliche Leben zu retten
und den kranken Menschen eine gewisse Zeit lang das Weiterleben zu ermöglichen.
Seit der Zeit meines verehrten Vorgängers Papst Pius’ XII.,
unter dessen Pontifikat die ersten Organverpflanzungen vorgenommen wurden, hat
das kirchliche Lehramt beständig seinen Beitrag auf diesem Gebiet geleistet.
Zum einen ermutigte die Kirche zur freiwilligen Organspende, zum
anderen zeigte sie die ethischen Bedingungen für eine solche Spende auf, indem
sie die Pflicht zum Schutz des Lebens und der Würde sowohl des Spenders als auch
des Empfängers hervorhob. Auch wies sie auf die Pflichten der Spezialisten hin,
die diese Organtransplantationen vornehmen. Es geht darum, einen komplexen
Dienst am Leben zu fördern, wobei der technische Fortschritt mit der ethischen
Strenge in Einklang gebracht, die zwischenmenschlichen Beziehungen humaner
gestaltet und die Öffentlichkeit korrekt informiert werden muß.
3. Die konstanten Fortschritte hinsichtlich der auf
experimentellem Weg gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse erfordern, daß
all jene, die Organverpflanzungen vornehmen, die Entwicklung der Forschung im
technisch-wissenschaftlichen Bereich ständig weiterverfolgen, um den vollen
Erfolg der Operation und die höchstmögliche Lebenserwartung für den Patienten zu
gewährleisten. Notwendig ist zugleich ein ständiger Dialog mit Experten des
anthropologischen und des ethischen Fachbereichs, um die Achtung für das Leben
und für die menschliche Person zu gewährleisten und dem Gesetzgeber die
notwendigen Daten für die Ausarbeitung strenger Bestimmungen auf diesem Sektor
zu bieten.
Vor diesem Hintergrund habt ihr euch entschlossen, im Rahmen
eines eingehenden interdisziplinären Studiums erneut das spezifische Problem der
»Zeichen des Todes« zu untersuchen, durch die der klinische Tod eines Menschen
mit moralischer Gewißheit bestimmt werden kann, um dann die Entnahme von
Transplantationsorganen durchzuführen.
4. Im Bereich der christlichen Anthropologie ist es wohlbekannt,
daß der Augenblick des Todes für jede Person im endgültigen Verlust der
konstitutiven Einheit zwischen Leib und Seele besteht. Jeder Mensch ist nämlich
insofern lebendig, als er oder sie »corpore et anima unus« ist (Gaudium
et spes, 14), und er oder sie bleiben es, solange diese substantielle
Einheit in der Ganzheit besteht. Im Licht dieser anthropologischen Wahrheit wird
deutlich, daß, wie ich bei früheren Gelegenheiten bereits betont habe, »der Tod
des Menschen, in diesem radikalen Sinn, ein Ereignis ist, das durch keine
wissenschaftliche Technik oder empirische Methode direkt identifiziert werden
kann« (vgl.
Ansprache vom 29. August 2000; in O.R. dt., Nr. 37, 15.9.2000, S.
7,4).
Aus klinischer Sicht jedoch ist es der einzig korrekte – und
auch der einzig mögliche Weg –, den Tod eines Menschen festzustellen, die
Aufmerksamkeit und Forschung auf die Identifizierung jener angemessenen »Zeichen
des Todes« zu konzentrieren, die an ihren physischen Symptomen im Individuum zu
erkennen sind.
Offensichtlich geht es hier um ein Thema von grundlegender
Bedeutung, bei dem vor allem die sorgfältig durchdachte und präzise Position der
Wissenschaft berücksichtigt werden muß, wie dies bereits Pius XII. lehrte, als
er erklärte, daß »es Aufgabe des Arztes ist, den ›Tod‹ und den ›Augenblick des
Todes‹ eines in den Zustand der Bewußtlosigkeit gefallenen Patienten klar und
präzise zu definieren« (vgl. Ansprache vom 24. November 1957).
5. Von den wissenschaftlichen Daten ausgehend, sind
anthropologische Erwägungen und ethische Reflexionen, unter aufmerksamer
Berücksichtigung der kirchlichen Soziallehre, einer ebenso rigorosen wie auch
präzisen Analyse verpflichtet.
Ich möchte Sie dessen versichern, daß Ihre Arbeit lobenswert und
zweifelsohne sehr nützlich ist für die zuständigen Dikasterien des Apostolischen
Stuhls – insbesondere die Kongregation für die Glaubenslehre –, die es nicht
versäumen werden, die Ergebnisse Ihrer Reflexionen zu erwägen, um dann jene
Klarstellungen vorzulegen, die für das Wohl der Gemeinschaft erforderlich sind,
vor allem für das der Patienten und der Spezialisten, die berufen sind, ihre
Fachkenntnisse in den Dienst am Leben zu stellen.
Mögen Sie an diesem gemeinsamen Einsatz für das wahre Wohl des
Menschen festhalten. Ich erbitte für Sie und Ihre Forschungsarbeit Gottes reiche
Gaben des Lichtes, und als Unterpfand dessen erteile ich Ihnen allen von Herzen
meinen Segen.
Aus dem Vatikan, am 1. Februar 2005
JOHANNES PAUL II.
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