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JOSEMARÍA ESCRIVÁ DE
BALAGUER
Chronologie des Heiligsprechungsprozesses
1975-1980: Seit dem Tod von Msgr. Escrivá de Balaguer am 26. Juni 1975 erhält die
Postulatur der Heiligsprechung eine Vielzahl von Zeugnissen, in denen Menschen
aus verschiedenen Ländern Erinnerungen aus ihrer Begegnung mit Josemaría
Escrivá beschreiben. Es treffen auch nach und nach tausende von Schilderungen
ein über Gunsterweisung auf seine Fürbitte hin. Dies veranschaulicht die
weitverbreitete persönliche Andacht zu Josemaría Escrivá.
1980: In Übereinstimmung mit dem von der Kongregation für die Heiligsprechung
aufgestellten Zeitraum ersucht die Postulatur anlässlich des fünften
Todestages Msgr. Escrivás um Aufnahme des Selig- und Heiligsprechungsprozesses.
Der Antrag wird beim Vikariat von Rom gestellt, da Msgr. Escrivá in dieser
Stadt gestorben ist.
1981: Am 30. Januar gibt die Kongregation für die Heiligsprechung nach sorgfältigem
Studium der vom röm. Vikariat präsentierten Unterlagen das Nihil obstat für
die Promulgation des Dekretes zur Aufnahme der Heiligsprechung durch den
Kardinalvikar. Am 5. Februar bestätigt der Papst den Beschluss der
Kongregation, und am 19. Februar veröffentlicht Kardinal Poletti, Vikar von
Rom, das entsprechende Dekret.
Am 14. März genehmigt die Kongregation die Errichtung eines weiteren Tribunals
(neben dem bereits vorhandenen Tribunal des röm. Vikariates) durch den
Erzbischof von Madrid, um die Zeugnisse von spanischen Bürgern oder andere in
spanisch verfassten Aussagen anzunehmen.
Am 12. Mai findet in Rom die Eröffnung des Prozesses über Leben und Tugenden
des Dieners Gottes statt.
Am 18. Mai wird in Madrid unter Vorsitz von Kardinal Enrique y Tarancón der
Prozess eröffnet und von dem dort eingerichteten Tribunal weitergeführt.
1982: Am 21. Januar präsidiert Kardinal Enrique y Tarancón die Konstitution eines
weiteren Tribunales, das einen Prozess zur Untersuchung einer wundersamen
Heilung, die der Fürsprache des Dieners Gottes zugeschrieben wird, aufnimmt.
Der Vorfall ereignete sich 1976 an einer Ordensfrau, die an Krebs im Endstadium
litt und plötzlich geheilt war. Am 3. April wird dieser Prozess unter Vorsitz
des Madrider Erzbischofs abgeschlossen und die Originalabschrift der Akte an die
Kongregation für die Heiligsprechung gesandt.
1984: Am 26. Juni präsidiert der neue Erzbischof von Madrid, Msgr. Angel Suquía,
die letzte Sitzung des Madrider Prozesses über Leben und Tugenden des Dieners
Gottes. Eine vollständige Originalabschrift der Akte wird der Kongregation für
die Heiligsprechung übergeben.
Am 20. November erklärt die Kongregation für die Heiligsprechung in ihrem
Ordentlichen Kongress die Gültigkeit des Wunderprozesses.
1986: Am 8. November schliesst unter Vorsitz des Kardinalvikars von Rom der römische
Prozess über Leben und Tugenden des Dieners Gottes. Die Postulatur beginnt mit
der Ausarbeitung der Positio, der gesamten Unterlagen, die der Kongregation für
die Heiligsprechung zur Untersuchung vorgelegt werden müssen. In der Positio
werden die in beiden Prozessen – von Rom und Madrid – erhaltenen Ergebnisse
gesammelt, einer kritischen Untersuchung über den heroischen Tugendgrad des
Dieners Gottes unterzogen, und weitere Dokumente zur Vervollständigung beigefügt.
Die Postulatur übernimmt diese Arbeit unter der Leitung von P. Ambrogio Eszer,
O.P., Relator der Kongregation für die Heiligsprechung.
1987: Am 3. April erklärt der Ordentliche Kongress der Kongregation für die
Heiligsprechung in einem Dekret die Gültigkeit der beiden Prozesse (Rom und
Madrid) über den heroischen Tugendgrad des Dieners Gottes; deren Rechtmässigkeit
wird somit bestätigt.
1988: Im Juni wird die Ausarbeitung der Positio über Leben und Tugenden des Dieners
Gottes abgeschlossen. Das Dokument, das 4 Bände mit insgesamt 6.000 Seiten
umfasst, wird der Kongregation für die Heiligsprechung zur endgültigen
Untersuchung übergeben.
1989: Am 19. September erhält die Positio das affirmative Votum des Kongresses
der Kongregationsberater.
1990: Am 20. März erfolgt das ebenfalls affirmative Votum der Ordentlichen
Kongregation der Kardinäle und Bischöfe über die Positio. Am 9. April
veranlasst der Papst die Veröffentlichung des Dekretes über die heroischen
Tugenden des Dieners Gottes. Nach der Promulgation dieses Dekretes kann die
Postulatur nun der Kongregation die Positio des Madrider Prozesses über die
angeblich wundersame Heilung vorlegen.
Am 30. Juni kommt der Medizinische Rat der Kongregation in seinem technischen
Gutachten zu dem Ergebnis, dass diese Heilung nicht mit natürlichen Ursachen
erklärbar ist. Am 14. Juli spricht sich der Kongress der Theologischen Berater
nach Prüfung des Falles für den wunderhaften Charakter der Heilung und deren
Erfolgen auf die Fürsprache des Dieners Gottes aus.
1991: Am 18. Juni überprüft die Ordentliche Kongregation der Kardinäle und Bischöfe
die Unterlagen über das angebliche Wunder und gibt sein affirmatives Votum. Am
6. Juli verfügt der Papst die Erweiterung des Dekretes, in dem diese Heilung
als Wunder erklärt wird. Nachdem auf diese Weise alle vom Gesetz über die
Heiligsprechung geforderten Requisiten erfüllt sind, geht der Papst zur
Seligsprechung über.
1992: Am 17. Mai wird Josemaría Escrivá de Balaguer von Johannes Paul II. in Rom
selig gesprochen.
1993: Die Postulatur für die Heiligsprechung erfährt durch einen Brief vom 15. März
1993 von der Heilung des Arztes Dr. Manuel Nevado Rey. Mit Hilfe der
Zusammenarbeit des Betreffenden werden Unterlagen gesammelt und eine umfassende
Untersuchung über die Krankheit Dr. Nevados durchgeführt. Nachdem der
aussergewöhnliche Charakter der Heilung feststeht, übergibt die Postulatur am
30. Dezember dem Bischof von Badajoz (Diözese in Südspanien) die gesammelten
Unterlagen mit der Bitte um entsprechende Aufnahme des Prozesses über das
Wunder.
1994: Die diözesane Untersuchung erfolgt in der bischöflichen Kurie von Badajoz
von 12. Mai bis 4. Juli. Dann werden die Prozessakte nach Rom überstellt und
von der Kongregation für die Heiligsprechung einem formalen Studium unterzogen.
1996: Die Kongregation erklärt am 26. April 1996, dass der Prozess unter voller
Einhaltung der Normen und der bestehenden juridischen Praxis durchgeführt wurde
(Dekret der Gültigkeit).
1997: Mit Datum vom 10. Juli 1997 bestätigt der Medizinische Rat der Kongregation für
die Heiligsprechung einstimmig, dass die Heilung Dr. Nevados von einer
“Krebserkrankung durch schwere chronische Radiodermitis in unheilbarem 3.
Stadium” “sehr rasch, vollständig und dauerhaft; aus wissenschaftlicher
Sicht unerklärlich” erfolgt ist.
1998: Am 9. Januar 1998 geben die Theologischen Berater der Kongregation zum übernatürlichen
Charakter dieser Heilung und zur ursächlichen Beziehung zwischen der Anrufung
des seligen Josemaría Escrivá de Balaguer und dem Verschwinden der Krankheit
einstimmig ihre positive Stimme ab.
2001: Am 21. September bestätigt die Ordentliche Kongregation der Kardinäle
zusammen mit Bischöfen der Heiligsprechungskongregation einstimmig den
wundersamen Charakter der Heilung von Dr. Nevado auf die Fürsprache des seligen
Josemaría Escrivá. Die Verlesung des Dekretes über das Wunder erfolgt in
Anwesenheit des Papstes am 20. Dezember.
2002: Am 26. Februar präsidiert der Papst ein Öffentliches Ordentliches
Kardinalskonsistorium zur Approbation von Heiligsprechungen verschiedener
Seliger. Unter ihnen erscheint Josemaría Escrivá, dessen Heiligsprechung für
6. Oktober 2002 festgesetzt wird.
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