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AMT FÜR DIE LITURGISCHEN FEIERN DES PAPSTES
Die Konzilsakten des Zweiten Konzils von Nizäa –
des Siebten Ökumenischen Konzils
Ikonographie
und Liturgie
Von Erzbischof Piero Marini,
Päpstlicher Zeremonienmeister
Zum Weihnachtsfest 2004 hat uns die Vatikanische Verlagsbuchhandlung das
Geschenk des schönen dreibändigen Werkes »Die Akten des Zweiten Konzils von Nizäa, des Siebten Ökumenischen Konzils« gemacht. Von Herzen gratuliere ich der
Vatikanischen Verlagsbuchhandlung zu dieser wichtigen Veröffentlichung, die
nicht nur der historischen und theologischen Kenntnis der Akten eines
ökumenischen Konzils dient, sondern auch zur Vertiefung eines Aspekts des
christlichen Kults beiträgt, nämlich der Bilderverehrung.
I. Einleitung
Auch gratuliere ich Pater Piergiorgio M. Di Domenico OSM nicht nur für die
Übersetzung der Akten aus dem griechischen Urtext, sondern auch für die
interessante Einleitung, die mit äußerster Sorgfalt und großer Klarheit die
komplexe Thematik der Bilderverehrung vor Augen führt.
Schließlich komme ich nicht umhin, Msgr. Crispino Valenziano zu danken, der mit
viel Enthusiasmus und Beharrlichkeit zur Veröffentlichung der Konzilsakten
ermutigt hat; ohne ihn könnten wir uns heute dieses Werk nicht zunutze machen.
Es verwundert, daß es bisher nicht möglich war, den gesamten Text der Akten des
Siebten Ökumenischen Konzils in einer modernen Sprache vorliegen zu haben. Die
Beschlüsse des Konzils waren in religiöser, künstlerischer und politischer
Hinsicht von maßgebender Bedeutung. Auch dreizehn Jahrhunderte nach seiner
Einberufung ist es immer noch von großem Interesse, und dies nicht nur in
ausschließlich historischem Sinne. Diese Seiten haben große Bedeutung für das
Leben der Kirche von heute. Anläßlich der 1200-Jahrfeier des Konzils im Jahr
1987 verwies Papst Johannes Paul II. auf »das theologische Gewicht und die
ökumenische Bedeutung jenes siebenten und letzten Konzils […], das sowohl von
der katholischen wie von der orthodoxen Kirche anerkannt wird. Die von diesem
Konzil bezüglich der Erlaubtheit der Bilderverehrung in der Kirche definierte
Lehre verdient nicht nur wegen des Reichtums ihrer geistlichen Früchte, sondern
auch wegen der Forderungen, die sie an den Gesamtbereich der sakralen Kunst
stellt, besondere Aufmerksamkeit« (Apostolisches Schreiben Duodecimum
saeculum, 1).
Was die Wichtigkeit dieses Konzils für die ökumenischen Beziehungen anbelangt,
bekräftigt der Papst: »Die Bedeutung, die das II. Konzil von Nizäa der Frage der
Überlieferung, vornehmlich der ungeschriebenen Überlieferung beimißt, stellt für
uns Katholiken wie für unsere orthodoxen Brüder die eindringliche Aufforderung
dar, nochmals gemeinsam den Weg der Tradition der ungeteilten Kirche zu
durchlaufen und in ihrem Licht die Mißhelligkeiten, die die Jahrhunderte der
Trennung zwischen uns aufgehäuft haben, neuerlich zu prüfen, um schließlich im
Sinne des Gebets Jesu zum Vater die volle Gemeinschaft in der sichtbaren Einheit
wiederzuerlangen« (Duodecimum saeculum, 1).
Das Zweite Konzil von Nizäa ist außerdem von besonderer Aktualität durch das
erneuerte Interesse des Westens für die Theologie und Spiritualität der Bilder,
sowie allgemein für die Wertschätzung der nicht verbalen Sprache in der
Liturgie. In einer Welt, in der Bilder allgegenwärtig sind, betrachtet der
Christ in der Ikone das Angesicht Christi, des wahren Ebenbilds des Vaters (vgl.
Kol 1,15), und er betrachtet das Angesicht der Heiligen, die sich durch
das Werk des Geistes haben umgestalten lassen und so Jesus Christus ähnlich
geworden sind. Wie der Ökumenische Patriarch Dimitrios I. mit großem Bedauern
beklagt, sind Ikonen leider manchmal zu bloßen Handelswaren gemacht worden (Enzyklika
zum Fest der Kreuzerhöhung, 15.9.1987, 31–32).
Das Nizänum ist also, kurz gesagt, aktuell, weil es auf theologischer,
künstlerischer und liturgischer Ebene das Erbe der christlichen Tradition
überliefert. Von der Bilderverehrung zu sprechen heißt vom Gebet zu sprechen,
und zwar besonders vom liturgischen Gebet; und somit ist die Rede davon, daß wir
»vor dem Herrn stehen«, um unsererseits zu lebendigen Ikonen umgestaltet zu
werden.
II. Der Bilderstreit
Das Zweite Nizänum bildet den Abschluß eines langen Reflexionsprozesses über den
Sinn und Stellenwert der Bilder im Leben der Kirche.
Bis zu Beginn des 3. Jahrhunderts überwiegt in der Kirche das Fehlen von Bildern.
Dies ist auf den in der heidnischen Welt weitverbreiteten Götzendienst
zurückzuführen, der ja schon dem Bilderverbot der alttestamentlichen
Gesetzgebung zugrunde lag.
Der Friede, der zur Zeit Konstantins mit der Kirche geschlossen wird, hat
tiefgreifende Auswirkungen. Angesichts der zunehmenden Zahl von Getauften nehmen
die äußeren Ausdrucksformen christlicher Frömmigkeit zu; es entwickelt sich der
Kult der Märtyrer; Wallfahrten gewinnen an Bedeutung; überall entstehen neue
Kirchen und Basiliken. Christliche Kunst ist nicht länger vorwiegend
Grabikonographie, die als solche für Nichteingeweihte unverständlich ist,
sondern sie übernimmt nun die Funktion, der immer größer werdenden Gemeinschaft
der Christen das Evangelium zu vermitteln.
Im 4. Jahrhundert erheben sich zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche
Stimmen, die religiöse Bilder mißbilligen. Sie berufen sich dabei auf das
alttestamentliche Bilderverbot (vgl. Ex 20,4; Dtn 4,15–18). Kanon
36 des Konzils von Elvira (um 300), über das wir ansonsten nur spärlich
informiert sind, legt fest, daß »sich in der Kirche keine Bilder befinden dürfen«.
Der Brief des Eusebius von Cäsarea an die Kaiserin Constantia und die Schriften
des Epiphanius von Salamis beinhalten ikonoklastische Aussagen. Dem Urteil der
Gelehrten zufolge ist diese erste Form der Abneigung gegen Bilder ein begrenztes
und beschränktes Phänomen, das vielleicht auf arianische Einflüsse
zurückzuführen ist. Es scheint einen Zusammenhang zu geben zwischen der
arianischen Hervorhebung der Transzendenz Gottes und dem Verbot von Bildern.
Aber diese ikonoklastischen Stimmen überdauern den Lauf der Jahrhunderte und
bald erheben sich andere Stimmen zur Verteidigung der Bilder. So schreibt Gregor
der Große (540–604): »Nicht ohne Grund war es in früher Zeit in den Kirchen
erlaubt, das Leben der Heiligen malerisch darzustellen … Was die Schrift für
jene bedeutet, die lesen können, leistet das Bild für diejenigen, die dies nicht
können … Die Bilder sind das Buch derer, die die Schriften nicht kennen« (Briefe
IX, 209).
Im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts finden die Bilder eine starke Verbreitung,
die begünstigt wird durch die Volksfrömmigkeit, die Legenden und die Wunder.
Dies geschieht aber in den verschiedenen Gebieten der Christenheit nicht in
gleicher Weise. Die Syrer und Armenier waren zum Beispiel durch ihre kulturelle
Vergangenheit dem Gebrauch von Bildern viel weniger zugeneigt. Es ist wichtig
anzumerken, daß die Kaiser, die den Bildersturm begünstigten, syrischen oder
armenischen Ursprungs waren. Die Trullanische Synode bekräftigt 692: »Auf
gewissen heiligen Bildern ist der Vorläufer abgebildet, wie er mit dem Finger
auf das Lamm zeigt. Diese Darstellung wurde als Symbol der Gnade gedeutet. Sie
war ein verborgenes Sinnbild des wahren Lammes, das Christus ist, unser Gott,
der uns offenbart wird gemäß dem Gesetz. Da wir nun diese Sinnbilder und
Schatten als Symbole der uns von der Kirche übermittelten Wahrheit übernommen
haben, bevorzugen wir heute die Gnade und die Wahrheit selbst als Erfüllung
dieses Gesetzes. Daher, um mit Hilfe der Bilder das Vollkommene aufzuzeigen,
setzen wir fest, daß von nun an Christus, unser Gott, in seiner menschlichen
Gestalt dargestellt werde und nicht mehr in der des Lammes« (can. 82). Schon für
die Väter des Trullanischen Konzils brachte das Christusbild ein Bekenntnis des
vollen Glaubens an die Inkarnation mit sich.
Ein Faktor, der zur Verschärfung der Positionen für oder gegen den
Bildergebrauch beitrug, war das Vorrücken des Islams, der vorgab, die höchste
und reinste Offenbarung Gottes zu sein und der die Kirche wegen ihrer
Bilderverehrung des Polytheismus und des Götzenkults beschuldigte. Das 8.
Jahrhundert wurde zum Schauplatz heftiger Auseinandersetzungen. Kaiser Leon III.
der Syrer leitete 726 die erste Phase des Bilderstreits ein, indem er die
Anordnung gab, die auf dem Bronzetor des kaiserlichen Palastes in Konstantinopel
befindliche Darstellung Christi zu zerstören. Das Bild wurde durch ein Kreuz
ersetzt, unter dem der Kaiser die folgende Inschrift anbringen ließ: »Weil es
Gott nicht genehm ist, daß von Christus ein Bildnis ohne Worte und ohne Leben
gemacht wird, hergestellt aus vergänglichen Materialien, wie sie die Schrift
geringschätzt, hat Leo mit seinem Sohn, dem neuen Konstantin, auf die Tore des
Palastes das Zeichen des Kreuzes, der Herrlichkeit aller Gläubigen, eingraviert.«
Auf diese Handlung folgten der offizielle Beschluß von Maßnahmen, die sich gegen
die Bilder und ihren Kult richteten, sowie Gewaltakte gegen Ikonen und
diejenigen, die sie verehrten. Es sei daran erinnert, daß die ikonoklastischen
Beschlüsse Leons III. nur wenige Jahre nach dem Edikt des Kalifen Jezid erfolgen,
der die Zerstörung von Bildern in allen von ihm eroberten christlichen Provinzen
anordnete, und daß es zudem kurz zuvor Angriffe von Juden gegen den christlichen
Kult gab. Der Kaiser versucht, einen kulturellen Kompromiß durchzusetzen, der
das Zusammenleben von Arabern, Christen und Juden ermöglicht und Kontroversen
abzuschwächen sucht. Die Staatsräson siegt über die Gründe des Glaubens. Als
Reaktion exkommunizierte Papst Gregor III. 731 die Bilderstürmer. Im Osten war
die Verteidigung der Bilderverehrung vor allem das Werk von Germanos, dem
Patriarchen von Konstantinopel, von Georgios von Zypern und von Johannes von
Damaskus.
Germanos stellt fest, daß das Ablehnen der Ikonen das Ablehnen der Inkarnation
bedeute; in der Ikone »zeichnen wir das Bild seiner menschlichen Gestalt gemäß
dem Fleische und nicht das seiner unfaßbaren und unsichtbaren Göttlichkeit. Wir
fühlen uns veranlaßt, unseren Glauben bildlich darzustellen, um zu zeigen, daß
Gott sich nicht nur dem Anschein nach, gleichsam wie ein Schatten, mit unserer
Natur vereint hat, sondern daß er wirklich Mensch geworden ist« (Briefe).
Johannes von Damaskus geht auf verschiedenen Ebenen gegen die Bilderstürmer vor.
Er widerlegt den Vorwurf, in den Bildern werde ein Stück Holz angebetet, indem
er erklärt: »Ich bete nicht die Materie an, sondern ich bete den Schöpfer der
Materie an, der um meinetwillen selbst Materie wurde« (Reden, I,16). Und
er bekräftigt, daß die Ikonen »die Bücher derer sind, die des Lesens nicht
mächtig sind« (Reden, II,10). Aber sein wichtigstes Argument ist
theologischer Natur; die dogmatische Grundlage des Bilderkultes ist die
Inkarnation. Das Wort ist Fleisch geworden; Jesus ist das menschliche Antlitz
Gottes, und daher können wir ihn bildlich darstellen (Reden, I, 33). Das
Alte Testament verbot Bilder. In der alten Heilsökonomie hat sich Gott durch das
Wort offenbart. Im Neuen Testament hat sich das Wort selbst zum Bild gemacht.
Oft wird zur Verteidigung der Bilder der Psalm 48,9 zitiert: »Wie wir’s gehört hatten, so erlebten wir’s jetzt.« Johannes
unterscheidet den Prototyp klar und eindeutig vom Bild, das ihn darstellt. Das
Bild ist Objekt der Verehrung, nicht der Anbetung; die Anbetung ist
ausschließlich Gott vorbehalten.
Auf Initiative Kaiser Konstantins V. wurde 754 zu Hiereia am Bosporus eine
Synode einberufen, die den Entscheidungen der Bilderstürmer normativen Charakter
verlieh. Es nahmen 388 Bischöfe daran teil, aber keiner von ihnen stammte aus
den Bischofssitzen von Rom, Alexandrien, Antiochia oder Jerusalem. Die Synode
erklärt, daß die Kaiser auf einer Stufe mit den Aposteln stehen, und daß sie,
durch das Wirken des Heiligen Geistes mit Weisheit erfüllt, dazu beauftragt sind,
die Gläubigen auf dem rechten Weg zu führen und sie zu lehren. Die Synode
verurteilt die Anfertigung von Bildern und ihren Kult. Sie hebt den Unterschied
hervor zwischen der Ikone, einem materiellen Gegenstand, und dem, was sie zu
zeigen vorgibt. Als einzig wahres Bild betrachtet sie die Eucharistie. Auf diese
Weise wurde der Ikonoklasmus, der sich bisher nur auf ein kaiserliches Edikt
stützen konnte, zum Dogma in der ganzen Kirche.
In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden die Mönche, die am eifrigsten den
Bilderkult unterstützten, gewaltsam verfolgt; zahlreiche Klöster wurden
konfisziert und die Mönche waren gezwungen, in die kaiserliche Armee einzutreten;
einige von ihnen wurden gefoltert. Papst Stephan III. berief 769 eine Synode im
Lateran ein, bei der die Synode von Hiereia verurteilt wurde; auch die
Patriarchen des Ostens, Theodoros von Jerusalem, Theodoros von Antiochien und
Kosmos von Alexandrien widersetzten sich den Entscheidungen von Hiereia.
III. Das Zweite Konzil von Nizäa
Mit Kaiserin Irenes Thronbesteigung erfuhr der Bilderstreit eine Wende. Als
eifrige Unterstützerin des Bilderkultes entschied sie, ein Konzil einzuberufen,
zu dem Papst Hadrian I. seine Zustimmung gab. Nach anfänglichen Schwierigkeiten,
die den Sabotageversuchen der Bilderstürmer zuzuschreiben waren, bestimmte die
Versammlung der Bischöfe, die 787 in Nizäa zusammengekommen war, zunächst die
wesentlichen Kriterien, an denen sich der ökumenische Charakter eines Konzils
erkennen läßt. Diese Kriterien sind von großem Interesse, da es das einzige Mal
war, daß ein Konzil versuchte, die Bedingungen festzulegen, auf Grund derer eine
synodale Versammlung als ökumenisch angesehen werden könne. Damit eine
Versammlung als wahres Konzil gelten könne, müßten der Papst und die vier
apostolischen Patriarchen persönlich oder wenigstens durch Delegaten vertreten
sein; sie müsse eine Lehre bekennen, die mit den vorhergehenden Ökumenischen
Konzilen übereinstimme; sie müsse von den Gläubigen angenommen werden. Auf
Grundlage dieser Kriterien wurden der ökumenische Charakter der Synode von
Hiereia von 754 verneint und ihre Entscheidungen für ungültig erklärt; die
Legitimität des Bilderkultes wurde bekräftigt, und außerdem wurden 22
disziplinäre Kanones approbiert. Unter anderem wird den weltlichen Mächten die
Einmischung in die Bischofswahlen verboten; Bischöfen wird untersagt, am
Handelsverkehr teilzunehmen, und sie werden verpflichtet, jährlich eine
Diözesansynode einzuberufen. Es handelt sich dabei um Normen, die einen starken
Einfluß auf die kirchliche Gesetzgebung des Mittelalters ausüben.
Die Lehre über die Bilder wurde während der 6. Sitzungsperiode festgelegt. Die
Definition lautet wie folgt: »Gleichsam den königlichen Pfad schreitend und
folgend der gottkündenden Lehre unserer heiligen Väter und der Überlieferung der
katholischen Kirche – denn wir wissen, daß diese vom Heiligen Geist, der in ihr
wohnt, stammt – beschließen wir mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in
den heiligen Kirchen Gottes, auf den heiligen Geräten und Gewändern, Wänden und
Tafeln, Häusern und Wegen, ebenso wie die Darstellung des kostbaren und
lebendigmachenden Kreuzes die ehrwürdigen und heiligen Bilder – seien sie aus
Farben, Stein oder sonst einem geeigneten Material – anzubringen; [dies gilt]
für das Bild unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, unserer
unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, der ehrwürdigen Engel und
aller heiligen und frommen Menschen. Je häufiger sie nämlich durch eine
bildliche Darstellung angeschaut werden, desto häufiger werden auch diejenigen,
die diese betrachten, emporgerichtet zur Erinnerung an die Urbilder und zur
Sehnsucht nach ihnen, und dazu, daß sie diesen einen Gruß und achtungsvolle
Verehrung zuwenden, nicht jedoch die nach unserem Glauben wahre Anbetung, die
allein der göttlichen Natur zukommt, sondern so, wie man der Darstellung des
kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes, den heiligen Evangelien und den übrigen
heiligen geweihten Gegenständen Weihrauch und Lichter zu ihrer Verehrung
darbringt, wie es auch bei den Alten fromme Gewohnheit gewesen ist. ›Denn die Verehrung des Bildes geht über auf das Urbild‹, und wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten« (Denzinger/Hünermann 600f.).
Doch trotz der feierlichen Erklärungen des Konzils von Nizäa kam der
Bilderstreit nicht zur Ruhe. Im Westen leugnete Karl der Große 794 auf der
Synode von Frankfurt den ökumenischen Charakter des Konzils; im Osten leitete
Kaiser Leon V. (813–820) die zweite Phase des Bilderstreits und der Verfolgung
der Bilderverehrer ein. Erst eine auf Initiative der Kaiserin Theodora und des
Patriarchen von Konstantinopel Methodius einberufene Synode führte im März des
Jahres 843 den Bilderkult wieder ein und setzte in Erinnerung an dieses Ereignis
das »Fest der Orthodoxie« ein, das in der Kirche des Ostens noch immer am ersten
Sonntag der Fastenzeit gefeiert wird. Dieses Fest feiert den Sieg der
Bilderverehrer und die endgültige Bestätigung der in den ersten sechs
ökumenischen Konzilien ausgearbeiteten Christologie, das heißt der Lehre, die
die Grundlage für die Bilderverehrung darstellt.
IV. Die Ikone
in Theologie und Liturgie
In derselben Tradition vereint, erhoben sich Ost und West gemeinsam gegen die
Bilderstürmer, weil sie in der Ablehnung der Bilder die Ablehnung des
Geheimnisses der Menschwerdung selbst sahen. Indem das Konzil von Nizäa das Bild
des menschgewordenen Gottes verteidigte, wollte es auch das göttliche Bild
verteidigen, das im Menschen gegenwärtig ist. Neben der Christusikone gibt es
auch die Heiligenikonen, also der Menschen, die gemäß der östlichen
Spiritualität in sich selbst das Abbild Gottes wiedergefunden haben und die in
Synergie mit dem Heiligen Geist Christus ähnlich geworden sind. Die Heiligen
sind jene Menschen, die Christus am »ähnlichsten« sind, lebendige Ikonen,
Transparenz der Gegenwart des Reiches Gottes auf Erden. »Es ist symptomatisch,«
schreibt Pavel Evdokimov, »daß der Ikonoklasmus im Moment seiner gewaltsamsten
Phase zu gleicher Zeit das Bild, das monastische Leben, den Kult der Heiligen
und die göttliche Mutterschaft der Theotokos angreift« (La teologia della
bellezza, ital. Übersetzung von G. Vetralla, Roma 1971, p. 196). »Du kämpfst
nicht gegen die Bilder, sondern gegen die Heiligen«, schreibt Johannes von
Damaskus an Kaiser Leon III. (Reden, II,10). Und das Zweite Nizänum
erklärt: »Sowohl durch die Betrachtung der Schrift als auch durch die
Betrachtung der Bilder … erinnern wir uns der Vorbilder und werden mit ihnen
bekannt gemacht.« Die Betrachtung eines Bildes ist kein ästhetisches Geschehen,
sondern ein geistliches Ereignis. Das Bild stellt einen Aufruf zur Umkehr dar,
eine Einladung, dem Werk der Umwandlung zuzustimmen, von dem Paulus im 2.
Korintherbrief 3,18 spricht: »Wir alle spiegeln mit enthülltem Angesicht die
Herrlichkeit des Herrn wider und werden so in sein eigenes Bild verwandelt, von
Herrlichkeit zu Herrlichkeit, durch den Geist des Herrn.«
Mit der offiziellen kirchlichen Lehre über die Bilder fand der Bilderstreit sein
Ende. Die Bilder nahmen Einzug in die Wohnungen der Gläubigen; auch heute noch
wacht das heilige Bild, vor dem eine kleine Kerze brennt, von oben über die
Bewohner des Hauses. Der liturgische Gebrauch von Bildern wurde geregelt; keine
Heiligenikone durfte mit einer Christus- oder Marienikone auf eine Stufe
gestellt werden; nur der Heilige, dem die Kirche geweiht war, hatte einen
besonderen Platz. Das althergebrachte Gitter, das den Altarraum von der
Versammlung trennte, wurde nach dem Zweiten Konzil von Nizäa mit Ikonen versehen
und wurde mehr und mehr zur heutigen Ikonostase. Es ist seither bis zum heutigen
Tag gebräuchlich, die Ikone des Tagesheiligen auf ein Pult zu stellen, damit sie
von den Gläubigen verehrt werden kann. Seit Anfang des 7. Jahrhunderts ist der
Brauch bezeugt, Ikonen durch einen Kuß zu verehren; nach der ikonoklastischen
Krise fing man an, dies auch während der Liturgie zu tun.
Aber auch die »Schrift« der Ikonen selbst (»graphein« bezeichnet auf griechisch
sowohl den Akt des Schreibens als auch den des Malens) wurde von den Kanones des
Konzils normativ geregelt. Die Kirche wacht über die Authentizität der
Ikonographie. Es handelt sich nicht um die einfache Herstellung eines
Kunstwerkes, sondern um ein geistliches Werk, das begleitet von Gebet und Askese
angefertigt wird. Die »umgekehrte« Perspektive, die Dimensionen und die
Proportionen der Körper, der Gebäude und der Objekte sowie der Symbolismus der
Farben, der goldfarbene Hintergrund und das geschickte Spiel von Licht und
Schatten machen aus der Ikone ein Fenster, das sich auf die göttliche Welt hin
öffnet. Auch die Heiligenikone ist niemals ein Porträt; sie lädt die Gläubigen
ein, »den Menschen, der in der Tiefe des Herzens verborgen ist«, zu betrachten,
von dem der Apostel Petrus spricht (vgl. 1 Petr 3,4), das in der Tiefe
des Seins verborgene Bild Gottes, das der Heilige in seinem Leben hat
wiederauftauchen lassen.
Die Bilder sind jedoch nicht ein exklusiver Schatz der Ostkirche. In Rom
existierte seit unbestimmter Zeit eine antike Marienikone, die der Legende
zufolge von Lukas gemalt wurde, sowie eine »nicht von Menschenhand gemalte«
Christusikone. Im Laufe des 8. Jahrhunderts wurden die östlichen Ikonen, die den
Verwüstungen des Bildersturms entrissen werden konnten, in Italien in Sicherheit
gebracht. Der Patriarch Germanos berichtet, wie eine Marienikone auf dem
Wasserweg nach Rom kam; später wurde sie »Maria la romana« [»Maria die Römerin«]
genannt. Die Christusikone wurde in der Privatkapelle des Papstes in der
Residenz am Lateran bewahrt; jeden 15. August, zum Fest der Aufnahme Mariens in
den Himmel, trug man sie in feierlicher Prozession nach »Santa Maria Maggiore«,
wo sich die von Lukas gemalte Ikone befand. Papst Hadrian I. (772–795) schenkte
der Petersbasilika zwei Ikonengruppen, bestehend aus je drei großen Ikonen.
Gerade in Rom hat sich damals eine bemerkenswerte Mosaikdekoration entwickelt,
die man bis zum heutigen Tag in verschiedenen Basiliken bewundern kann: »Santa
Cecilia«, »San Marco a Piazza Venezia« und »Santa Prassede«.
Ebenso wie im Osten wird auch im Westen die Verwendung von Bildern in der
Liturgie bestimmten Regeln unterworfen. In den folgenden Jahrhunderten
entwickelt der Westen sein eigenes ikonographisches Konzept, auch wenn er sich
dabei von den östlichen Bildern inspirieren läßt.
Abschließende Bemerkungen
Im Kampf um die Verteidigung der Bilder waren Ost und West vereint. Heute, mit
einem Abstand von Jahrhunderten, entdeckt der Westen die Bilder wieder, zusammen
mit ihrem tiefen theologischen und liturgischen Sinn. Die Dogmatische
Konstitution Lumen gentium erinnert ausdrücklich an das Zweite Konzil von Nizäa und verweist auf
seine Dekrete über die Bilder (Nr. 51); in Nr. 67 ermahnt sie uns, »das, was in
früherer Zeit über die Verehrung der Bilder Christi, der seligen Jungfrau und
der Heiligen festgesetzt wurde, ehrfürchtig zu bewahren«. Das Bild »lebt« im
persönlichen Gebet und in der Liturgie. Papst Johannes Paul II. erinnert uns: »Die
Kunst um der Kunst willen, die auf niemanden als auf ihren Schöpfer verweist und
keine Verbindung mit der göttlichen Welt herstellt, hat im christlichen
Bildverständnis keinen Platz. Jede Form sakraler Kunst muß nämlich, unabhängig
davon, welchen Stil sie sich angeeignet hat, den Glauben und die Hoffnung der
Kirche ausdrücken« (Duodecimum saeculum, 11). Und Patriarch Dimitrios I.
bekräftigt: »Die Gegenwart der Bilder in den Kirchen, zusammen mit den
zelebrierenden Priestern und den betenden Gläubigen, bedeutet die Verwirklichung
des Augenblicks, da das Geheimnis der Gemeinschaft der Heiligen verwirklicht
sein wird, der Menschen, die den dreifaltigen Gott anbeten, die sich Gott
wohlgefällig gemacht haben und die die betende Kirche von heute und der
kommenden Jahrhunderte bilden. Und die Verehrung der Bilder im kirchlichen Kult
ist auch von noch größerer Bedeutung, weil sie die Gläubigen, die die Bilder
verehren, in die Nähe Gottes, in die Nähe der hypostatischen Gegenwart der
dargestellten Personen und in die Nähe der in Ehrfurcht vor Gott gefeierten
sakramentalen Handlungen bringt« (Enzyklika, 15.9.1987, 30). Die Bilder
Christi, der Jungfrau und der Heiligen, die in einem kirchlichen Gebäude
aufgestellt wurden, sind oft zu raumbezogenen Ikonen geworden, das heißt sie
sind an den kirchlichen Raum, in dem sie stehen, gebunden.
Des weiteren finden sich im liturgischen Raum oft nicht nur die Gesichter
einzelner Heiliger, sondern auch die Erzählungen der Heilsgeschichte. Die
Darstellung der Offenbarung Gottes in der Vergangenheit findet ihre
Verwirklichung in Gegenwart und Zukunft. Ihren Raum hat die Ikonographie in der
Kirche gefunden und ihre Zeit im Kalender der liturgischen Feste. Die Liturgie
ist der Rahmen und der offizielle Bezugspunkt der Bilder geworden.
In der Kapelle »Redemptoris Mater« im Apostolischen Palast, die in den Jahren
1996–99 auf Wunsch des Papstes mit Mosaiken ausgeschmückt wurde, ist die
Ikonographie in Bezug auf die räumlichen Referenzpunkte der liturgischen Feier
konzipiert worden: den Stuhl, den Ambo und den Altar. Die Mosaike unterstreichen
gleichsam die beiden Bewegungen der Heilsgeschichte, die in der Liturgie
gefeiert werden. An den Seitenwänden wird die absteigende und aufsteigende
Bewegung dargestellt: Gottes Hinabsteigen zur Menschheit und die Vergöttlichung
des Menschen. Der Stuhl befindet sich in der Nähe der Eingangstür zur Kapelle.
Auf der dort befindlichen Wand ist die Parusie Christi abgebildet, der kommt, um
mit der Menschheit die letzte Eucharistie zu feiern. Der Ambo befindet sich im
Zentrum der Kapelle, in Anlehnung an Christus den Pantokrator, der als Herrscher
auf der Decke abgebildet ist. Der Altar ist nahe der Rückwand, auf der das
Hochzeitsmahl des Himmlischen Jerusalems zu sehen ist, in dessen Mitte sich die
Jungfrau Mutter befindet und das von der Heiligen Dreifaltigkeit beherrscht wird.
Die Ikonographie muß dem Menschlichen getreu und für das Göttliche transparent
sein.
Es ist notwendig, die zwischen liturgischer Feier, Architektur und Ikonographie
bestehende Synergie wiederzuentdecken. Außerhalb dieser Synergie gibt es keine
liturgische Kunst, sondern nur generische Sakralkunst.
Es ist wichtig, die Tradition der heiligen Väter wiederaufzunehmen und die
Bilder in ihrem spezifischen Bereich lebendig werden zu lassen – in den
Bereichen des persönlichen Gebets und der liturgischen Feier. Die Liturgie läßt
das Geheimnis Christi zum Geheimnis der Kirche werden und sorgt dafür, daß der
Christ, gemäß des schönen Ausdrucks des Irenäus von Lyon, zum »Sohn Gottes wird«
(Adversus haereses, III,19,1): Die Bilder sind eine wertvolle Hilfe auf
dem Weg, Christus ähnlich zu werden.
(Ital. in O.R. 5.2.2005)
+ Piero Marini
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