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AMT FÜR DIE LITURGISCHEN FEIERN DES PAPSTES

Die Konzilsakten des Zweiten Konzils von Nizäa –
des Siebten Ökumenischen Konzils

Ikonographie
und Liturgie

Von Erzbischof Piero Marini, Päpstlicher Zeremonienmeister

  

Zum Weihnachtsfest 2004 hat uns die Vatikanische Verlagsbuchhandlung das Geschenk des schönen dreibändigen Werkes »Die Akten des Zweiten Konzils von Nizäa, des Siebten Ökumenischen Konzils« gemacht. Von Herzen gratuliere ich der Vatikanischen Verlagsbuchhandlung zu dieser wichtigen Veröffentlichung, die nicht nur der historischen und theologischen Kenntnis der Akten eines ökumenischen Konzils dient, sondern auch zur Vertiefung eines Aspekts des christlichen Kults beiträgt, nämlich der Bilderverehrung.

  

I. Einleitung

Auch gratuliere ich Pater Piergiorgio M. Di Domenico OSM nicht nur für die Übersetzung der Akten aus dem griechischen Urtext, sondern auch für die interessante Einleitung, die mit äußerster Sorgfalt und großer Klarheit die komplexe Thematik der Bilderverehrung vor Augen führt.

Schließlich komme ich nicht umhin, Msgr. Crispino Valenziano zu danken, der mit viel Enthusiasmus und Beharrlichkeit zur Veröffentlichung der Konzilsakten ermutigt hat; ohne ihn könnten wir uns heute dieses Werk nicht zunutze machen.

Es verwundert, daß es bisher nicht möglich war, den gesamten Text der Akten des Siebten Ökumenischen Konzils in einer modernen Sprache vorliegen zu haben. Die Beschlüsse des Konzils waren in religiöser, künstlerischer und politischer Hinsicht von maßgebender Bedeutung. Auch dreizehn Jahrhunderte nach seiner Einberufung ist es immer noch von großem Interesse, und dies nicht nur in ausschließlich historischem Sinne. Diese Seiten haben große Bedeutung für das Leben der Kirche von heute. Anläßlich der 1200-Jahrfeier des Konzils im Jahr 1987 verwies Papst Johannes Paul II. auf »das theologische Gewicht und die ökumenische Bedeutung jenes siebenten und letzten Konzils […], das sowohl von der katholischen wie von der orthodoxen Kirche anerkannt wird. Die von diesem Konzil bezüglich der Erlaubtheit der Bilderverehrung in der Kirche definierte Lehre verdient nicht nur wegen des Reichtums ihrer geistlichen Früchte, sondern auch wegen der Forderungen, die sie an den Gesamtbereich der sakralen Kunst stellt, besondere Aufmerksamkeit« (Apostolisches Schreiben Duodecimum saeculum, 1).

Was die Wichtigkeit dieses Konzils für die ökumenischen Beziehungen anbelangt, bekräftigt der Papst: »Die Bedeutung, die das II. Konzil von Nizäa der Frage der Überlieferung, vornehmlich der ungeschriebenen Überlieferung beimißt, stellt für uns Katholiken wie für unsere orthodoxen Brüder die eindringliche Aufforderung dar, nochmals gemeinsam den Weg der Tradition der ungeteilten Kirche zu durchlaufen und in ihrem Licht die Mißhelligkeiten, die die Jahrhunderte der Trennung zwischen uns aufgehäuft haben, neuerlich zu prüfen, um schließlich im Sinne des Gebets Jesu zum Vater die volle Gemeinschaft in der sichtbaren Einheit wiederzuerlangen« (Duodecimum saeculum, 1).

Das Zweite Konzil von Nizäa ist außerdem von besonderer Aktualität durch das erneuerte Interesse des Westens für die Theologie und Spiritualität der Bilder, sowie allgemein für die Wertschätzung der nicht verbalen Sprache in der Liturgie. In einer Welt, in der Bilder allgegenwärtig sind, betrachtet der Christ in der Ikone das Angesicht Christi, des wahren Ebenbilds des Vaters (vgl. Kol 1,15), und er betrachtet das Angesicht der Heiligen, die sich durch das Werk des Geistes haben umgestalten lassen und so Jesus Christus ähnlich geworden sind. Wie der Ökumenische Patriarch Dimitrios I. mit großem Bedauern beklagt, sind Ikonen leider manchmal zu bloßen Handelswaren gemacht worden (Enzyklika zum Fest der Kreuzerhöhung, 15.9.1987, 31–32).

Das Nizänum ist also, kurz gesagt, aktuell, weil es auf theologischer, künstlerischer und liturgischer Ebene das Erbe der christlichen Tradition überliefert. Von der Bilderverehrung zu sprechen heißt vom Gebet zu sprechen, und zwar besonders vom liturgischen Gebet; und somit ist die Rede davon, daß wir »vor dem Herrn stehen«, um unsererseits zu lebendigen Ikonen umgestaltet zu werden.

 

II. Der Bilderstreit

Das Zweite Nizänum bildet den Abschluß eines langen Reflexionsprozesses über den Sinn und Stellenwert der Bilder im Leben der Kirche.

Bis zu Beginn des 3. Jahrhunderts überwiegt in der Kirche das Fehlen von Bildern. Dies ist auf den in der heidnischen Welt weitverbreiteten Götzendienst zurückzuführen, der ja schon dem Bilderverbot der alttestamentlichen Gesetzgebung zugrunde lag.

Der Friede, der zur Zeit Konstantins mit der Kirche geschlossen wird, hat tiefgreifende Auswirkungen. Angesichts der zunehmenden Zahl von Getauften nehmen die äußeren Ausdrucksformen christlicher Frömmigkeit zu; es entwickelt sich der Kult der Märtyrer; Wallfahrten gewinnen an Bedeutung; überall entstehen neue Kirchen und Basiliken. Christliche Kunst ist nicht länger vorwiegend Grabikonographie, die als solche für Nichteingeweihte unverständlich ist, sondern sie übernimmt nun die Funktion, der immer größer werdenden Gemeinschaft der Christen das Evangelium zu vermitteln.

Im 4. Jahrhundert erheben sich zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche Stimmen, die religiöse Bilder mißbilligen. Sie berufen sich dabei auf das alttestamentliche Bilderverbot (vgl. Ex 20,4; Dtn 4,15–18). Kanon 36 des Konzils von Elvira (um 300), über das wir ansonsten nur spärlich informiert sind, legt fest, daß »sich in der Kirche keine Bilder befinden dürfen«. Der Brief des Eusebius von Cäsarea an die Kaiserin Constantia und die Schriften des Epiphanius von Salamis beinhalten ikonoklastische Aussagen. Dem Urteil der Gelehrten zufolge ist diese erste Form der Abneigung gegen Bilder ein begrenztes und beschränktes Phänomen, das vielleicht auf arianische Einflüsse zurückzuführen ist. Es scheint einen Zusammenhang zu geben zwischen der arianischen Hervorhebung der Transzendenz Gottes und dem Verbot von Bildern. Aber diese ikonoklastischen Stimmen überdauern den Lauf der Jahrhunderte und bald erheben sich andere Stimmen zur Verteidigung der Bilder. So schreibt Gregor der Große (540–604): »Nicht ohne Grund war es in früher Zeit in den Kirchen erlaubt, das Leben der Heiligen malerisch darzustellen … Was die Schrift für jene bedeutet, die lesen können, leistet das Bild für diejenigen, die dies nicht können … Die Bilder sind das Buch derer, die die Schriften nicht kennen« (Briefe IX, 209).

Im Laufe des 6. und 7. Jahrhunderts finden die Bilder eine starke Verbreitung, die begünstigt wird durch die Volksfrömmigkeit, die Legenden und die Wunder. Dies geschieht aber in den verschiedenen Gebieten der Christenheit nicht in gleicher Weise. Die Syrer und Armenier waren zum Beispiel durch ihre kulturelle Vergangenheit dem Gebrauch von Bildern viel weniger zugeneigt. Es ist wichtig anzumerken, daß die Kaiser, die den Bildersturm begünstigten, syrischen oder armenischen Ursprungs waren. Die Trullanische Synode bekräftigt 692: »Auf gewissen heiligen Bildern ist der Vorläufer abgebildet, wie er mit dem Finger auf das Lamm zeigt. Diese Darstellung wurde als Symbol der Gnade gedeutet. Sie war ein verborgenes Sinnbild des wahren Lammes, das Christus ist, unser Gott, der uns offenbart wird gemäß dem Gesetz. Da wir nun diese Sinnbilder und Schatten als Symbole der uns von der Kirche übermittelten Wahrheit übernommen haben, bevorzugen wir heute die Gnade und die Wahrheit selbst als Erfüllung dieses Gesetzes. Daher, um mit Hilfe der Bilder das Vollkommene aufzuzeigen, setzen wir fest, daß von nun an Christus, unser Gott, in seiner menschlichen Gestalt dargestellt werde und nicht mehr in der des Lammes« (can. 82). Schon für die Väter des Trullanischen Konzils brachte das Christusbild ein Bekenntnis des vollen Glaubens an die Inkarnation mit sich.

Ein Faktor, der zur Verschärfung der Positionen für oder gegen den Bildergebrauch beitrug, war das Vorrücken des Islams, der vorgab, die höchste und reinste Offenbarung Gottes zu sein und der die Kirche wegen ihrer Bilderverehrung des Polytheismus und des Götzenkults beschuldigte. Das 8. Jahrhundert wurde zum Schauplatz heftiger Auseinandersetzungen. Kaiser Leon III. der Syrer leitete 726 die erste Phase des Bilderstreits ein, indem er die Anordnung gab, die auf dem Bronzetor des kaiserlichen Palastes in Konstantinopel befindliche Darstellung Christi zu zerstören. Das Bild wurde durch ein Kreuz ersetzt, unter dem der Kaiser die folgende Inschrift anbringen ließ: »Weil es Gott nicht genehm ist, daß von Christus ein Bildnis ohne Worte und ohne Leben gemacht wird, hergestellt aus vergänglichen Materialien, wie sie die Schrift geringschätzt, hat Leo mit seinem Sohn, dem neuen Konstantin, auf die Tore des Palastes das Zeichen des Kreuzes, der Herrlichkeit aller Gläubigen, eingraviert.« Auf diese Handlung folgten der offizielle Beschluß von Maßnahmen, die sich gegen die Bilder und ihren Kult richteten, sowie Gewalt­akte gegen Ikonen und diejenigen, die sie verehrten. Es sei daran erinnert, daß die ikonoklastischen Beschlüsse Leons III. nur wenige Jahre nach dem Edikt des Kalifen Jezid erfolgen, der die Zerstörung von Bildern in allen von ihm eroberten christlichen Provinzen anordnete, und daß es zudem kurz zuvor Angriffe von Juden gegen den christlichen Kult gab. Der Kaiser versucht, einen kulturellen Kompromiß durchzusetzen, der das Zusammenleben von Arabern, Christen und  Juden ermöglicht und Kontroversen abzu­schwächen sucht. Die Staatsräson siegt über die Gründe des Glaubens. Als Reaktion exkommunizierte Papst Gregor III. 731 die Bilderstürmer. Im Osten war die Verteidigung der Bilderverehrung vor allem das Werk von Germanos, dem Patriarchen von Konstantinopel, von Georgios von Zypern und von Johannes von Damaskus.

Germanos stellt fest, daß das Ablehnen der Ikonen das Ablehnen der Inkarnation bedeute; in der Ikone »zeichnen wir das Bild seiner menschlichen Gestalt gemäß dem Fleische und nicht das seiner unfaßbaren und unsichtbaren Göttlichkeit. Wir fühlen uns veranlaßt, unseren Glauben bildlich darzustellen, um zu zeigen, daß Gott sich nicht nur dem Anschein nach, gleichsam wie ein Schatten, mit unserer Natur vereint hat, sondern daß er wirklich Mensch geworden ist« (Briefe).

Johannes von Damaskus geht auf verschiedenen Ebenen gegen die Bilderstürmer vor. Er widerlegt den Vorwurf, in den Bildern werde ein Stück Holz angebetet, indem er erklärt: »Ich bete nicht die Materie an, sondern ich bete den Schöpfer der Materie an, der um meinetwillen selbst Materie wurde« (Reden, I,16). Und er bekräftigt, daß die Ikonen »die Bücher derer sind, die des Lesens nicht mächtig sind« (Reden, II,10). Aber sein wichtigstes Argument ist theologischer Natur; die dogmatische Grundlage des Bilderkultes ist die Inkarnation. Das Wort ist Fleisch geworden; Jesus ist das menschliche Antlitz Gottes, und daher können wir ihn bildlich darstellen (Reden, I, 33). Das Alte Testament verbot Bilder. In der alten Heilsökonomie hat sich Gott durch das Wort offenbart. Im Neuen Testament hat sich das Wort selbst zum Bild gemacht. Oft wird zur Verteidigung der Bilder der Psalm 48,9 zitiert: »Wie wir’s gehört hatten, so erlebten wir’s jetzt.« Johannes unterscheidet den Prototyp klar und eindeutig vom Bild, das ihn darstellt. Das Bild ist Objekt der Verehrung, nicht der Anbetung; die Anbetung ist ausschließlich Gott vorbehalten.

Auf Initiative Kaiser Konstantins V. wurde 754 zu Hiereia am Bosporus eine Synode einberufen, die den Entscheidungen der Bilderstürmer normativen Charakter verlieh. Es nahmen 388 Bischöfe daran teil, aber keiner von ihnen stammte aus den Bischofssitzen von Rom, Alexandrien, Antiochia oder Jerusalem. Die Synode erklärt, daß die Kaiser auf einer Stufe mit den Aposteln stehen, und daß sie, durch das Wirken des Heiligen Geistes mit Weisheit erfüllt, dazu beauftragt sind, die Gläubigen auf dem rechten Weg zu führen und sie zu lehren. Die Synode verurteilt die Anfertigung von Bildern und ihren Kult. Sie hebt den Unterschied hervor zwischen der Ikone, einem materiellen Gegenstand, und dem, was sie zu zeigen vorgibt. Als einzig wahres Bild betrachtet sie die Eucharistie. Auf diese Weise wurde der Ikonoklasmus, der sich bisher nur auf ein kaiserliches Edikt stützen konnte, zum Dogma in der ganzen Kirche.

In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden die Mönche, die am eifrigsten den Bilderkult unterstützten, gewaltsam verfolgt; zahlreiche Klöster wurden konfisziert und die Mönche waren gezwungen, in die kaiserliche Armee einzutreten; einige von ihnen wurden gefoltert. Papst Stephan III. berief 769 eine Synode im Lateran ein, bei der die Synode von Hiereia verurteilt wurde; auch die Patriarchen des Ostens, Theodoros von Jerusalem, Theodoros von Antiochien und Kosmos von Alexandrien widersetzten sich den Entscheidungen von Hiereia.

 

III. Das Zweite Konzil von Nizäa

Mit Kaiserin Irenes Thronbesteigung erfuhr der Bilderstreit eine Wende. Als eifrige Unterstützerin des Bilderkultes entschied sie, ein Konzil einzuberufen, zu dem Papst Hadrian I. seine Zustimmung gab. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die den Sabotageversuchen der Bilderstürmer zuzuschreiben waren, bestimmte die Versammlung der Bischöfe, die 787 in Nizäa zusammengekommen war, zunächst die wesentlichen Kriterien, an denen sich der ökumenische Charakter eines Konzils erkennen läßt. Diese Kriterien sind von großem Interesse, da es das einzige Mal war, daß ein Konzil versuchte, die Bedingungen festzulegen, auf Grund derer eine synodale Versammlung als ökumenisch angesehen werden könne. Damit eine Versammlung als wahres Konzil gelten könne, müßten der Papst und die vier apostolischen Patriarchen persönlich oder wenigstens durch Delegaten vertreten sein; sie müsse eine Lehre bekennen, die mit den vorhergehenden Ökumenischen Konzilen übereinstimme; sie müsse von den Gläubigen angenommen werden. Auf Grundlage dieser Kriterien wurden der ökumenische Charakter der Synode von Hiereia von 754 verneint und ihre Entscheidungen für ungültig erklärt; die Legitimität des Bilderkultes wurde bekräftigt, und außerdem wurden 22 disziplinäre Kanones approbiert. Unter anderem wird den weltlichen Mächten die Einmischung in die Bischofswahlen verboten; Bischöfen wird untersagt, am Handelsverkehr teilzunehmen, und sie werden verpflichtet, jährlich eine Diözesansynode einzuberufen. Es handelt sich dabei um Normen, die einen starken Einfluß auf die kirchliche Gesetzgebung des Mittelalters ausüben.

Die Lehre über die Bilder wurde während der 6. Sitzungsperiode festgelegt. Die Definition lautet wie folgt: »Gleichsam den königlichen Pfad schreitend und folgend der gottkündenden Lehre unserer heiligen Väter und der Überlieferung der katholischen Kirche – denn wir wissen, daß diese vom Heiligen Geist, der in ihr wohnt, stammt – beschließen wir mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in den heiligen Kirchen Gottes, auf den heiligen Geräten und Gewändern, Wänden und Tafeln, Häusern und Wegen, ebenso wie die Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes die ehrwürdigen und heiligen Bilder – seien sie aus Farben, Stein oder sonst einem geeigneten Material – anzubringen; [dies gilt] für das Bild unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, unserer unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, der ehrwürdigen Engel und aller heiligen und frommen Menschen. Je häufiger sie nämlich durch eine bildliche Darstellung angeschaut werden, desto häufiger werden auch diejenigen, die diese betrachten, emporgerichtet zur Erinnerung an die Urbilder und zur Sehnsucht nach ihnen, und dazu, daß sie diesen einen Gruß und achtungsvolle Verehrung zuwenden, nicht jedoch die nach unserem Glauben wahre Anbetung, die allein der göttlichen Natur zukommt, sondern so, wie man der Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes, den heiligen Evangelien und den übrigen heiligen geweihten Gegenständen Weihrauch und Lichter zu ihrer Verehrung darbringt, wie es auch bei den Alten fromme Gewohnheit gewesen ist. ›Denn die Verehrung des Bildes geht über auf das Urbild‹, und wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten« (Denzinger/Hünermann 600f.).

Doch trotz der feierlichen Erklärungen des Konzils von Nizäa kam der Bilderstreit nicht zur Ruhe. Im Westen leugnete Karl der Große 794 auf der Synode von Frankfurt den ökumenischen Charakter des Konzils; im Osten leitete Kaiser Leon V. (813–820) die zweite Phase des Bilderstreits und der Verfolgung der Bilderverehrer ein. Erst eine auf Initiative der Kaiserin Theodora und des Patriarchen von Konstantinopel Methodius einberufene Synode führte im März des Jahres 843 den Bilderkult wieder ein und setzte in Erinnerung an dieses Ereignis das »Fest der Orthodoxie« ein, das in der Kirche des Ostens noch immer am ersten Sonntag der Fastenzeit gefeiert wird. Dieses Fest feiert den Sieg der Bilderverehrer und die endgültige Bestätigung der in den ersten sechs ökumenischen Konzilien ausgearbeiteten Christologie, das heißt der Lehre, die die Grundlage für die Bilderverehrung darstellt.

 

IV. Die Ikone
in Theologie und Liturgie

In derselben Tradition vereint, erhoben sich Ost und West gemeinsam gegen die Bilderstürmer, weil sie in der Ablehnung der Bilder die Ablehnung des Geheimnisses der Menschwerdung selbst sahen. Indem das Konzil von Nizäa das Bild des menschgewordenen Gottes verteidigte, wollte es auch das göttliche Bild verteidigen, das im Menschen gegenwärtig ist. Neben der Christusikone gibt es auch die Heiligenikonen, also der Menschen, die gemäß der östlichen Spiritualität in sich selbst das Abbild Gottes wiedergefunden haben und die in Synergie mit dem Heiligen Geist Christus ähnlich geworden sind. Die Heiligen sind jene Menschen, die Christus am »ähnlichsten« sind, lebendige Ikonen, Transparenz der Gegenwart des Reiches Gottes auf Erden. »Es ist symptomatisch,« schreibt Pavel Evdokimov, »daß der Ikonoklasmus im Moment seiner gewaltsamsten Phase zu gleicher Zeit das Bild, das monastische Leben, den Kult der Heiligen und die göttliche Mutterschaft der Theotokos angreift« (La teologia della bellezza, ital. Übersetzung von G. Vetralla, Roma 1971, p. 196). »Du kämpfst nicht gegen die Bilder, sondern gegen die Heiligen«, schreibt Johannes von Damaskus an Kaiser Leon III. (Reden, II,10). Und das Zweite Nizänum erklärt: »Sowohl durch die Betrachtung der Schrift als auch durch die Betrachtung der Bilder … erinnern wir uns der Vorbilder und werden mit ihnen bekannt gemacht.« Die Betrachtung eines Bildes ist kein ästhetisches Geschehen, sondern ein geistliches Ereignis. Das Bild stellt einen Aufruf zur Umkehr dar, eine Einladung, dem Werk der Umwandlung zuzustimmen, von dem Paulus im 2. Korintherbrief 3,18 spricht: »Wir alle spiegeln mit enthülltem Angesicht die Herrlichkeit des Herrn wider und werden so in sein eigenes Bild verwandelt, von Herrlichkeit zu Herrlichkeit, durch den Geist des Herrn.«

Mit der offiziellen kirchlichen Lehre über die Bilder fand der Bilderstreit sein Ende. Die Bilder nahmen Einzug in die Wohnungen der Gläubigen; auch heute noch wacht das heilige Bild, vor dem eine kleine Kerze brennt, von oben über die Bewohner des Hauses. Der liturgische Gebrauch von Bildern wurde geregelt; keine Heiligenikone durfte mit einer Christus- oder Marienikone auf eine Stufe gestellt werden; nur der Heilige, dem die Kirche geweiht war, hatte einen besonderen Platz. Das althergebrachte Gitter, das den Altarraum von der Versammlung trennte, wurde nach dem Zweiten Konzil von Nizäa mit Ikonen versehen und wurde mehr und mehr zur heutigen Ikonostase. Es ist seither bis zum heutigen Tag gebräuchlich, die Ikone des Tagesheiligen auf ein Pult zu stellen, damit sie von den Gläubigen verehrt werden kann. Seit Anfang des 7. Jahrhunderts ist der Brauch bezeugt, Ikonen durch einen Kuß zu verehren; nach der ikonoklastischen Krise fing man an, dies auch während der Liturgie zu tun.

Aber auch die »Schrift« der Ikonen selbst (»graphein« bezeichnet auf griechisch sowohl den Akt des Schreibens als auch den des Malens) wurde von den Kanones des Konzils normativ geregelt. Die Kirche wacht über die Authentizität der Ikonographie. Es handelt sich nicht um die einfache Herstellung eines Kunstwerkes, sondern um ein geistliches Werk, das begleitet von Gebet und Askese angefertigt wird. Die »umgekehrte« Perspektive, die Dimensionen und die Proportionen der Körper, der Gebäude und der Objekte sowie der Symbolismus der Farben, der goldfarbene Hintergrund und das geschickte Spiel von Licht und Schatten machen aus der Ikone ein Fenster, das sich auf die göttliche Welt hin öffnet. Auch die Heiligenikone ist niemals ein Porträt; sie lädt die Gläubigen ein, »den Menschen, der in der Tiefe des Herzens verborgen ist«, zu betrachten, von dem der Apostel Petrus spricht (vgl. 1 Petr 3,4), das in der Tiefe des Seins verborgene Bild Gottes, das der Heilige in seinem Leben hat wiederauftauchen lassen.

Die Bilder sind jedoch nicht ein exklusiver Schatz der Ostkirche. In Rom existierte seit unbestimmter Zeit eine antike Marienikone, die der Legende zufolge von Lukas gemalt wurde, sowie eine »nicht von Menschenhand gemalte« Christusikone. Im Laufe des 8. Jahrhunderts wurden die östlichen Ikonen, die den Verwüstungen des Bildersturms entrissen werden konnten, in Italien in Sicherheit gebracht. Der Patriarch Germanos berichtet, wie eine Marienikone auf dem Wasserweg nach Rom kam; später wurde sie »Maria la romana« [»Maria die Römerin«] genannt. Die Christusikone wurde in der Privatkapelle des Papstes in der Residenz am Lateran bewahrt; jeden 15. August, zum Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel, trug man sie in feierlicher Prozession nach »Santa Maria Maggiore«, wo sich die von Lukas gemalte Ikone befand. Papst Hadrian I. (772–795) schenkte der Petersbasilika zwei Ikonengruppen, bestehend aus je drei großen Ikonen. Gerade in Rom hat sich damals eine bemerkenswerte Mosaikdekoration entwickelt, die man bis zum heutigen Tag in verschiedenen Basiliken bewundern kann: »Santa Cecilia«, »San Marco a Piazza Venezia« und »Santa Prassede«.

Ebenso wie im Osten wird auch im Westen die Verwendung von Bildern in der Liturgie bestimmten Regeln unterworfen. In den folgenden Jahrhunderten entwickelt der Westen sein eigenes ikonographisches Konzept, auch wenn er sich dabei von den östlichen Bildern inspirieren läßt.

  

Abschließende Bemerkungen

Im Kampf um die Verteidigung der Bilder waren Ost und West vereint. Heute, mit einem Abstand von Jahrhunderten, entdeckt der Westen die Bilder wieder, zusammen mit ihrem tiefen theologischen und liturgischen Sinn. Die Dogmatische Konstitution Lumen gentium erinnert ausdrücklich an das Zweite Konzil von Nizäa und verweist auf seine Dekrete über die Bilder (Nr. 51); in Nr. 67 ermahnt sie uns, »das, was in früherer Zeit über die Verehrung der Bilder Christi, der seligen Jungfrau und der Heiligen festgesetzt wurde, ehrfürchtig zu bewahren«. Das Bild »lebt« im persönlichen Gebet und in der Liturgie. Papst Johannes Paul II. erinnert uns: »Die Kunst um der Kunst willen, die auf niemanden als auf ihren Schöpfer verweist und keine Verbindung mit der göttlichen Welt herstellt, hat im christlichen Bildverständnis keinen Platz. Jede Form sakraler Kunst muß nämlich, unabhängig davon, welchen Stil sie sich angeeignet hat, den Glauben und die Hoffnung der Kirche ausdrücken« (Duodecimum saeculum, 11). Und Patriarch Dimitrios I. bekräftigt: »Die Gegenwart der Bilder in den Kirchen, zusammen mit den zelebrierenden Priestern und den betenden Gläubigen, bedeutet die Verwirklichung des Augenblicks, da das Geheimnis der Gemeinschaft der Heiligen verwirklicht sein wird, der Menschen, die den dreifaltigen Gott anbeten, die sich Gott wohlgefällig gemacht haben und die die betende Kirche von heute und der kommenden Jahrhunderte bilden. Und die Verehrung der Bilder im kirchlichen Kult ist auch von noch größerer Bedeutung, weil sie die Gläubigen, die die Bilder verehren, in die Nähe Gottes, in die Nähe der hypostatischen Gegenwart der dargestellten Personen und in die Nähe der in Ehrfurcht vor Gott gefeierten sakramentalen Handlungen bringt« (Enzyklika, 15.9.1987, 30). Die Bilder Christi, der Jungfrau und der Heiligen, die in einem kirchlichen Gebäude aufgestellt wurden, sind oft zu raumbezogenen Ikonen geworden, das heißt sie sind an den kirchlichen Raum, in dem sie stehen, gebunden.

Des weiteren finden sich im liturgischen Raum oft nicht nur die Gesichter einzelner Heiliger, sondern auch die Erzählungen der Heilsgeschichte. Die Darstellung der Offenbarung Gottes in der Vergangenheit findet ihre Verwirklichung in Gegenwart und Zukunft. Ihren Raum hat die Ikonographie in der Kirche gefunden und ihre Zeit im Kalender der liturgischen Feste. Die Liturgie ist der Rahmen und der offizielle Bezugspunkt der Bilder geworden.

In der Kapelle »Redemptoris Mater« im Apostolischen Palast, die in den Jahren 1996–99 auf Wunsch des Papstes mit Mosaiken ausgeschmückt wurde, ist die Ikonographie in Bezug auf die räumlichen Referenzpunkte der liturgischen Feier konzipiert worden: den Stuhl, den Ambo und den Altar. Die Mosaike unterstreichen gleichsam die beiden Bewegungen der Heilsgeschichte, die in der Liturgie gefeiert werden. An den Seitenwänden wird die absteigende und aufsteigende Bewegung dargestellt: Gottes Hinabsteigen zur Menschheit und die Vergöttlichung des Menschen. Der Stuhl befindet sich in der Nähe der Eingangstür zur Kapelle. Auf der dort befindlichen Wand ist die Parusie Christi abgebildet, der kommt, um mit der Menschheit die letzte Eucharistie zu feiern. Der Ambo befindet sich im Zentrum der Kapelle, in Anlehnung an Christus den Pantokrator, der als Herrscher auf der Decke abgebildet ist. Der Altar ist nahe der Rückwand, auf der das Hochzeitsmahl des Himmlischen Jerusalems zu sehen ist, in dessen Mitte sich die Jungfrau Mutter befindet und das von der Heiligen Dreifaltigkeit beherrscht wird. Die Ikonographie muß dem Menschlichen getreu und für das Göttliche transparent sein.

Es ist notwendig, die zwischen liturgischer Feier, Architektur und Ikonographie bestehende Synergie wiederzuentdecken. Außerhalb dieser Synergie gibt es keine liturgische Kunst, sondern nur generische Sakralkunst.

Es ist wichtig, die Tradition der heiligen Väter wiederaufzunehmen und die Bilder in ihrem spezifischen Bereich lebendig werden zu lassen – in den Bereichen des persönlichen Gebets und der liturgischen Feier. Die Liturgie läßt das Geheimnis Christi zum Geheimnis der Kirche werden und sorgt dafür, daß der Christ, gemäß des schönen Ausdrucks des Irenäus von Lyon, zum »Sohn Gottes wird« (Adversus haereses, III,19,1): Die Bilder sind eine wertvolle Hilfe auf dem Weg, Christus ähnlich zu werden.

(Ital. in O.R. 5.2.2005)

                                                  

+ Piero Marini

 

    

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