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Jan (Giovanni) Sarkander (1576-1620)
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LEBENSLAUF DES SELIGEN JAN SARKANDER
Jan Sarkander wurde am 20. Dezember 1576 als Sohn von Gregor Matthias Sarkander
und dessen zum zweiten Male verheirateter Ehefrau Helene, geb. Gurecki, in
Skoczów bei Teschen in Schlesien (heute Skoczów in Polen) geboren.
Nach dem Tode des Vaters 1589 übersiedelte die Mutter mit ihren fünf Kindern zum
Sohn aus der ersten Ehe Matthäus nach Pribor (Freiberg) in Mähren, wo Jan die
tschechische Pfarrschule besuchte. Nach drei Jahren wurde er in die jesuitische
Lateinschule, zunächst nach Olomouc (Olmütz), später nach Prag geschickt, wo er
1602 Bakkalaureus und im folgenden Jahr Magister der Philosophie wurde. 1604
meldete er sich zum Theologiestudium in Graz an, unterbrach jedoch nach kurzer
Zeit das Studium und suchte eine weltliche Beschäftigung. Später kehrte er zur
Theologie zurück, er empfing stufenweise alle niederen Weihen und wurde am 22.
März 1609 in Brünn zum Priester geweiht.
Jan Sarkander wirkte in verschiedenen Ortschaften der Olmützer Diözese. 1616
wurde er zum Pfarrer in Holesov (Holeschau) ernannt, dem damaligen Sitz des mährischen und katholischen Hauptmanns Ladislav Popel von Lobkowitz. Sarkanders
pfarramtliche Tätigkeit wurde durch den Aufstand protestantischer Stände gegen
die Habsburger erschwert. Auch Hauptmann von Lobkowitz wurde festgenommen. Der
Pfarrer Sarkander begab sich zu einer Wallfahrt nach Polen, und das gab Anlaß
zur Bezichtigung, er wäre mit den zur Hilfe des Kaisers herbeigerufenen Truppen
des Kommandanten Lisow verbündet. Nach seiner Rückkehr nach Mähren verstärkte
sich noch der Verdacht, besonders nachdem gerade die Stadt Holesov von der Plünderung durch diese Soldaten verschont blieb. Der protestantische Richter
Václav Bitovsky brachte dies in Zusammenhang mit dem Verdacht, Sarkander stünde
in Verbindung mit dem Heer, des Kommandanten Lisow und ließ ihn in Olmütz
festnehmen und verhören. Bei den Verhören wurde die damalige sog. peinliche
Befragung angewandt, d.h. Folterung und Folterwerkzeug. Während des vierten
Verhörs am 18. Februar 1620 versuchte einer der Richter die Aussage über das
Beichtbekenntnis von Ladislav Popel zu erzwingen, da vorausgesetzt wurde, daß
Sarkander eben in der Beichte über die Vorbereitungen zum Einmarsch militärischer Truppen nach
Mähren in Kenntnis gesetzt worden war. Sarkander
behauptete jedoch, nichts desgleichen erfahren zu haben.
Er behauptete auch, daß er in keinem Fall das Beichtgeheimnis verraten will.
Einen Monat später, am 17. März 1620, erlag Sarkander im Kerker den Folgen der
unmenschlichen Folterung.
Die Kunde von seinem furchtbaren Tod verbreitete sich im ganzen Land. Gläubige
begannen Sarkander als Märtyrer für Glauben and Treue zum Beichtgeheimnis zu
verehren und zugleich als himmlischen Beschützer anzubeten. Nach dem
ordentlichen kanonischen Prozeß bei der Päpstlichen Kurie in Rom, der sich,
infolge der ungünstigen Verhältnisse, bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts
hinzog, wurde der Pfarrer von Holesov Jan Sarkander am 11. September 1859 als Märtyrer seliggesprochen. Das Zeremoniell der Beatifikation fand in der
Peterskirche zu Rom am 6. Mai 1860 statt.
Der Prozeä der Kanonisierung wurde auf Antrag der Bischöfe von Olmütz and
Katowitz am 31. Juli 1981 aufgenommen. Die Bedingung dafür war ein neues, vom
Papst ratifiziertes Wunder auf Fürbitte des Märtyrers. Und dieses Wunder hat uns
Gott in einer Ge nesung des Pfarrer von Skoczów geschenkt. Die entsprechende
Verfügung wurde am 2. April 1993 veröffentlicht. Am 5. April 1993 beschloß
der Papst Johannes Paul II. im öffentlichen Konsistorium, den seligen Jan
Sarkander, in das Verzeichnis der Heiligen einzutragen.
Der größte Teil der leiblichen Überreste und der Schädel des sel. Jan Sarkander
wurden im Dom von Olmütz beigesetzt, andere Teile in der St. Michael-Kirche und
auch anderswo. In der Sarkander-Kapelle werden Folterwerkzeuge und andere
Gegenstände, die an seinen Märtyrertod mahnen, wie die Folterbank, der Brunnen,
die steinerne Grabplatte aufbewahrt. In seiner Vaterstadt Skoczów erinnern an
Sarkander drei Kapellen: in seinem Vatershaus, an der Stelle, wo er getauft wurde, an der
Anhöhe über der Stadt.
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