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LADISLAUS FINDYSZ (1907-1964)
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Ladislaus Findysz wurde am 13. Dezember 1907 in Krościenko Niżne in der Nähe von Krosno
geboren. Seine Eltern, Stanislaus Findysz und Apollonia Rachwał, waren Bauern
der alten katholischen Tradition. Am Tag nach seiner Geburt, dem 14. Dezember
1907, wurde er in der Pfarrkirche der Allerheiligsten Dreifaltigkeit zu Krosno
getauft und empfing das Leben der Gnade.
Im Jahre 1919 beendet er die vierte Klasse der Volksschule der Felicianischen
Schwestern in Krościenko Niżne und beginnt als Schüler am Staatlichen Gymnasium.
Als junger Student tritt er in die Marianische Kongregation ein.
Im Mai 1927 erlangt er das Abitur und nimmt an den Exerzitien für die
Schulabgänger teil. Im Herbst 1927 kommt er nach Przemyśl und tritt in das
dortige Priesterseminar ein, wo er die philosophisch-theologische Ausbildung
beginnt. Die Vorbereitung auf das Priestertum geschieht unter der Leitung des
Seligen Johannes Balicki, der das Amt des Rektors innehat. Am 19. Juni 1932
empfängt er nach Abschluß seiner Studien in der Domkirche zu Przemyśl von
Bischof Anatol Nowak das Sakrament der Priesterweihe.
Nach einem Monat nimmt Ladislaus Findysz am 1. August 1932 als zweiter Vikar in
der Pfarrei von Borysław (heute Ukraine) seinen Dienst auf. Am 17. September
1935 wird er zum Vikar der Pfarrei von Drohobycz (heute Ukraine) ernannt. Am 1.
August 1937 wird er schließlich Vikar in der Pfarre von Strzyżów, für die er am
22. September 1939 die Ernennung zum Pfarradministrator erhält. Am 10. Oktober
1940 ernennt ihn der Bischof zum Vikar in Jasło und am 8. Juli 1941 zum
Administrator der Pfarrei St. Peter und Paul von Nowy Żmigród. Nach einen Jahr,
am 13. August 1942, wird er zum Pfarrer der genannten Pfarrei ernannt.
Erfüllt von aufreibender priesterlicher Arbeit und schmerzlichen
Kriegserfahrungen sind so für Ladislaus Findysz drei Jahre in der Pfarrseelsorge
vergangen. Am 3. Oktober 1944 wird er, wie alle anderen Einwohner, von den
Deutschen ausgewiesen. Bei seiner Rückkehr am 23. Januar 1945 bemüht er sich um
die Reorganisation der Pfarrei.
Es sind harte Zeiten für seinen Dienst unter der kommunistischen Regierung, die
nach dem Krieg an die Macht gekommen ist. Pfarrer Findysz setzt sein Werk der
moralischen und religiösen Erneuerung in der Gemeinde fort und bemüht sich, die
Gläubigen, besonders die Jugendlichen, vor der organisierten und intensiven
kommunistischen Atheisierung zu bewahren. Er hilft allen, die in seiner Pfarrei
wohnen, auch materiell, unabhängig von ihrer Herkunft und Konfession. Er rettet
viele grekokatholische Łemki-Familien, die von den kommunistischen Behörden aufs
schwerste verfolgt werden und unter der erbarmungslosen Vertreibung ihrer
angestammten Wohnorte leiden. So ist die Arbeit Pfarrer Findysz den Kommunisten
wahrhaft ein Dorn im Auge. Seit 1946 wird Pfarrer Findysz vom Geheimdienst
überwacht. 1952 entzieht ihm die Schulbehörde die Erlaubnis zum
Katechismusunterricht am Gymnasium. Im ganzen Pfarrgebiet kann er nichts mehr
unternehmen, da die Bezirksbehörde, zweimal (1952 und 1954) seine
Aufenthaltsgenehmigung für das Grenzgebiet, wo sich ein Teil der Pfarrei
befindet, zurückweist.
Die kirchlichen Behörden dagegen betrachten ihn als einen gewissenhaften
Pfarrer, der für seine Verdienste als Ehrendomherr ausgezeichnet wird (1946),
später mit dem Privileg verbunden, Rochet (weißes Chorhemd) und Mantel zu tragen (1957). Im
gleichen Jahr wird er zum Vizedekan ernannt, 1962 zum Dekan des Dekanates Nowy
Żmigród.
1963 beginnt er eine besondere Art der Seelsorge und bemüht sich dabei, wie
viele andere Katholiken in ganz Polen, durch eine Pastoral der „guten Werke“,
das Zweite Vatikanische Konzil auf geistige Weise zu unterstützen. Er verschickt
Briefe an religiös gleichgültige und der kirchlichen Moral zuwiderlebende
Pfarrkinder, um sie aufzufordern und zu ermutigen, ihr christliches Leben wieder
in Ordnung zu bringen. Die kommunistische Behörde reagiert auf diese Tat mit
besonderer Härte und beschuldigt ihn, die Gläubigen zu religiösen Akten zu
zwingen. Am 25. November 1963 wird er von der Prokura der Woiwodschaft in
Rzeszów verhört, wird verhaftet und im Schloß Rzeszów inhaftiert. In den Tagen
vom 16. bis 17. Dezember 1963 findet im Woiwodschaftsgericht in Rzeszów sein
Prozess statt, an dessen Ende das Urteil, zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis,
verkündet wird. Das Motiv der Ermittlungen, der Anklage und der Verurteilung
gründete auf dem „Dekret zum Schutz der Gewissens- und Konfessionsfreiheit“ vom
5. August 1949, das aber schlechterdings nur ein Instrument in Händen der
kommunistischen Behörden zur Begrenzung und Vernichtung des Glaubens und der
katholischen Kirche im privaten wie im öffentlichen Leben Polens war. Auch die
Presse tat das ihre, um Pfarrer Findysz öffentlich herabzusetzen, zu verleugnen
und zu verurteilen. Der Diener Gottes bleibt im Schloß Rzeszów inhaftiert. Dort
wird er körperlichen und psychischen Mißhandlungen unterzogen und gedemütigt. Am
25. Januar 1964 überstellt man ihn an das Zentralgefängnis in der
Montelupich-Straße in Krakau.
Der Diener Gottes hatte sich, kurz vor der Verhaftung (September 1963), einer
gefährlichen Operation im Krankenhaus von Gorlice untergezogen. Sein
Gesundheitszustand ist jetzt aufgrund der Inhaftierung äußerst bedenklich. Er
bleibt, langsam genesend, weiterhin unter ärztlicher Beobachtung. Im Dezember
dieses Jahres soll ein zweiter Eingriff erfolgen. Die Ermittlungen aber, der
Prozeß und der Gefängnisaufenthalt treiben außer Zweifel die Entwicklung der
Krankheit voran. Seine Gesundheitszustand zeigt keine wesentliche Besserung, da
sowohl die angemessene Behandlung als auch Fachärzte fehlen. Ladislaus Findysz
wird zu einem langsamen Tod verurteilt. Die Krankheit schreitet andauernd voran,
wie auch die ärztlichen Untersuchungen in den Gefängniskrankenhäusern von
Rzeszów und Krakau bezeugen. In dem Ergebnis der ersten ärztlichen Untersuchung
vom 9. Dezember 1963 stellt der Gefängnisarzt einen Abszeß im Rachen mit
Verdacht auf einen Tumor an der Speiseröhre fest.
Schon zu Beginn der Verurteilung des Dieners Gottes haben sein Anwalt und die
bischöfliche Kurie von Przemyśl an der Prokura und am Gericht von Rzeszów
Berufung eingelegt und die Aufhebung der Haft aufgrund seines labilen
Gesundheitszustandes, der zum Tod zu führen droht, erbeten, aber die mehrmals
abgelehnten Gesuche werden erst Ende Februar 1964 vom Obersten
Gerichtshof in Warschau angenommen.
In dieser bedenklichen körperlichen Verfassung kehrt Ladislaus Findysz am 29.
Februar 1964 wieder aus dem Gefängnis von Nowy Żmigród zurück. Er bleibt im
Pfarrhaus und übt sich in Geduld und Unterwerfung in den Willen Gottes.
Standhaft erträgt er die Schmerzen der Krankheit und die Last der Erschöpfung.
Im April wird er in Breslau in ein Fachkrankenhaus eingeliefert. Trotz die
Pflege bestätigen die ärztlichen Untersuchungen die Diagnose eines Tumors
zwischen der Speiseröhre und dem Magen. Es gibt keine Möglichkeit für einen
operativen Eingriff. Die Analysen und Beobachtungen des Krankenhauses sowie die
zusätzlichen Untersuchungen bestätigen, daß besagter Tumor aufgrund seiner
Entwicklungsstufe keinen chirurgischen Eingriff mehr erlaubt. Das Lungenemphysem
und der Rückfall in eine dramatische Blutarmut bestimmen ihn zum Tode, falls der
Diener Gottes in diesem Zustand nach Hause zurückkehrt.
Während der Sommermonate nimmt er im Priesterseminar von Przemyśl an den
Exerzitien für Geistliche teil. Das sind seine letzten Exerzitien, die seiner
Vorbereitung auf den Tod dienen.
Am Morgen des 21. August 1964, nachdem er die Sakramente empfangen hat, stirbt
er im Pfarrhaus von Nowy Żmigród und wird am 24. August 1964 auf dem
Pfarrfriedhof derselben Stadt begraben.
Das Begräbnis leitet Stanislaus Jakiel, Weihbischof des Bistums Przemyśl. 130
Priester und unzählige Gläubige nehmen in tiefer Ergriffenheit daran teil.
Am 27. Juni 2000 beginnt Seine Exzellenz Kazimierz Górny, Bischof von Rzeszów,
aufgrund zahlreicher Anträge der Gläubigen, die diözesane Untersuchung im
Hinblick auf die Seligsprechung des Dieners Gottes Ladislaus Findysz.
Am 18. Oktober 2002 wurden die Akten der diözesanen Untersuchung an die
Kongregation für die Heiligsprechungen nach Rom geschickt. Während der römischen
Phase des Seligsprechungsverfahrens haben die theologischen Konsultoren und dann
die Mitglieder der Kongregation, die Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe
anerkannt, dass der Diener Gottes Pfarrer Ladislaus Findysz aufgrund der
Verkündigung des Evangeliums von den kommunistischen Behöreden verhaftet und
verurteilt worden ist, und dass seine Verhaftung und seine körperlichen und
seelischen Leiden unmittelbar seinen Tod verursacht haben, so dass man daher
Pfarrer Findysz als Märtyrer für den Glauben betrachten muß. Diese Ansicht ist
dem Heiligen Vater vorgestellt und von ihm approbiert worden. Am 20. Dezember
2004 ist in Gegenwart Seiner Heiligkeit Johannes Paul II. das Dekret der
Heiligsprechungskongregation promulgiert worden, das Pfarrer Ladislaus Findysz
den Titel eines Märtyrers für den Glauben zuerkennt.
Diese ist die erste, bereits abgeschlossene Seligsprechung im Hinblick auf das
Martyrium eines Dieners Gottes, der dem kommunistischen Regime in Polen zum
Opfer gefallen ist. Darüber hinaus ist dies die erste Seligsprechung, die von
der Diözese Rzeszów eingeleitet wurde.
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