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02 - 03.10.2008
INHALT
- PRÄSENTATION
DES GENERALSEKRETARIATS
- ARBEITSKALENDER DER SYNODE
- ALLGEMEINE
INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE
- GEBET
FÜR EIN ERFOLGREICHES GELINGEN DER SYNODE
- DIE KAPELLE DER SYNODE
-
ILLUSTRATIONEN AUS DER SAINT JOHN’S BIBLE
- MITTEILUNGEN
PRÄSENTATION DES
GENERALSEKRETARIATS
Am Freitag, den 3 Oktober 2008 um 11.30 Uhr hat in der Aula Johannes
Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls der Generalsekretär der
Bischofssynode S.E.R. Mons. Nikola Eterović lten “Briefing” zur
Ausstattung mit Informationen über den Sinn und über die Abwicklung
der Synodenversammlung abgehalten.
Im Folgenden wird der Text der Präsentation des Generalsekretariats
dargestellt:
“Selig sind vielmehr die, die das Wort Gottes hören und es befolgen!”
(Lk 11, 28). Mit diesen Worten antwortete Jesus einer Frau, die
voller Staunen über seine Wunder und seine mit Vollmacht
vorgetragene Lehre seine Mutter loben wollte, die ihrer Meinung nach
auf ihren Sohn stolz sein musste. Der Herr dagegen preist jene selig,
die das Wort Gottes hören und es befolgen. Auf das Wort Gottes zu
hören bedeutet, das, was verkündet wird, zu verstehen, darüber
nachzudenken, damit es Teil des alltäglichen Lebens wird. Um
jegliches Missverständnis zu vermeiden, hat der Herr in einer
anderen Situation präzisiert: “Meine Mutter und meine Brüder sind
die, die das Wort Gottes hören und danach handeln”(Lk 8, 21).
Um ein Mitglied der Familie Jesu, das heißt seiner Kirche, zu werden,
ist es nötig, auf das Wort Gottes zu hören und es in die Praxis
umzusetzen. Das Wort Gottes aber ist Jesus selbst, das ewige Wort,
das Fleisch geworden ist (vgl. Joh 1, 14) und Worte des ewigen
Lebens hat (vgl. Joh 6, 68). Um das Mysterium Jesu Christi zu
verstehen, muss man die Schriften kennen, die des Alten Testaments,
die sein Kommen vorbereiten, und die des Neuen Testaments, vor allem
die vier Evangelien, die sein Leben erzählen, das Ostergeheimnis
beschreiben, durch das Jesus, der Herr, die Welt gerettet hat, und
die von den Anfängen der von ihm gegründeten Kirche berichten.
Vom Heiligen Vater Benedikt XVI. zusammengerufen, werden die
Synodenväter vom 5. bis 26. Oktober 2008 in Rom zur XII.
Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zusammenkommen,
um über das Wort Gottes nachzudenken, über seine Zentralität im
Leben der Kirche und seine Dynamik, die die Christen zur Mission
anspornt, das heißt dazu mit Worten und dem Beispiel ihres Lebens
die Frohe Botschaft der Gegenwart des Auferstandenen mitten unter
uns zu verkünden. Er, der vom Vater gesandt ist, “verkündet die
Worte Gottes; denn er gibt den Geist unbegrenzt” (Joh 3, 34). Durch
die Gnade des Heiligen Geistes könne die Gläubigen seine Gegenwart
in der Kirche wahrnehmen, im Gebet, im Wortgottesdienst und auf ganz
besondere Weise in der Eucharistie.
Die Feier der Eucharistie, der Papst Benedikt XVI. vorstehen wird,
wird die Arbeiten der Synode in bedeutungsvollen Momenten begleiten.
Seine Heiligkeit, Präsident der Bischofssynode, wird vier
Eucharistiefeiern vorstehen. Die Eröffnung der Synode wird am 5.
Oktober in der Basilika Sankt Paul vor den Mauern stattfinden. Es
ist das ersten Mal, dass eine Bischofssynode nicht in der
päpstlichen Basilika Sankt Peter eröffnet wird. Der Grund ist
offensichtlich: weil die XII. Ordentliche Generalversammlung der
Bischofssynode während des Paulusjahres stattfindet, das der Heilige
Vater am 29. Juni 2008 eröffnet hat. Die abschließende
Eucharistiefeier wird am 26. Oktober in der Petersbasilika im
Vatikan stattfinden wie auch zwei weitere heilige Messen. Am 12.
Oktober findet die Heiligsprechung von vier Seligen statt, die sich
im Hören des Wortes und seiner Umsetzung in die Praxis ausgezeichnet
haben. Es handelt sich um einen Priester, Gaetano Errico, zwei
Ordensfrauen, Maria Bernarda Büttler und Alfonsa von der
Unbefleckten Empfängnis, und eine Laiin, Narcisa von Jesus Martillo
Morán. Dies ist für alle - die Synodenväter und die Gläubigen - eine
Einladung, sich durch das Wort Gottes vom Heiligen Geist leiten zu
lassen auf dem anspruchsvollen, aber zugleich begeisternden Weg der
Seligkeit und Heiligkeit. Am 9. Oktober wird der Bischof von Rom der
heiligen Messe aus Anlass des 50. Todestages des Dieners Gottes Pius
XII. vorstehen, dem unter anderem auch für das erneuerte Interesse
an den biblischen Studien große Verdienste zukommen. Auch die
Eucharistiefeier im Heiligtum der allerseligsten Jungfrau vom
Rosenkranz in Pompei am 19. Oktober wird für den Heiligen Vater eine
Gelegenheit sein, die Gottesmutter um ihre Fürsprache für die
Synodenväter anzuflehen, damit sie dem Beispiel der Jüngerin Jesu
folgen, die das Wort Gottes hörte, es in ihrem Herzen bewahrte und
darüber nachdachte (vgl. Lk 2,19).
Der Gepflogenheit entsprechend werden alle 24 vorgesehenen
Generalkongregationen mit dem Gebet beginnen und enden. Am Vormittag
wird die Terz gebetet werden, mit einer kurzen von den Synodenvätern
vorbereiten Predigt.
Das Gebet wird auch die ökumenische Begegnung am Samstag, den 18.
Oktober begleiten. In der Synodenaula werden der Heilige Vater und
Patriarch Bartholomaios I. der Feier der ersten Vesper vom XXIX.
Sonntag im Jahreskreis vorstehen. Anschließend werden sie jeweils
eine Ansprache zum Thema des Wortes Gottes halten und dabei
besonderen Bezug auf das Paulusjahr nehmen. Es wird das erste Mal
sein, dass sich der Ökumenische Patriarch an die Synodenväter wendet.
Er wird den Gruß der Teilkirchen überbringen, die der Völkerapostel
begründet hat, bevor er nach Rom kam, wo er das Martyrium erlitt.
Der Bischof von Rom, Papst Benedikt XVI., wird seinerseits den
Ökumenischen Patriarchen mit einer brüderlichen Umarmung empfangen
und die Bedeutung der Mission des heiligen Paulus in Rom
unterstreichen, der Stadt, die eifersüchtig und voller Stolz die
sterblichen Überreste der beiden Säulen der Kirche, Petrus und
Paulus, bewahrt wie auch ihre reiche apostolische Tradition.
In dieser Atmosphäre des Gebets und des andächtigen Hörens des
Wortes Gottes werden die Arbeiten der XII. Ordentlichen
Generalversammlung stattfinden. An ihr werden 253 Synodenväter
teilnehmen, Vertreter aus 13 katholischen Ostkirchen sui iuris, aus
113 Bischofskonferenzen, 25 Dikasterien der Römischen Kurie sowie
Vertreter der Union der Generaloberen.
Von den 253 Synodenvätern kommen 51 aus Afrika, 62 aus Amerika, 41
aus Asien, 90 aus Europa und 9 aus Ozeanien. Sie nehmen an der
Bischofssynode aufgrund unterschiedlicher Beauftragung teil: 173
wurden gewählt, 38 nehmen ex officio teil, 32 wurden vom Heiligen
Vater ernannt und 10 wurden von der Union der Generaloberen gewählt.
Das heißt 72,3 % der Synodenväter wurden gewählt, 15 % nehmen an den
Arbeiten ex ufficio teil und 12,6 % wurden vom Heiligen Vater
ernannt. Unter den 253 Synodenvätern sind 8 Patriarchen, 52
Kardinäle [1], 2 Großerzbischöfe, 79 Erzbischöfe und 130 Bischöfe.
Sie bekleiden unterschiedliche Ämter : 10 Oberhäupter von Ostkirchen
sui iuris, 30 Vorsitzende von Bischofskonferenzen, 24 Leiter von
Dikasterien der Römischen Kurie, 185 Bischöfe und 17 Weihbischöfe.
Der älteste Synodenvater ist 88 Jahre alt (der Patriarch von
Antiochia der Maroniten, Kardinal Pierre Nasrallah Sfeir) und der
jüngste 39 Jahre (der Weihbischof von Sankt Pölten in Österreich,
Anton Leichtfried). Deshalb werden die Reflexionen der Synode ebenso
von der Erfahrung der älteren Brüder profitieren können wie von der
Dynamik der jüngeren. Das Durchschnittsalter der Synodenväter
beträgt circa 63 Jahre.
An der Synode werden darüber hinaus 41 Experten teilnehmen, die aus
21 Ländern stammen, und 37 Auditoren aus 26 Ländern. Unter den
Experten sind 6 Frauen, während es 19 Auditorinnen gibt, eine mehr
als Auditoren vertreten sind.
Auch einige Bruderdelegierte repräsentieren als Teilnehmer an der
Synode 10 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die mit den
Katholiken die Liebe und Verehrung für die Heilige Schrift gemeinsam
haben. Neben dem Ökumenischen Patriarchen werden auch die
Patriarchate von Moskau, Serbien und Rumänien vertreten sein sowie
die griechisch-orthodoxe Kirche und die apostolisch-armenische
Kirche, die Anglikanische Gemeinschaft, der Lutherische Weltbund,
die “Kirche der Jünger Christi” wie auch der Ökumenische Rat der
Kirchen.
An den Synodenarbeiten werden auch drei von Papst Benedikt XVI.
geladene Sondergäste teilnehmen. Von ihnen wird als erste der
Oberrabbiner von Haifa, Shear Yashuv Cohen, das Wort ergreifen, der
am Nachmittag des 6. Oktober darstellen wird, wie das jüdische Volk
die Heilige Schrift - die Thora, die Propheten und die
Weisheitsschriften - liest und auslegt. Diese haben sie zum großen
Teil mit den Christen gemeinsam, von denen sie Altes Testament
genannt werden. Zum ersten Mal wird ein Rabbiner, und Nichtchrist,
sich an die Synodenväter wenden. Im Anschluss wird S. Em. Kardinal
Albert Vanhoye SJ ausführen, wie die Christen sich auf die heiligen
Schriften des Judentums beziehen und einige Normen aus dem Dokument
der Päpstlichen Bibelkommission erläutern, das 2001 unter dem Titel
“Das jüdische Volk und seine Heilige Schrift in der christliche
Bibel” veröffentlicht wurde.
Die beiden anderen Gäste sind Dr. A. Miller Milloy, Generalsekretär
der “United Bible Societies”, und Bruder Alois, Prior der
ökumenischen Gemeinschaft von Taizé.
Die Journalisten werden von den 5 Pressebeauftragten regelmäßig in
den Sprachen Französich, Englisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch
informiert. Es wird einige Pressekonferenzen geben, die rechtzeitig
angekündigt werden.
Die Synodenarbeiten sind möglich auch dank der Mitarbeiter,
Übersetzer, des technischen Personals und der Offizialen des
Generalsekretariats der Bischofssynode. Insgesamt sind an den
Arbeiten der Bischofssynode mehr als 400 Personen beteiligt.
Für die XII. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode gilt
zum ersten Mal der 2006 auf den letzten Stand gebrachte “Ordo Synodi
Episcoporum”. Der Text nimmt die Entwicklung des Ablaufs der Synode
in den 40 Jahren ihres Bestehens auf und fasst ihn in juridische
Normen. Man war bemüht die Regelungen dem Kodex des kanonischen
Rechts und dem Kodex der Kanones der Ostkirchen anzugleichen, die
1983 bzw. 1990 veröffentlicht wurden.
Die detaillierte Beschreibung der Abänderungen würde viel Zeit
erfordern und vor allem die Spezialisten des Rechts interessieren,
insbesondere was die Entwicklung der kirchlichen Institutionen
betrifft. In dieser Hinsicht ist es nützlich, aufmerksam die
Einführung zu lesen, wo zusammenfassend auf die theologischen und
juridischen Aspekte der Bischofssynode hingewiesen wird, die sich im
Lauf von über vier Jahrzehnten bewährt hat. Es erscheint mir bei
dieser Gelegenheit ausreichend zu sein, auf Folgendes hinzuweisen.
Die Kompetenzen des Generalrelators und des Sondersekretärs werden
genauer bestimmt. Bekanntermaßen ist der Generalrelator Seine
Eminenz Kardinal Marc Quellet PSS, Erzbischof von Québéc, Kanada.
Zum ersten Mal übernimmt ein kanadischer Bischof das Amt des
Generalrelators.
Der Sondersekretär ist Seine Exzellenz Laurent Monsengwo Pasinya,
Erzbischof von Kinshasa, Demokratische Republik Kongo. Auch hier
handelt es sich um eine Premiere, insofern Erzbischof Monsengwo der
erste afrikanische Bischof im Amt des Sondersekretärs bei einer
Ordentlichen Generalversammlung ist. Er ersetzt Seine Exzellenz
Wilhelm Egger OFMCap, Bischof von Bozen-Brixen, der
bedauerlicherweise kürzlich verstorben ist.
In den erwähnten Regelungen wurde die rechtliche Stellung der
ehrwürdigen katholischen Ostkirchen sui iuris besser gekennzeichnet.
Sie können von den Oberhäuptern der jeweiligen Kirchen vertreten
werden oder, wenn diese nicht an der Synode teilnehmen können, von
einem Gesandten, der mit der Zustimmung des Synods der Kirche sui
iuris durch das Oberhaupt bestimmt wird. Darüber hinaus können die
katholischen Ostkirchen, die mehr als 25 Bischöfe haben, einen
weiteren Vertreter für die Ordentlichen Generalversammlungen der
Bischofssynode wählen. Deshalb wird es hinsichtlich der katholischen
Ostkirchen zum ersten Mal drei Kategorien von Vertretern geben: ex
officio, ex designatione und ex electione.
Das Reglement der Bischofssynode nimmt über die schriftlichen
Beiträge der Synodenväter hinaus auch die sogenannte freie
Diskussion auf. Sie wird im Rahmen jeder nachmittäglichen
Generalkongregation von 18 bis 19 Uhr stattfinden. Da jedem
Synodenvater für seinen offiziellen Beitrag nur 5 Minuten zur
Verfügung stehen, gibt es während der Synodenarbeiten auch mehr Zeit
für die freie Diskussion, zum Beispiel nach der “Relatio ante
Disceptationem” und der “Relatio post Disceptationem” und für die
Botschaft (“Nuntius”).
Eine Diskussion wird auch möglich sein nach den fünf Referaten von
jeweils 10 Minuten, in denen fünf Erzbischöfe erläutern werden, wie
das Thema des Wortes Gottes auf den fünf Kontinenten wahrgenommen
wird. Dies ist eine weitere Neuerung in der Vorgehensweise, die am
Nachmittag des 5. Oktober stattfinden soll und erlauben wird,
genauere Informationen über die Wirklichkeit in den Teilkirchen auf
den einzelnen Kontinenten zu erhalten.
Auf dem Programm steht auch ein etwa 30minütiges Referat über die
Aufnahme des ersten Apostolischen Schreibens von Papst Benedikt XVI.
“Sacramentum Caritatis”. Der Referent wird Seine Eminenz Kardinal
Angelo Scola, Patriarch von Venedig sein, Generalrelator der
vergangenen Bischofssynode.
Nach dieser Vorstellung einiger wichtiger Aspekte der XII.
Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema “Das
Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche möchte ich alle,
insbesondere die Personen des geweihten Lebens, einladen,
inständiger und ausdauernder dafür zu beten, dass die Ergebnisse der
Synode eine erneuerte Liebe zum Wort Gottes bewirken, das in der
Heiligen Schrift seinen bezeugten Ausdruck findet, sowie die
erhoffte Verlebendigung der Kirche, ihres Evangelisierungsauftrags
und ihrer Sendung der Förderung des Menschen.
Ich schließe mit einem Zitat aus dem letzen Buch der Bibel, das den
Horizont der Ewigkeit denen öffnet, die Jesus Christus lieben, der
vom Vater gesandt ist, denen die das Wort Gottes hören und die vom
Heiligen Geist geführt in Gemeinschaft mit allen Heiligen auf das
Himmelreich zugehen: “Selig, wer diese prophetischen Worte vorliest
und wer sie hört und wer sich an das hält, was geschrieben ist; denn
die Zeit ist nahe” (Offb 1,3).
Fußnoten
[1] Einige werden mehrmals genannt, da zum Beispiel unter den
Kardinälen auch 4 Patriarchen und ein Großerzbischof sind.
[00005-05.11] [NNNNN] [Originalsprache: Italienisch]
ARBEITSKALENDER DER SYNODE
5. Oktober - Sonntag
09.30
Feierliche Eröffnung und Eucharistiefeier mit Konzelebration in der
Basilika von Sankt Paul
6. Oktober - Montag
09.00 - 12.30
Erste Generalkongregation
Grußwort des Delegierten VorsitzendenBericht des Generalsekretärs
EINLEITUNGSVORTRAG
Freie Beiträge
16.30 - 19.00
Zweite Generalkongregation
Berichte aus den verschiedenen Kontinenten (5)
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
7. Oktober - Dienstag
09.00 - 12.30
Dritte Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftkommission - I
Beginn der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Vierte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
8. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
Circuli minores (1. Sitzung)
Wahl der Moderatoren und der Relatoren
Diskussion zum Einleitungsvortrag
16.00
Versammlung der Moderatoren und Relatoren
16.30 - 19.00
Fünfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
9. Oktober - Donnerstag
09.00 - 11.00
Sechste Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission - II
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
11.30
Heilige Messe für den Heiligen Vater Pius XII
16.30 - 19.00
Siebte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
10. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Achte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Neunte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
17.30
Bericht über die Umsetzung von “Sacramentum caritatis”
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
11. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Zehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Elfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
12. Oktober - Sonntag
09.30
Heilige Messe mit der Heiligsprechung einiger Seliger im Petersdom
13. Oktober - Montag
09.00 -12.30
Zwölfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
16.30 - 19.00
Dreizehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
14. Oktober - Dienstag
09.00 - 12.30
Vierzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (I)
16.30 - 19.00
Fünfzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der brüderlichen Delegierten
18.00 - 19.00
Freie Beiträge
15. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
Sechzehnte Geneneralkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (II)
l6.30 -19.00
Siebzehnte Generalkongregation
BERICHT NACH DER ALLGEMEINEN DISKUSSION
Freie Beiträge
16. Oktober - Donnerstag
09.00 - 12.30
Circuli minores (2. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (3. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
17. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Achtzehnte Generalkongregation
Vorstellung der Berichte der Circuli minores in der Aula.
Freie Beiträge
16.30 - 19.00
Circuli minores (4. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”
19.00
Übergabe der “Propositiones” an das Generalsekretariat
18. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Neunzehnte Generalkongregation
Wahl des Rates (1)
Vorstellung und Abstimmung über die Botschaft
Diskussion über die Botschaft
17.00
Celebratio Verbi
19. Oktober - Sonntag
Keine Kongregation
Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten,
den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli minores
20. Oktober - Montag
09.00 - 12.30
Keine Kongregation
Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten,
den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli minores
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten,
den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores
21. Oktober - Dienstag
09.00 - 11.30
Zwanzigste Generalkongregation
ZUSAMMENFASSUNG DER “PROPOSITIONES” IN EINER EINHEITLICHEN LISTE
Wahl des Rates (II)
11.30 - 12.30
Circuli minores (5. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (6. Sitzung)Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten
Änderungsvorschläge der “Propositiones”
22. Oktober - Mittwoch
09.00 - 12.30
Circuli minores (7. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
16.30 - 19.00
Circuli minores (8. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der
“Propositiones”
19.00
Übergabe der zusammen gefaßten der Änderungsvorschläge an das
Generalsekretariat
23. Oktober - Donnerstag
09.00 - 12.30
Keine Kongregation
Überprüfung der gemeinsam gefaßten Änderungsvorschläge der
“Propositiones” durch den Generalrelator, die Sondersekretäre und
die Berichterstattern der Circuli minores.
16.30 - 19.00
Keine Kongregation
Überprüfung der Änderungsvorschläge der “Propositiones” durch den
Generalrelator, die Sondersekretäre und den Berichterstattern die
Circuli minores.
24. Oktober - Freitag
09.00 - 12.30
Einundzwanzigste Generalkongregation
Vorstellung und Abstimmung der Botschaft
Überprüfung der gemeinsam gefaßten Änderungsvorschläge der
“Propositiones” durch den Generalrelator, die Sondersekretäre und
die Berichterstattern der Circuli minores.
17.30 - 19.00
Zweiundzwanzigste Generalkongregation
VORSTELLUNG DER LISTE DER SCHLUSS-PROPOSITIONES
25. Oktober - Samstag
09.00 - 12.30
Dreiundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositiones”: Placet - Non Placet
13.00
Mittagessen mit dem Heiligen Vater
Grüsse zum Abschluss
17.30 - 19.00
Vierundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositiones”: Placet- Non Placet
Abschluss
26. Oktober - Sonntag
10.00
Feierliche Eucharistiefeier mit Konzelebration zum Abschluss der
Synode im Petersdom
Vatikanstadt, am 8 September. 2008
+ Nikola Eterović
Titularerzbischof von Sisak
Generalsekretär
[00002-05.09] [NNNNN] [Originalsprache: Latein]
ALLGEMEINE
INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE
I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE
Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15.
September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit
wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllt,
den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war,
fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den
griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg,
also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses
Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit
dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen
und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen
zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden
können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von
Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel
ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu
unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst
Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive
Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”
Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine
Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe
betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner
Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.
Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof
und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten),
den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche zu gründen,
oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende Stelle”. Seine
Begründung lautete: “Aus vielen Teilen der Welt werden Beschwerden
herangetragen, dass die Kirche, abgesehen von den römischen
Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb sollte
eine Art ‘Mini-Rat’ aus Persönlichkeiten der gesamten Weltkirche
gegründet werden, die sich regelmäßig träfen, eventuell sogar
jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und mögliche
neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses Organ würde
Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die
Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie
eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere Organisationen,
wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat für Lateinamerika)
üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen Kontinents aus.”
Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal
Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, dass die
Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und
dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auf
der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche
verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der
Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch
die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern
auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat
erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine
legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den
Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen
Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”
Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI. selbst, während er
noch Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag
von Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende
Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht
besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird,
jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen
wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema
der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe
gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an
die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der
zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29.
September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).
Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des
Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich
öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die
Nachricht, die Wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft Unsere
Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil
selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die
vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den
Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und
Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der
Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte
dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen.
Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen
Kurie sein, der Wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung
schulden und die Wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei
Unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere
Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie
möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude
enthalten, Euch diese kurze Mitteilung zu machen, um noch einmal
Unser Vertrauen, Unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit zu bezeugen.
Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung unter den
Schutz Marias, der Muttergottes.”
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der
Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der
128. Generalversammlung das Motu proprio “Apostolica sollicitudo”,
mit dem die Bischofssynode offiziell gegründet wurde.
Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist der Dienst gegenüber
der Kommunion und der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem
Heiligen Vater.
Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierten
Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen,
sondern um eine Institution, die die absolute Kompetenz über jedes
Thema hat, das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generellsekretariat ist nicht
Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die
Kurie antwortet direkt und nur dem Heiligen Vater, mit dem sie an
der universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generalsekretariat ist nicht
Teil der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Sie
unterliegt direkt und einzig dem Papst, mit dem sie verbunden ist in
universeller Lenkung der Kirche..
Obwohl die Einrichtung der Bischofssynode permanent ist, ist ihr
wirkliches Funktionieren und ihre konkrete Zusammenarbeit es nicht.
Mit anderen Worten: Die Bischofsynode versammelt sich für eine
Entscheidung nur, wenn der Heilige Vater bestimmt, dass es wichtig
und nötig ist, das Episkopat zu konsultieren, welches während einer
Synodenversammlung “seine Meinung zu sehr wichtigen und
schwerwiegenden Punkten” äußert. (Paul VI, an die Kardinäle am 24
Juni 1967).Die Arbeit, die in jeder Bischofssynode geleistet wird,
hat eine kollegiale Eigenschaft, die das Episkopat zur Verfügung des
Heiligen Vaters stellt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder
die Entscheidungen von einer bestimmten Versammlung übernimmt,
betreibt das Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber
nicht gleiche wie ein Ökumenischer Rat . Das Ergebnis dieses
Vorrechtes ist durch verschiedenen Elemente charakterisiert: Dieses
ist die direkte Folge von mehreren Faktoren: der gesicherten
Repräsentation des ganzen Episkopats, der Einberufung durch den
Heiligen Vaters und der “Einheit des Episkopats, das, um eins zu
sein, eines Hauptes des Kollegium bedarf”(Johannes Paul II Pastores
Gregis, 56), der der erste in der Episkopalischen Ordnung ist.
II
NOTIZEN ZUM VERLAUF DER SYNODE
Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer
auf der Kollegialität aufgebauten Methode, ein Konzept, das jede
Phase der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der
Vorbereitung bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung
gefasst werden. Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfasst Analyse und
Synthese, wobei die jeweils Betroffenen befragt werden und die
Entscheidungen von kompetenten Personen gefällt werden. Dieses
dynamische “Feed-back” macht eine ständige Überprüfung der
Ergebnisse und das Einbringen neuer Vorschläge möglich. Jede Phase
dieses Arbeitsprozesses spielt sich in einer Atmosphäre kollegialer
Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der
Synodalversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste
offizielle Schritt bei der Vorbereitung einer Synode besteht in der
Konsultation der Patriarchen der katholischen Ostkirchen sui iuris,
der Episkopalkonferenzen, der Leiter der Dikasterien der Römischen
Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen für eine
Synode zu erhalten. Generell wird diese Konsultation am Ende einer
Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle Befragung
der Synodenväter hinsichtlich ihrer Präferenzen für ein Thema . In
beiden Fällen sind die Bischöfe jedoch gebeten, folgende Kriterien
zu beachten:
a. dass das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche
Bedeutung habe sowie allgemein gültig sei.;
b. dass das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich sei, das
heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen
zu können;
c. dass das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine
feste Glaubensgrundlage habe,
d. dass das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben sei, das heißt,
dass die Möglichkeit besteht, sie durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet,
analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des
Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im
Anschluss daran werden die Ergebnisse des Treffens mit
entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die
endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die
Bischofssynode trifft.
Bei einem weiteren Treffen des Rates, erarbeitet der Rat umrissartig
eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodentehemas in
dem Dokument, das Lineamenta heißt. Der Entwurf dieses Dokuments ist
das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von
Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden
Thematik haben, und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die
verschiedenen Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender
Überprüfung und Revision des Textes wird die endgültige Version
erstellt und dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt.
Anschließend wird das Dokument in die wichtigsten Weltsprachen
übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf
lokaler Ebene untersucht und diskutiert und durch das Gebet
unterstützt werden kann.
Die “Lineamenta”, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von
Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von
Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die
Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger
der “Lineamenta” sind, können diese sich frei an eine breitere Basis
für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die
verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen
Aspekten der “Lineamenta” gesammelt und ausgewertet haben, bereiten
sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument
gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an
das Generalsekretariat geschickt werden.
Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten
hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu
diesem Thema - ein neues Dokument, das “Instrumentum laboris”, an
dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses
“Arbeitspapier” ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein
provisorischer Text, der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das
Dokument ist kein Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient
nur dazu, die Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu
bringen. Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von
ihm gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt
und den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. Seit
1983 ist das Instrumentum laboris einer jeweiligen
Synodalversammlung veröffentlicht worden, um so eine weite
Verbreitung zu erzielen. Die delegierten Bischöfe und die Teilnehmer
an der Synode lesen das Dokument, um sich mit der Problematik
vertraut zu machen, die während der Synodenversammlung diskutiert
werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden
Dokumente, nämlich “Lineamenta” und “Instrumentum laboris”, können
die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche
jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen
Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen. Die Arbeit der Synode
spielt sich in drei Phasen ab:
a. Während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung
über die besondere Situation in seiner jeweiligen Kirche. Das führt
zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller
Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten
Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger
weiter entwickelt und vertieft werden muss.
b. Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der
Relator der Synode eine Reihe von Diskussionspunkten für die zweite
Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in
kleinen Gruppen zusammenkommen - den so genannten “Circuli minores”.
Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung
verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit,
Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu
äußern.
c. In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen weitergearbeitet, um
Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so
dass während der letzten Tage der Synode zu konkreten Themen
Beschlüsse gefasst werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in
den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge (Propositiones)
auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte
der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können
die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder mit “non
placet” ablehnen. Die Propositiones der kleinen Gruppen werden
anschließend vom Generalrelator und vom Spezialsekretär ausgewählt
und zu einer einheitlichen Liste von Vorschlägen zusammengefasst,
die bei der Vollversammlung vom Generalrelator präsentiert wird.
Anschließend versammeln sich die kleinen Gruppen nochmals, um die
Propositiones erneut zu diskutieren. Nun haben die Synodenväter die
Gelegenheit, individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe
vorzubringen, die dann gemeinsam ausgewählt werden. Der
Generalrelator und der Sondersekretär beraten über die gemeinsam
erarbeiteten Vorschläge und nehmen sie entweder in die endgültige
Liste auf oder nicht. Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muss die
Begründung dafür in einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden.
Die endgültige Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung
vorgelegt und man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater
kann für oder gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung
des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die
Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden.
Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlussdokument der
Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen
(1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969
Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlussberichte
dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht.
Dagegen verfasste nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung
von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation
“Evangelii nuntiandi”, wobei er die synodalen Vorschläge und die
Abschlussberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden
Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990,
1994, 2001, 2005) wurde eine ähnliche Vorgehensweise gewählt, bei
der die folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: “Catechesi
tradendae”, “Familiaris consortio”, “Reconciliatio et poenitentia”,
“Christifideles laici”, “Pastores dabo vobis”, “Vita consecrata”,
“Pastores gregis” und “Sacramentum caritatis”.
Zum Abschluss der Spezialversammlung für Afrika (1994)
veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische
Exhortation “Ecclesia in Africa”, die viele positive Ergebnisse
pastoraler Initiativen auf diesem Kontinent brachte. Nach der
Veröffentlichung eines Dokumentes hinsichtlich der Auswirkung und
Anwendung einer postsynodalen apostolischen Exhortation auf dem
Niveau der örtlichen Kirche wurde die Aufmerksamkeit der Machbarkeit
einer II. Spezial-Versammlung geschenkt Am 13. November 2004
kündigte Papst Johannes Paul II. die Einberufung einer
Außerordentlichen Versammlung für Afrika an, die später vom Heiligen
Vater, Papst Benedikt XVI, während der Wöchentlichen Generalaudienz
vom 22. Juni 2005 bestätigt wurde.
Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon die
postsynodale Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über
den Libanon (1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung
veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die
Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der
Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko
veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi,
Indien, die Postsynodale Exhortation betreffend Asien Ecclesia in
Asia unterschrieben
Seit der Synode von l987 wurden die verschiedenen Räte des
Generalsekretariats und das Generalsekretariat gemeinsam in den
Prozess, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Exhortation, dem
päpstlichen Dokument zur Synode, führte, eingebunden.
Zwischen der zweiten und der dritten Synodalversammlung wurde ein
Ratsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12
gewählten Bischöfen und 3 päpstlich Ernannten bestand. Dieser Rat
trat zuerst am vom 12. Bis zum 15. Mai 1970 zusammen und war dazu
gedacht, die Kommunikation mit Episkopalkonferenzen zu und die
Formulierung der Agenda für die folgende Versammlung zu vereinfachen.
Nach diesem Treffen wurde eine weltweite Konsultation der Bischöfe
hinsichtlich der vorzuschlagenden Themen für zukünftige
Versammlungen gestartet. (Solche Konsultationen beginnen jetzt
während der letzten Tage einer Ordentlichen Generalversammlung).
Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim
Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozess mit
einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen
Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode
kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung
dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde der
Beraterrat für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser
Beraterrat setzt sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst
ernannten Bischöfen zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal
von 12. bis 15. Mai 1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter
den Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der
anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem
Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt
begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese
Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen
Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentlichen Räte des Generalsekretariats, die
von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode
gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des
Generalsekretariat:
Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27. September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25 April 2001;
Zehnter Ordentlicher Rat: (26 Oktober 2001 - 2 Oktober 2005).
Elfter Ordentlicher Rat (15.10.2005 - 5.10. 2008)
Mit dem Aufkommen kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen
kam der Heilige Vater zum Entschluss, während der
Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und päpstliche
Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat,
zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Postsynodalen
Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung
aufgezählt werden. Nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum
(2006) werden diese Versammlungen nunmehr postsynodale Räte genannt:
Spezieller Rat für die Niederlande: (31. Januar 1980);
Spezieller Rat für Afrika (8. Mai 1994);
Spezieller Rat für den Libanon(14. Dezember 1995);
Spezieller Rat für Amerika(12. Dezember 1997);
Spezieller Rat für Asien(14. Mai 1998)
Spezieller Rat für Ozeanien (11 Dezember 1998)
Spezieller Rat für Europa II (22 Oktober 1999).
Ähnlich dazu hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer
Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus
dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit
beauftragt, einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen
vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung.
So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der
Vergangenheit wie auch der Gegenwart nach der Reihenfolge der Daten
ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika(6. Januar 1989 - 10. April 1994);
Präsynodaler Rat für den Libanon:(Januar 1992 - 26. November 1995);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September 1995 - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Ozeanien (7. Juni 1996 - 22. November 1998);
Präsynodaler Rat für Europa (9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999).
Wie man sehen kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang
an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die
Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der
Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das
die Frucht und den krönenden Abschluss der Synode selbst darstellt.
Somit kann man sagen, dass die Synode als kollegiale Einrichtung
arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen
der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese
Elemente in den Vollversammlungen zusammengefasst, durch den Glauben
erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio
Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip
der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen
zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien
fließt, um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es
notwendig, dass ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all
jenen herrsche, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung
berufen sind, vor allem hinsichtlich der katholischen Ostkirchen sui
iuris and der Episkopalkonferenzen, die die Hirten der lokalen
Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und in all
seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird.
Hauptsächlich in Form der Antworten zu den Lineamenta erhält diese
kollegiale Zusammenarbeit der episkopalen Körperschaften eine klare
Gestalt. Je größer die Zahl der episkopalen Körperschaften ist, die
auf die Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger
werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen getreu
wiedergeben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur
Abfassung des “Instrumentum laboris” als auch für die Diskussionen
während der Synodenversammlung in der Synodenaula.
III
ÜBERBLICK ÜBER DIE SYNODENVERSAMMLUNGEN
1. Erste Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197
Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung
selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen
Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung,
seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser
Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, im Lichte des sich
weiter ausbreitenden Atheismus, einer Glaubenskrise und falscher
theologischer Meinungen eine internationale Kommission von Theologen
zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und
die Diskussion über theologische Stellungnahmen zu erweitern. Diese
Kommission wurde dann von Paul VI 1969 ins Leben gerufen.
Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen
Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu
setzen und diese moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst
Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der
Veröffentlichung der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts
von 1983 zu Ende geführt.
Auch andere pastorale Fragen wurden erörtert und dem Papst als
Empfehlungen unterbreitet: dass die Bischofskonferenzen eine größere
Kontrolle über die Seminare ihrer Bezirke haben; 1970 schlug der
Heilige Vater neue Normen für Mischehen vor und billigte sie; die
Zustimmung für eine Neue Messordnung wurde gegeben, die 1969 in
Kraft trat.
2. Erste Sonderversammlung (vgl. Kanon 346)
Gehalten am: 11. - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Thema: “Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl and den
Bischofskonferenzen
Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung
stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das
Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein
Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II.
Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung
öffnete die Türen zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den
Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die
Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der
Bischofskonferenzen zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen.
Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt,
drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) dass die Synode in
regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei
Jahre, dann alle drei Jahre; 2.) dass das Generalsekretariat
zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ
sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige
Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein
Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei
vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das
erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe, die Kontakte
mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die
darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen
fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über
Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese
Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von
diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der
während jeder Synode im Hinblick auf die Folgende gewählt wird, ein
permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.
3. Zweite Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der
Welt”
Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die
Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion
lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei
ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr
seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch
auf die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei
der Ausübung ihres Amtes treffen.
Außerdem befassten sich die Bischöfe mit dem Thema der Gerechtigkeit,
und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe Botschaft sowohl auf
weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten anzuwenden.. Als Antwort
darauf erstellten sie ein Programm von 8 Punkten für ein
internationales Vorgehen und empfahlen, dass die Kirche auf lokaler
Ebene sowohl die Erziehung als auch die ökumenische Zusammenarbeit
in Hinblick auf das Thema der Gerechtigkeit fördern solle.
4. Dritte Ordentliche Generalversammlung.
Gehalten am: 27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”
Während dieser Versammlung unterstrichen die Synodenväter erneut den
essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes
Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem
Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die mit der
Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren
Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der
Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage
für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii Nuntiandi.
5. Vierte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Die Katechese in unserer Zeit”
Die Diskussion der Synodenväter, die eine besondere Aufmerksamkeit
für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde
in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900
Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefasst. Aus diesen Vorschlägen
wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der
katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die in
der Katechese wirkenden Personen, die Notwendigkeit einer ständigen
Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der
Katechese ihre besonderen Aspekte.
Bei dieser Gelegenheit fassten die Bischöfe zum ersten Mal eine
Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die
Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Synodenväter auf, dass
Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der
Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, dass alle Christen die
Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.
Kurz nach Abschluss dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes
Paul II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, die viele
Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.
6. Sonderversammlung für die Niederlande
Gehalten am: 14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”
Die Sondersynode für die Niederlande oder auch die sogenannte
“Hollandsynode”war nach dem abgeänderten, danach 1983 verkündeten
Codex des Kirchenrechts (vgl, Canon 345) die erste Sonderversammlung
der Bischofssynode. Diese synodale Versammlung fand im Vatikan statt
und befasste sich mit dem Konzept des II. Vatikanischen Konzils, dem
Geheimnis der Gemeinschaft der Kirche mit ihren konkreten Aspekten
sowohl auf lokaler als auch auf weltweiter Ebene, wobei man sich auf
die Rolle des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen
in seiner Diözese und in der Bischofskonferenz konzentrierte. Am
Schluss fasste die Versammlung einige Beschlüsse, die das
Priesteramt, das Ordensleben, die Mitwirkung der Laien in der
Sendung der Kirche, die Sakramente, die Eucharistie und die Beichte,
die Liturgie, Katechese und Ökumenismus betreffen, die alle auf den
Lehren des II. Vatikanischen Konzils beruhen. Ein eigens am Ende
dieser Sondersynode gebildeter Rat wird sich regelmäßig mit dem
Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu bewerten
und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern.Obwohl es
den Rat noch gibt, traf er sich nicht mehr seit dem 10. Und 11.
November 1995
7. Fünfte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”
Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte
Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika
Humanae vitae. Die Bischöfe verfassten im Laufe ihrer Arbeit eine
schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche
Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die
Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II.
Am 22. Oktober 1983 richtete. Auf Grund der Diskussion und den
Vorschlägen der Versammlung veröffentlichte der Papst die
apostolische Ermahnung Familiaris consortio vom 22 November 1981.
8. Sechste Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der
Kirche”
Die Synodenversammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom
Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um des
1950sten Jahrestags der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu
gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über
die mit dem Synodenthema zusammenhängenden Argumente, wobei sie die
Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf
das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze
Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der
Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur
“Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der
Versöhnung und Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die
Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die
apostolische Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia vom 2. Dezember
1984, die zum ersten Mal als “postsynodales” Dokument bezeichnet
wurde.
9. II. Außerordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “Der 20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen
Konzils”
Diese von Papst Johannes Paul II einberufene Sonderversammlung,
wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken und feststellen, in
welchem Maße eine Erneuerung der Kirche stattgefunden hatte. Gemäß
Statut versammelte die Synode alle Vorsitzenden der über 100
Bischofskonferenzen in aller Welt wie auch andere Personen. Im
Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente des II.
Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche auf der
ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfassten die Bischöfe einen
Schlussbericht (Relatio Finalis), der bei der Abschlusssitzung,
zusammen mit einer “Botschaft für das Volk Gottes” veröffentlicht
wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der Synodenväter dieser
Versammlung bewilligte der Heilige Vater die Ausführung und
Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 1992.
Gleichzeitig wünschten sie “eine weitreichende und vertiefte Studie
über den theologischen und infolgedessen rechtlichen Status der
Bischofskonferenzen und vor allem über die Bedeutung ihrer
lehramtlichen Autorität im Lichte von Nr. 38 des Konzilerlasses
Christus Dominus and die canones 447 und 753, Kodex des
Kirchenrechts (Abschlussbericht, II, C, 8,b). Dieser Punkt wurde im
apostolischen Schreiben Motu Proprio von Johannes Paul II. Unter
“die theologische und rechtliche Natur der Beschofskonferenzen
angesprochen (21. Mai 1998).
10. Siebte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232
Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt
”
Mit einer Betrachtung über die Aspekte der Berufung (“sein”) und
Sendung (“tun”) im Rahmen der kirchlichen Gemeinschaft gemäß dem II.
Vatikanischen Konzil, versuchten die Synodenväter die
unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der Kirche, ihre
Teilhabe oder Kommunion in der Heiligkeit und die Arbeit der Kirche
in der Evangelisierung in der Welt dank des säkularen Charakters
hervorzuheben. Auf Grund dieses Themas waren besonders viele Laien
als Auditoren anwesend. Einige Laien wurden gebeten, vor der
Generalversammlung zu sprechen und in den “circuli minori” ihre
Meinung zu äußern; zum ersten Mal hatten eine Laiin und ein Laie das
Amt der zusätzlichen Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die
in der Synode kamen - vor allem die 54 Vorschläge der
Generalversammlung - wurden für die Formulierung der postsynodalen
apostolischen Ermahnung Christifideles Laici vom 3. Dezember
1988erwendet
11. Achte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”
Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode (1971), die das Priestertums
und der daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter
theologischen Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen
besonderen pastoralen Charakter und konzentrierte sich hauptsächlich
auf die Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst,
sowohl auf den Diözesans- als auch den Ordenspriester vor und nach
der Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen
den Bischöfen in ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am
Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge
vor, die, zusammen mit anderen Informationen, die während des
Verlaufs der Synode herausgearbeitet wurden; diese dienten bei der
Vorbereitung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo
vobis vom 25 März 1992.
12. Sonderversammlung für Europa
Gehalten am: 28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”
Am 22. April 1990 drückte der Heilige Vater während seines
apostolischen Besuchs in der tchechischen, Republik, in der Stadt
Velehrad am Grab des Heiligen Methodius, der mit den Heiligen
Cyrillus und Benedikt einer der Patrone Europas ist, den Wunsch aus,
eine Generalversammlung für Europa, die Bischofssynode,
zusammenzurufen, um den “Kairos” der der neuen Lage zu erkennen, die
sich durch die großen Veränderungen in Europa ergeben hat und um für
die Kirche eine neue Rolle durch Erneuerung und Wiederaufbau zu
finden. Die besondere Natur die Synode und die kurze
Vorbereitungszeit erforderte verschiedene Änderungen in den
synodalen Statuten, zum Beispiel wurde statt der Dokumente
Lineamenta und Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die
Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium)
vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe
eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen
aus Zentral- und Osteuropa, usw. zu garantieren .Eines der
wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war die
Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen Rat
für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit
versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu
einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur
gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der
anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen
Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als
“als delegierte Brüder” teilzunehmen. Die Arbeit der
Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung
beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die neue
Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle Europäer
richteten, die universale Solidarität zu unterstützen. Danach wurde
eine Gruppe von Teilnehmern an der Sonderversammlung beauftragt, den
bestmöglichen Weg zu finden, um angesichts diesers Umstände die
Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des Concilium
Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE) in die Tat umzusetzen.
13. Sonderversammlung für Afrika
Gehalten am: 10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf
das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)
Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese
Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende
Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet wurde,
ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert, um den
Rat des Generalsekretariats zu bilden, und damit beauftragt, zur
Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990
während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in
Lomé, Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der
Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung
auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen
wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der
Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, verwendet, das während
des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in
Afrika in Kampala, Uganda, herausgegeben wurde.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden
Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema
der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.)
Verkündigung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.)
Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel.
Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der
verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die
Eröffnungs- und Schlussfeier, die viele Elemente aus der
liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes
Erlebnis.
Unter den verschiedenen, von der Sonderversammlung veröffentlichten
Dokumente, fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am
Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale
Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anlässlich
des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14. September 1995
während der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung unterzeichnet
und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde,
steht dem Generalsekretariat weiterhin ständig zur Verfügung. Seine
Aufgabe ist es, die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen
Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu beaufsichtigen. Der
Rat verfasste einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, die
Leiter aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden
der Bischofskonferenzen, wie auch andere, davon betroffene Menschen
auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese Versammlung findet
periodisch statt, um die Bischöfe in Afrika über den neuesten Stand
der Dinge zu informieren und sie zu ermuntern, sich weiterhin zu
bemühen, das so inhaltsreiche Dokument anzuwenden.
Am 13. November 2004 gab Papst Johannes Paul II. während des
Symposiums der afrikanischen und europäischen Bischöfe, das in Rom
stattfand, bekannt, dass er die Erwartungen des postsynodalen Rats
begrüßte” und eine zweite Sonderversammlung für Afrikas als Antwort
auf die “Hoffnungen der Seelenhirten in Afrika” einberief. In der
Generalaudienz vom 22. Juni 2005 hat Papst Benedikt XVI. den
Beschluss “meines verehrten Vorgängers” bestätigt. Es wurde weder
das Datum noch der Ort für diese Sonderversammlung mitgeteilt.
14. Neunte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “Das gottgeweihte Leben und seine Rolle in Kirche und Welt”
Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung
über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen, die von einigen
als logischer Abschluss in der Behandlung der verschiedenen
Lebensformen in der Kirchen ansahen die in den zwei vorhergehenden
Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes
und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war
besonders wertvoll. Sie gab die Möglichkeit zu einem intensiven
Gedankenaustausch nicht nur innerhalb der Institute des
gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch
innerhalb der internationalen und nationalen Organe, vor allem aber
über viele individuelle und gemeinschaftliche Initiativen zwischen
der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der
römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer
großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den
verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu. Besonders
erwähnenswert ist, dass viele Bischöfen aus Ordenskongregationen
teilnahmen und auch eine Ordensfrau und ein Ordensmann als
zusätzliche Sondersekretäreernannt wurden,, auch kam eine große
Anzahl von Frauen und Männern, die sich als Experten und Auditoren
dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die
Postsynodale Apostolische Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht.
15. Sonderversammlung für den Libanon
Gehalten am: 26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: “Christus ist unsere Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist,
bezeugen wir seine Liebe”
Der Heilige Vater hat hinsichtlich der in Folge des langen Kriegs
besonderen Bedürfnisse der Kirche im Libanon am 6. Juni 1991 seine
Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode
für den Libanon einzuberufen. Nach einigen einleitenden
Versammlungen mit den Patriarchen der Ostkirchen im Libanon, wurde
im Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertretern der sechs
Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für
die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde
ein libanesischer Bischof zum Koordinator “in loco” ernannt.
Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993
veröffentlicht. Damit begann die Zeit des Gebetes und des
Nachdenkens über das Synodenthema in den lokalen Diözesen und den
verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon, die bis zum 1.
November 1994 andauerte. Die Antworten auf die Lineamenta wurden in
das Instrumentum laboris, das Arbeitsdokument der Sonderversammlung,
aufgenommen, das der Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 12.
Dezember wurde eine kommentierte Version des Kirchenrechts der
Ostkirchen unter der Schirmherrschaft des Päpstlichen Rats fzur
Interpretierung der Gesetzestexte veröffentlicht und an die
Synodenväter verteilt.
Am 10. Mai 1997 wurde die Postsynodale Apostolische Exhortation “Une
Esperance nouvelle pour le Liban” (Eine neue Hoffnung für den
Libanon) während eines Papstbesuchs im Libanon für die
Feierlichkeiten der Sonderversammlung veröffentlicht. 1998 folgte
eine von der Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon (A.P.E.C.L.)
übersetzte arabische Version des Dokuments. Der Postsynodale Rat,
der aus dieser Sonderversammlung hervorging, trifft sich weiterhin,
um die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen
Ermahnung im Libanon zu bewerten. In diesem Sinne wurde ein Bericht
vorbereitet und 1993 an die Hierarchie des Libanon, an die Leiter
der Dikasterien der römischen Kurie, an die Patriarchen, an die
wichtigsten Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirche sui generis ,
an alle Vorsitzenden der Episkopalkonferenzen der Welt und an andere
Betroffenen geschickt. Seit damals hat sich der postsynodale Rat
regelmäßig getroffen, um die Situation im Libanon einzuschätzen.
16. Sonderversammlung für Amerika
Gehalten am: 16. November - 12 Dezember 1997
Synodenväter: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur
Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”
Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Schreiben Tertio
millenio adveniente seinen Wunsch aus, die synodale Bewegung auf der
kontinentalen Ebene weiterzuführen, die mit der Sonderversammlung
für Europa (1991) und für Afrika (1994) begann und
Sonderversammlungen der Synoden, einschließlich der
Sonderversammlung für Amerika , als Teil des Programms einberufen,
das für das Jubeljahr 2000 diente. Am 12. Juni 1995 wurde ein
Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der
Sonderversammlung mitzuhelfen.Mit Hilfe dieses Rates wurden die
Lineamenta am 3. September 1996 und das Instrumentum laboris am 10.
September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die
verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens
auf dem amerikanischen Kontinent und versuchten, die besten Wege und
Mittel zu finden, um dem amerikanischen Volk die Begegnung mit Jesus
Christus zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den
Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten
Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die
großen Herausforderungen der heutigen amerikanischenGesellschaft
eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung
veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder “die Botschaft an
das Gottesvolk”.
Der postsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wird,
versammelte sich zu verschiedenen Gelegenheiten, um die Ergebnisse
der Synode zu bewerten. Er stand auch dem Heiligen Vater bei der
Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia
in America”zur Seite, die vom Heiligen Vater am 23. Januar 1999
während der Feierlichkeiten der Sonderversammlung in Mexiko City
herausgegeben wurde. Am nächsten Tag haben viele, aus den
verschiedensten Teilen des Kontinents kommende Teilnehmer der Synode
an einer Eucharistiefeier teilgenommen, die in derWallfahrtskirche
Unserer Lieben Frau von Guadalupe gefeiert wurde.
Der postsynodale Rat traf sich seitdem mehrmals, um die Umsetzung
des Dokuments zu bewerten und die Bischöfe in ihren Initiativen auf
dem Kontinent in Antwort auf das Postsynodale Dokument zu
unterstützen. 2002 bereitete man einen einschlägigen Bericht vor und
schickte diesen an alle Bischöfe in Amerika, an die Leiter der
Dikasterien der römischen Kurie, die Patriarchen, die wichtigeren
Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die
Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen auf der Welt und andere
Betroffene. Der Sonderrat trifft sich von Zeit zu Zeit, um über
vorrangige Themen auf dem Kontinent zu sprechen, die in dem Bericht
angeführt sind.
17. Sonderversammlung für Asien
Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und
des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben
und es in Fülle haben (Joh. 10,10)”
Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat der
Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der
Synode als Vorbereitung für das Heilige Jahr 2000, einzuberufen. Ab
10. September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat für
die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat
bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus
Asien. Eine ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei
der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des
Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden,
beizustehen.
Die Aufmerksamkeit der Synodenväter galt während der
Sonderversammlung der Person Jesu, des Erlösers, und seines
Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang mit dem Plan der
Kirche einer neuen Evangelisierung, unter Berücksichtigung sowohl
der Kirche, als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes.
Besonders betrachtet wurden die verschiedenen Möglichkeiten der
Kirche, in einem konkreten Projekt zur Seelsorge, die Mission des
Herren von Liebe und Dienst in Asien, weiterführen zu können. Am
Ende wurde von den Synodenvätern ein Nuntius oder “Botschaft an das
Gottesvolk”, das die verschieden Themen der Synode wiedergab,
herausgegeben.
Ein nachsynodaler Rat, der aus der Synodenversammlung hervorging,
wurde gebildet. Der Rat, der mehrmals im Rahmen der Versammlung
zusammentrat, leistet bei der Auswertung der
Versammlungsempfehlungen Hilfestellung. Sie trug auch zur Abfassung
der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Asia” bei,
die während der feierlichen Phase der Synode vom 5. bis 8. November
1999 in der Sacred Heart Cathedral in New Delhi, Indien vom Heiligen
Vater unterzeichnet wurde. Seitdem trat der nachsynodale Rat
regelmäßig zusammen um die Verbreitung und die Umsetzung des
Dokuments in der asiatischen Kirche zu beurteilen. 2002 wurde ein
Bericht erstellt und an alle Mitglieder der kirchlichen Hierarchie
des asiatischen Kontinents, die Leiter der Dikasterien der Römischen
Kurie, die Patriarchen, die höheren Erzbischöfe und Metropoliten der
Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden der weltweiten
Bischofskonferenzen und weitere beteiligte Parteien versand.
Bei seinem letzten Treffen im November 2007 teilte der nachsynodale
Rat weitere Reaktionen auf das nachsynodale Dokument mit, schätzte
die Bedeutung einer Sonderversammlung für den asiatischen Kontinent
ein, berichtete von dem aktuellen Stand des ökumenischen und
interreligiösen Dialogs in verschiedenen Ländern und sprach von
verschiedenen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem
nachsynodalen Dokument.
18. Sonderversammlung für Ozeanien
Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen,
Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben”
Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder
regionale Synodenversammlung, die vom Heiligen Vater im
Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der
Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000, einberufen wurde.
Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den vorsynodalen Rat, der
vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Bei einer Reihe
von Zusammentreffen in Rom und Wellington (Neuseeland) behandelte
man die Abfassung des Textes der Lineamenta, der später
vervollständigt und den beteiligten Parteien übermittelt wurde,
sowie die Kriterien der Teilnahme, und die Vervollständigung des
Textes des Instrumentum Laboris.
Einzigartig an dieser Synodenversammlung war, dass alle Bischöfe der
Region als Mitglieder ex-ufficio teilgenommen haben. Um die
Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der
Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu begrenzen, wurden
Maßnahmen getroffen, um die täglichen Besuche ad limina während der
Sonderversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen
Unterschiede in den Seelsorgesituationen in der Region, sind während
der Synode viele gemeinsame Sorgen zu Tage getreten, wie zum
Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte
Aufmerksamkeit auf Katechese und Ausbildung, die Verstärkung des
Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, Einwanderer
und Einheimischer usw; wobei hier immer die Person Christi, der Weg,
die Wahrheit und das Leben im Mittelpunkt stehen.
Am 11. Dezember haben die Mitglieder der Sonderversammlung einen
nachsynodalen Rat gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater
ernannt. Zum Abschluß der Sonderversammlung hat der Rat eine Reihe
von Zusammentreffen abgehalten, bei dem man über die Reaktionen auf
die Sonderversammlung beriet und dem Heiligen Vater bei der
Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung Ecclesia in
Oceania Hilfe bot. Die Ecclesia in Oceania wurde am 22 November2001
im Rahmen einer sehr wichtigen, historischen Zeremonie im Vatikan
bekanntgegeben, während der das Dokument gleichzeitig mit Hilfe des
Internets an allen Diözesen der Region gesendet wurde. Ecclesia in
Oceania wurde so das erste päpstliche Dokument das über Internet im
Computerzeitalter übertragen wurde.
Im Jahre 2003 trat der nachsynodale Rat zusammen, um mit der
Untersuchung über den Einfluss und die Umsetzung der Ecclesia in
Oceania in der Region zu beginnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein
Bericht erstellt und an alle Bischöfe in Ozeanien übermittelt, der
in 2006 der Universalen Kirche bekannt gegeben wurde. Während ihrer
Versammlung im Februar 2008 beschloßen die Ratsmitglieder das
nächste Treffen in Australien, in Verbindung mit der
Plenarversammlung der Vereinigung der Katholischen
Bischofskonferenzen von Ozeanien im Mai 2010 in Australien
stattfinden zu lassen.
19. Zweite Sonderversammlung für Europa
Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und
Hoffnung für Europa”
Die zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Reihe der
kontinentalen Synodenversammlungen, die der Heilige Vater in seinem
Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der
Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 einberufen hat. Obwohl die
erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 abgehalten
wurde, d.h. vor mehr als einem Jahrzehnt, haben die neuen sozialen
und kulturellen Situationen, die auf dem Kontinent, neben den
politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale
Herausforderungen hervorgerufen, die es notwendig erscheinen liessen,
eine zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den vorsynodalen Rat
aufgefordert, bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung
mitzuhelfen. Mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des
Generalsekretariats wurde der Entwurf der Lineamenta verfaßt, der im
Frühjahr 1998 veröffentlicht wurde und das Instrumentum Laboris der
Sonderversammlung (am 21. Juni 1999 veröffentlicht).
Während der zweiten Sonderversammlung haben die Synodenvätern die
verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und den besonderen
historischen Moment des Projektes zur Einigung des Kontinentes
untersucht. Das Thema Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt, hat
die synodale Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes
beherrscht, während es gleichzeitig Quelle der Hoffnung für den Bau
eines neuen, auf den Glauben gegründeten Europas ist.
Der nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde,
hielt mehrere Sitzungen ab um die Ergebnisse der Synode zu
untersuchen und zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen
Ermahnung “Ecclesia in Europa” beitzutragen. Diese wurde während des
Abendgottesdienste zum Beginn der Feierlichkeiten zu Ehren der
Apostel Peter und Paul veröffentlicht (Vatikan 28. Juni 2003).
In der Folge hat der nachsynodale Rate eine Bewertung des Einflusses
und der Umsetzung der “Ecclesia in Europa” auf dem Kontinent
begonnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Fragenbogen erstellt, der
an die Episkopalenkonferenzen und die kontinentalen europäischen
Organisationen gesendet wurde. Die Beantwortungen dieser Fragebögen
wurden benutzt, um einige Aspekte der Sendung der Kirche in Europa
einzuschätzen.
20. Zehnte Ordentliche Generalversammlung
Gehalten am: 30 September - 27 Oktober 2000.
Synodenväter: 247
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesus Christus für
die Hoffnung der Welt”
Im Rahmen der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen
Generalversammlung, hat sich der Neunte Ordentliche Rat des
Generalsekretariats in regelmäßigen Abständen zusammengefunden, um
bei der Festlegung der möglichen Synodenthemen zu beraten und bei
der Erstellung der Lineamenta , mitzuwirken. Diese wurden am 16.
Juni 1998 an allen Bischöfe der Welt übermittelt, die dann
regelmäßig die offizielle Antwortungen zurücksandten. Diese
Rückläufe wurden ausgewertet und in den Entwurf des Instrumentum
laboris einbezogen, welches am 1. Juni 2001 veröffentlicht wurde.
Während der Synodenversammlung haben sich dieSynodenväter auf die
Person und Aufgaben des Bischofs in seiner Diözese zu Beginn des
Dritten Jahrtausends konzentriert.
Am 26. Oktober 2001 hat die Synodenversammlung die Mitglieder des
Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats gewählt, drei
Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. In den folgenden
Sitzungen wertete der Rat, das aus der Vorbereitung der Synode
hervorgegangene Material aus, insbesondere die synodalen
Propositiones , wie etwa dem Heiligen Vater beizustehen bei der
Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Pastores Gregis”,
das am 16. Oktober 2003 in Rahmen des 25. Jahrestag der Wahl des
Heiligen Vaters veröffentlicht wurde.
21. Elfte Ordentliche Generalversammlung
Vorgesehen : 2-23 Oktober 2005
Synodenväter: 241
Thema: ”Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der
Sendung der Kirche”
Am 29. November 2003, unter Berücksichtigung der Meinungen der
Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats
der Bischofssynode folgend aus den Beratungen der weltweiten
Episkopalkonferenzen und anderer Beteiligter, beschloss Papst
Johannes Paul II. die Elfte Ordentliche Generalversammlung zum Thema
Eucharistie einzuberufen.
Das die Wahl des Papstes, so kurz nach der Veröffentlichung seiner
Enzyklika zum selben Thema fällt, regt zur Aufmerksamkeit an. Diese
Synodenversammlung ist einberufen worden um dem Heiligen Vater die
pastoralen Betrachtungen der Bischöfe der Welt zu diesem für die
Mission der Kirche lebenswichtigen Thema zu übermitteln.
Die Lineamenta die vom Zehnten Ordentlichen Rat des
Generalsekretariats mit der Hilfe von Theologen erarbeitet wurden,
sind am 31 März 2004 an den Episkopalkonferenzen, an alle Ostkirchen
sui iuris, an die Leiter der Dikastrien der Römischen Kurie, an der
Vereinigung der Generaloberer und andere Betroffene gesendet worden.
Während der nächsten Versammlung bearbeitete der Rat die Fragen in
den Lineamenta und wieder mit der Hilfe der Experten entwarf er den
Instrumentum Laboris, der am 7 Juli 2005 veröffentlicht wurde.
Nach seiner Wahl bestätigte Papst Benedikt XVI. die Daten der
Synodenversammlung und bestätigte gleichzeitig die folgenden
Neuheiten des Synodenablaufs: eine Verkürzung der Dauer der Synode
auf drei Wochen; eine Stunde offener Diskussion während der
Interventionsphase während der abendlichen Plenarsitzung; eine
elektronische Abstimmung durch die Mitglieder - zusätzlich zu der
gewohnten schriftlichen Abstimmung - über die Propositiones oder
synodalen Empfehlungen; und die Veröffentlichung pro hoc vice einer
italienischen Übersetzung der Propositiones.
Eine Sondersitzung wurde anberaumt, um den 40. Jahrestag der
Einführung der Bischofssynode zu feiern, während der verschiedene
Synodenväter über die theologischen, juristischen und historischen
Aspekte der Synode sprachen. In der Folge wurden diese Beiträge
zusammen mit Referenzmaterial zu Synodalversammlungen in einem Buch
mit dem Titel Die Bischofssynode: 40 Jahre Geschichte von der
Lateran University Press veröffentlicht.
Die offizielle aus dieser Synodenversammlung hervorgegangenen
Dokumentation enthält eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius),
die während der Versammlung abgefasst und von den Synodenvätern
genehmigt wurde, sowie nachsynodale apostolische Ermahnung
Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007 des Heiligen Vaters.
22. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
Anberaumt für die Zeit: 5. - 26. Oktober 2008
Thema: “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche”
Am 6. Oktober 2006 kündigte Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung
an, die XII. Ordentliche Generalversammlung einzuberufen, um das
Thema Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche zu
behandeln. Dabei trug er dem Wunsch der Mitglieder des Elften
Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode
Rechnung, die auf der Konsultation der weltweiten
Bischofskonferenzen, der katholischen Ostkirchen sui iuris, den
Leitern der Dikasterien der Römischen Kurie, der Vereinigung der
Generaloberen und anderen gründete. Die Synode zum Wort Gottes ist
gedacht als Fortführung der Synode von 2005 zur Eucharistie und soll
die inhaltliche Verbindung zwischen der Eucharistie und dem Wort
Gottes hinsichtlich des Lebens und der Sendung der Kirche fortsetzen.
Daraufhin arbeiteten die Ratsmitglieder mit Hilfe von Theologen die
Lineamenta aus, die am 27. April 2007 veröffentlicht wurden und die
vorläufige Richtlinien zum Thema vorgeben und eine Reihe von Fragen
für die Diskussion und Gebet auf Ortsebene beinhalten. Bei späteren
Treffen analysierte der Rat die Antworten auf die Fragen der
Lineamenta, die übermittelt wurden von den oben genannten Gruppen
und Individuen, und entwarf das Instrumentum laboris, das am 12.
Juni 2008 veröffentlicht wurde.
Diese Synodenversammlung wird die erste sein nach der Revision des
Ordo Synodi Episcoporum, der vom Heiligen Vater am 29. September
2006 approbiert wurde, wobei er dem Rat des Generalsekretariats der
Bischofssynode folgte hinsichtlich der Notwendigkeit, die Statuten
dem gegenwärtigen Kodex des kanonischen Rechtes und dem Gesetzbuch
der Ostkirchen anzugleichen. Ein wesentlicher Aspekt dieser
Synodalversammlung ist, dass sie während des Paulus-Jahres
stattfindet, das am 29. Juni 2008 beginnt. Im Gedenken daran wird
die Eröffnungsliturgie der Synode in der Päpstlichen Basilika St.
Paul vor den Mauern zelebriert werden.
23. II. Außerordentliche Versammlung für Afrika
Anberaumt für die Zeit: 4. - 25. Oktober 2009
Thema: “Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der
Gerechtigkeit und des Friedens: “Ihr seid das Salz der Erde... Ihr
seid das Licht der Welt (Mt 5: 13,14)”
Der Außerordentliche Rat für Afrika, der gewählt wurde während der
I. Außerordentlichen Versammlung für Afrika, bietet dem
Generalsekretariat weiterhin seine Mitarbeit an: In der Folge seiner
Veröffentlichung eines Dokumentes, das von der Wirkung und Umsetzung
des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens auf Ebene der Ortskirchen
berichtete, untersuchte der Rat die Möglichkeit einer II.
Außerordentlichen Versammlung. Am 13. November 2004 kündigte Papst
Johannes Paul II. während des in Rom stattfindenden Symposiums der
Bischöfe aus Afrika und Europa an, er “komme dem Wunsch der
Einberufung einer Außerordentlichen Versammlung für Afrika entgegen”
und entspreche den Hoffnungen der afrikanischen Hirten, indem er
eine Außerordentliche Versammlung für Afrika anberaume. Während der
wöchentlichen Generalaudienz am 22. Juni 2005 wiederholte der
Heilige Vater Papst Benedikt XVI. diese Entscheidung.
In der Folge formulierte der Außerordentliche Rat für Afrika das
Thema der Synode, das die Zustimmung des Papstes erhielt: Die Kirche
in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des
Friedens: “Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt”.(Mt
5: 13,14) Mit der Unterstützung von Experten fuhr der Rat fort mit
der Ausarbeitung der Lineamenta, die dieses Thema vorstellten und
eine Reihe von Fragen zur Diskussion und für das Gebet auf Ortsebene
enthielten. Nachdem sie am 27. Juni 2006 veröffentlicht worden waren,
wurde das Dokument an die Kirche in Afrika gesandt, wo es auf
breiter Ebene verteilt und enthusiastisch begrüßt wurde. Die
Antworten auf die Fragen müssen bis November 2008 an das
Generalsekretariat gesendet werden,wo sie für die Ausarbeitung des
Instrumentum laboris Verwendung finden, das den Handlungsplan für
die Synodalversammlung umreißen wird, die vom 4. - 25. Oktober2009
stattfinden soll.
Die Bischofskonferenzen und -versammlungen für Afrika befassen sich
zur Zeit damit, die Mitglieder für die II. Außerordentliche
Versammlung für Afrika zu wählen, unter Berücksichtigung besonderer
Kriterien, die die Zustimmung des Papstes erhalten haben.
GEBET FÜR
EIN ERFOLGREICHES GELINGEN DER SYNODE
Herr Jesus Christus, dein Vater hat uns geboten, auf dich, seinen
geliebten Sohn zu hören:
Erleuchte deine Kirche, dass ihr nichts heiliger ist, als deine
Stimme zu hören und dir nach zu folgen. Du, Höchster Hirt und Führer
unserer Seelen, richte deinen Blick auf die Hirten deiner Kirche,
die sich mit dem Nachfolger Petri in diesen Tagen versammeln, um
diese Synode abzuhalten. Wir bitten dich, sie in der Wahrheit zu
heiligen und sie im Glauben und in der Liebe zu bestärken.
Herr Jesus Christus,
Sende deinen Geist der Liebe und Wahrheit auf die Bischöfe herab,
die zu dieser Synode versammelt sind, und auf alle, die sie in ihren
Aufgaben unterstützen: Gib, dass sieim Geistedes Glaubens den Hauch
des Geistes erspüren, der heute die Kirchen erfüllt, um von ihm die
Weisung der Wahrheit zu bekommen. Und gib, dass die Gläubigen,
geläutert und gestützt von ihrem Einsatz, sich dem Wort der von dir
gewirkten Erlösung anschließen und zu einem lebendigen Zeugnis
Gottes im Himmel werden.
Maria, die allerseligste Mutter Gottes und Mutter der Kirche, möge
heute den Bischöfen beistehen, wie damals den Aposteln im
Abendmahlssaal und sich einsetzen mit ihrer mütterlichen Fürsorge,
damit sie sie ehren in gemeinschaftlicher Brüderlichkeit; damit sie
Wohlergehen und Frieden in friedvollen Tagen haben und liebevoll die
Zeichen der Zeit erkennen mögen; damit sie feiern mögen die Lehre
Gottes, im Namen des barmherzigen Herrn, zum Lob und zur Ehre der
Heiligsten Dreifaltigkeit, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen
Geistes. Amen.
DIE KAPELLE DER
BISCHOFSSYNODE
Die Gestaltung und die Inneneinrichtung der Synodenkapelle sollen
die theologischen Konzepte der Gemeinschaft und der Kollegialität
darstellen und verherrlichen, die die Grundlage der Bischofssynode
bilden, die cum Petro e sub Petro versammelt ist. Daher wird vor
allem das Bischofskollegium in der künstlerischen Ausschmückung und
in den Darstellungen der Kapelle gezeigt, die sich vor allem
inspirieren an den zwei Bibelstellen Apostelgeschichte 2, 1-4 und
Johannes 20, 19-29, die beide von der Herabkunft des Heiligen
Geistes auf die versammelten Apostel handeln.
Obwohl die Kirche nach den Worten des heiligen Augustinus mystisch
aus der Kreuzigung Christi hervorgegangen ist, so wie die neue Eva
aus der Rippe Adams genommen wurde, hat die Kirche stets gelehrt,
das das anfängliche Kommen der Kirche in die Welt am Pfingsttag
stattgefunden hat, als der Heilige Geist in Feuerzungen auf die
Apostel herabkam, die mit Maria, der Mutter Jesu, im Obergemach des
Abendmahlssaals versammelt waren. Da dies ein besonders wichtiges
Ereignis im Leben des Bischofskollegiums als Gruppe und somit der
Kirche ist, will die Gestaltung der Kirche visuell diese Erfahrung
des Pfingstfestes neu erschaffen.
Das ovale Glasfenster in der Decke zeigt den Heiligen Geist als
Taube vor einem dreieckigen goldenen Hintergrund, um an die
heiligste Dreifaltigkeit zu erinnern, Quelle der Gemeinschaft im
Episkopat und in der gesamten Kirche. Die Wirkung des Glases in
verschiedenen Farbtönen, rot, gelb und orange zeigt die Herabkunft
des Heiligen Geistes in Feuerzungen, die die Apostel zu beredten
Zeugen Christi machten. Die Eigenschaften des Feuers, nämlich Licht
und Wärme, entsprechen der Erleuchtung (Weisheit) und Kraft (Eifer):
Elemente, durch die sich die Sendung des Petrus und der Apostel
auszeichnete. Der Heilige Geist wirkt als dynamische Kraft in der
pastoralen Sendung des Papstes und des Bischofskollegiums, besonders
bei der feierlichen Abhaltung der Synode. Nach biblischen Zeugnissen
war der Abendmahlssaal oder das Obergemach sowohl Ort der Herabkunft
des Heiligen Geistes als auch der Saal, in dem Jesus das Paschamahl
feierte, bei dem er die Sakramente der Eucharistie und des
Priestertums begründete. Der Ort des Abendmahlssals hat daher nicht
nur eine symbolische Bedeutung hinsichtlich der gemeinsamen
bischöflichen Würde, sondern auch im Hinblick auf ihre Einheit
untereinander. Diese Konzepte der Gemeinschaft und der Kollegialität
werden zum Ausdruck gebracht in der Kirchenausstattung, die sich
direkt neben dem Fenster des Heiligen Geistes befindet: ein
zentraler Betstuhl erinnert an den Heiligen Vater, den Nachfolger
Petri, umgeben von Bänken und Kniebänken, die die weiteren elf
Apostel darstellen. Die Anordnung der Stühle in ovalem Rund, die
sich unterscheidet von den sonst hintereinander angeordneten
Kirchenbänken, die im Eingangsbereich der Kirche beginnt und sich
zum Altarbereich erstreckt, soll die Einheit innerhalb des
Bischofskollegiums symbolisieren, das sich “in und um Petrus herum
versammelt”. Zugleich sind alle, einschließlich dem Zuschauer,
angezogen vom Altar und vom Tabernakel, zu einer Begegnung mit dem
mystischen Christus, der in der Eucharistie gegenwärtig ist, der dem
Bischofskollegium erschien, wie es vom heiligen Johannes berichtet
wird, und der in der Mitte des Kollegiums steht, “tief haucht” und
seinen Heiligen Geist ausgießt (vgl. Joh 30,19,29). Somit verleiht
er ihnen die Vollmacht und Autorität von Bischöfen. Die zwei
Bronzestatuen der heiligen Petrus und Paulus sind in den zwei
Nischen am Ende der Kappelle aufgestellt Sie symbolisieren die
Universalität der Kirche und die von ihr ausgehende Berufung zum
Bischofsamt. Dasselbe Thema findet sich in der Gestaltung der
Glastür am Eingang der Kappelle: eine zentrale Bischofsmitra mit den
apostolischen Schlüsseln steht für Petrus, umgeben von weiteren elf
Bischofsmützen, die das Thema der Kappelle ankündigen. Die
Bischofsmützen sind kreisförmig angeordnet, um die Einheit der
Bischöfe als Kollegium durch die Gabe der Gemeinschaft der
Dreifaltigkeit anzudeuten. An die Thematik der Kollegialität und
Gemeinschaft des Apostelkollegiums erinnert der Altar, der gleichsam
den Bug eines Schiffes bildet, das von den Wellen getragen wird. Das
Neue Testament enthält viele Stellen, in denen ein Schiff der Ort
für bedeutende Erfahrungen für die Apostel als Gruppe oder als
Kollegium, ist. Als Jesus das Meer und den Seestrum stillte, hatten
die Apostel, versammmelt an Bord eines Schiffes, zum ersten Mal die
Erkenntnis, daß Jesus mehr als ein einfacher Mensch sei. Sie
staunten:”Wer ist dieser, der den Winden und dem Wasser gebietet und
diese gehorchen ihm?”(vgl.Mt 8,23-27;lk 8,22-25;Mk 4,37-41). Jesus
holt die Apostel zu sich aufs Schiff, damit er mit ihnen allein
beisammen sein und sie belehren kann (vgl Mk 6,32).
- Nach der wunderbaren Brotvermehrung fährt Jesus mit den Aposteln
in einem Boot weg. Auf dieser Überfahrt spricht er zu ihnen über
“den Sauerteig der Pharisäer” (Mt 16,5-12; Mk 8,14).
- Ein besonders bedeutungsvoller biblischer Bezug zur Eucharistie
findet sich im Markusevangelium. Nach der Brotvermehrung, einem
Vorausbild der Eucharistie, berichtet das Evangelium, dass die
Jünger vergessen hatten, Brot mitzunehmen, nur “ein einziges” hatten
sie dabei (vgl. Mk 8,14). Implizit wird gesagt, dass Jesus dieses
“eine Brot” ist, das Brot, das vom Himmel kommt. In dieser Situation
versucht Jesus, ihnen die Bedeutung der wunderbaren Brotvermehrung
zu vermitteln und ruft ihnen seine belehrenden Worte bei diesem
wunderbaren Ereignis in Erinnerung.
Das Boot wird auch als Symbol für die Gesamtkirche gebraucht, die
oft “das Schiff Petri” genannt wird. Daher wird das einfache
Fischerboot des heiligen Petrus hier zu Recht ergänzt durch den Mast
des Kreuzes. Die Bewegung der Skulptur - einschließlich der Tücher
im hinteren Teil, die an das Grabtuch und damit an Tod und
Auferstehung erinnern - spielt an auf das Wirken des Heiligen
Geistes, der die Segel des Bootes Petri mit Wind füllt und die
Kirche in der Zeit beständig vorwärts treibt auf den Herrn zu, in
Erfüllung der Verheißung.
Der einfache Bronzetabernakel ist mit den typischen Symbolen der
Eucharistie, Ähren und Weintrauben, geschmückt. Fische, die auf
Petrus, den Fischer, und auf die Sendung der Apostel als
“Menschenfischer” (Mt 4,19; Mk 1,17) hinweisen, befinden sich auf
dem Tabernakel, den Kerzenständern und dem ewigen Licht. Der Fisch
ist auch ein altes Symbol für Christus, zurückgehend auf die
Verwendung des griechischen Wortes ΙΧΘΥΣ, das Fisch bedeutet, und
ein Akronym ist für die Worte “Jesus Christus, Sohn Gottes, Erlöser”.
Die Kreuzwegstationen aus Perlmutt, die in Palästina geschaffen
wurden, erinnern an die Nachfolge Jesu, zu der die Bischöfe so wie
jeder Christ in der Kirche gerufen sind.
Die Marienstatue “Unsere Liebe Frau von der Hoffnung” erinnert an
die Gegenwart der Gottesmutter im Obergemach, wo sich die Apostel
zum Gebet versammelt hatten. Im Staunen über die Wunder der Gnade
Gottes erhebt sie ihre Hand, um die Feuerzungen der Liebe des
Heiligen Geistes zu empfangen und sie Frucht bringen zu lassen. Als
treue Magd und Dienerin des Herrn und Seines Evangeliums sowie als
Bild der Kirche, die auf mystische Weise Kinder gebiert, ist Maria
die Mutter der Apostel und ihrer Nachfolger. Denn die Apostel, die
im Obergemach um Maria versammelt sind, blicken auf sie wie in einen
Spiegel, in dem sie sich selbst als Kirche sehen, als “Braut Christi”.
ILLUSTRATIONEN
AUS DER SAINT JOHN’S BIBLE
Die Bilder,die zur Illustration der Heftchen für die Gottesdienstes
der Synode ausgesucht worden sind, (Terz, Feierliche Eröffnung und
Eucharistiefeier in Konzelebration, Feierliche Konzelebration der
Heiligen Messe zum Abschluß der Synode, Wortgottesdienst und
Feierliche Konzelebration mit Heiligsprechungen) sind der Saint
John´s Bibel entnommen. Während der XII. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode werden die Kopie eines Teils
der Saint John´s Bibel und sechs Illustrationen im Atrium der Halle
Pauls VI. ausgestellt sein.
In Fortsetzung der benediktinischen Tradition, illustrierte Bibeln
und Lektionare herzustellen, haben die Mönche der Saint John's Abtei
und Universität in Collegeville, Minnesota (U.S.A.), 1996 das
Projekt begonnen, die erste handgeschriebene und illustrierte Bibel
seit der Erfindung des Buchdrucks zu realisieren, um das dritte
Jahrtausend zu feiern. Die Saint John's Bible führt Wissenschaft und
Kunst zusammen und verwendet historisches Material und Technik, um
den Einfluss des Heiligen Geistes auf die gewaltigen Fortschritte
des Menschen in Naturwissenschaft, Technologie und
Geisteswissenschaften im Laufe der vergangenen zwei Jahrtausende
darzustellen.
Als ökumenisches Vorhaben bezieht die Saint John's Bible Bilder aus
dem griechischen Osten und dem lateinischen Westen ein, wie auch den
Einfluss der aus Amerika stammenden Kulturen. Die Seiten wurden auch
mit einheimischer Flora und Fauna des Staates Minnesota dekoriert,
in dem die Saint John's Abtei gelegen ist. Die in der Saint John's
Bible verwendete Übersetzung ist die New Revised Standard Version,
die für Katholiken von der US-amerikanischen Bischofskonferenz
genehmigt worden ist (1991).
Unter der meisterlichen Leitung des Kopisten Ihrer Majestät, Königin
Elisabeth, haben sieben Kalligraphen und vier Künstler an der
Herstellung der Saint John's Bible teilgenommen. Bei ihrer
Fertigstellung im Jahr 2010, wird sie mehr als 1000 Pergamentseiten
beinhalten, in sieben Bänden, jeweils 40 cm hoch und 1 m breit.
Durch die Großzügigkeit der Papal Foundation ist Seiner Heiligkeit,
Papst Benedikt XVI., im April 2008 das Buch der Weisheit vorgestellt
worden. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, werden Kopien aller
sieben Bände dem Heiligen Vater sowie der Vatikanischen Bibliothek
übergeben werden.
- Nach der wunderbaren Brotvermehrung schickt Jesus seine Jünger
voraus, und sie überqueren in einem Boot den See Genesaret. Auch
wenn der Herr die Nacht im Gebet auf dem Berg verbringt, verliert er
die Apostel nie aus den Augen. Als ein Sturm aufkommt, nähert sich
Jesus ihnen auf dem Wasser mit den Worten: “Ich bin es, fürchtet
euch nicht!” Nachdem sie ihn in das Boot aufgenommen haben, erreicht
es sofort das Land und die Apostel wundern sich, weil sie - wie
Markus es ausdrückt - die Bedeutung der Brotvermehrung nicht
verstanden haben (vgl. Joh 6,16-21; Mt 14,22-27; Mk 6,45).
Das Boot hat nicht nur für die Gemeinschaft der Apostel eine
besondere Bedeutung, sondern vor allem für Petrus.
- Bei den Erscheinungen nach der Auferstehung Jesu erkennen die
Apostel (Petrus, Jakobus, Johannes, Thomas, Bartholomäus und zwei
weitere), nachdem sie eine große Anzahl Fische gefangen haben, den
Auferstandenen vom Boot des Petrus aus am Ufer (vgl. Joh 21,1-8).
- Jesus predigt von einem Boot aus, das wahrscheinlich Petrus
gehörte, zu der am Ufer versammelten Menge (vgl. Mt 13,2; Mk 3,9;
4,1).
- Christus stärkt den Glauben des heiligen Petrus in Anwesenheit der
anderen Apostel, nachdem er ihn aufgefordert hat, über das Wasser zu
ihm zu kommen. Nach diesem Ereignis beten die Apostel den Herrn an
und rufen aus: “Wahrhaftig, du bist Gottes Sohn” (vgl. Mt 14,28-33).
- In einer weiteren Erscheinung nach der Auferstehung werfen die
Apostel, von Jesus aufgefordert, vom Boot des Petrus aus erneut die
Netze aus, und sie fangen eine wunderbar große Menge Fische. Petrus
ist derjenige, der das mit Fischen gefüllte Netz (vgl. Joh 21,4-11),
ein Symbol für die Kirche, ans Ufer zieht.Über die oben genannten
Anspielungen hinaus hat ein Boot in Bezug auf die Gemeinschaft der
Apostel auch eucharistische Bedeutung und ist daher ein angebrachtes
Symbol, das hier als Unterbau für den Sakramentsaltar dient.
[00003-05.19] [NNNNN] [Originalsprache: Englisch]
MITTEILUNGEN
PRESSEKONFERENZ
Die erste Pressekonferenz zu den Arbeiten der Synode (mit
Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch
und Deutsch) findet am Montag, den 6. Oktober 2008 gegen 12.45 Uhr
in der Aula “Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhles
statt.
Die Mitarbeiter der audiovisuellen Medien (Kameramänner und
Techniker) und die Fotografen werden gebeten, sich an den
Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu wenden, um
die Zutrittserlaubnis zu bekommen.
Das Namensverzeichnis der Teilnehmer wird so bald wie möglich
bekannt gegeben.
Die nächsten Konferenzen werden stattfinden:
- Donnerstag, den 16. Oktober 2008 (der Tag nach der Relatio post
disceptationem)
- Samstag, den 25. Oktober 2008 (der Tag nach der Präsentation des
Elenchus finalis propositionum)
“BRIEFING”
Um eine bessere Information über die Synodenarbeiten für die
Journalisten zu ermöglichen, wurden 5 Sprachgruppen eingerichtet.
Hier folgen für jede Sprachgruppe der Ort des “Briefings” und der
Name des verantwortlichen Pressesprechers.
Italienische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Monsignor Giorgio Costantino
Ort: Journalistensaal im Presseamt des Heiligen Stuhls
Englische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: P. Thomas Rosica, C.S.B
Ort: Aula Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls
Französische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Monsignor Joseph Bato’ora Ballong
Wen Mewuda
Ort: Im Saal Marconi, Radio Vatikan, Palazzo Pio, Piazza Pia 3
Spanische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Herr Jésus Colina
Ort: Telekomunikationssaal, Presseamt des Heiligen Stuhls
Deutsche Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Hochwürden Markus Graulich,
S.D.B.Ort: Pilgerzentrum, Via della Conciliazione 51
An folgenden Tagen finden “Briefings” mit dem verantwortlichen
Pressesprecher statt, jeweils gegen 13.10 Uhr:
- Dienstag, den 7. Oktober 2008 (für die II. und III.
Generalversammlung);
- Mittwoch, den 8. Oktober 2008 (ungefähr 14.00 Uhr, für die IV.
Generalversammlung und für die I. Sitzung der Circuli Minores; am
Ende der Pressekonferenz zur Präsentation der Botschaft anlässlich
des 95. Welttages der Migranten und Flüchtlinge, um 12.30 Uhr und
Briefing der Bibelgesellschaft, um 13.30 Uhr; wird im Konferenzsaal
Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls übertragen);
- Donnerstag, den 9. Oktober 2008 (für die V. und VI.
Generalversammlung);
- Freitag, den 10. Oktober 2008 (für die VII. und VIII.
Generalversammlung);
- Samstag, den 11. Oktober 2008 (für die IX. und X.
Generalversammlung);
- Montag, den 13. Oktober 2008 (für die XI. und XII.
Generalversammlung);
- Dienstag, den 14. Oktober 2008 (für die XIII. und XIV.
Generalversammlung);
- Mittwoch, den 15. Oktober 2008 (ungefähr 13.30 Uhr, für die XV.
und XVI. Generalversammlung; am Ende der Pressekonferenz zur
Präsentation des Films "Das Zeugnis" nach dem Buch "Ein Leben mit
Karol" von Kard. Stanislaw Dziwisz und Gian Franco Svidercoschi, um
12.30 Uhr; wird im Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes
des Heiligen Stuhls übertragen);
- Freitag, den 17. Oktober 2008 (für die XVII. und XVIII.
Generalversammlung sowie für die II. und III. Sitzung der Circuli
Minores);
- Samstag, den 18. Oktober 2008 (für die IV. Sitzung der Circuli
Minores und für die XIX. Generalversammlung);
- Freitag, den 24. Oktober 2008 (für die XXI. Generalversammlung und
für die V., VI., VII. und VIII. Sitzung der Circuli Minores).
Am folgenden Tag werden die verantwortlichen Pressesprecher zum
“Briefing” für jede Sprachgruppe von einem Synodenvater begleitet,
jeweils in der eigenen Sprache, um 13.10 Uhr:
- Dienstag, den 21. Oktober 2008 (nach der Präsentation des Elenchus
unicus propositionum)
Eventuelle Änderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.
“POOLS”
An den folgenden Tagen sind "Pools" vorgesehen für die
akkreditierten Journalisten im Hinblick auf den Eintritt in die Aula
der Bischofssynode, normalerweise für das Eröffnungsgebet der
Vollversammlungen am Vormittag:
- Dienstag, 7. Oktober 2008
- Donnerstag, 9. Oktober 2008
- Freitag, 10. Oktober 2008
- Samstag, 11. Oktober 2008
- Montag, 13. Oktober 2008
- Dienstag, 14. Oktober 2008
- Freitag, 17. Oktober 2008
- Samstag, 18. Oktober 2008
- Dienstag, 21. Oktober 2008
- Freitag, 24. Oktober 2008
- Samstag, 25. Oktober 2008
Im Informations- und Akkreditierungsbüro des Presseamtes des
Heiligen Stuhls (Eingang rechts) stehen den Redakteuren die
Anmeldelisten für die “Pools” zur Verfügung.
Für die “Pools” werden die Fotoreporter und Kameramänner gebeten,
sich an den Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu
wenden.
Die Mitglieder der “Pools” werden gebeten, sich um 8.30 Uhr im
Presseraum einzufinden, der vor dem Eingang außerhalb der Aula Paolo
VI, eingerichtet worden ist. Von dort wird ein Beamter vom Presseamt
des Heiligen Stuhls (für die Redakteure) und des Päpstlichen Rates
für die sozialen Kommunikationsmittel (für die Fotoreporter und
Fernsehteams) sie begleiten. Eine dem Anlaß angemessene Kleidung ist
erwünscht.
DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM
Die Verlautbarungen der Informationskommission der XII. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode mit dem Titel Synodus
Episcoporum, veröffentlicht vom Presseamt des Heiligen Stuhls,
werden in 6 verschiedenen Sprachausgaben erscheinen (mehrsprachig,
italienisch, englisch, französisch, spanisch und deutsch), mit 2
Nummern täglich ( vormittags und nachmittags) oder je nach Bedarf.
Die Nummer am Vormittag erscheint am Ende der Generalkongregation
des Morgens und die Nummer am Nachmittag erscheint am nachfolgenden
Morgen.
Die Verlautbarungen werden den Journalisten im Presseamt des
Heiligen Stuhls zur Verfügung gestellt.
Die mehrsprachige Ausgabe enthält die von den Synodenvätern selbst
vorbereitete Zusammenfassung ihrer Beiträge, in der Sprache, in der
sie vorgetragen wurden. Die anderen 5 Ausgaben veröffentlichen die
italienische, englische, französische, spansische und deutsche
Übersetzung.
Die dritte Nummer der Verlautbarungen wird die Predigt des Heiligen
Vaters für die feierliche Konzelebration zur Eröffnung am
Sonntagmorgen, 5. Oktober 2008 veröffentlichen (sie steht den
akkreditierten Journalisten bei der Öffnung des Presseamtes des
Heiligen Stuhls und unter Embargo zur Verfügung).
Die vierte Nummer der Verlautbarungen wird die Beiträge
veröffentlichen, die vor der ersten Generalkongregation vom
Montagmorgen, 6. Oktober 2008, (die auch live im Presseamt des
Heiligen Stuhls übertragen werden wird).
Die Ausgaben in den verschieden Sprachen der Verlautbarungen
befinden sich auch im Internet auf der Seite des Heiligen Stuhls:
http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/sinodo_index_ge.htm
Es wird daran erinnert, dass die Verlautbarungen der Bischofssynode
nur ein Arbeitsdokument für journalistische Zwecke sind und dass die
Übersetzungen keinen offiziellen Charakter haben.
LIVEÜBERTRAGUNGEN IM FERNSEHEN
An den folgenden Tagen sind direkt Übertragungen im
Telekommunikationssaal, im Saal der Journalisten und im
Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls
vorgesehen:
- Sonntag, den 5. Oktober 2008 (09.30 Uhr): Feierliche Eröffnung mit
Eucharistischer Konzelebration (Basilika St. Paul vor den Mauern).
- Montag, den 6. Oktober 2008 (09.00 Uhr): der erste Teil der Ersten
Vollversammlung.
- Donnerstag, den 9. Oktober 2008 (11.00 Uhr): heilige Messe
anlässlich des 50. Todestages des Dieners Gottes Papst Pius XII (Petersbasilika).
- Sonntag, den 12. Oktober 2008 (10.00 Uhr): Feierliche heilige
Messe mit Heiligsprechungen (Petersplatz).
- Mittwoch, den 15. Oktober 2008 (16.30 Uhr): jener Teil der XVI.
Vollversammlung, in dem die Relatio post disceptationem gehalten
wird.
- Samstag, den 18. Oktober 2008 (17.00 Uhr): Wortgottesdienst.
- Sonntag, den 19. Oktober 2008 (10.30 Uhr): Eucharistische
Konzelebration auf dem Platz vor dem Heiligtum der allerseligsten
Jungfrau Maria von Pompei).
- Sonntag, den 26. Oktober 2008 (09.30 Uhr): Feierliche
Konzelebration der heiligen Messe zum Abschluss der Synode (Petersbasilika).
Eventuelle Änderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.
TELEPHONMITTEILUNG
Während der Bischofssynode wird eine Telephonmitteilung eingerichtet
werden:
- +39-06-698.19 enthält die normalen Verlautbarungen des Presseamtes
des Heiligen Stuhls;
- +39-06-698.84051 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode,
Morgenausgabe;
- +39-06-698.84877 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode,
Abendausgabe;
ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHLS
Das Presseamt des Heiligen Stuhls wird während der XII. Ordentlichen
Versammlung der Bischofssynode, vom 3. bis zum 26. Oktober 2008, zu
folgenden Zeiten geöffnet sein:
- Freitag, den 3. Oktober: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag, den 4. Oktober: 09.00-14.00 Uhr
- Sonntag, den 5. Oktober: 09.00-13.00 Uhr
- Montag, den 6. Oktober: 09.00-20.00 Uhr
- Vom Dienstag, den 7. Oktober bis zum Samstag, den 11. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Sonntag, den 12. Oktober: 09.30-13.00 Uhr
- Montag, den 13. Oktober und Dienstag, den 14. Oktober: 09.00-16.00
Uhr
- Mittwoch, den 15. Oktober: 09.00-20.00 Uhr
- Donnerstag, den 16. Oktober und Freitag, den 17. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Samstag, den 18. Oktober: 09.00-19.00 Uhr
- Montag, den 19. Oktober: 10.00-13.00 Uhr
- Vom Montag, den 20. Oktober bis zum Samstag, den 25. Oktober:
09.00-16.00 Uhr
- Sonntag, den 26. Oktober: 09.00-13.00 Uhr
Das Personal der Informations- und Akkreditierungsstelle wird zur
Verfügung stehen (in der Eingangshalle rechts):
- Montag-Freitag: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag: 09.00-14.00 Uhr
Eventuelle Änderungen werden so bald wie möglich über den Aushang im
Saal der Journalisten des Presseamtes des Heiligen Stuhls, in den
Verlautbarungen des Informationskomitees der XI. Ordentlichen
Generalversammlung der Bischofssynode und im Bereich
Serviceinformationen der Internetseite des Heiligen Stuhls bekannt
gegeben.
[00004-05.14] [NNNNN] [Originalsprache: Italienisch]
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