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SYNODUS EPISCOPORUM
VERLAUTBARUNGEN

XII. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
DER BISCHOFSSYNODE
5.-26. OKTOBER 2008

Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche


Die Verlautbarungen dienen nur als Arbeitsmittel zum journalistischen Gebrauch.
Die Übersetzungen aus der Originalsprache haben keinen offiziellen Charakter.


Deutsche Fassung

 

02 - 03.10.2008

INHALT

- PRÄSENTATION DES GENERALSEKRETARIATS
- ARBEITSKALENDER DER SYNODE
- ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE
- GEBET FÜR EIN ERFOLGREICHES GELINGEN DER SYNODE
- DIE KAPELLE DER SYNODE
- ILLUSTRATIONEN AUS DER SAINT JOHN’S BIBLE
- MITTEILUNGEN

PRÄSENTATION DES GENERALSEKRETARIATS

Am Freitag, den 3 Oktober 2008 um 11.30 Uhr hat in der Aula Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls der Generalsekretär der Bischofssynode S.E.R. Mons. Nikola Eterović lten “Briefing” zur Ausstattung mit Informationen über den Sinn und über die Abwicklung der Synodenversammlung abgehalten.

Im Folgenden wird der Text der Präsentation des Generalsekretariats dargestellt:

“Selig sind vielmehr die, die das Wort Gottes hören und es befolgen!” (Lk 11, 28). Mit diesen Worten antwortete Jesus einer Frau, die voller Staunen über seine Wunder und seine mit Vollmacht vorgetragene Lehre seine Mutter loben wollte, die ihrer Meinung nach auf ihren Sohn stolz sein musste. Der Herr dagegen preist jene selig, die das Wort Gottes hören und es befolgen. Auf das Wort Gottes zu hören bedeutet, das, was verkündet wird, zu verstehen, darüber nachzudenken, damit es Teil des alltäglichen Lebens wird. Um jegliches Missverständnis zu vermeiden, hat der Herr in einer anderen Situation präzisiert: “Meine Mutter und meine Brüder sind die, die das Wort Gottes hören und danach handeln”(Lk 8, 21).
Um ein Mitglied der Familie Jesu, das heißt seiner Kirche, zu werden, ist es nötig, auf das Wort Gottes zu hören und es in die Praxis umzusetzen. Das Wort Gottes aber ist Jesus selbst, das ewige Wort, das Fleisch geworden ist (vgl. Joh 1, 14) und Worte des ewigen Lebens hat (vgl. Joh 6, 68). Um das Mysterium Jesu Christi zu verstehen, muss man die Schriften kennen, die des Alten Testaments, die sein Kommen vorbereiten, und die des Neuen Testaments, vor allem die vier Evangelien, die sein Leben erzählen, das Ostergeheimnis beschreiben, durch das Jesus, der Herr, die Welt gerettet hat, und die von den Anfängen der von ihm gegründeten Kirche berichten.
Vom Heiligen Vater Benedikt XVI. zusammengerufen, werden die Synodenväter vom 5. bis 26. Oktober 2008 in Rom zur XII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zusammenkommen, um über das Wort Gottes nachzudenken, über seine Zentralität im Leben der Kirche und seine Dynamik, die die Christen zur Mission anspornt, das heißt dazu mit Worten und dem Beispiel ihres Lebens die Frohe Botschaft der Gegenwart des Auferstandenen mitten unter uns zu verkünden. Er, der vom Vater gesandt ist, “verkündet die Worte Gottes; denn er gibt den Geist unbegrenzt” (Joh 3, 34). Durch die Gnade des Heiligen Geistes könne die Gläubigen seine Gegenwart in der Kirche wahrnehmen, im Gebet, im Wortgottesdienst und auf ganz besondere Weise in der Eucharistie.
Die Feier der Eucharistie, der Papst Benedikt XVI. vorstehen wird, wird die Arbeiten der Synode in bedeutungsvollen Momenten begleiten. Seine Heiligkeit, Präsident der Bischofssynode, wird vier Eucharistiefeiern vorstehen. Die Eröffnung der Synode wird am 5. Oktober in der Basilika Sankt Paul vor den Mauern stattfinden. Es ist das ersten Mal, dass eine Bischofssynode nicht in der päpstlichen Basilika Sankt Peter eröffnet wird. Der Grund ist offensichtlich: weil die XII. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode während des Paulusjahres stattfindet, das der Heilige Vater am 29. Juni 2008 eröffnet hat. Die abschließende Eucharistiefeier wird am 26. Oktober in der Petersbasilika im Vatikan stattfinden wie auch zwei weitere heilige Messen. Am 12. Oktober findet die Heiligsprechung von vier Seligen statt, die sich im Hören des Wortes und seiner Umsetzung in die Praxis ausgezeichnet haben. Es handelt sich um einen Priester, Gaetano Errico, zwei Ordensfrauen, Maria Bernarda Büttler und Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis, und eine Laiin, Narcisa von Jesus Martillo Morán. Dies ist für alle - die Synodenväter und die Gläubigen - eine Einladung, sich durch das Wort Gottes vom Heiligen Geist leiten zu lassen auf dem anspruchsvollen, aber zugleich begeisternden Weg der Seligkeit und Heiligkeit. Am 9. Oktober wird der Bischof von Rom der heiligen Messe aus Anlass des 50. Todestages des Dieners Gottes Pius XII. vorstehen, dem unter anderem auch für das erneuerte Interesse an den biblischen Studien große Verdienste zukommen. Auch die Eucharistiefeier im Heiligtum der allerseligsten Jungfrau vom Rosenkranz in Pompei am 19. Oktober wird für den Heiligen Vater eine Gelegenheit sein, die Gottesmutter um ihre Fürsprache für die Synodenväter anzuflehen, damit sie dem Beispiel der Jüngerin Jesu folgen, die das Wort Gottes hörte, es in ihrem Herzen bewahrte und darüber nachdachte (vgl. Lk 2,19).
Der Gepflogenheit entsprechend werden alle 24 vorgesehenen Generalkongregationen mit dem Gebet beginnen und enden. Am Vormittag wird die Terz gebetet werden, mit einer kurzen von den Synodenvätern vorbereiten Predigt.
Das Gebet wird auch die ökumenische Begegnung am Samstag, den 18. Oktober begleiten. In der Synodenaula werden der Heilige Vater und Patriarch Bartholomaios I. der Feier der ersten Vesper vom XXIX. Sonntag im Jahreskreis vorstehen. Anschließend werden sie jeweils eine Ansprache zum Thema des Wortes Gottes halten und dabei besonderen Bezug auf das Paulusjahr nehmen. Es wird das erste Mal sein, dass sich der Ökumenische Patriarch an die Synodenväter wendet. Er wird den Gruß der Teilkirchen überbringen, die der Völkerapostel begründet hat, bevor er nach Rom kam, wo er das Martyrium erlitt. Der Bischof von Rom, Papst Benedikt XVI., wird seinerseits den Ökumenischen Patriarchen mit einer brüderlichen Umarmung empfangen und die Bedeutung der Mission des heiligen Paulus in Rom unterstreichen, der Stadt, die eifersüchtig und voller Stolz die sterblichen Überreste der beiden Säulen der Kirche, Petrus und Paulus, bewahrt wie auch ihre reiche apostolische Tradition.
In dieser Atmosphäre des Gebets und des andächtigen Hörens des Wortes Gottes werden die Arbeiten der XII. Ordentlichen Generalversammlung stattfinden. An ihr werden 253 Synodenväter teilnehmen, Vertreter aus 13 katholischen Ostkirchen sui iuris, aus 113 Bischofskonferenzen, 25 Dikasterien der Römischen Kurie sowie Vertreter der Union der Generaloberen.
Von den 253 Synodenvätern kommen 51 aus Afrika, 62 aus Amerika, 41 aus Asien, 90 aus Europa und 9 aus Ozeanien. Sie nehmen an der Bischofssynode aufgrund unterschiedlicher Beauftragung teil: 173 wurden gewählt, 38 nehmen ex officio teil, 32 wurden vom Heiligen Vater ernannt und 10 wurden von der Union der Generaloberen gewählt. Das heißt 72,3 % der Synodenväter wurden gewählt, 15 % nehmen an den Arbeiten ex ufficio teil und 12,6 % wurden vom Heiligen Vater ernannt. Unter den 253 Synodenvätern sind 8 Patriarchen, 52 Kardinäle [1], 2 Großerzbischöfe, 79 Erzbischöfe und 130 Bischöfe. Sie bekleiden unterschiedliche Ämter : 10 Oberhäupter von Ostkirchen sui iuris, 30 Vorsitzende von Bischofskonferenzen, 24 Leiter von Dikasterien der Römischen Kurie, 185 Bischöfe und 17 Weihbischöfe.
Der älteste Synodenvater ist 88 Jahre alt (der Patriarch von Antiochia der Maroniten, Kardinal Pierre Nasrallah Sfeir) und der jüngste 39 Jahre (der Weihbischof von Sankt Pölten in Österreich, Anton Leichtfried). Deshalb werden die Reflexionen der Synode ebenso von der Erfahrung der älteren Brüder profitieren können wie von der Dynamik der jüngeren. Das Durchschnittsalter der Synodenväter beträgt circa 63 Jahre.
An der Synode werden darüber hinaus 41 Experten teilnehmen, die aus 21 Ländern stammen, und 37 Auditoren aus 26 Ländern. Unter den Experten sind 6 Frauen, während es 19 Auditorinnen gibt, eine mehr als Auditoren vertreten sind.
Auch einige Bruderdelegierte repräsentieren als Teilnehmer an der Synode 10 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die mit den Katholiken die Liebe und Verehrung für die Heilige Schrift gemeinsam haben. Neben dem Ökumenischen Patriarchen werden auch die Patriarchate von Moskau, Serbien und Rumänien vertreten sein sowie die griechisch-orthodoxe Kirche und die apostolisch-armenische Kirche, die Anglikanische Gemeinschaft, der Lutherische Weltbund, die “Kirche der Jünger Christi” wie auch der Ökumenische Rat der Kirchen.
An den Synodenarbeiten werden auch drei von Papst Benedikt XVI. geladene Sondergäste teilnehmen. Von ihnen wird als erste der Oberrabbiner von Haifa, Shear Yashuv Cohen, das Wort ergreifen, der am Nachmittag des 6. Oktober darstellen wird, wie das jüdische Volk die Heilige Schrift - die Thora, die Propheten und die Weisheitsschriften - liest und auslegt. Diese haben sie zum großen Teil mit den Christen gemeinsam, von denen sie Altes Testament genannt werden. Zum ersten Mal wird ein Rabbiner, und Nichtchrist, sich an die Synodenväter wenden. Im Anschluss wird S. Em. Kardinal Albert Vanhoye SJ ausführen, wie die Christen sich auf die heiligen Schriften des Judentums beziehen und einige Normen aus dem Dokument der Päpstlichen Bibelkommission erläutern, das 2001 unter dem Titel “Das jüdische Volk und seine Heilige Schrift in der christliche Bibel” veröffentlicht wurde.
Die beiden anderen Gäste sind Dr. A. Miller Milloy, Generalsekretär der “United Bible Societies”, und Bruder Alois, Prior der ökumenischen Gemeinschaft von Taizé.
Die Journalisten werden von den 5 Pressebeauftragten regelmäßig in den Sprachen Französich, Englisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch informiert. Es wird einige Pressekonferenzen geben, die rechtzeitig angekündigt werden.
Die Synodenarbeiten sind möglich auch dank der Mitarbeiter, Übersetzer, des technischen Personals und der Offizialen des Generalsekretariats der Bischofssynode. Insgesamt sind an den Arbeiten der Bischofssynode mehr als 400 Personen beteiligt.
Für die XII. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode gilt zum ersten Mal der 2006 auf den letzten Stand gebrachte “Ordo Synodi Episcoporum”. Der Text nimmt die Entwicklung des Ablaufs der Synode in den 40 Jahren ihres Bestehens auf und fasst ihn in juridische Normen. Man war bemüht die Regelungen dem Kodex des kanonischen Rechts und dem Kodex der Kanones der Ostkirchen anzugleichen, die 1983 bzw. 1990 veröffentlicht wurden.
Die detaillierte Beschreibung der Abänderungen würde viel Zeit erfordern und vor allem die Spezialisten des Rechts interessieren, insbesondere was die Entwicklung der kirchlichen Institutionen betrifft. In dieser Hinsicht ist es nützlich, aufmerksam die Einführung zu lesen, wo zusammenfassend auf die theologischen und juridischen Aspekte der Bischofssynode hingewiesen wird, die sich im Lauf von über vier Jahrzehnten bewährt hat. Es erscheint mir bei dieser Gelegenheit ausreichend zu sein, auf Folgendes hinzuweisen.
Die Kompetenzen des Generalrelators und des Sondersekretärs werden genauer bestimmt. Bekanntermaßen ist der Generalrelator Seine Eminenz Kardinal Marc Quellet PSS, Erzbischof von Québéc, Kanada. Zum ersten Mal übernimmt ein kanadischer Bischof das Amt des Generalrelators.
Der Sondersekretär ist Seine Exzellenz Laurent Monsengwo Pasinya, Erzbischof von Kinshasa, Demokratische Republik Kongo. Auch hier handelt es sich um eine Premiere, insofern Erzbischof Monsengwo der erste afrikanische Bischof im Amt des Sondersekretärs bei einer Ordentlichen Generalversammlung ist. Er ersetzt Seine Exzellenz Wilhelm Egger OFMCap, Bischof von Bozen-Brixen, der bedauerlicherweise kürzlich verstorben ist.
In den erwähnten Regelungen wurde die rechtliche Stellung der ehrwürdigen katholischen Ostkirchen sui iuris besser gekennzeichnet. Sie können von den Oberhäuptern der jeweiligen Kirchen vertreten werden oder, wenn diese nicht an der Synode teilnehmen können, von einem Gesandten, der mit der Zustimmung des Synods der Kirche sui iuris durch das Oberhaupt bestimmt wird. Darüber hinaus können die katholischen Ostkirchen, die mehr als 25 Bischöfe haben, einen weiteren Vertreter für die Ordentlichen Generalversammlungen der Bischofssynode wählen. Deshalb wird es hinsichtlich der katholischen Ostkirchen zum ersten Mal drei Kategorien von Vertretern geben: ex officio, ex designatione und ex electione.
Das Reglement der Bischofssynode nimmt über die schriftlichen Beiträge der Synodenväter hinaus auch die sogenannte freie Diskussion auf. Sie wird im Rahmen jeder nachmittäglichen Generalkongregation von 18 bis 19 Uhr stattfinden. Da jedem Synodenvater für seinen offiziellen Beitrag nur 5 Minuten zur Verfügung stehen, gibt es während der Synodenarbeiten auch mehr Zeit für die freie Diskussion, zum Beispiel nach der “Relatio ante Disceptationem” und der “Relatio post Disceptationem” und für die Botschaft (“Nuntius”).
Eine Diskussion wird auch möglich sein nach den fünf Referaten von jeweils 10 Minuten, in denen fünf Erzbischöfe erläutern werden, wie das Thema des Wortes Gottes auf den fünf Kontinenten wahrgenommen wird. Dies ist eine weitere Neuerung in der Vorgehensweise, die am Nachmittag des 5. Oktober stattfinden soll und erlauben wird, genauere Informationen über die Wirklichkeit in den Teilkirchen auf den einzelnen Kontinenten zu erhalten.
Auf dem Programm steht auch ein etwa 30minütiges Referat über die Aufnahme des ersten Apostolischen Schreibens von Papst Benedikt XVI. “Sacramentum Caritatis”. Der Referent wird Seine Eminenz Kardinal Angelo Scola, Patriarch von Venedig sein, Generalrelator der vergangenen Bischofssynode.
Nach dieser Vorstellung einiger wichtiger Aspekte der XII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche möchte ich alle, insbesondere die Personen des geweihten Lebens, einladen, inständiger und ausdauernder dafür zu beten, dass die Ergebnisse der Synode eine erneuerte Liebe zum Wort Gottes bewirken, das in der Heiligen Schrift seinen bezeugten Ausdruck findet, sowie die erhoffte Verlebendigung der Kirche, ihres Evangelisierungsauftrags und ihrer Sendung der Förderung des Menschen.
Ich schließe mit einem Zitat aus dem letzen Buch der Bibel, das den Horizont der Ewigkeit denen öffnet, die Jesus Christus lieben, der vom Vater gesandt ist, denen die das Wort Gottes hören und die vom Heiligen Geist geführt in Gemeinschaft mit allen Heiligen auf das Himmelreich zugehen: “Selig, wer diese prophetischen Worte vorliest und wer sie hört und wer sich an das hält, was geschrieben ist; denn die Zeit ist nahe” (Offb 1,3).

Fußnoten

[1] Einige werden mehrmals genannt, da zum Beispiel unter den Kardinälen auch 4 Patriarchen und ein Großerzbischof sind.

[00005-05.11] [NNNNN] [Originalsprache: Italienisch]

ARBEITSKALENDER DER SYNODE

5. Oktober - Sonntag

09.30
Feierliche Eröffnung und Eucharistiefeier mit Konzelebration in der Basilika von Sankt Paul

6. Oktober - Montag

09.00 - 12.30
Erste Generalkongregation
Grußwort des Delegierten VorsitzendenBericht des Generalsekretärs
EINLEITUNGSVORTRAG
Freie Beiträge

16.30 - 19.00
Zweite Generalkongregation
Berichte aus den verschiedenen Kontinenten (5)
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

7. Oktober - Dienstag

09.00 - 12.30
Dritte Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftkommission - I
Beginn der allgemeinen Diskussion

16.30 - 19.00
Vierte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

8. Oktober - Mittwoch

09.00 - 12.30
Circuli minores (1. Sitzung)
Wahl der Moderatoren und der Relatoren
Diskussion zum Einleitungsvortrag

16.00
Versammlung der Moderatoren und Relatoren

16.30 - 19.00
Fünfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

9. Oktober - Donnerstag

09.00 - 11.00
Sechste Generalkongregation
Abstimmung für die Wahl der Botschaftskommission - II
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion

11.30
Heilige Messe für den Heiligen Vater Pius XII

16.30 - 19.00
Siebte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

10. Oktober - Freitag

09.00 - 12.30
Achte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion

16.30 - 19.00
Neunte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
17.30
Bericht über die Umsetzung von “Sacramentum caritatis”
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

11. Oktober - Samstag

09.00 - 12.30
Zehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion

16.30 - 19.00
Elfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

12. Oktober - Sonntag

09.30
Heilige Messe mit der Heiligsprechung einiger Seliger im Petersdom

13. Oktober - Montag

09.00 -12.30
Zwölfte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion

16.30 - 19.00
Dreizehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

14. Oktober - Dienstag

09.00 - 12.30
Vierzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (I)

16.30 - 19.00
Fünfzehnte Generalkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der brüderlichen Delegierten
18.00 - 19.00
Freie Beiträge

15. Oktober - Mittwoch

09.00 - 12.30
Sechzehnte Geneneralkongregation
Fortsetzung der allgemeinen Diskussion
Anhörung der Auditoren (II)

l6.30 -19.00
Siebzehnte Generalkongregation
BERICHT NACH DER ALLGEMEINEN DISKUSSION
Freie Beiträge

16. Oktober - Donnerstag

09.00 - 12.30
Circuli minores (2. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”

16.30 - 19.00
Circuli minores (3. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”

17. Oktober - Freitag

09.00 - 12.30
Achtzehnte Generalkongregation
Vorstellung der Berichte der Circuli minores in der Aula.
Freie Beiträge

16.30 - 19.00
Circuli minores (4. Sitzung)
Vorbereitung der “Propositiones”

19.00
Übergabe der “Propositiones” an das Generalsekretariat

18. Oktober - Samstag

09.00 - 12.30
Neunzehnte Generalkongregation
Wahl des Rates (1)
Vorstellung und Abstimmung über die Botschaft
Diskussion über die Botschaft

17.00
Celebratio Verbi

19. Oktober - Sonntag

Keine Kongregation

Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten, den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli minores

20. Oktober - Montag

09.00 - 12.30
Keine Kongregation

Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten, den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli minores

16.30 - 19.00
Keine Kongregation

Zusammenstellung der “Propositiones” durch den Generalreferenten, den Sondersekretär und die Berichterstatter der Circuli Minores

21. Oktober - Dienstag

09.00 - 11.30
Zwanzigste Generalkongregation
ZUSAMMENFASSUNG DER “PROPOSITIONES” IN EINER EINHEITLICHEN LISTE
Wahl des Rates (II)

11.30 - 12.30
Circuli minores (5. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones”

16.30 - 19.00
Circuli minores (6. Sitzung)Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones”

22. Oktober - Mittwoch

09.00 - 12.30
Circuli minores (7. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones”

16.30 - 19.00
Circuli minores (8. Sitzung)
Vorbereitung der gemeinsam abgefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones”

19.00
Übergabe der zusammen gefaßten der Änderungsvorschläge an das Generalsekretariat

23. Oktober - Donnerstag

09.00 - 12.30
Keine Kongregation

Überprüfung der gemeinsam gefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones” durch den Generalrelator, die Sondersekretäre und die Berichterstattern der Circuli minores.

16.30 - 19.00
Keine Kongregation

Überprüfung der Änderungsvorschläge der “Propositiones” durch den Generalrelator, die Sondersekretäre und den Berichterstattern die Circuli minores.

24. Oktober - Freitag

09.00 - 12.30
Einundzwanzigste Generalkongregation
Vorstellung und Abstimmung der Botschaft

Überprüfung der gemeinsam gefaßten Änderungsvorschläge der “Propositiones” durch den Generalrelator, die Sondersekretäre und die Berichterstattern der Circuli minores.

17.30 - 19.00
Zweiundzwanzigste Generalkongregation
VORSTELLUNG DER LISTE DER SCHLUSS-PROPOSITIONES

25. Oktober - Samstag

09.00 - 12.30
Dreiundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositiones”: Placet - Non Placet

13.00
Mittagessen mit dem Heiligen Vater
Grüsse zum Abschluss

17.30 - 19.00
Vierundzwanzigste Generalkongregation
Abstimmung über die “Propositiones”: Placet- Non Placet
Abschluss

26. Oktober - Sonntag

10.00
Feierliche Eucharistiefeier mit Konzelebration zum Abschluss der Synode im Petersdom

Vatikanstadt, am 8 September. 2008

+ Nikola Eterović
Titularerzbischof von Sisak
Generalsekretär

[00002-05.09] [NNNNN] [Originalsprache: Latein]

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE SYNODE

I
EINE EINLEITUNG ZUR BISCHOFSSYNODE

Die Bischofssynode ist eine ständige Einrichtung, die am 15. September 1965 von Papst Paul VI ins Leben gerufen wurde. Damit wurde der Wunsch der Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllt, den positiven Geist, der im Laufe des Konzils entstanden war, fortleben zu lassen. Das Wort “Synode” leitet sich ab von den griechischen Wörtern “syn”, “gemeinsam” und “hodos”, Straße, Weg, also “sich treffen, sich versammeln.” Eine Synode ist ein religiöses Treffen oder eine religiöse Versammlung. Bischöfe finden sich mit dem Heiligen Vater zusammen und tauschen untereinander Informationen und Erfahrungen aus, mit dem gemeinsamen Ziel, geistliche Lösungen zu finden, die überall in der Welt gültig sein und angewendet werden können. Im allgemeinen versteht man unter Synode das Treffen von Bischöfen, die die katholische Kirche vertreten. Gemeinsames Ziel ist es, den Papst bei seiner Aufgabe als Oberhaupt der Kirche zu unterstützen, indem sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Papst Johannes Paul II. bezeichnet die Synode als “besonders positive Möglichkeit, die Kollegialität unter Bischöfen zu fördern.”

Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam die Idee auf, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die die Bischöfe mit der Aufgabe betrauen sollte, den Papst in verschiedenen Bereichen in seiner Funktion als Oberhaupt der Weltkirche zu unterstützen.

Am 5. November 1959 machte Kardinal Silvio Oddi, damals Erzbischof und apostolischer Nuntius in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten), den Vorschlag, eine zentrale Führungsstelle in der Kirche zu gründen, oder, um seine Worte wiederzugeben, “eine beratende Stelle”. Seine Begründung lautete: “Aus vielen Teilen der Welt werden Beschwerden herangetragen, dass die Kirche, abgesehen von den römischen Kongregationen, über keinen ständigen Rat verfügt. Deshalb sollte eine Art ‘Mini-Rat’ aus Persönlichkeiten der gesamten Weltkirche gegründet werden, die sich regelmäßig träfen, eventuell sogar jährlich, um über die wichtigsten Fragen zu diskutieren und mögliche neue Wege in der Arbeit der Kirche aufzuzeigen. Dieses Organ würde Bedeutung für die gesamte Kirche haben, so wie die Bischofskonferenzen die gesamte oder fast die gesamte Hierarchie eines Landes oder von Ländern zusammenbringen. Andere Organisationen, wie zum Beispiel der C.E.L.A.M. (Bischöflicher Rat für Lateinamerika) üben ihre Aktivitäten zum Wohl eines ganzen Kontinents aus.”

Am 22. Dezember 1959 schrieb der Erzbischof von Utrecht, Kardinal Alfrink: “Das Konzil verkündet mit deutlichen Worten, dass die Leitung der Weltkirche von Rechts wegen vom Bischofskollegium und dem Papst als seinem Oberhaupt ausgeübt wird. Daraus folgt, dass auf der einen Seite jeder einzelne Bischof für die Weltkirche verantwortlich ist, auf der anderen Seite alle Bischöfe an der Leitung der weltweiten Kirche teilnehmen. Das kann nicht nur durch die Einberufung eines ökumenischen Konzils erreicht werden, sondern auch durch die Schaffung neuer Einrichtungen. Man könnte einem Rat erfahrener Bischöfen, die aus der Kirche gewählt werden, eine legislative Funktion in Einheit mit dem Heiligen Vater und den Kardinälen der römischen Kurie geben. Dann hätten die römischen Kongregationen nur noch eine beratende und exekutive Gewalt.”

Nachdruck gab jedoch diesen Ideen Papst Paul VI. selbst, während er noch Erzbischof von Mailand war. In einer Gedenkrede zum Todestag von Papst Johannes XXIII. wies er auf eine “fortschreitende Zusammenarbeit aller Bischöfe” hin, “die allerdings noch nicht besteht, die weiterhin individuell und einheitlich bleiben wird, jedoch Verantwortung für die Leitung der Gesamtkirche einschließen wird.” Nach seiner Wahl zum Papst kam er immer wieder auf das Thema der Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen zurück - die Bischöfe gemeinsam mit dem Nachfolger des heiligen Petrus: in einer Rede an die Römische Kurie (21. September 1963), bei der Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (29. September 1963) und bei deren Beendigung (4. Dezember 1963).

Am Ende seiner Rede zur Eröffnung der letzten Sitzungsperiode des Konzils (14. September 1965) kündigte Papst Paul VI. schließlich öffentlich die Errichtung der Bischofssynode an. Er sagte: “Die Nachricht, die Wir gerne mit euch teilen wollen, betrifft Unsere Absicht, eine Einrichtung ins Leben zu rufen, die von diesem Konzil selbst gewünscht wurde, nämlich eine ‘Bischofssynode’, die vorwiegend aus Bischöfen besteht, die mit unserer Zustimmung von den Bischofskonferenzen gewählt, und vom Papst zu seiner Beratung und Mitarbeit zusammengerufen werden, wenn es ihm für das Wohl der Kirche geraten erscheint. Diese Zusammenarbeit der Bischöfe sollte dem Heiligen Stuhl und der gesamten Kirche große Freude bringen. Besonders nützlich wird sie für das tägliche Wirken der römischen Kurie sein, der Wir für ihre wertvolle Hilfe so große Anerkennung schulden und die Wir, wie die Bischöfe in ihren Diözesen, bei Unseren apostolischen Obliegenheiten ständig brauchen. Nähere Einzelheiten und Normen werden in dieser Versammlung so bald wie möglich bekanntgegeben. Wir wollten uns nicht dieser Ehre und Freude enthalten, Euch diese kurze Mitteilung zu machen, um noch einmal Unser Vertrauen, Unsere Wertschätzung und Brüderlichkeit zu bezeugen. Stellen wir diese schöne und vielversprechende Neuerung unter den Schutz Marias, der Muttergottes.”
Am nächsten Tage, dem 15. September 1965, veröffentlichte der Generalsekretär des Konzils, Bischof Pericle Felici, am Beginn der 128. Generalversammlung das Motu proprio “Apostolica sollicitudo”, mit dem die Bischofssynode offiziell gegründet wurde.

Die wichtige Eigenschaft der Bischofssynode ist der Dienst gegenüber der Kommunion und der Kollegialität der Bischöfe der Welt mit dem Heiligen Vater.

Es handelt sich nicht um einen speziellen Organismus mit limitierten Kompetenzen, wie z.B. die Kongregationen oder die Ratsversammlungen, sondern um eine Institution, die die absolute Kompetenz über jedes Thema hat, das der Heilige Vater in dem Einladungsbrief bestimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generellsekretariat ist nicht Teilnehmer der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Die Kurie antwortet direkt und nur dem Heiligen Vater, mit dem sie an der universalen kirchlichen Regierung teilnimmt.
Die Bischofssynode mit ihrem ständigen Generalsekretariat ist nicht Teil der römischen Kurie und ist nicht abhängig von ihr. Sie unterliegt direkt und einzig dem Papst, mit dem sie verbunden ist in universeller Lenkung der Kirche..
Obwohl die Einrichtung der Bischofssynode permanent ist, ist ihr wirkliches Funktionieren und ihre konkrete Zusammenarbeit es nicht. Mit anderen Worten: Die Bischofsynode versammelt sich für eine Entscheidung nur, wenn der Heilige Vater bestimmt, dass es wichtig und nötig ist, das Episkopat zu konsultieren, welches während einer Synodenversammlung “seine Meinung zu sehr wichtigen und schwerwiegenden Punkten” äußert. (Paul VI, an die Kardinäle am 24 Juni 1967).Die Arbeit, die in jeder Bischofssynode geleistet wird, hat eine kollegiale Eigenschaft, die das Episkopat zur Verfügung des Heiligen Vaters stellt. Wenn der Heilige Vater die Empfehlungen oder die Entscheidungen von einer bestimmten Versammlung übernimmt, betreibt das Episkopat eine ähnliche kollegiale Aktivität, aber nicht gleiche wie ein Ökumenischer Rat . Das Ergebnis dieses Vorrechtes ist durch verschiedenen Elemente charakterisiert: Dieses ist die direkte Folge von mehreren Faktoren: der gesicherten Repräsentation des ganzen Episkopats, der Einberufung durch den Heiligen Vaters und der “Einheit des Episkopats, das, um eins zu sein, eines Hauptes des Kollegium bedarf”(Johannes Paul II Pastores Gregis, 56), der der erste in der Episkopalischen Ordnung ist.

II
NOTIZEN ZUM VERLAUF DER SYNODE

Um ihren Auftrag zu erfüllen, arbeitet die Bischofssynode mit einer auf der Kollegialität aufgebauten Methode, ein Konzept, das jede Phase der Arbeit der Synode kennzeichnet von den Anfängen der Vorbereitung bis hin zu den Beschlüssen, die in jeder Versammlung gefasst werden. Kurz gesagt, die Arbeitsmethode umfasst Analyse und Synthese, wobei die jeweils Betroffenen befragt werden und die Entscheidungen von kompetenten Personen gefällt werden. Dieses dynamische “Feed-back” macht eine ständige Überprüfung der Ergebnisse und das Einbringen neuer Vorschläge möglich. Jede Phase dieses Arbeitsprozesses spielt sich in einer Atmosphäre kollegialer Zusammenarbeit ab.
Schon von der Vorbereitungszeit an ist das Thema der Synodalversammlung das Ergebnis von Kollegialität. Der erste offizielle Schritt bei der Vorbereitung einer Synode besteht in der Konsultation der Patriarchen der katholischen Ostkirchen sui iuris, der Episkopalkonferenzen, der Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie und der Union der Generaloberen, um mögliche Themen für eine Synode zu erhalten. Generell wird diese Konsultation am Ende einer Synodenversammlung vorweggenommen durch eine informelle Befragung der Synodenväter hinsichtlich ihrer Präferenzen für ein Thema . In beiden Fällen sind die Bischöfe jedoch gebeten, folgende Kriterien zu beachten:
a. dass das Thema universalen Charakter und für die ganze Kirche Bedeutung habe sowie allgemein gültig sei.;
b. dass das Thema in positivem Sinne aktuell und dringlich sei, das heißt, neue positive Energien und Bewegungen in der Kirche auslösen zu können;
c. dass das Thema eine pastorale Beziehung und Anwendung, sowie eine feste Glaubensgrundlage habe,
d. dass das Kriterium der Durchführbarkeit gegeben sei, das heißt, dass die Möglichkeit besteht, sie durchzuführen.
Die Vorschläge, die begründet sein müssen, werden geordnet, analysiert und im Laufe eines Treffens des Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode sorgsam untersucht. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse des Treffens mit entsprechenden Empfehlungen dem Heiligen Vater unterbreitet, der die endgültige Entscheidung über die Wahl des Themas für die Bischofssynode trifft.

Bei einem weiteren Treffen des Rates, erarbeitet der Rat umrissartig eine Richtlinie zum Erarbeiten und Entwickeln des Synodentehemas in dem Dokument, das Lineamenta heißt. Der Entwurf dieses Dokuments ist das Ergebnis der Zusammenarbeit aller Mitglieder des Rates, von Theologen, die Erfahrung in der während der Synode zu behandelnden Thematik haben, und der Mitglieder des Generalsekretariats, die die verschiedenen Arbeitsschritte koordinieren. Nach eingehender Überprüfung und Revision des Textes wird die endgültige Version erstellt und dem Heiligen Vater zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird das Dokument in die wichtigsten Weltsprachen übersetzt und an die Bischöfe in aller Welt versandt, damit es auf lokaler Ebene untersucht und diskutiert und durch das Gebet unterstützt werden kann.
Die “Lineamenta”, das lateinische Wort für “Entwürfe”, sind von Natur aus sehr breit angelegt und sollen eine Vielfalt von Anmerkungen und Reaktionen auslösen. Wenn auch die Bischöfe und die Bischofskonferenzen natürlich die ersten und maßgeblichen Empfänger der “Lineamenta” sind, können diese sich frei an eine breitere Basis für weitere Konsultationen wenden. Nachdem die Bischöfe die verschiedenen Anregungen, Reaktionen und Antworten zu den einzelnen Aspekten der “Lineamenta” gesammelt und ausgewertet haben, bereiten sie einen offiziellen Bericht oder die Antworten zu den im Dokument gestellten Fragen vor, die innerhalb eines festgesetzten Termins an das Generalsekretariat geschickt werden.

Wenn das Generalsekretariat die Informationen der Bischöfe erhalten hat, erstellt dessen Rat - wieder mit Hilfe von Spezialisten zu diesem Thema - ein neues Dokument, das “Instrumentum laboris”, an dem sich die Diskussionen der Synode orientieren. Dieses “Arbeitspapier” ist, auch wenn es veröffentlicht wird, nur ein provisorischer Text, der im Laufe der Synode diskutiert wird. Das Dokument ist kein Entwurf der endgültigen Beschlüsse, sondern dient nur dazu, die Diskussionen über das Synodenthema auf einen Nenner zu bringen. Nachdem das Dokument dem Heiligen Vater vorgelegt und von ihm gebilligt wurde, wird es in die wichtigsten Sprachen übersetzt und den Bischöfen und den Teilnehmern der Synode zugeschickt. Seit 1983 ist das Instrumentum laboris einer jeweiligen Synodalversammlung veröffentlicht worden, um so eine weite Verbreitung zu erzielen. Die delegierten Bischöfe und die Teilnehmer an der Synode lesen das Dokument, um sich mit der Problematik vertraut zu machen, die während der Synodenversammlung diskutiert werden soll.
Durch die Vorbereitung in den lokalen Kirchen mit Hilfe der beiden Dokumente, nämlich “Lineamenta” und “Instrumentum laboris”, können die Bischöfe der Synodenversammlung die Erfahrungen und Wünsche jeder Gemeinschaft wie auch die Ergebnisse der vorherigen Diskussionen der Bischofskonferenzen darlegen. Die Arbeit der Synode spielt sich in drei Phasen ab:
a. Während der ersten Phase berichtet jedes Mitglied der Versammlung über die besondere Situation in seiner jeweiligen Kirche. Das führt zu einem Austausch von Erfahrungen im Glauben und auf kultureller Ebene in Bezug auf das Synodenthema und trägt zu einer ersten Darstellung der Situation der Kirche bei, die nichtsdestoweniger weiter entwickelt und vertieft werden muss.
b. Unter Berücksichtigung dieser Schilderungen formuliert der Relator der Synode eine Reihe von Diskussionspunkten für die zweite Phase, bei der die Synodenmitglieder, aufgeteilt nach Sprachen in kleinen Gruppen zusammenkommen - den so genannten “Circuli minores”. Die Berichte jeder dieser Gruppen werden dann in der Vollversammlung verlesen. In dieser Phase haben die Synodenväter die Gelegenheit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen oder ihre Meinungen zu äußern.
c. In der dritten Phase wird in kleinen Gruppen weitergearbeitet, um Vorschläge und Anmerkungen genauer und endgültig zu formulieren, so dass während der letzten Tage der Synode zu konkreten Themen Beschlüsse gefasst werden können. Die Aufgabe der Synodenväter in den kleinen Gruppen besteht anfangs darin, verschiedene Vorschläge (Propositiones) auf der Basis der Diskussionen in der Synodenaula und der Berichte der kleinen Gruppen zusammenzustellen. In den kleinen Gruppen können die Synodenväter einen Vorschlag mit “placet” annehmen oder mit “non placet” ablehnen. Die Propositiones der kleinen Gruppen werden anschließend vom Generalrelator und vom Spezialsekretär ausgewählt und zu einer einheitlichen Liste von Vorschlägen zusammengefasst, die bei der Vollversammlung vom Generalrelator präsentiert wird. Anschließend versammeln sich die kleinen Gruppen nochmals, um die Propositiones erneut zu diskutieren. Nun haben die Synodenväter die Gelegenheit, individuelle Verbesserungsvorschläge in der Gruppe vorzubringen, die dann gemeinsam ausgewählt werden. Der Generalrelator und der Sondersekretär beraten über die gemeinsam erarbeiteten Vorschläge und nehmen sie entweder in die endgültige Liste auf oder nicht. Werden Vorschläge nicht aufgenommen, muss die Begründung dafür in einem Dokument “Expensio modorum” gegeben werden. Die endgültige Liste der Propositiones wird dann der Vollversammlung vorgelegt und man stimmt gemeinsam darüber ab. Jeder Synodenvater kann für oder gegen einen Vorschlag stimmen.
Am Ende der Synode übernimmt der Generalsekretär die Archivierung des Materials und ist weiterhin verantwortlich für die Arbeitsberichte der Synode, die dem Heiligen Vater vorgelegt werden. Es gibt keine genauen Vorschriften wie das Abschlussdokument der Synode auszusehen hat. Am Ende der ersten drei Synodenversammlungen (1967 und 1971 ordentliche Generalversammlung und 1969 Außerordentliche Generalversammlung) wurden die Abschlussberichte dem Papst mit Empfehlungen zu den dargelegten Problemen überreicht. Dagegen verfasste nach der Dritten Ordentlichen Generalversammlung von 1974 der Heilige Vater selbst die Apostolische Exhortation “Evangelii nuntiandi”, wobei er die synodalen Vorschläge und die Abschlussberichte berücksichtigte. Bei den darauffolgenden Ordentlichen Synodenversammlungen (1977, 1980, 1983, 1987, 1990, 1994, 2001, 2005) wurde eine ähnliche Vorgehensweise gewählt, bei der die folgenden Apostolischen Exhortationen entstanden: “Catechesi tradendae”, “Familiaris consortio”, “Reconciliatio et poenitentia”, “Christifideles laici”, “Pastores dabo vobis”, “Vita consecrata”, “Pastores gregis” und “Sacramentum caritatis”.

Zum Abschluss der Spezialversammlung für Afrika (1994) veröffentlichte der Heilige Vater die postsynodale Apostolische Exhortation “Ecclesia in Africa”, die viele positive Ergebnisse pastoraler Initiativen auf diesem Kontinent brachte. Nach der Veröffentlichung eines Dokumentes hinsichtlich der Auswirkung und Anwendung einer postsynodalen apostolischen Exhortation auf dem Niveau der örtlichen Kirche wurde die Aufmerksamkeit der Machbarkeit einer II. Spezial-Versammlung geschenkt Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. die Einberufung einer Außerordentlichen Versammlung für Afrika an, die später vom Heiligen Vater, Papst Benedikt XVI, während der Wöchentlichen Generalaudienz vom 22. Juni 2005 bestätigt wurde.

Im Mai 1997 wurde während einer Papstreise in den Libanon die postsynodale Apostolische Exhortation zur Spezialversammlung über den Libanon (1995) als Teil einer Feierphase der Spezialversammlung veröffentlicht. Am 23. Januar 1999 hat der Heilige Vater die Postsynodale Apostolische Exhortation Ecclesia in America in der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe in Mexiko veröffentlicht. Am 6. November 1999 hat der Heilige Vater in Delhi, Indien, die Postsynodale Exhortation betreffend Asien Ecclesia in Asia unterschrieben
Seit der Synode von l987 wurden die verschiedenen Räte des Generalsekretariats und das Generalsekretariat gemeinsam in den Prozess, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Exhortation, dem päpstlichen Dokument zur Synode, führte, eingebunden.
Zwischen der zweiten und der dritten Synodalversammlung wurde ein Ratsgremium für das Generalsekretariat gebildet, das aus 12 gewählten Bischöfen und 3 päpstlich Ernannten bestand. Dieser Rat trat zuerst am vom 12. Bis zum 15. Mai 1970 zusammen und war dazu gedacht, die Kommunikation mit Episkopalkonferenzen zu und die Formulierung der Agenda für die folgende Versammlung zu vereinfachen. Nach diesem Treffen wurde eine weltweite Konsultation der Bischöfe hinsichtlich der vorzuschlagenden Themen für zukünftige Versammlungen gestartet. (Solche Konsultationen beginnen jetzt während der letzten Tage einer Ordentlichen Generalversammlung).

Seit der Synode von 1987 wurden die verschiedenen Räte beim Generalsekretariat und der Generalsekretär in den Arbeitsprozess mit einbezogen, der zur Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Exhortation führt, des päpstlichen Dokuments, das von der Synode kommt. Es ist sehr interessant, die Geschichte und die Entwicklung dieser Räte zu verfolgen.
Zwischen der zweiten und dritten Synodenversammlung wurde der Beraterrat für den Generalsekretär ins Leben gerufen. Dieser Beraterrat setzt sich aus zwölf gewählten und drei vom Papst ernannten Bischöfen zusammen. Ein Rat dieser Art kam zum ersten Mal von 12. bis 15. Mai 1970 zusammen; er sollte die Kommunikation unter den Bischofskonferenzen vereinfachen und die Tagesordnung der anschließend stattfindenden Versammlung festlegen. Nach diesem Treffen wurde eine allgemeine Befragung aller Bischöfe der Welt begonnen, um Themen für spätere Versammlungen vorzuschlagen (diese Umfragen werden neuerdings in den letzten Tagen einer Ordentlichen Generalversammlung durchgeführt).
Seither wurden die ordentlichen Räte des Generalsekretariats, die von jeder Synode im Blick auf die Vorbereitung der folgenden Synode gewählt werden, zu einer ständigen Einrichtung des Generalsekretariat:
Zweiter Ordentlicher Rat: 6. November 1971 - 27. September 1974;
Dritter Ordentlicher Rat: 26. Oktober 1974 - 30. September 1977;
Vierter Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1977 - 26. September 1980;
Fünfter Ordentlicher Rat: 25. Oktober 1980 - 29. September 1983;
Sechster Ordentlicher Rat: 29. Oktober 1983 - 1. Oktober 1987;
Siebter Ordentlicher Rat: 30. Oktober 1987 - 30. September 1990;
Achtet Ordentlicher Rat: 28. Oktober 1990 - 2. Oktober 1994;
Neunter Ordentlicher Rat: 29. Oktober -1994 - 25 April 2001;
Zehnter Ordentlicher Rat: (26 Oktober 2001 - 2 Oktober 2005).
Elfter Ordentlicher Rat (15.10.2005 - 5.10. 2008)
Mit dem Aufkommen kontinentaler und regionaler Synodenversammlungen kam der Heilige Vater zum Entschluss, während der Spezialversammlungen post-synodale Räte durch Wahl und päpstliche Ernennung zu bilden. Die Folge ist, dass das Generalsekretariat, zusätzlich zum Ordentlichen Rat, nunmehr die folgenden Postsynodalen Räte besitzt, die im folgenden nach dem Datum ihrer Errichtung aufgezählt werden. Nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum (2006) werden diese Versammlungen nunmehr postsynodale Räte genannt:
Spezieller Rat für die Niederlande: (31. Januar 1980);
Spezieller Rat für Afrika (8. Mai 1994);
Spezieller Rat für den Libanon(14. Dezember 1995);
Spezieller Rat für Amerika(12. Dezember 1997);
Spezieller Rat für Asien(14. Mai 1998)
Spezieller Rat für Ozeanien (11 Dezember 1998)
Spezieller Rat für Europa II (22 Oktober 1999).
Ähnlich dazu hat der Heilige Vater zur Vorbereitung einer Spezialversammlung eine Gruppe von Bischöfen, in erster Linie aus dem betroffenen Kontinent oder der betroffenen Region, damit beauftragt, einen Präsynodalen Rat zu bilden. Diese Konzile bestehen vom Tag ihrer Errichtung bis zum ersten Tag der Synodenversammlung. So listen wir im folgenden Präsynodale Räte sowohl aus der Vergangenheit wie auch der Gegenwart nach der Reihenfolge der Daten ihres Bestehens auf:
Präsynodaler Rat für Afrika(6. Januar 1989 - 10. April 1994);
Präsynodaler Rat für den Libanon:(Januar 1992 - 26. November 1995);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September 1995 - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Amerika (12. Juni 1995 - 16. November 1997);
Präsynodaler Rat für Asien (10. September - 19. April 1998);
Präsynodaler Rat für Ozeanien (7. Juni 1996 - 22. November 1998);
Präsynodaler Rat für Europa (9. Februar 1997 - 1.Oktober 1999).

Wie man sehen kann, wirkt die kollegiale Methodik von allem Anfang an (durch die Themenwahl), während der Vorbereitungen (durch die Entwicklung des Themas in den Lineamenta) und der Feier der Synodenversammlung bis hin zur Veröffentlichung des Dokuments, das die Frucht und den krönenden Abschluss der Synode selbst darstellt. Somit kann man sagen, dass die Synode als kollegiale Einrichtung arbeitet, die in erster Linie den Glauben und die Lebenserfahrungen der christlichen Gemeinschaften berücksichtigt; später werden diese Elemente in den Vollversammlungen zusammengefasst, durch den Glauben erleuchtet und schließlich werden im Geist der Communio Propositiones formuliert, die vom Heiligen Vater, der das Prinzip der Einheit in der Kirche ist, an die einzelnen Kirchen zurückgegeben werden, so wie sauerstoffreiches Blut in den Arterien fließt, um den menschlichen Körper am Leben zu erhalten.
Damit diese Kollegialität vollständig genützt werden kann, ist es notwendig, dass ein selbstloser Geist der Zusammenarbeit unter all jenen herrsche, die zur Vorbereitung einer Synodenversammlung berufen sind, vor allem hinsichtlich der katholischen Ostkirchen sui iuris and der Episkopalkonferenzen, die die Hirten der lokalen Kirchen versammelt, in denen der Glaube an Gott lebt und in all seiner Kraft und mit all seinem Reichtum erfahren wird. Hauptsächlich in Form der Antworten zu den Lineamenta erhält diese kollegiale Zusammenarbeit der episkopalen Körperschaften eine klare Gestalt. Je größer die Zahl der episkopalen Körperschaften ist, die auf die Lineamenta antworten, desto reicher und mannigfaltiger werden die Elemente sein, die das Leben der Kirchen getreu wiedergeben, und somit wichtige Anhaltspunkte liefern sowohl zur Abfassung des “Instrumentum laboris” als auch für die Diskussionen während der Synodenversammlung in der Synodenaula.

III
ÜBERBLICK ÜBER DIE SYNODENVERSAMMLUNGEN

1. Erste Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1967
Synodenväter: 197

Papst Paul VI setzt die Ziele dieser ersten Generalversammlung selbst fest: “... Die Erhaltung und die Stärkung des katholischen Glaubens, seiner Integrität, seiner Stärke, seiner Entwicklung, seiner Kohärenz mit Doktrin und Geschichte”. Ein Ergebnis dieser Versammlung war der Vorschlag der Bischöfe, im Lichte des sich weiter ausbreitenden Atheismus, einer Glaubenskrise und falscher theologischer Meinungen eine internationale Kommission von Theologen zu bilden, um die Kongregation für Glaubenslehre zu unterstützen und die Diskussion über theologische Stellungnahmen zu erweitern. Diese Kommission wurde dann von Paul VI 1969 ins Leben gerufen.
Die Synode forderte auch eine Überprüfung des Kodex des kanonischen Rechts von 1917, um einen stärkeren Akzent auf die Seelsorge zu setzen und diese moderner zu formulieren. Die Arbeit wurde von Papst Paul VI begonnen und von Papst Johannes Paul II mit der Veröffentlichung der Überarbeitung des Kodex des kanonischen Rechts von 1983 zu Ende geführt.
Auch andere pastorale Fragen wurden erörtert und dem Papst als Empfehlungen unterbreitet: dass die Bischofskonferenzen eine größere Kontrolle über die Seminare ihrer Bezirke haben; 1970 schlug der Heilige Vater neue Normen für Mischehen vor und billigte sie; die Zustimmung für eine Neue Messordnung wurde gegeben, die 1969 in Kraft trat.

2. Erste Sonderversammlung (vgl. Kanon 346)

Gehalten am: 11. - 28. Oktober 1969
Synodenväter: 146
Thema: “Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl and den Bischofskonferenzen

Auf der Tagesordnung dieser außerordentlichen Generalversammlung stand die Suche und Analyse von Mitteln und Wegen, um das Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen, ein Thema, das in den Erklärungen zur Kirche während des II. Vatikanischen Konzils große Aufmerksamkeit fand. Diese Versammlung öffnete die Türen zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Bischöfen und dem Papst für die Seelsorge der gesamten Kirche.
Die Schwerpunkte dieser beiden Versammlungen betrafen: 1) die Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst und 2.) die Beziehung der Bischofskonferenzen zum Papst und zu den einzelnen Bischöfen. Verschiedene Vorschläge wurden dem Papst nacheinander vorgelegt, drei davon fanden sofort Aufmerksamkeit: 1.) dass die Synode in regelmäßigen Abständen zusammentreffen sollte- zunächst alle zwei Jahre, dann alle drei Jahre; 2.) dass das Generalsekretariat zwischen zwei Synodenversammlungen organisationsfähig und operativ sei; und 3.) daß es den Bischöfen erlaubt sei, Themen für zukünftige Versammlungen vorzuschlagen.
Zwischen der zweiten und der dritten Generalversammlung wurde ein Sekretariatsrat gebildet, der aus 12 gewählten Bischöfen und drei vom Papst ernannten Mitgliedern bestand. Dieser Rat traf sich das erste Mal vom 12.-15. Mai 1970 und hatte die Aufgabe, die Kontakte mit den Bischofskonferenzen zu erleichtern und die Agenda für die darauffolgenden Versammlungen vorzubereiten. Nach diesem Treffen fand eine weltweite Generalbefragung aller Bischöfe statt, um über Themen der zukünftigen Versammlungen zu entscheiden ( diese Befragung findet jetzt am Ende jeder Synodenversammlung statt). Von diesem Zeitpunkt an ist der Rat dieses Generalsekretariats, der während jeder Synode im Hinblick auf die Folgende gewählt wird, ein permanenter Teil des Generalsekretariats geworden.

3. Zweite Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 6. November 1971 (längste Synode)
Synodenväter: 210
Thema: “ Das Ministeriale Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt”

Während dieser Synode wurde über das Priesteramt und die Gerechtigkeit in der Welt diskutiert. Während ihrer Diskussion lobten die Bischöfe die Hingabe der Priester auf der ganzen Welt bei ihrem Priesteramt des Wortes und des Sakramentes und auch ihr seelsorgerisches Wirken im Apostolat. In der Diskussion wurde auch auf die vielen Schwierigkeiten hingewiesen, auf die die Priester bei der Ausübung ihres Amtes treffen.
Außerdem befassten sich die Bischöfe mit dem Thema der Gerechtigkeit, und wiesen auf die Notwendigkeit hin, die Frohe Botschaft sowohl auf weltweite als auch auf lokale Gegebenheiten anzuwenden.. Als Antwort darauf erstellten sie ein Programm von 8 Punkten für ein internationales Vorgehen und empfahlen, dass die Kirche auf lokaler Ebene sowohl die Erziehung als auch die ökumenische Zusammenarbeit in Hinblick auf das Thema der Gerechtigkeit fördern solle.

4. Dritte Ordentliche Generalversammlung.

Gehalten am: 27. September - 26. Oktober 1974
Synodenväter: 209
Thema: “Die Evangelisierung in der modernen Welt”

Während dieser Versammlung unterstrichen die Synodenväter erneut den essentiellen Missionscharakter der Kirche und die Pflicht jedes Mitgliedes, Zeuge Christi in der Welt zu sein. Zusammen mit diesem Thema wurde das Thema der Befreiung behandelt, die mit der Evangelisierung eng verknüpft ist, da sie die Menschen von ihren Sünden befreien soll. Die Empfehlungen und die Vorschläge der Bischöfe, die dem Papst vorgetragen wurden, dienten als Grundlage für die Formulierung der apostolischen Ermahnung Evangelii Nuntiandi.

5. Vierte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 29. Oktober 1977
Synodenväter: 204
Thema: “ Die Katechese in unserer Zeit”

Die Diskussion der Synodenväter, die eine besondere Aufmerksamkeit für die Katechese der Kinder und der jungen Leute gezeigt hat, wurde in einer Reihe von 34 Vorschlägen oder “Propositionen” und über 900 Empfehlungen zu diesem Thema zusammengefasst. Aus diesen Vorschlägen wurden 6 Sondergebiete zusammengestellt: Die Wichtigkeit der katechetischen Erneuerung, die Natur der wahren Katechese, die in der Katechese wirkenden Personen, die Notwendigkeit einer ständigen Katechese für alle Christen, die Mittel oder die Kanäle der Katechese ihre besonderen Aspekte.
Bei dieser Gelegenheit fassten die Bischöfe zum ersten Mal eine Synodenerklärung mit dem Titel “Die Botschaft Gottes für die Menschen” ab. In dieser Botschaft zeigten die Synodenväter auf, dass Christus im Mittelpunkt der Heilsbotschaft und damit auch der Katechese steht. Gleichzeitig betonten sie, dass alle Christen die Pflicht haben, Christus in die Welt zu bringen.

Kurz nach Abschluss dieser Synode veröffentlichte Papst Johannes Paul II die apostolische Ermahnung Catechesi tradendae, die viele Meinungen und Vorschläge der Bischöfe enthält.

6. Sonderversammlung für die Niederlande

Gehalten am: 14. - 31. Januar 1980
Synodenväter: 19
Thema: “Die Situation der Seelsorge in den Niederlanden”

Die Sondersynode für die Niederlande oder auch die sogenannte “Hollandsynode”war nach dem abgeänderten, danach 1983 verkündeten Codex des Kirchenrechts (vgl, Canon 345) die erste Sonderversammlung der Bischofssynode. Diese synodale Versammlung fand im Vatikan statt und befasste sich mit dem Konzept des II. Vatikanischen Konzils, dem Geheimnis der Gemeinschaft der Kirche mit ihren konkreten Aspekten sowohl auf lokaler als auch auf weltweiter Ebene, wobei man sich auf die Rolle des Bischofs als Lehrer des Glaubens und Hirte der Seelen in seiner Diözese und in der Bischofskonferenz konzentrierte. Am Schluss fasste die Versammlung einige Beschlüsse, die das Priesteramt, das Ordensleben, die Mitwirkung der Laien in der Sendung der Kirche, die Sakramente, die Eucharistie und die Beichte, die Liturgie, Katechese und Ökumenismus betreffen, die alle auf den Lehren des II. Vatikanischen Konzils beruhen. Ein eigens am Ende dieser Sondersynode gebildeter Rat wird sich regelmäßig mit dem Generalsekretariat treffen, um die Lage der Seelsorge zu bewerten und die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu fördern.Obwohl es den Rat noch gibt, traf er sich nicht mehr seit dem 10. Und 11. November 1995

7. Fünfte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 26. September - 25. Oktober 1980
Synodenväter: 216
Thema: “Die christliche Familie”

Im Mittelpunkt dieser Synode stand der von der Kirche gelehrte Grundsatz der Unauflösbarkeit der Ehe und die Inhalte der Enzyklika Humanae vitae. Die Bischöfe verfassten im Laufe ihrer Arbeit eine schriftliche Botschaft mit dem Titel “Eine Botschaft für christliche Familien in der modernen Welt” und schlugen eine “Charta für die Rechte der Familie” vor, nach welcher sich Papst Johannes Paul II. Am 22. Oktober 1983 richtete. Auf Grund der Diskussion und den Vorschlägen der Versammlung veröffentlichte der Papst die apostolische Ermahnung Familiaris consortio vom 22 November 1981.

8. Sechste Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 29. September - 29. Oktober 1983
Synodenväter: 221Thema: “Versöhnung und Buße im Sendungsauftrag der Kirche”

Die Synodenversammlung und das Thema stehen in Einklang mit dem vom Papst ausgerufenen “außerordentlichen” Heiligen Jahr, und um des 1950sten Jahrestags der Erlösung der Welt durch den Tod Christi zu gedenken. Während dieser Versammlung diskutierten die Bischöfe über die mit dem Synodenthema zusammenhängenden Argumente, wobei sie die Notwendigkeit unterstrichen, die Früchte der Erlösung Christi auf das Leben jedes Einzelnen und folglich auch auf die ganze Gesellschaft zu übertragen. In einer Verlautbarung, die von der Versammlung herausgegeben wurde, riefen die Bischöfe die Welt zur “Versöhnung” auf und verkündeten “die Kirche als ein Sakrament der Versöhnung und Zeichen der Gnade Gottes für den Sünder”. Die Ergebnisse der Arbeit der Bischöfe waren die Grundlage für die apostolische Ermahnung Reconciliatio et Paenitentia vom 2. Dezember 1984, die zum ersten Mal als “postsynodales” Dokument bezeichnet wurde.

9. II. Außerordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 24. November - 8. Dezember 1985
Synodenväter: 165
Thema: “Der 20. Jahrestag der Beendigung des II. Vatikanischen Konzils”

Diese von Papst Johannes Paul II einberufene Sonderversammlung, wollte des XX. Jahrestags des Konzils gedenken und feststellen, in welchem Maße eine Erneuerung der Kirche stattgefunden hatte. Gemäß Statut versammelte die Synode alle Vorsitzenden der über 100 Bischofskonferenzen in aller Welt wie auch andere Personen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils und ihre Verwirklichung in der Kirche auf der ganzen Welt. Bei dieser Versammlung verfassten die Bischöfe einen Schlussbericht (Relatio Finalis), der bei der Abschlusssitzung, zusammen mit einer “Botschaft für das Volk Gottes” veröffentlicht wurde. Als Antwort auf den Vorschlag der Synodenväter dieser Versammlung bewilligte der Heilige Vater die Ausführung und Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 1992. Gleichzeitig wünschten sie “eine weitreichende und vertiefte Studie über den theologischen und infolgedessen rechtlichen Status der Bischofskonferenzen und vor allem über die Bedeutung ihrer lehramtlichen Autorität im Lichte von Nr. 38 des Konzilerlasses Christus Dominus and die canones 447 und 753, Kodex des Kirchenrechts (Abschlussbericht, II, C, 8,b). Dieser Punkt wurde im apostolischen Schreiben Motu Proprio von Johannes Paul II. Unter “die theologische und rechtliche Natur der Beschofskonferenzen angesprochen (21. Mai 1998).

10. Siebte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 1. - 30. Oktober 1987
Synodenväter: 232
Thema: “Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt ”

Mit einer Betrachtung über die Aspekte der Berufung (“sein”) und Sendung (“tun”) im Rahmen der kirchlichen Gemeinschaft gemäß dem II. Vatikanischen Konzil, versuchten die Synodenväter die unterschiedliche Natur der gläubigen Laien im Leben der Kirche, ihre Teilhabe oder Kommunion in der Heiligkeit und die Arbeit der Kirche in der Evangelisierung in der Welt dank des säkularen Charakters hervorzuheben. Auf Grund dieses Themas waren besonders viele Laien als Auditoren anwesend. Einige Laien wurden gebeten, vor der Generalversammlung zu sprechen und in den “circuli minori” ihre Meinung zu äußern; zum ersten Mal hatten eine Laiin und ein Laie das Amt der zusätzlichen Sondersekretäre inne.. Die Informationen, die in der Synode kamen - vor allem die 54 Vorschläge der Generalversammlung - wurden für die Formulierung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Christifideles Laici vom 3. Dezember 1988erwendet

11. Achte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30. September - 28. Oktober 1990
Synodenväter: 238
Thema: “Die Priesterbildung unter den derzeitigen Verhältnissen”

Unter Berücksichtigung der Arbeit der 2. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode (1971), die das Priestertums und der daraus resultierenden Aufgaben im Priesteramt unter theologischen Gesichtspunkten behandelte, hatte diese Synode einen besonderen pastoralen Charakter und konzentrierte sich hauptsächlich auf die Priesterbildung und auf die “Person” des Priesters selbst, sowohl auf den Diözesans- als auch den Ordenspriester vor und nach der Priesterweihe. Besonders auffallend war der Einklang zwischen den Bischöfen in ihren Diskussionen und Erörterungen des Themas. Am Ende der Synode legten die Bischöfe dem Heiligen Vater 41 Vorschläge vor, die, zusammen mit anderen Informationen, die während des Verlaufs der Synode herausgearbeitet wurden; diese dienten bei der Vorbereitung der postsynodalen apostolischen Ermahnung Pastores dabo vobis vom 25 März 1992.

12. Sonderversammlung für Europa

Gehalten am: 28. November - 14. Dezember 1991
Synodenväter: 137
Thema: “Seien wir Zeugen Christi, der uns befreit hat”

Am 22. April 1990 drückte der Heilige Vater während seines apostolischen Besuchs in der tchechischen, Republik, in der Stadt Velehrad am Grab des Heiligen Methodius, der mit den Heiligen Cyrillus und Benedikt einer der Patrone Europas ist, den Wunsch aus, eine Generalversammlung für Europa, die Bischofssynode, zusammenzurufen, um den “Kairos” der der neuen Lage zu erkennen, die sich durch die großen Veränderungen in Europa ergeben hat und um für die Kirche eine neue Rolle durch Erneuerung und Wiederaufbau zu finden. Die besondere Natur die Synode und die kurze Vorbereitungszeit erforderte verschiedene Änderungen in den synodalen Statuten, zum Beispiel wurde statt der Dokumente Lineamenta und Instrumentum Laboris eine kurze Anleitung für die Überlegungen (Itinerarium) und eine Zusammenfassung (Summarium) vorbereitet; es wurden Sonderkriterien für die delegierten Bischöfe eingeführt, um eine zahlenmäßig stärkere Vertretung von Bischöfen aus Zentral- und Osteuropa, usw. zu garantieren .Eines der wichtigsten Ereignisse bei der Vorbereitung der Synode war die Einführung eines Präsynodalen Symposiums, das vom Päpstlichen Rat für die Kultur organisiert wurde. Bei dieser Gelegenheit versammelten sich die Intellektuellen aus Ost- und Westeuropa zu einer gemeinsamen Betrachtung über das Thema der Synode. Zur gleichen Zeit wurden die Vertreter der orthodoxen Kirche und der anderen christlichen Hauptgemeinschaften in Europa im ökumenischen Geist aufgefordert, zum ersten Mal an einer Synodenversammlung als “als delegierte Brüder” teilzunehmen. Die Arbeit der Sonderversammlung wurde mit der Veröffentlichung einer Erklärung beendet, in der die Synodenväter ein Programm für die neue Evangelisierung Europas vorlegten und einen Appell an alle Europäer richteten, die universale Solidarität zu unterstützen. Danach wurde eine Gruppe von Teilnehmern an der Sonderversammlung beauftragt, den bestmöglichen Weg zu finden, um angesichts diesers Umstände die Schlußfolgerungen der Erklärung durch eine Verstärkung des Concilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE) in die Tat umzusetzen.

13. Sonderversammlung für Afrika

Gehalten am: 10. April - 8. Mai 1994
Synodenväter: 242
Thema: “Die Kirche in Afrika und Ihre evangelisierende Mission auf das Jahr 2000 hin: “Ihr werdet meine Zeugen sein” (Apg 1:8)

Am 6. Januar 1989 gab der Heilige Vater seine Absicht bekannt, diese Sonderversammlung einzuberufen, wobei er eine vorbereitende Kommission, die vor allem von afrikanischen Bischöfen gebildet wurde, ins Leben rief. Im Juni darauf wurde diese Gruppe erweitert, um den Rat des Generalsekretariats zu bilden, und damit beauftragt, zur Vorbereitung der Synodenversammlung beizutragen. Im Juni 1990 während des Treffens der Vertreter der afrikanischen Bischöfe in Lomé, Togo, wurden die Lineamenta, veröffentlicht, das Thema der Synode vorbereitet, um so eine Zeit des Gebets und der Betrachtung auf lokaler Ebene zu beginnen. Die Antworten der lokalen Kirchen wurden als Mittel bei der Formulierung des Arbeitsdokuments der Sonderversammlung oder Instrumentum Laboris, verwendet, das während des neunten Pastoralbesuchs des Heiligen Vaters im Februar 1993 in Afrika in Kampala, Uganda, herausgegeben wurde.
Die Synodenväter benutzten während ihrer einen Monat dauernden Sitzung dieses Dokument als Ausgangspunkt, um das allgemeine Thema der Evangelisierung in den folgenden Punkten zu behandeln: 1.) Verkündigung der Botschaft; 2.) Inkulturation; 3.) Gespräch; 4.) Gerechtigkeit und Frieden; 5.) soziale Kommunikationsmittel. Abgesehen von der angeregten Diskussion der Themen während der verschiedenen Phasen der Arbeit der Versammlung, waren die Eröffnungs- und Schlussfeier, die viele Elemente aus der liturgischen Tradition Afrikas übernommen hatten, ein besonderes Erlebnis.
Unter den verschiedenen, von der Sonderversammlung veröffentlichten Dokumente, fand sich eine lange Botschaft an das Volk Gottes, die am Ende der Sonderversammlung verteilt wurde und die Postsynodale Apostolische Ermahnung Ecclesia in Africa, die der Kirche anlässlich des synodalen Besuches des Papstes in Afrika vom 14. September 1995 während der Feierlichkeiten für die Synodenversammlung unterzeichnet und vorgestellt wurde.
Ein postsynodaler Rat, der von der Sonderversammlung gewählt wurde, steht dem Generalsekretariat weiterhin ständig zur Verfügung. Seine Aufgabe ist es, die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung auf die lokale Kirche zu beaufsichtigen. Der Rat verfasste einen Bericht, der an alle Bischöfen Afrikas, die Leiter aller Dikasterien der Römischen Kurie und den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, wie auch andere, davon betroffene Menschen auf der ganzen Welt gesendet wurde. Diese Versammlung findet periodisch statt, um die Bischöfe in Afrika über den neuesten Stand der Dinge zu informieren und sie zu ermuntern, sich weiterhin zu bemühen, das so inhaltsreiche Dokument anzuwenden.
Am 13. November 2004 gab Papst Johannes Paul II. während des Symposiums der afrikanischen und europäischen Bischöfe, das in Rom stattfand, bekannt, dass er die Erwartungen des postsynodalen Rats begrüßte” und eine zweite Sonderversammlung für Afrikas als Antwort auf die “Hoffnungen der Seelenhirten in Afrika” einberief. In der Generalaudienz vom 22. Juni 2005 hat Papst Benedikt XVI. den Beschluss “meines verehrten Vorgängers” bestätigt. Es wurde weder das Datum noch der Ort für diese Sonderversammlung mitgeteilt.

14. Neunte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 2.- 29. Oktober 1994
Synodenväter: 245
Thema: “Das gottgeweihte Leben und seine Rolle in Kirche und Welt”

Am 30. Dezember 1991 rief der Heilige Vater eine Synodenversammlung über das Thema des gottgeweihten Lebens zusammen, die von einigen als logischer Abschluss in der Behandlung der verschiedenen Lebensformen in der Kirchen ansahen die in den zwei vorhergehenden Ordentlichen Versammlungen begonnen worden war. Die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens, die der Synodenversammlung voranging, war besonders wertvoll. Sie gab die Möglichkeit zu einem intensiven Gedankenaustausch nicht nur innerhalb der Institute des gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens, sondern auch innerhalb der internationalen und nationalen Organe, vor allem aber über viele individuelle und gemeinschaftliche Initiativen zwischen der Kirchenhierarchie und den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie. Die Synodenväter beschäftigten sich mit einer großen Anzahl von Argumenten zu diesem Thema und hörten den verschiedenen Wortmeldungen der Auditoren aufmerksam zu. Besonders erwähnenswert ist, dass viele Bischöfen aus Ordenskongregationen teilnahmen und auch eine Ordensfrau und ein Ordensmann als zusätzliche Sondersekretäreernannt wurden,, auch kam eine große Anzahl von Frauen und Männern, die sich als Experten und Auditoren dem gottgeweihtem Leben widmen. Am 25. März 1996 wurde die Postsynodale Apostolische Ermahnung Vita consecrata veröffentlicht.

15. Sonderversammlung für den Libanon

Gehalten am: 26. November - 14. Dezember 1995
Synodenväter: 69
Thema: “Christus ist unsere Hoffnung, gestärkt durch seinen Geist, bezeugen wir seine Liebe”

Der Heilige Vater hat hinsichtlich der in Folge des langen Kriegs besonderen Bedürfnisse der Kirche im Libanon am 6. Juni 1991 seine Absicht bekanntgegeben, eine Sonderversammlung der Bischofssynode für den Libanon einzuberufen. Nach einigen einleitenden Versammlungen mit den Patriarchen der Ostkirchen im Libanon, wurde im Januar 1992 ein Rat mit 10 Mitgliedern, Vertretern der sechs Katholischen Kirchen sui iuris im Libanon, ernannt, um an der für die Vorbereitung notwendigen Arbeit teilzunehmen. Gleichzeitig wurde ein libanesischer Bischof zum Koordinator “in loco” ernannt.
Die Lineamenta der Sonderversammlung wurden am 13. März 1993 veröffentlicht. Damit begann die Zeit des Gebetes und des Nachdenkens über das Synodenthema in den lokalen Diözesen und den verschiedenen kirchlichen Einrichtungen im Libanon, die bis zum 1. November 1994 andauerte. Die Antworten auf die Lineamenta wurden in das Instrumentum laboris, das Arbeitsdokument der Sonderversammlung, aufgenommen, das der Synodenversammlung als Grundlage diente. Am 12. Dezember wurde eine kommentierte Version des Kirchenrechts der Ostkirchen unter der Schirmherrschaft des Päpstlichen Rats fzur Interpretierung der Gesetzestexte veröffentlicht und an die Synodenväter verteilt.
Am 10. Mai 1997 wurde die Postsynodale Apostolische Exhortation “Une Esperance nouvelle pour le Liban” (Eine neue Hoffnung für den Libanon) während eines Papstbesuchs im Libanon für die Feierlichkeiten der Sonderversammlung veröffentlicht. 1998 folgte eine von der Patriachen- und der Bischofsversammlung im Libanon (A.P.E.C.L.) übersetzte arabische Version des Dokuments. Der Postsynodale Rat, der aus dieser Sonderversammlung hervorging, trifft sich weiterhin, um die Auswirkung und die Ausführung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung im Libanon zu bewerten. In diesem Sinne wurde ein Bericht vorbereitet und 1993 an die Hierarchie des Libanon, an die Leiter der Dikasterien der römischen Kurie, an die Patriarchen, an die wichtigsten Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirche sui generis , an alle Vorsitzenden der Episkopalkonferenzen der Welt und an andere Betroffenen geschickt. Seit damals hat sich der postsynodale Rat regelmäßig getroffen, um die Situation im Libanon einzuschätzen.

16. Sonderversammlung für Amerika

Gehalten am: 16. November - 12 Dezember 1997
Synodenväter: 233
Thema: “Treffen mit dem lebendigen Jesus Christus; der Weg zur Bekehrung, zur Kommunion, und die Solidarität in Amerika”

Der Heilige Vater sprach in dem apostolischen Schreiben Tertio millenio adveniente seinen Wunsch aus, die synodale Bewegung auf der kontinentalen Ebene weiterzuführen, die mit der Sonderversammlung für Europa (1991) und für Afrika (1994) begann und Sonderversammlungen der Synoden, einschließlich der Sonderversammlung für Amerika , als Teil des Programms einberufen, das für das Jubeljahr 2000 diente. Am 12. Juni 1995 wurde ein Präsynodaler Rat ernannt, um bei der Vorbereitung der Sonderversammlung mitzuhelfen.Mit Hilfe dieses Rates wurden die Lineamenta am 3. September 1996 und das Instrumentum laboris am 10. September 1997 veröffentlicht.
Die Synodenväter untersuchten während dieser Versammlung die verschiedenen Aspekte des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens auf dem amerikanischen Kontinent und versuchten, die besten Wege und Mittel zu finden, um dem amerikanischen Volk die Begegnung mit Jesus Christus zu ermöglichen. Aus diesem Grund untersuchten sie den Zusammenhang zwischen Evangelium und Kultur und die wichtigsten Aspekte der Bekehrung, der Kommunion und der Solidarität, um auf die großen Herausforderungen der heutigen amerikanischenGesellschaft eine passende Antwort zu finden. Am Ende der Sonderversammlung veröffentlichten die Synodenväter den Nuntius oder “die Botschaft an das Gottesvolk”.
Der postsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wird, versammelte sich zu verschiedenen Gelegenheiten, um die Ergebnisse der Synode zu bewerten. Er stand auch dem Heiligen Vater bei der Veröffentlichung der Postsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in America”zur Seite, die vom Heiligen Vater am 23. Januar 1999 während der Feierlichkeiten der Sonderversammlung in Mexiko City herausgegeben wurde. Am nächsten Tag haben viele, aus den verschiedensten Teilen des Kontinents kommende Teilnehmer der Synode an einer Eucharistiefeier teilgenommen, die in derWallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Guadalupe gefeiert wurde.
Der postsynodale Rat traf sich seitdem mehrmals, um die Umsetzung des Dokuments zu bewerten und die Bischöfe in ihren Initiativen auf dem Kontinent in Antwort auf das Postsynodale Dokument zu unterstützen. 2002 bereitete man einen einschlägigen Bericht vor und schickte diesen an alle Bischöfe in Amerika, an die Leiter der Dikasterien der römischen Kurie, die Patriarchen, die wichtigeren Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen auf der Welt und andere Betroffene. Der Sonderrat trifft sich von Zeit zu Zeit, um über vorrangige Themen auf dem Kontinent zu sprechen, die in dem Bericht angeführt sind.

17. Sonderversammlung für Asien

Gehalten am: 19. April - 14. Mai 1998
Synodenväter: 191
Thema: “Jesus Christus der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien: Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben (Joh. 10,10)”

Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente hat der Heilige Vater seinen Wunsch bekanntgegeben, Sonderversammlungen der Synode als Vorbereitung für das Heilige Jahr 2000, einzuberufen. Ab 10. September 1995 hat der Heilige Vater einen präsynodalen Rat für die Sonderversammlung für Asien ins Leben gerufen. Dieser Rat bestand vorwiegend aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen aus Asien. Eine ihrer Hauptaufgaben war es, dem Generalsekretariat bei der Verfassung der Lineamenta, die am 3. September 1996 und des Instrumentum Laboris, das am 13. Februar 1998 veröffentlicht wurden, beizustehen.
Die Aufmerksamkeit der Synodenväter galt während der Sonderversammlung der Person Jesu, des Erlösers, und seines Geschenkes der Fülle des Lebens im Zusammenhang mit dem Plan der Kirche einer neuen Evangelisierung, unter Berücksichtigung sowohl der Kirche, als auch der Gesellschaft des asiatischen Kontinentes. Besonders betrachtet wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Kirche, in einem konkreten Projekt zur Seelsorge, die Mission des Herren von Liebe und Dienst in Asien, weiterführen zu können. Am Ende wurde von den Synodenvätern ein Nuntius oder “Botschaft an das Gottesvolk”, das die verschieden Themen der Synode wiedergab, herausgegeben.
Ein nachsynodaler Rat, der aus der Synodenversammlung hervorging, wurde gebildet. Der Rat, der mehrmals im Rahmen der Versammlung zusammentrat, leistet bei der Auswertung der Versammlungsempfehlungen Hilfestellung. Sie trug auch zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Asia” bei, die während der feierlichen Phase der Synode vom 5. bis 8. November 1999 in der Sacred Heart Cathedral in New Delhi, Indien vom Heiligen Vater unterzeichnet wurde. Seitdem trat der nachsynodale Rat regelmäßig zusammen um die Verbreitung und die Umsetzung des Dokuments in der asiatischen Kirche zu beurteilen. 2002 wurde ein Bericht erstellt und an alle Mitglieder der kirchlichen Hierarchie des asiatischen Kontinents, die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie, die Patriarchen, die höheren Erzbischöfe und Metropoliten der Ostkirchen sui iuris, die Vorsitzenden der weltweiten Bischofskonferenzen und weitere beteiligte Parteien versand.
Bei seinem letzten Treffen im November 2007 teilte der nachsynodale Rat weitere Reaktionen auf das nachsynodale Dokument mit, schätzte die Bedeutung einer Sonderversammlung für den asiatischen Kontinent ein, berichtete von dem aktuellen Stand des ökumenischen und interreligiösen Dialogs in verschiedenen Ländern und sprach von verschiedenen Veröffentlichun­gen im Zusammenhang mit dem nachsynodalen Dokument.

18. Sonderversammlung für Ozeanien

Gehalten am: 22. November - 12. Dezember 1998
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben”

Die Sonderversammlung für Ozeanien war die dritte kontinentale oder regionale Synodenversam­mlung, die vom Heiligen Vater im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der Vorbereitungen für das Heilige Jahr 2000, einberufen wurde.

Am 7. Juni 1996 hatte der Heilige Vater den vorsynodalen Rat, der vorwiegend aus Bischöfen Ozeaniens bestand, ernannt. Bei einer Reihe von Zusammentreffen in Rom und Wellington (Neuseeland) behandelte man die Abfassung des Textes der Lineamenta, der später vervollständigt und den beteiligten Parteien übermittelt wurde, sowie die Kriterien der Teilnahme, und die Vervollständigung des Textes des Instrumentum Laboris.
Einzigartig an dieser Synodenversammlung war, dass alle Bischöfe der Region als Mitglieder ex-ufficio teilgenommen haben. Um die Schwierigkeiten der Reise zu erleichtern und die Abwesenheit der Bischöfe aus den eigenen lokalen Kirchen zu begrenzen, wurden Maßnahmen getroffen, um die täglichen Besuche ad limina während der Sonderversammlung stattfinden zu lassen. Trotz der großen Unterschiede in den Seelsorgesituationen in der Region, sind während der Synode viele gemeinsame Sorgen zu Tage getreten, wie zum Beispiel die Inkulturation des Evangeliums, die erneuerte Aufmerksamkeit auf Katechese und Ausbildung, die Verstärkung des Glaubens der Gläubigen, die Seelsorge der jungen Leute, Einwanderer und Einheimischer usw; wobei hier immer die Person Christi, der Weg, die Wahrheit und das Leben im Mittelpunkt stehen.
Am 11. Dezember haben die Mitglieder der Sonderversammlung einen nachsynodalen Rat gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. Zum Abschluß der Sonderversamm­lung hat der Rat eine Reihe von Zusammentreffen abgehalten, bei dem man über die Reaktionen auf die Sonderversammlung beriet und dem Heiligen Vater bei der Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung Ecclesia in Oceania Hilfe bot. Die Ecclesia in Oceania wurde am 22 November2001 im Rahmen einer sehr wichtigen, historischen Zeremonie im Vatikan bekanntgegeben, während der das Dokument gleichzeitig mit Hilfe des Internets an allen Diözesen der Region gesendet wurde. Ecclesia in Oceania wurde so das erste päpstliche Dokument das über Internet im Computerzeitalter übertragen wurde.

Im Jahre 2003 trat der nachsynodale Rat zusammen, um mit der Untersuchung über den Einfluss und die Umsetzung der Ecclesia in Oceania in der Region zu beginnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Bericht erstellt und an alle Bischöfe in Ozeanien übermittelt, der in 2006 der Universalen Kirche bekannt gegeben wurde. Während ihrer Versammlung im Februar 2008 beschloßen die Ratsmitglieder das nächste Treffen in Australien, in Verbindung mit der Plenarversammlung der Vereinigung der Katholischen Bischofskonferenzen von Ozeanien im Mai 2010 in Australien stattfinden zu lassen.

19. Zweite Sonderversammlung für Europa

Gehalten am: 1. - 23. Oktober 1999
Synodenväter: 117
Thema: “Jesus Christus, der lebt in seiner Kirche, Quelle und Hoffnung für Europa”

Die zweite Sonderversammlung für Europa ist die letzte der Reihe der kontinentalen Synodenversamm­lungen, die der Heilige Vater in seinem Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, als Teil der Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 einberufen hat. Obwohl die erste Sonderversammlung für Europa schon im Jahre 1991 abgehalten wurde, d.h. vor mehr als einem Jahrzehnt, haben die neuen sozialen und kulturellen Situationen, die auf dem Kontinent, neben den politischen Veränderungen im Osten stattgefunden haben, pastorale Herausforderungen hervorgerufen, die es notwendig erscheinen liessen, eine zweite Sonderversammlung für Europa einzuberufen.
Der Heilige Vater hat am 9. Februar 1997 den vorsynodalen Rat aufgefordert, bei der Vorbereitung dieser Synodenversammlung mitzuhelfen. Mit Hilfe europäischer Theologen und dem Personal des Generalsekretariats wurde der Entwurf der Lineamenta verfaßt, der im Frühjahr 1998 veröffentlicht wurde und das Instrumentum Laboris der Sonderversammlung (am 21. Juni 1999 veröffentlicht).
Während der zweiten Sonderversammlung haben die Synodenvätern die verschiedene Realitäten der Kirche in Europa und den besonderen historischen Moment des Projektes zur Einigung des Kontinentes untersucht. Das Thema Jesus Christus, der in seiner Kirche lebt, hat die synodale Diskussion über die kulturellen Wurzeln des Kontinentes beherrscht, während es gleichzeitig Quelle der Hoffnung für den Bau eines neuen, auf den Glauben gegründeten Europas ist.
Der nachsynodale Rat, der während der Versammlung gewählt wurde, hielt mehrere Sitzungen ab um die Ergebnisse der Synode zu untersuchen und zur Abfassung der Nachsynodalen Apostolischen Ermahnung “Ecclesia in Europa” beitzutragen. Diese wurde während des Abendgottesdienste zum Beginn der Feierlichkeiten zu Ehren der Apostel Peter und Paul veröffentlicht (Vatikan 28. Juni 2003).
In der Folge hat der nachsynodale Rate eine Bewertung des Einflusses und der Umsetzung der “Ecclesia in Europa” auf dem Kontinent begonnen. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Fragenbogen erstellt, der an die Episkopalenkonferenzen und die kontinentalen europäischen Organisationen gesendet wurde. Die Beantwortungen dieser Fragebögen wurden benutzt, um einige Aspekte der Sendung der Kirche in Europa einzuschätzen.

20. Zehnte Ordentliche Generalversammlung

Gehalten am: 30 September - 27 Oktober 2000.
Synodenväter: 247
Thema: “Der Bischof als Diener des Evangeliums, Jesus Christus für die Hoffnung der Welt”

Im Rahmen der Vorbereitung der Zehnten Ordentlichen Generalversammlung, hat sich der Neunte Ordentliche Rat des Generalsekretariats in regelmäßigen Abständen zusammengefunden, um bei der Festlegung der möglichen Synodenthemen zu beraten und bei der Erstellung der Lineamenta , mitzuwirken. Diese wurden am 16. Juni 1998 an allen Bischöfe der Welt übermittelt, die dann regelmäßig die offizielle Antwortungen zurücksandten. Diese Rückläufe wurden ausgewertet und in den Entwurf des Instrumentum laboris einbezogen, welches am 1. Juni 2001 veröffentlicht wurde.

Während der Synodenversammlung haben sich dieSynodenväter auf die Person und Aufgaben des Bischofs in seiner Diözese zu Beginn des Dritten Jahrtausends konzentriert.
Am 26. Oktober 2001 hat die Synodenversammlung die Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats gewählt, drei Mitglieder wurden vom Heiligen Vater ernannt. In den folgenden Sitzungen wertete der Rat, das aus der Vorbereitung der Synode hervorgegangene Material aus, insbesondere die synodalen Propositiones , wie etwa dem Heiligen Vater beizustehen bei der Abfassung des Nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Pastores Gregis”, das am 16. Oktober 2003 in Rahmen des 25. Jahrestag der Wahl des Heiligen Vaters veröffentlicht wurde.

21. Elfte Ordentliche Generalversammlung

Vorgesehen : 2-23 Oktober 2005
Synodenväter: 241
Thema: ”Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche”
Am 29. November 2003, unter Berücksichtigung der Meinungen der Mitglieder des Zehnten Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode folgend aus den Beratungen der weltweiten Episkopalkonferenzen und anderer Beteiligter, beschloss Papst Johannes Paul II. die Elfte Ordentliche Generalversammlung zum Thema Eucharistie einzuberufen.
Das die Wahl des Papstes, so kurz nach der Veröffentlichung seiner Enzyklika zum selben Thema fällt, regt zur Aufmerksamkeit an. Diese Synodenversammlung ist einberufen worden um dem Heiligen Vater die pastoralen Betrachtungen der Bischöfe der Welt zu diesem für die Mission der Kirche lebenswichtigen Thema zu übermitteln.
Die Lineamenta die vom Zehnten Ordentlichen Rat des Generalsekretariats mit der Hilfe von Theologen erarbeitet wurden, sind am 31 März 2004 an den Episkopalkonferenzen, an alle Ostkirchen sui iuris, an die Leiter der Dikastrien der Römischen Kurie, an der Vereinigung der Generaloberer und andere Betroffene gesendet worden. Während der nächsten Versammlung bearbeitete der Rat die Fragen in den Lineamenta und wieder mit der Hilfe der Experten entwarf er den Instrumentum Laboris, der am 7 Juli 2005 veröffentlicht wurde.
Nach seiner Wahl bestätigte Papst Benedikt XVI. die Daten der Synodenversammlung und bestätigte gleichzeitig die folgenden Neuheiten des Synodenablaufs: eine Verkürzung der Dauer der Synode auf drei Wochen; eine Stunde offener Diskussion während der Interventionsphase während der abendlichen Plenarsitzung; eine elektronische Abstimmung durch die Mitglieder - zusätzlich zu der gewohnten schriftlichen Abstimmung - über die Propositiones oder synodalen Empfehlungen; und die Veröffentlichung pro hoc vice einer italienischen Übersetzung der Propositiones.
Eine Sondersitzung wurde anberaumt, um den 40. Jahrestag der Einführung der Bischofssynode zu feiern, während der verschiedene Synodenväter über die theologischen, juristischen und historischen Aspekte der Synode sprachen. In der Folge wurden diese Beiträge zusammen mit Referenzmaterial zu Synodalversammlungen in einem Buch mit dem Titel Die Bischofssynode: 40 Jahre Geschichte von der Lateran University Press veröffentlicht.
Die offizielle aus dieser Synodenversammlung hervorgegangenen Dokumentation enthält eine Botschaft an das Volk Gottes (Nuntius), die während der Versammlung abgefasst und von den Synodenvätern genehmigt wurde, sowie nachsynodale apostolische Ermahnung Sacramentum Caritatis vom 22. Februar 2007 des Heiligen Vaters.

22. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode

Anberaumt für die Zeit: 5. - 26. Oktober 2008
Thema: “Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche”

Am 6. Oktober 2006 kündigte Papst Benedikt XVI. seine Entscheidung an, die XII. Ordentliche Generalversammlung einzuberufen, um das Thema Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche zu behandeln. Dabei trug er dem Wunsch der Mitglieder des Elften Ordentlichen Rates des Generalsekretariats der Bischofssynode Rechnung, die auf der Konsultation der weltweiten Bischofskonferenzen, der katholischen Ostkirchen sui iuris, den Leitern der Dikasterien der Römischen Kurie, der Vereinigung der Generaloberen und anderen gründete. Die Synode zum Wort Gottes ist gedacht als Fortführung der Synode von 2005 zur Eucharistie und soll die inhaltliche Verbindung zwischen der Eucharistie und dem Wort Gottes hinsichtlich des Lebens und der Sendung der Kirche fortsetzen.
Daraufhin arbeiteten die Ratsmitglieder mit Hilfe von Theologen die Lineamenta aus, die am 27. April 2007 veröffentlicht wurden und die vorläufige Richtlinien zum Thema vorgeben und eine Reihe von Fragen für die Diskussion und Gebet auf Ortsebene beinhalten. Bei späteren Treffen analysierte der Rat die Antworten auf die Fragen der Lineamenta, die übermittelt wurden von den oben genannten Gruppen und Individuen, und entwarf das Instrumentum laboris, das am 12. Juni 2008 veröffentlicht wurde.
Diese Synodenversammlung wird die erste sein nach der Revision des Ordo Synodi Episcoporum, der vom Heiligen Vater am 29. September 2006 approbiert wurde, wobei er dem Rat des Generalsekretariats der Bischofssynode folgte hinsichtlich der Notwendigkeit, die Statuten dem gegenwärtigen Kodex des kanonischen Rechtes und dem Gesetzbuch der Ostkirchen anzugleichen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Synodalversammlung ist, dass sie während des Paulus-Jahres stattfindet, das am 29. Juni 2008 beginnt. Im Gedenken daran wird die Eröffnungsliturgie der Synode in der Päpstlichen Basilika St. Paul vor den Mauern zelebriert werden.

23. II. Außerordentliche Versammlung für Afrika

Anberaumt für die Zeit: 4. - 25. Oktober 2009
Thema: “Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens: “Ihr seid das Salz der Erde... Ihr seid das Licht der Welt (Mt 5: 13,14)”

Der Außerordentliche Rat für Afrika, der gewählt wurde während der I. Außerordentlichen Versammlung für Afrika, bietet dem Generalsekretariat weiterhin seine Mitarbeit an: In der Folge seiner Veröffentlichung eines Dokumentes, das von der Wirkung und Umsetzung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens auf Ebene der Ortskirchen berichtete, untersuchte der Rat die Möglichkeit einer II. Außerordentlichen Versammlung. Am 13. November 2004 kündigte Papst Johannes Paul II. während des in Rom stattfindenden Symposiums der Bischöfe aus Afrika und Europa an, er “komme dem Wunsch der Einberufung einer Außerordentlichen Versammlung für Afrika entgegen” und entspreche den Hoffnungen der afrikanischen Hirten, indem er eine Außerordentliche Versammlung für Afrika anberaume. Während der wöchentlichen Generalaudienz am 22. Juni 2005 wiederholte der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. diese Entscheidung.
In der Folge formulierte der Außerordentliche Rat für Afrika das Thema der Synode, das die Zustimmung des Papstes erhielt: Die Kirche in Afrika im Dienste der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens: “Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt”.(Mt 5: 13,14) Mit der Unterstützung von Experten fuhr der Rat fort mit der Ausarbeitung der Lineamenta, die dieses Thema vorstellten und eine Reihe von Fragen zur Diskussion und für das Gebet auf Ortsebene enthielten. Nachdem sie am 27. Juni 2006 veröffentlicht worden waren, wurde das Dokument an die Kirche in Afrika gesandt, wo es auf breiter Ebene verteilt und enthusiastisch begrüßt wurde. Die Antworten auf die Fragen müssen bis November 2008 an das Generalsekretariat gesendet werden,wo sie für die Ausarbeitung des Instrumentum laboris Verwendung finden, das den Handlungsplan für die Synodalversammlung umreißen wird, die vom 4. - 25. Oktober2009 stattfinden soll.
Die Bischofskonferenzen und -versammlungen für Afrika befassen sich zur Zeit damit, die Mitglieder für die II. Außerordentliche Versammlung für Afrika zu wählen, unter Berücksichtigung besonderer Kriterien, die die Zustimmung des Papstes erhalten haben.

GEBET FÜR EIN ERFOLGREICHES GELINGEN DER SYNODE

Herr Jesus Christus, dein Vater hat uns geboten, auf dich, seinen geliebten Sohn zu hören:
Erleuchte deine Kirche, dass ihr nichts heiliger ist, als deine Stimme zu hören und dir nach zu folgen. Du, Höchster Hirt und Führer unserer Seelen, richte deinen Blick auf die Hirten deiner Kirche, die sich mit dem Nachfolger Petri in diesen Tagen versammeln, um diese Synode abzuhalten. Wir bitten dich, sie in der Wahrheit zu heiligen und sie im Glauben und in der Liebe zu bestärken.
Herr Jesus Christus,
Sende deinen Geist der Liebe und Wahrheit auf die Bischöfe herab, die zu dieser Synode versammelt sind, und auf alle, die sie in ihren Aufgaben unterstützen: Gib, dass sieim Geistedes Glaubens den Hauch des Geistes erspüren, der heute die Kirchen erfüllt, um von ihm die Weisung der Wahrheit zu bekommen. Und gib, dass die Gläubigen, geläutert und gestützt von ihrem Einsatz, sich dem Wort der von dir gewirkten Erlösung anschließen und zu einem lebendigen Zeugnis Gottes im Himmel werden.

Maria, die allerseligste Mutter Gottes und Mutter der Kirche, möge heute den Bischöfen beistehen, wie damals den Aposteln im Abendmahlssaal und sich einsetzen mit ihrer mütterlichen Fürsorge, damit sie sie ehren in gemeinschaftlicher Brüderlichkeit; damit sie Wohlergehen und Frieden in friedvollen Tagen haben und liebevoll die Zeichen der Zeit erkennen mögen; damit sie feiern mögen die Lehre Gottes, im Namen des barmherzigen Herrn, zum Lob und zur Ehre der Heiligsten Dreifaltigkeit, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

DIE KAPELLE DER BISCHOFSSYNODE

Die Gestaltung und die Inneneinrichtung der Synodenkapelle sollen die theologischen Konzepte der Gemeinschaft und der Kollegialität darstellen und verherrlichen, die die Grundlage der Bischofssyno­de bilden, die cum Petro e sub Petro versammelt ist. Daher wird vor allem das Bischofskollegium in der künstlerischen Ausschmückung und in den Darstellungen der Kapelle gezeigt, die sich vor allem inspirieren an den zwei Bibelstellen Apostelgeschichte 2, 1-4 und Johannes 20, 19-29, die beide von der Herabkunft des Heiligen Geistes auf die versammelten Apostel handeln.
Obwohl die Kirche nach den Worten des heiligen Augustinus mystisch aus der Kreuzigung Christi hervorgegangen ist, so wie die neue Eva aus der Rippe Adams genommen wurde, hat die Kirche stets gelehrt, das das anfängliche Kommen der Kirche in die Welt am Pfingsttag stattgefunden hat, als der Heilige Geist in Feuerzungen auf die Apostel herabkam, die mit Maria, der Mutter Jesu, im Obergemach des Abendmahlssaals versammelt waren. Da dies ein besonders wichtiges Ereignis im Leben des Bischofskollegiums als Gruppe und somit der Kirche ist, will die Gestaltung der Kirche visuell diese Erfahrung des Pfingstfestes neu erschaffen.
Das ovale Glasfenster in der Decke zeigt den Heiligen Geist als Taube vor einem dreieckigen goldenen Hintergrund, um an die heiligste Dreifaltigkeit zu erinnern, Quelle der Gemeinschaft im Episkopat und in der gesamten Kirche. Die Wirkung des Glases in verschiedenen Farbtönen, rot, gelb und orange zeigt die Herabkunft des Heiligen Geistes in Feuerzungen, die die Apostel zu beredten Zeugen Christi machten. Die Eigenschaften des Feuers, nämlich Licht und Wärme, entsprechen der Erleuchtung (Weisheit) und Kraft (Eifer): Elemente, durch die sich die Sendung des Petrus und der Apostel auszeichnete. Der Heilige Geist wirkt als dynamische Kraft in der pastoralen Sendung des Papstes und des Bischofskollegiums, besonders bei der feierlichen Abhaltung der Synode. Nach biblischen Zeugnissen war der Abendmahlssaal oder das Obergemach sowohl Ort der Herabkunft des Heiligen Geistes als auch der Saal, in dem Jesus das Paschamahl feierte, bei dem er die Sakramente der Eucharistie und des Priestertums begründete. Der Ort des Abendmahlssals hat daher nicht nur eine symbolische Bedeutung hinsichtlich der gemeinsamen bischöflichen Würde, sondern auch im Hinblick auf ihre Einheit untereinander. Diese Konzepte der Gemeinschaft und der Kollegialität werden zum Ausdruck gebracht in der Kirchenausstattung, die sich direkt neben dem Fenster des Heiligen Geistes befindet: ein zentraler Betstuhl erinnert an den Heiligen Vater, den Nachfolger Petri, umgeben von Bänken und Kniebänken, die die weiteren elf Apostel darstellen. Die Anordnung der Stühle in ovalem Rund, die sich unterscheidet von den sonst hintereinander angeordneten Kirchenbänken, die im Eingangsbereich der Kirche beginnt und sich zum Altarbereich erstreckt, soll die Einheit innerhalb des Bischofskollegiums symbolisieren, das sich “in und um Petrus herum versammelt”. Zugleich sind alle, einschließlich dem Zuschauer, angezogen vom Altar und vom Tabernakel, zu einer Begegnung mit dem mystischen Christus, der in der Eucharistie gegenwärtig ist, der dem Bischofskollegium erschien, wie es vom heiligen Johannes berichtet wird, und der in der Mitte des Kollegiums steht, “tief haucht” und seinen Heiligen Geist ausgießt (vgl. Joh 30,19,29). Somit verleiht er ihnen die Vollmacht und Autorität von Bischöfen. Die zwei Bronzestatuen der heiligen Petrus und Paulus sind in den zwei Nischen am Ende der Kappelle aufgestellt Sie symbolisieren die Universalität der Kirche und die von ihr ausgehende Berufung zum Bischofsamt. Dasselbe Thema findet sich in der Gestaltung der Glastür am Eingang der Kappelle: eine zentrale Bischofsmitra mit den apostolischen Schlüsseln steht für Petrus, umgeben von weiteren elf Bischofsmützen, die das Thema der Kappelle ankündigen. Die Bischofsmützen sind kreisförmig angeordnet, um die Einheit der Bischöfe als Kollegium durch die Gabe der Gemeinschaft der Dreifaltigkeit anzudeuten. An die Thematik der Kollegialität und Gemeinschaft des Apostelkollegiums erinnert der Altar, der gleichsam den Bug eines Schiffes bildet, das von den Wellen getragen wird. Das Neue Testament enthält viele Stellen, in denen ein Schiff der Ort für bedeutende Erfahrungen für die Apostel als Gruppe oder als Kollegium, ist. Als Jesus das Meer und den Seestrum stillte, hatten die Apostel, versammmelt an Bord eines Schiffes, zum ersten Mal die Erkenntnis, daß Jesus mehr als ein einfacher Mensch sei. Sie staunten:”Wer ist dieser, der den Winden und dem Wasser gebietet und diese gehorchen ihm?”(vgl.Mt 8,23-27;lk 8,22-25;Mk 4,37-41). Jesus holt die Apostel zu sich aufs Schiff, damit er mit ihnen allein beisammen sein und sie belehren kann (vgl Mk 6,32).
- Nach der wunderbaren Brotvermehrung fährt Jesus mit den Aposteln in einem Boot weg. Auf dieser Überfahrt spricht er zu ihnen über “den Sauerteig der Pharisäer” (Mt 16,5-12; Mk 8,14).
- Ein besonders bedeutungsvoller biblischer Bezug zur Eucharistie findet sich im Markusevangelium. Nach der Brotvermehrung, einem Vorausbild der Eucharistie, berichtet das Evangelium, dass die Jünger vergessen hatten, Brot mitzunehmen, nur “ein einziges” hatten sie dabei (vgl. Mk 8,14). Implizit wird gesagt, dass Jesus dieses “eine Brot” ist, das Brot, das vom Himmel kommt. In dieser Situation versucht Jesus, ihnen die Bedeutung der wunderbaren Brotvermehrung zu vermitteln und ruft ihnen seine belehrenden Worte bei diesem wunderbaren Ereignis in Erinnerung.
Das Boot wird auch als Symbol für die Gesamtkirche gebraucht, die oft “das Schiff Petri” genannt wird. Daher wird das einfache Fischerboot des heiligen Petrus hier zu Recht ergänzt durch den Mast des Kreuzes. Die Bewegung der Skulptur - einschließlich der Tücher im hinteren Teil, die an das Grabtuch und damit an Tod und Auferstehung erinnern - spielt an auf das Wirken des Heiligen Geistes, der die Segel des Bootes Petri mit Wind füllt und die Kirche in der Zeit beständig vorwärts treibt auf den Herrn zu, in Erfüllung der Verheißung.
Der einfache Bronzetabernakel ist mit den typischen Symbolen der Eucharistie, Ähren und Weintrauben, geschmückt. Fische, die auf Petrus, den Fischer, und auf die Sendung der Apostel als “Menschenfischer” (Mt 4,19; Mk 1,17) hinweisen, befinden sich auf dem Tabernakel, den Kerzenständern und dem ewigen Licht. Der Fisch ist auch ein altes Symbol für Christus, zurückgehend auf die Verwendung des griechischen Wortes ΙΧΘΥΣ, das Fisch bedeutet, und ein Akronym ist für die Worte “Jesus Christus, Sohn Gottes, Erlöser”.
Die Kreuzwegstationen aus Perlmutt, die in Palästina geschaffen wurden, erinnern an die Nachfolge Jesu, zu der die Bischöfe so wie jeder Christ in der Kirche gerufen sind.
Die Marienstatue “Unsere Liebe Frau von der Hoffnung” erinnert an die Gegenwart der Gottesmutter im Obergemach, wo sich die Apostel zum Gebet versammelt hatten. Im Staunen über die Wunder der Gnade Gottes erhebt sie ihre Hand, um die Feuerzungen der Liebe des Heiligen Geistes zu empfangen und sie Frucht bringen zu lassen. Als treue Magd und Dienerin des Herrn und Seines Evangeliums sowie als Bild der Kirche, die auf mystische Weise Kinder gebiert, ist Maria die Mutter der Apostel und ihrer Nachfolger. Denn die Apostel, die im Obergemach um Maria versammelt sind, blicken auf sie wie in einen Spiegel, in dem sie sich selbst als Kirche sehen, als “Braut Christi”.

ILLUSTRATIONEN AUS DER SAINT JOHN’S BIBLE

Die Bilder,die zur Illustration der Heftchen für die Gottesdienstes der Synode ausgesucht worden sind, (Terz, Feierliche Eröffnung und Eucharistiefeier in Konzelebration, Feierliche Konzelebration der Heiligen Messe zum Abschluß der Synode, Wortgottesdienst und Feierliche Konzelebration mit Heiligsprechungen) sind der Saint John´s Bibel entnommen. Während der XII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode werden die Kopie eines Teils der Saint John´s Bibel und sechs Illustrationen im Atrium der Halle Pauls VI. ausgestellt sein.
In Fortsetzung der benediktinischen Tradition, illustrierte Bibeln und Lektionare herzustellen, haben die Mönche der Saint John's Abtei und Universität in Collegeville, Minnesota (U.S.A.), 1996 das Projekt begonnen, die erste handgeschriebene und illustrierte Bibel seit der Erfindung des Buchdrucks zu realisieren, um das dritte Jahrtausend zu feiern. Die Saint John's Bible führt Wissenschaft und Kunst zusammen und verwendet historisches Material und Technik, um den Einfluss des Heiligen Geistes auf die gewaltigen Fortschritte des Menschen in Naturwissenschaft, Technologie und Geisteswissenschaften im Laufe der vergangenen zwei Jahrtausende darzustellen.
Als ökumenisches Vorhaben bezieht die Saint John's Bible Bilder aus dem griechischen Osten und dem lateinischen Westen ein, wie auch den Einfluss der aus Amerika stammenden Kulturen. Die Seiten wurden auch mit einheimischer Flora und Fauna des Staates Minnesota dekoriert, in dem die Saint John's Abtei gelegen ist. Die in der Saint John's Bible verwendete Übersetzung ist die New Revised Standard Version, die für Katholiken von der US-amerikanischen Bischofskonferenz genehmigt worden ist (1991).
Unter der meisterlichen Leitung des Kopisten Ihrer Majestät, Königin Elisabeth, haben sieben Kalligraphen und vier Künstler an der Herstellung der Saint John's Bible teilgenommen. Bei ihrer Fertigstellung im Jahr 2010, wird sie mehr als 1000 Pergamentseiten beinhalten, in sieben Bänden, jeweils 40 cm hoch und 1 m breit.
Durch die Großzügigkeit der Papal Foundation ist Seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XVI., im April 2008 das Buch der Weisheit vorgestellt worden. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, werden Kopien aller sieben Bände dem Heiligen Vater sowie der Vatikanischen Bibliothek übergeben werden.
- Nach der wunderbaren Brotvermehrung schickt Jesus seine Jünger voraus, und sie überqueren in einem Boot den See Genesaret. Auch wenn der Herr die Nacht im Gebet auf dem Berg verbringt, verliert er die Apostel nie aus den Augen. Als ein Sturm aufkommt, nähert sich Jesus ihnen auf dem Wasser mit den Worten: “Ich bin es, fürchtet euch nicht!” Nachdem sie ihn in das Boot aufgenommen haben, erreicht es sofort das Land und die Apostel wundern sich, weil sie - wie Markus es ausdrückt - die Bedeutung der Brotvermehrung nicht verstanden haben (vgl. Joh 6,16-21; Mt 14,22-27; Mk 6,45).
Das Boot hat nicht nur für die Gemeinschaft der Apostel eine besondere Bedeutung, sondern vor allem für Petrus.
- Bei den Erscheinungen nach der Auferstehung Jesu erkennen die Apostel (Petrus, Jakobus, Johannes, Thomas, Bartholomäus und zwei weitere), nachdem sie eine große Anzahl Fische gefangen haben, den Auferstandenen vom Boot des Petrus aus am Ufer (vgl. Joh 21,1-8).
- Jesus predigt von einem Boot aus, das wahrscheinlich Petrus gehörte, zu der am Ufer versammelten Menge (vgl. Mt 13,2; Mk 3,9; 4,1).
- Christus stärkt den Glauben des heiligen Petrus in Anwesenheit der anderen Apostel, nachdem er ihn aufgefordert hat, über das Wasser zu ihm zu kommen. Nach diesem Ereignis beten die Apostel den Herrn an und rufen aus: “Wahrhaftig, du bist Gottes Sohn” (vgl. Mt 14,28-33).
- In einer weiteren Erscheinung nach der Auferstehung werfen die Apostel, von Jesus aufgefordert, vom Boot des Petrus aus erneut die Netze aus, und sie fangen eine wunderbar große Menge Fische. Petrus ist derjenige, der das mit Fischen gefüllte Netz (vgl. Joh 21,4-11), ein Symbol für die Kirche, ans Ufer zieht.Über die oben genannten Anspielungen hinaus hat ein Boot in Bezug auf die Gemeinschaft der Apostel auch eucharistische Bedeutung und ist daher ein angebrachtes Symbol, das hier als Unterbau für den Sakramentsaltar dient.

[00003-05.19] [NNNNN] [Originalsprache: Englisch]

MITTEILUNGEN

PRESSEKONFERENZ

Die erste Pressekonferenz zu den Arbeiten der Synode (mit Simultanübersetzung in Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Deutsch) findet am Montag, den 6. Oktober 2008 gegen 12.45 Uhr in der Aula “Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhles statt.

Die Mitarbeiter der audiovisuellen Medien (Kameramänner und Techniker) und die Fotografen werden gebeten, sich an den Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu wenden, um die Zutrittserlaubnis zu bekommen.

Das Namensverzeichnis der Teilnehmer wird so bald wie möglich bekannt gegeben.

Die nächsten Konferenzen werden stattfinden:
- Donnerstag, den 16. Oktober 2008 (der Tag nach der Relatio post disceptationem)
- Samstag, den 25. Oktober 2008 (der Tag nach der Präsentation des Elenchus finalis propositionum)

“BRIEFING”

Um eine bessere Information über die Synodenarbeiten für die Journalisten zu ermöglichen, wurden 5 Sprachgruppen eingerichtet.

Hier folgen für jede Sprachgruppe der Ort des “Briefings” und der Name des verantwortlichen Pressesprechers.

Italienische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Monsignor Giorgio Costantino
Ort: Journalistensaal im Presseamt des Heiligen Stuhls

Englische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: P. Thomas Rosica, C.S.B
Ort: Aula Johannes Paul II. im Presseamt des Heiligen Stuhls

Französische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Monsignor Joseph Bato’ora Ballong Wen Mewuda
Ort: Im Saal Marconi, Radio Vatikan, Palazzo Pio, Piazza Pia 3

Spanische Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Herr Jésus Colina
Ort: Telekomunikationssaal, Presseamt des Heiligen Stuhls

Deutsche Sprachgruppe
Verantwortlicher Pressesprecher: Hochwürden Markus Graulich, S.D.B.Ort: Pilgerzentrum, Via della Conciliazione 51

An folgenden Tagen finden “Briefings” mit dem verantwortlichen Pressesprecher statt, jeweils gegen 13.10 Uhr:
- Dienstag, den 7. Oktober 2008 (für die II. und III. Generalversammlung);
- Mittwoch, den 8. Oktober 2008 (ungefähr 14.00 Uhr, für die IV. Generalversammlung und für die I. Sitzung der Circuli Minores; am Ende der Pressekonferenz zur Präsentation der Botschaft anlässlich des 95. Welttages der Migranten und Flüchtlinge, um 12.30 Uhr und Briefing der Bibelgesellschaft, um 13.30 Uhr; wird im Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls übertragen);
- Donnerstag, den 9. Oktober 2008 (für die V. und VI. Generalversammlung);
- Freitag, den 10. Oktober 2008 (für die VII. und VIII. Generalversammlung);
- Samstag, den 11. Oktober 2008 (für die IX. und X. Generalversammlung);
- Montag, den 13. Oktober 2008 (für die XI. und XII. Generalversammlung);
- Dienstag, den 14. Oktober 2008 (für die XIII. und XIV. Generalversammlung);
- Mittwoch, den 15. Oktober 2008 (ungefähr 13.30 Uhr, für die XV. und XVI. Generalversammlung; am Ende der Pressekonferenz zur Präsentation des Films "Das Zeugnis" nach dem Buch "Ein Leben mit Karol" von Kard. Stanislaw Dziwisz und Gian Franco Svidercoschi, um 12.30 Uhr; wird im Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls übertragen);
- Freitag, den 17. Oktober 2008 (für die XVII. und XVIII. Generalversammlung sowie für die II. und III. Sitzung der Circuli Minores);
- Samstag, den 18. Oktober 2008 (für die IV. Sitzung der Circuli Minores und für die XIX. Generalversammlung);
- Freitag, den 24. Oktober 2008 (für die XXI. Generalversammlung und für die V., VI., VII. und VIII. Sitzung der Circuli Minores).

Am folgenden Tag werden die verantwortlichen Pressesprecher zum “Briefing” für jede Sprachgruppe von einem Synodenvater begleitet, jeweils in der eigenen Sprache, um 13.10 Uhr:
- Dienstag, den 21. Oktober 2008 (nach der Präsentation des Elenchus unicus propositionum)

Eventuelle Änderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

“POOLS”

An den folgenden Tagen sind "Pools" vorgesehen für die akkreditierten Journalisten im Hinblick auf den Eintritt in die Aula der Bischofssynode, normalerweise für das Eröffnungsgebet der Vollversammlungen am Vormittag:
- Dienstag, 7. Oktober 2008
- Donnerstag, 9. Oktober 2008
- Freitag, 10. Oktober 2008
- Samstag, 11. Oktober 2008
- Montag, 13. Oktober 2008
- Dienstag, 14. Oktober 2008
- Freitag, 17. Oktober 2008
- Samstag, 18. Oktober 2008
- Dienstag, 21. Oktober 2008
- Freitag, 24. Oktober 2008
- Samstag, 25. Oktober 2008

Im Informations- und Akkreditierungsbüro des Presseamtes des Heiligen Stuhls (Eingang rechts) stehen den Redakteuren die Anmeldelisten für die “Pools” zur Verfügung.
Für die “Pools” werden die Fotoreporter und Kameramänner gebeten, sich an den Päpstlichen Rat für die sozialen Kommunikationsmittel zu wenden.

Die Mitglieder der “Pools” werden gebeten, sich um 8.30 Uhr im Presseraum einzufinden, der vor dem Eingang außerhalb der Aula Paolo VI, eingerichtet worden ist. Von dort wird ein Beamter vom Presseamt des Heiligen Stuhls (für die Redakteure) und des Päpstlichen Rates für die sozialen Kommunikationsmittel (für die Fotoreporter und Fernsehteams) sie begleiten. Eine dem Anlaß angemessene Kleidung ist erwünscht.

DIE VERLAUTBARUNGEN SYNODUS EPISCOPORUM

Die Verlautbarungen der Informationskommission der XII. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode mit dem Titel Synodus Episcoporum, veröffentlicht vom Presseamt des Heiligen Stuhls, werden in 6 verschiedenen Sprachausgaben erscheinen (mehrsprachig, italienisch, englisch, französisch, spanisch und deutsch), mit 2 Nummern täglich ( vormittags und nachmittags) oder je nach Bedarf.

Die Nummer am Vormittag erscheint am Ende der Generalkongregation des Morgens und die Nummer am Nachmittag erscheint am nachfolgenden Morgen.

Die Verlautbarungen werden den Journalisten im Presseamt des Heiligen Stuhls zur Verfügung gestellt.

Die mehrsprachige Ausgabe enthält die von den Synodenvätern selbst vorbereitete Zusammenfassung ihrer Beiträge, in der Sprache, in der sie vorgetragen wurden. Die anderen 5 Ausgaben veröffentlichen die italienische, englische, französische, spansische und deutsche Übersetzung.

Die dritte Nummer der Verlautbarungen wird die Predigt des Heiligen Vaters für die feierliche Konzelebration zur Eröffnung am Sonntagmorgen, 5. Oktober 2008 veröffentlichen (sie steht den akkreditierten Journalisten bei der Öffnung des Presseamtes des Heiligen Stuhls und unter Embargo zur Verfügung).

Die vierte Nummer der Verlautbarungen wird die Beiträge veröffentlichen, die vor der ersten Generalkongregation vom Montagmorgen, 6. Oktober 2008, (die auch live im Presseamt des Heiligen Stuhls übertragen werden wird).

Die Ausgaben in den verschieden Sprachen der Verlautbarungen befinden sich auch im Internet auf der Seite des Heiligen Stuhls:
http://www.vatican.va/news_services/press/sinodo/sinodo_index_ge.htm

Es wird daran erinnert, dass die Verlautbarungen der Bischofssynode nur ein Arbeitsdokument für journalistische Zwecke sind und dass die Übersetzungen keinen offiziellen Charakter haben.

LIVEÜBERTRAGUNGEN IM FERNSEHEN

An den folgenden Tagen sind direkt Übertragungen im Telekommunikationssaal, im Saal der Journalisten und im Konferenzsaal Johannes Paul II. des Presseamtes des Heiligen Stuhls vorgesehen:
- Sonntag, den 5. Oktober 2008 (09.30 Uhr): Feierliche Eröffnung mit Eucharistischer Konzelebration (Basilika St. Paul vor den Mauern).
- Montag, den 6. Oktober 2008 (09.00 Uhr): der erste Teil der Ersten Vollversammlung.
- Donnerstag, den 9. Oktober 2008 (11.00 Uhr): heilige Messe anlässlich des 50. Todestages des Dieners Gottes Papst Pius XII (Petersbasilika).
- Sonntag, den 12. Oktober 2008 (10.00 Uhr): Feierliche heilige Messe mit Heiligsprechungen (Petersplatz).
- Mittwoch, den 15. Oktober 2008 (16.30 Uhr): jener Teil der XVI. Vollversammlung, in dem die Relatio post disceptationem gehalten wird.
- Samstag, den 18. Oktober 2008 (17.00 Uhr): Wortgottesdienst.
- Sonntag, den 19. Oktober 2008 (10.30 Uhr): Eucharistische Konzelebration auf dem Platz vor dem Heiligtum der allerseligsten Jungfrau Maria von Pompei).
- Sonntag, den 26. Oktober 2008 (09.30 Uhr): Feierliche Konzelebration der heiligen Messe zum Abschluss der Synode (Petersbasilika).

Eventuelle Änderungen werden so schnell wie möglich bekannt gegeben.

TELEPHONMITTEILUNG

Während der Bischofssynode wird eine Telephonmitteilung eingerichtet werden:
- +39-06-698.19 enthält die normalen Verlautbarungen des Presseamtes des Heiligen Stuhls;
- +39-06-698.84051 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode, Morgenausgabe;
- +39-06-698.84877 enthält die Verlautbarungen der Bischofssynode, Abendausgabe;

ÖFFNUNGSZEITEN DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHLS

Das Presseamt des Heiligen Stuhls wird während der XII. Ordentlichen Versammlung der Bischofssynode, vom 3. bis zum 26. Oktober 2008, zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
- Freitag, den 3. Oktober: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag, den 4. Oktober: 09.00-14.00 Uhr
- Sonntag, den 5. Oktober: 09.00-13.00 Uhr
- Montag, den 6. Oktober: 09.00-20.00 Uhr
- Vom Dienstag, den 7. Oktober bis zum Samstag, den 11. Oktober: 09.00-16.00 Uhr
- Sonntag, den 12. Oktober: 09.30-13.00 Uhr
- Montag, den 13. Oktober und Dienstag, den 14. Oktober: 09.00-16.00 Uhr
- Mittwoch, den 15. Oktober: 09.00-20.00 Uhr
- Donnerstag, den 16. Oktober und Freitag, den 17. Oktober: 09.00-16.00 Uhr
- Samstag, den 18. Oktober: 09.00-19.00 Uhr
- Montag, den 19. Oktober: 10.00-13.00 Uhr
- Vom Montag, den 20. Oktober bis zum Samstag, den 25. Oktober: 09.00-16.00 Uhr
- Sonntag, den 26. Oktober: 09.00-13.00 Uhr

Das Personal der Informations- und Akkreditierungsstelle wird zur Verfügung stehen (in der Eingangshalle rechts):
- Montag-Freitag: 09.00-15.00 Uhr
- Samstag: 09.00-14.00 Uhr

Eventuelle Änderungen werden so bald wie möglich über den Aushang im Saal der Journalisten des Presseamtes des Heiligen Stuhls, in den Verlautbarungen des Informationskomitees der XI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode und im Bereich Serviceinformationen der Internetseite des Heiligen Stuhls bekannt gegeben.

[00004-05.14] [NNNNN] [Originalsprache: Italienisch]

 

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  [Mehrsprachig, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch]

- Verzeichnis Presseamt des Heiligen Stuhls
 
[Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch]

 

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