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Priester trotz Missbrauchsvorwürfen und Verurteilung in der Seelsorge
eingesetzt
Erzdiözese räumt schwere Fehler im Umgang mit Personalie in den 80er Jahren ein
Früherer Generalvikar Gerhard Gruber übernimmt „volle Verantwortung“
München, 12. März 2010. Bei der Überprüfung möglicher Missbrauchsfälle früherer
Jahrzehnte ist das Erzbischöfliche Ordinariat auf schwere Fehler im Umgang mit
einer Priesterpersonalie in den 80er Jahren gestoßen. Auf Hinweise der „Süddeutschen
Zeitung“ vom Donnerstag, 11. März, hat die von Generalvikar Prälat Peter Beer
eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung von Altfällen festgestellt, dass ein
aus der Diözese Essen stammender Priester trotz Vorwürfen sexuellen Missbrauchs
und trotz einer Verurteilung vom damaligen Generalvikar Gerhard Gruber
wiederholt in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde. Gruber übernimmt für die
falschen Entscheidungen die volle Verantwortung.
Nach den Recherchen der Arbeitsgruppe des Ordinariats stellt sich der Fall
bislang wie folgt dar:
Als Kaplan wurde H. auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 in der
Erzdiözese München und Freising aufgenommen. Er sollte in München eine Therapie
machen. Aufgrund der Aktenlage muss die Arbeitsgruppe des Ordinariates davon
ausgehen, dass damals bekannt war, dass er diese Therapie vermutlich wegen
sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. 1980 wurde beschlossen, H.
Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewähren, damit er die Therapie wahrnehmen
könne. Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst. Abweichend von
diesem Beschluss, wurde H. dann jedoch vom damaligen Generalvikar
uneingeschränkt zur Seelsorgemithilfe in einer Münchner Pfarrei angewiesen.
Aus dieser Zeit (1. Februar 1980 bis 31. August 1982) liegen keine Beschwerden
oder Vorwürfe über H. vor.
Von September 1982 bis Anfang 1985 war H. dann zur Seelsorgemithilfe in Grafing
tätig. Nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme
polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst
entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung
und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde
auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine
Psychotherapie zu begeben.
Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde H. als Kurat in einem Altenheim
eingesetzt. Abschließend war er bis September 2008 in Garching/Alz in einer
Gemeinde tätig, zunächst als Kurat, später als Pfarradministrator. Für den
erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe
des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen
ausschlaggebend.
Seit dem Gerichtsurteil im Jahr 1986 wurden dem Ordinariat keine weiteren
Vorfälle mehr bekannt.
Am 6. Mai 2008 wurde H. von seinen Aufgaben als Pfarradministrator in Garching
entpflichtet und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt.
Ihm wurde zur Auflage gemacht, dass er keine Kinder-, Jugend- und
Ministrantenarbeit mehr machen dürfe. Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs
Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des
Ordinariats nicht den Verbleib von H. in der Pfarrseelsorge.
Der frühere Generalvikar Gerhard Gruber erklärt dazu: „Der wiederholte Einsatz
von H. in der Pfarrseelsorge war ein schwerer Fehler. Ich übernehme dafür die
volle Verantwortung. Ich bedauere zutiefst, dass es durch diese Entscheidung zu
dem Vergehen mit Jugendlichen kommen konnte und entschuldige mich bei allen,
denen Schaden zugefügt wurde.“ (kel)
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