KONGREGATION FÜR DIE INSTITUTE DES GEWEIHTEN LEBENS UND DIE
GESELLSCHAFTEN DES APOSTOLISCHEN LEBENS
DIE ZUSAMMENARBEIT DER ORDENSINSTITUTE IN DER AUSBILDUNG
Richtlinien
ABKÜRZUNGEN
Dokumente des II. Vatikanischen Konzils
LG - Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 1965.
OT - Dekret Optatam totius, 1965.
PC - Dekret Perfectae caritatis, 1965.
Päpstliche Dokumente
ChL - Apostolisches Schreiben Christifideles laici, Johannes
Paul II., 1989.
PDV - Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, Johannes Paul
II., 1992.
RM - Enzyklika Redemptoris missio, Johannes Paul II., 1990.
VC - Apostolisches Schreiben Vita consecrata, Johannes Paul II.,
1996
Weitere des Hl. Stuhls
c./cc. - canones des Codex des kanonischen Rechtes, 1983.
EE - Elementi essenziali dell'insegnamento della Chiesa sulla vita
religiosa, CRIS, 1983.
MR - Mutuae relationes, CRIS und Kongregation für die Bischöfe,
1978.
PI - Potissimum institutioni, CIVCSVA, 1990.
RC - Renovationis causam, CRIS, 1969.
RFIS - Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Kongregation
für das Katholische Bildungswesen, 1970.
RPU - Religiosi e promozione umana, CRIS, 1980.
VFC - Vita fraterna in comunità, CIVCSVA, 1994.
EINLEITUNG
1. Mit wachem Auge für die Umstände der Zeit, und von ihrem
Herrn geleitet, ist die Kirche ständig bestrebt, die Ausbildung ihrer
Mitglieder zu fördern, damit der Leib Christi wachse.(1)
Im klaren Wissen um die Bedeutung des Ordenslebens für das
Gottesvolk(2) betrachtet die Kongregation für die Institute des
geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens es als
ihre Aufgabe, sich mit der Ausbildung der Mitglieder der religiösen
Institute unter den heutigen Zeitverhältnissen zu befassen und
Richtlinien anzubieten, die deren Vollständigkeit, Gediegenheit und
Einklang mit dem Weg der Kirche gewährleisten. Ein Ergebnis dieses
Bemühens war die Veröffentlichung der Instruktion Potissimum
institutioni.(3)
2. Mit diesem neuen Dokument möchte diese Kongregation nun einige
jener Fragen vertiefen, die in der erwähnten Instruktion behandelt
sind. Es geht um die Frage der Zusammenarbeit der apostolisch tätigen
Ordensinstitute(4) in der Ausbildung der eigenen Mitglieder.(5)
Was in diesem Dokument über die Ordensinstitute gesagt ist, hat
gleichermaßen Geltung für die Apostolischen Gesellschaften,
unter Berücksichtigung deren spezifischen Charakters.(6)
3. Die Zusammenarbeit der Ordensinstitute im Bereich der Ausbildung
entstand aus der Notwendigkeit, auf die Herausforderungen der konkreter
Gegebenheiten und auf ganz bestimmte pädagogische Bedürfnisse zu
antworten. Anfangs hat sie sich hauptsächlich dort entwickelt, wo die
einzelnen Ordensfamilien nur wenige Kandidaten haben, sei es weil die
Berufe weniger geworden sind, oder weil sie die ersten Früchte des
apostolischen Wirkens der jungen Kirchen darstellen. Dazu kam dann noch
der Mangel an Ausbildern und Ausbilderinnen sowie die geringe Zahl an gut
vorbereitetem Lehrpersonal. Diese Tatsache hat viele Institute dazu geführt,
die Kräfte zu konzentrieren, da es ihnen ein Anliegen war, ihren
Mitgliedern eine möglichst vollständige und gründliche
Ausbildung zu vermitteln.
Dazu hat in vielen Fällen gleichzeitig auch die Notwendigkeit
beigetragen, daß die erste Ausbildung nicht in einem der Kultur der
Kandidaten oder Kandidatinnen fremden Umfeld geschehe, um so eine positive
Integration von institutseigenem Leben und der Kultur der aufgenommenen
Mitglieder zu erleichtern. Diese Notwendigkeit, die in den
unterschiedlichsten geographischen und kulturellen Gebieten gespürt
wird, fand in den »zwischen-institutlichen Ausbildungszentren«
eine gültige Antwort.(7) Diese haben tatsächlich dazu
beigetragen, den Exodus der Kandidaten in andere Kulturbereiche zu
verhindern, gerade während der Anfangsphase ihrer Ausbildung zum
Ordensleben.
Auch das wachsende Bewußtsein von den vielfältigen
Anforderungen und Schwierigkeiten, die einen Ausbildungsweg kennzeichnen,
hat die Institute dazu geführt, solche Zentren einzurichten. Immer
zahlreicher werden die Institute, die ihren auszubildenden Jugendlichen
eine möglichst umfassende Erziehung ermöglichen wollen. In ihren
eigenen Ausbildungsgemeinschaften vermitteln sie weiterhin das geistliche
Erbe ihres Instituts. Sie spüren jedoch ebenso die Notwendigkeit,
auch jene Inhalte zu vermitteln, die seit jeher den gemeinsamen Reichtum
des Ordensleben darstellen, einen Reichtum, der aus der jahrhundertealten
Erfahrung der Kirche und aus den Bedürfnissen und Erwartungen der
Gegenwart entspringt. Die tiefe und vollständige Synthese aller
dieser Elemente ist eine sehr vielschichtige Aufgabe und kann nicht immer
von den Ausbildern und Lehren eines einzelnen Instituts wahrgenommen
werden.
Die Initiative der zwischen-institutlichen Ausbildungszentren, wenn sie
richtig umgesetzt wird, ist positiv und stärkt das Bewußtsein
kirchlicher Gemeinschaft in der Verschiedenheit der Berufungen und der
Charismen und in der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten für die
Sendung der Kirche. Der hl. Vater, Johannes Paul II., sagt dazu: »Um
den neuen Generationen, den Ausbildern und Ausbilderinnen und allen
Ordensmännern und Ordensfrauen eine angemessene Ausbildung zu
sichern, habt ihr viele Formen der Zusammenarbeit gesucht und gefördert«.(8)
So ist es möglich, »den Beitrag der besten Mitarbeiter jedes
Instituts zu nützen und Dienste anzubieten, die nicht nur etwaige
Engpässe überwinden, sondern einen gediegenen Stil in der
Ausbildung zum Ordensleben schaffen«.(9)
In der erwähnten Botschaft unterstreicht der Hl. Vater zudem, daß
diese zwischen-institutlichen Initiativen »dazu beitragen müssen,
gleichzeitig auch die besonderen Charismen zu bestärken, indem sie
die gegenseitige Gemeinschaft und das Bewußtsein der Ergänzung
durch Geschwisterlichkeit sowie durch Öffnung auf die Horizonte der
Liebe in der Ortskirche und in der universalen Kirche reifen lassen«.(10)
Der hl. Vater bekräftigt also die grundlegenden Weisungen des II.
Vatikanischen Konzils im Bereich der Ausbildung. Diese wurden bestätigt
durch die Erfahrungen, die in diesen Jahren im Ordensleben gemacht wurden.
Die vom Konzil und in den nachkonziliaren Dokumenten des Magisteriums
dargelegte Lehre zeigt den tiefen, inneren Zusammenhang, der zwischen der
Ausbildung, der Erneuerung und der Sendung der Ordensinstitute
besteht.(11) Sie zeigt sogar, daß die Ausbildung ein vorrangiger
Faktor für die Erneuerung der Institute und für eine lebendigere
Aneignung der eigenen charismatischen Identität darstellt, und dies
angesichts der beständigen Fortentwicklung unserer Zeit. Die
Gediegenheit des Ausbildungsprozesses ist eine unverzichtbare
Voraussetzung für die Erfüllung der Sendung der Institute in
einer Welt, die dem Glauben und dem geweihten Leben mit grundsätzlichen
Fragestellungen gegenübertritt, angefangen von wissenschaftlichen,
menschlichen, ethischen und religiösen Fragestellungen.
I. GRUNDSÄTZE UND PRAKTISCHE RICHTLINIEN
4. Um die Entwicklung dieser Initiativen zu verstehen und zu begleiten,
hat die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens umfangreiches Material über
die bestehenden zwischen-institutlichen Zentren gesammelt. Die Prüfung
dieses Materials hat das Nachdenken über einige Grundvoraussetzungen
für die pädagogische Wirksamkeit der Zentren und deren vielfältige
Initiativen bereichert: Klarheit über die Zielsetzung des Zentrums,
Entschlossenheit der Letztverantwortlichen und der Führungskräfte,
Qualität und Vorbereitung des Lehrpersonals, organische Gestaltung
des Programms und dessen schrittweise Durchführung. Von grundlegender
Wichtigkeit für die Schaffung eines lebens- und berufungsfreundlichen
Umfeldes ist auch die Präsenz der Ausbilder und Ausbilderinnen sowie
die Abgestimmtheit und Ergänzung des zwischen-institutlichen
Programms mit dem spezifischen Programm eines jeden Instituts.
5. Angesichts der unterschiedlichen Verhältnisse, unter denen diese
Zentren entstanden sind, und deren noch kurzer Erfahrung, sind auch Fragen
und Probleme aufgetaucht, die durchaus genannt werden müssen, um sie
zu erkennen und zu klären. Einige davon betreffen das Verhältnis
zwischen der Identität des einzelnen Instituts und der Gemeinsamkeit
in Verschiedenheit, das Verhältnis zwischen dem Ziel der Zentren, nämlich
einen Dienst für alle zu leisten, und der rechtmäßigen
Freiheit der Institute, diesen Dienst anzunehmen oder nicht. Andere
Fragestellungen betreffen das Verständnis des apostolischen
Ordenslebens, das ja eine Grundlage der pädagogischen Planung und
demzufolge auch der Formulierung der Programme und der Auswahlkriterien für
den Lehrkörper darstellt. Wieder andere Fragestellungen betreffen die
aktive Beteiligung der Ausbildungsverantwortlichen der Institute, die Überprüfung
der Ausbildung und die tatsächlichen Bedingungen, die es ermöglichen,
das zeitweilige Zusammenleben in den Zentren in eine Erfahrung tiefer
kirchlicher Gemeinschaft und echter spiritueller und apostolischer
Ausbildung zu verwandeln, die offen ist für die Anforderungen der
Evangelisation.(12)
Grundsätze
6. Angesichts dieser reichen und vielschichtigen Wirklichkeit, und
aufmerksam für die zahlreichen, bereits bestehenden Initiativen,
nimmt dieses Dikasterium seine Verantwortung wahr, einige Überlegungen
und geeignete Leitlinien für die Überprüfung, die Verstärkung
und die Entfaltung solcher und anderer ähnlicher Erfahrungen
anzubieten.
Diese Leitlinien gehen von Prinzipien aus, die die anfängliche
Ausbildung und die ständige Weiterbildung im Ordensleben regeln, in
der Vielfalt seiner Charismen und in seiner spezifischen Funktion
innerhalb der Gemeinschaft und Sendung der Kirche.(13)
a) Die Ausbildung: unverzichtbares Recht und Pflicht jedes
Instituts.
7. Bevor wir zur Sache kommen ist es angebracht daran zu erinnern, daß
die Ausbildung ein unverzichtbares Recht und eine Pflicht für jedes
Institut ist.(14) Dieses Prinzip ist das Fundament des gesamten Dokuments
und verdient es, von Anfang an besonders hervorgehoben zu werden, um der
Zusammenarbeit unter den Instituten in der Gesamtheit des
Ausbildungsprozesses einen Rahmen zu geben.
7.1. Jedes Institut hat eine primäre Verantwortung bezüglich
der eigenen Identität. Das »Gründercharisma« »Erfahrung
des Heiligen Geistes, weitergegeben an die eigenen Jünger, um von
diesen gelebt, bewahrt, vertieft und in Übereinstimmung mit dem Leib
Christi, der immerfort wächst, beständig weiterentwickelt zu
werden«(15) ist jedem Institut als ein ursprüngliches
Erbe zum Wohl der ganzen Kirche anvertraut.(16) Die eigene Identität »in
kreativer Treue«(17) zu pflegen bedeutet also, im Leben und in der
Sendung des Gottesvolkes Gaben und Erfahrungen zusammenfließen zu
lassen, die es bereichern,(18) dabei aber gleichzeitig zu vermeiden, daß
die Ordensleute »nur auf vage und unbestimmte Weise in das Leben der
Kirche eingebunden seien«.(19)
Folglich wird den Instituten eine gebührende Autonomie in ihrer
Lebensgestaltung und besonders in ihrer Leitung zuerkannt, wodurch ihnen
innerhalb der Kirche eine eigene Disziplin ermöglicht und ihnen eine
unverfälschte Entwicklung ihres geistlichen und apostolischen Erbes
zugesichert ist. Aufgabe der Ortsordinarien ist es, diese Autonomie zu schützen.(20)
Die Autonomie in der Lebensgestaltung und in der Leitung beinhaltet auch
die Autonomie im Bereich der Ausbildung, denn »die erste
Verantwortung für die Ausbildung der Ordensleute liegt von Rechts
wegen bei jedem einzelnen Institut«.(21)
7.2. Durch den Ausbildungsprozeß vollzieht sich jene
charismatische Identifikation, die nicht nur für das Reifen der
Mitglieder erforderlich ist, damit sie in Übereinstimmung mit dem Gründungscharisma
leben und arbeiten, sondern auch für die Identität und Einheit
des Instituts, für die Echtheit seiner Ausdrucksweisen in den
verschiedenen Kulturen,(22) wie auch für die Gemeinschaft und Sendung
in der Kirche. »Wenn man nämlich bedenkt, daß die erste
Ausbildung und die beständige Weiterbildung gemäß dem
eigenen Charisma in den Händen des Instituts liegt, dann kann die
interkongregationale Ausbildung die Aufgabe der beständigen
Weiterbildung der eigenen Mitglieder nicht vollständig ersetzen.
Diese muß in vielerlei Hinsicht von den Wesensmerkmalen des
Charismas jeden Instituts durchdrungen sein«.(23)
Der Codex des kanonischen Rechtes stimmt deshalb mit diesen Prinzipien überein,
wenn er über die Ausbildung im eigentlichen Sinne spricht und sich
dabei allein auf die interne Ausbildung der Ordensperson innerhalb des
Instituts bezieht.(24) Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit
einer Zusammenarbeit aus, die ja von Johannes Paul II. im Nachsynodalen
Schreiben Vita Consecrata anerkannt und empfohlen wird. Der hl. Vater regt
dort an: »Vor dem Horizont der Gemeinschaft, der offen ist für
die Herausforderungen unserer Zeit, mögen die Obern und Oberinnen 'in
Abstimmung mit den Bischöfen' versuchen, sich das Wirken der besten
Mitarbeiter jedes Instituts zunutze zu machen«.(25)
7.3. Ihrerseits hat die Kirche die Pflicht, die Eigenart und das
charismatische Bewußtsein der Institute zu bewahren und zu fördern,
und sie macht daraus eines der Prinzipien für deren Erneuerung,(26)
denn der Lebensstand, der in der Profeß der evangelischen Räte
gründet, »ist ein wertvolles Geschenk und ist für Gegenwart
und Zukunft des Gottesvolkes notwendig, denn er gehört zutiefst zu
dessen Leben, Heiligkeit und Sendung«.(27) Und nachdem das Charisma
jedes Instituts ein ursprüngliches und einzigartiges Geschenk des
Geistes an die Kirche darstellt, ist diese darum besorgt, die geistlichen
Bedingungen und die rechtlichen Instrumente bereitzustellen, die deren
Fruchtbarkeit, Entfaltung und Harmonie in der kirchlichen Einheit gewährleisten.(28)
b) Die Zusammenarbeit und Solidarität in der Ausbildung
8. In Verbindung mit dem eben genannten Grundsatz muß
richtigerweise auch jener der Zusammenarbeit(29) und der Solidarität
zwischen den verschiedenen Instituten hervorgehoben werden, besonders
zwischen jenen, die in einem bestimmten geographischen und kulturellen
Gebiet präsent sind. Das Ordensleben hat tatsächlich ein
vertieftes Bewußtsein von der Einzigartigkeit jedes Charismas
gewonnen, von seiner besonderen kirchlichen Aufgabe und auch von den
Merkmalen und Aufgaben, die allen Instituten gemeinsamen sind.
Die Ausbildung hat eine tiefe, allen gemeinsame Wurzel. Sie ist tatsächlich
ein Wirken Gottes, des Vaters, der nach einem besonderen charismatischen
Plan durch den Heiligen Geist in den Berufenen das Bild des Sohnes ausprägt.(30)
Die Zusammenarbeit findet außerdem ihre Seele in der
pneumatisch-geheimnisvollen Dimension der Kirche, aus der durch das Wirken
des Geistes die Vielfalt der Charismen entspringt. Auf die Einheit mit ihr
und mit ihrer Sendung ist auch das Leben und der missionarische Auftrag
der Institute hingerichtet. Die Zusammenarbeit stützt sich auf den
Reichtum, die Lebenskraft und die Schönheit der Kirche,(31) und sie
ist fruchtbar, denn die unterschiedlichen charismatischen Initiativen ergänzen
und erhellen sich gegenseitig; außerdem erschließen sie sich
gegenseitig ihre eigenen Gaben durch Begegnung und geschwisterlichen
Austausch.(32)
Einen konkreten Ausdruck von Zusammenarbeit und Solidarität unter
den Ordensfamilien stellt die inzwischen in verschiedenen Bereichen
verbreitete Initiative dar, zwischen-institutliche Ausbildungszentren zu
schaffen, besonders wenn den einzelnen Institute nicht ausreichend die
Mittel zur Verfügung stehen, um den eigenen Mitgliedern eine
umfassende Ausbildung zu ermöglichen.
Von solcher Zusammenarbeit hat der hl. Vater in der Audienz gesprochen,
die er der U.I.S.G. (Internationale Union der Generaloberinnen) gewährte,
wo er sagt: »Wesentlich ist, daß seitens der Ordensfamilien
eine umfassende Zusammenarbeit bestehe in der Ausbildung der eigenen
Mitglieder zu einer lebendigen, echten und frohen Liebe zu Jesus, den sie
zutiefst kennen, dem sie nachfolgen und dem sie gehorchen«(33)
Die gesammelte Erfahrung zeigt, daß diese Zusammenarbeit, wenn sie
gut durchgeführt wird, zu einer größeren Wertschätzung
des eigenen und fremden Charismas beiträgt, eine konkrete Solidarität
unter Gemeinschaften mit mehr und solchen mit weniger Berufungen und
Mitteln aufweist und ein beredtes Zeugnis jener Gemeinschaft ablegt, zu
der die Kirche durch göttliche Berufung aufgerufen ist. So bringt sie
großen Nutzen, damit die Ausbildung jenes Niveau und jene Weite
erhalte, die von der Sendung des Ordenslebens in den heutigen Zeitumständen
gefordert wird.
c) Die zwischen-institutlichen Zentren und die Ausbildung
9. Um der eigentlichen Aufgabe dieser zwischen-institutlichen Zentren,
d.h. deren Zielsetzung, »Studienzentrum« im Dienste der
Ausbildung zu sein, angemessen zu entsprechen, müssen diese folgendes
vor Augen haben:
Die Ausbildung ist ein ganzheitlicher Prozeß,
dessen Elemente sich gegenseitig durchdringen. Es besteht tatsächlich
eine tiefe Wechselbeziehung zwischen Leben und Wahrheit; zwischen
Theologie und Humanwissenschaften; zwischen der Suche der Wahrheit und den
Erwartungen, Hoffnungen und Werten der Jugendlichen; zwischen dem Studium
und der Glaubwürdigkeit in den persönlichen Aufgaben; zwischen
den Zeichen der Zeit und der angemessenen pastoralen Antwort.(34)
Die intellektuelle Vorbereitung ist eine unersetzbare
Dimension der Ausbildung. Die Ordnung der Studieninhalte und die
wissenschaftliche Gediegenheit müssen zu einer Harmonisierung der dem
Ordensleben eigenen Lebenshaltungen beitragen. Die Zentren werden also
durch Wissen und Weisheit einen qualifizierten Beitrag zur umfassenden
Reifung der Alumnen leisten.
Der zwischen-institutliche Charakter der Zentren verlangt
eine besondere Wertschätzung der Aspekte, die allen gemeinsam sind.
Gleichzeitig verlangen aber auch Zusammenarbeit und Solidarität
nach der Respektierung und der Achtung der Vielfalt. Wenn dem nicht so
wäre, würden die Zentren womöglich einer Nivellierung
Vorschub leisten, die sie verarmen lassen würde und die Gefahr einer
geistlichen und pastoralen Einförmigkeit mit sich brächte, die
nicht nur der Komplexität der zu evangelisierenden Welt unangemessen
ist, sondern auch für die spezifische Identität jedes Instituts
schädlich ist. In einem solchen Falle verlören auch die Zentren
selbst ihre Identität als eines Dienstes für das geweihte Leben.
Praktische Leitlinien
Aus den genannten Grundsätzen ergeben sich für die
Ordensinstitute und für die zwischen-institutlichen Zentren einige
praktische Leitlinien:
10. Die Ordensinstitute
a) Die Kapitel und Höheren Obern und Oberinnen
Es ist Sache der Institute, durch die Kapitel und Höheren Obern und
Oberinnen in der eigenen Ratio die Prinzipien und Normen für die
Ausbildung festzulegen,(35) die Ausbilder und Dozenten zu beauftragen und
darüber zu wachen, daß der Ausbildungsprozeß in Übereinstimmung
mit dem Charakter und der Sendung des Instituts und entsprechend dem
geltenden Recht verlaufe. Wenn Obere sich entscheiden, die eigenen
Mitglieder in ein zwischen-institutliches Ausbildungszentrum zu entsenden,
dann delegieren sie nichts von ihrer eigenen Verantwortung, sondern nehmen
diese weiterhin wahr (vgl. Nr. 11, 17 und 22) in »voller
Verantwortung als Wächter und als Lehrer«.(36)
b) Die Ausbildungsgemeinschaft
In jeder Form von zwischen-institutlicher Zusammenarbeit muß die
gebotene Unterscheidung von Ausbildungsgemeinschaft und
zwischen-institutlichem Zentrum beachtet werden.(37) Die
Ausbildungsgemeinschaft ist der erste Bezugspunkt, den kein Zentrum
ersetzen kann. Sie bildet das Umfeld, in welchem die persönliche
Identität und die Antwort auf die empfangene Berufung im Geist der
jeweiligen Gründer wächst und heranreift.(38) Die Vertiefung der
charismatischen Identität geschieht im lebendigen Kontakt mit den
Ausbildern und den Mitbrüdern oder Mitschwestern, mit denen dieselben
Lebenserfahrungen, dieselben Herausforderungen der Gesellschaft und
dieselben Traditionen des Instituts geteilt werden.(39) Diese Gemeinschaft
also bleibt immer der Ort der ins Leben umgesetzten Synthese der
Ausbildungserfahrung.(40) »Die Treue zum eigenen Charisma bedarf der
Vertiefung in der täglich wachsenden Kenntnis der Geschichte des
Instituts und seiner besonderen Sendung, und sie bedarf auch der Kenntnis
des Geistes der Gründer, wobei gleichzeitig danach zu streben ist,
ihn ins persönliche und gemeinschaftliche Leben zu integrieren«.(41)
Wo die Umstände es den Ordensleuten nicht ermöglichen, während
des Besuchs eines zwischen-institutlichen Zentrums in der eigenen
Ausbildungsgemeinschaft zu leben, dort ist es Pflicht der Obern dafür
Sorge zu tragen, daß sie periodisch besonders ausgeprägte
Zeiten der Ausbildung und des Gemeinschaftslebens innerhalb des eigenen
Instituts mitmachen können.(42)
11. Die zwischen-institutlichen Ausbildungszentren(43)
a) Die Zentren und ihre Beschaffenheit
Die Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen, deren Ziel es ist »eine
wirksamere Zusammenarbeit zum Wohl der Kirche(44) zu fördern«,
oder eine Gruppe von Höheren Obern oder Oberinnen, die im Bereich der
Ausbildung gern zusammenarbeiten wollen, können zu diesem Zweck
Dienste organisieren oder zwischen-institutliche Zentren einrichten.(45)
Diese gibt es in vielerlei Formen. Einige sind dazu bestimmt, ergänzende
Dienste zu erbringen; andere besorgen die Ausbildung der Ordensleute unter
doktrinärem Gesichtspunkt; andere schließlich schaffen
besondere Strukturen für die Vorbereitung der Ordenskandidaten für
das Priestertum. Die nachstehenden Normen und Direktiven tragen dieser
Vielfalt Rechnung.
Für die Errichtung des Sitzes eines zwischen-institutlichen
Ausbildungszentrums ist die schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius
gefordert.
b) Die Verantwortung für die Leitung
Bei den Obern und Oberinnen, die eine solche Initiative ins Leben
gerufen haben, liegt auch die letzte Verantwortung für das Zentrum.
Im Geiste von »Mutuae Relationes« werden sie die geeignete Weise
finden, die Bischöfe über die Tätigkeiten des Zentrums zu
informieren und mit ihnen einen offenen Dialog zu pflegen, der seinerseits
wieder der Bereicherung und Förderung des Zentrums selbst dient.(46)
Der hl. Vater erinnert daran, daß sie die Verantwortung tragen für
die Begleitung der Aktivitäten der Zentren und auch dafür, die Übereinstimmung
der erteilten Unterweisung mit dem Magisterium der Kirche zu
garantieren.(47)
Jede zwischen-institutliche Initiative sei unmittelbar von einem Team
mit einem eigenen Verantwortlichen geleitet, wobei Gewähr für
Stabilität und für Kompetenz im Ausbildungsbereich gegeben sein
muß.
c) Die Dozenten
In der Auswahl der Dozenten wird man auf die gesunde Lehre achten, auf
fachspezifische Kompetenz, auf pädagogische Fähigkeit und auf
Befähigung zur Zusammenarbeit. Weiter wird ihre Kenntnis und ihre
Wertschätzung des Ordenslebens in der Vielfalt seiner Formen und
seiner Entwicklungen gemäß dem II. Vatikanischen Konzil und dem
Magisterium der Kirche beurteilt werden.
Die Zentren mögen das pädagogische Ethos der Dozenten
wachhalten und Begegnungen mit den Ausbildern fördern zum Zweck des
gegenseitigen Austauschs und der überprüfenden Auswertung.
II. ZUSAMMENARBEIT WÄHREND
DER VERSCHIEDENEN AUSBILDUNGSPHASEN
12. Initiativen zur Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung zum
Ordensleben ergeben sich während der verschiedenen Phasen. Sie können
die anfängliche Ausbildung betreffen: Vorbereitung auf das
Noviziat, Ausbildung der Novizen und Novizinnen, Ausbildung der zeitlichen
Professen, Ausbildung der Kandidaten zu den Weiheämtern, und auch die
ständige Weiterbildung.
Die Dienste werden von den Konferenzen der Höheren Obern oder
Oberinnen oder von einer Gruppe von Obern oder Oberinnen organisiert, die
auch die letzte Verantwortung tragen. Ihre Aufgabe ist es, alle drei Jahre
dieser Kongregation über das Leben und die vom Zentrum durchgeführten
Aktivitäten zu berichten.
Die Ordnung der Programme muß die lehrmäßige Ausbildung
und das Wachsen der Berufung der Alumnen wirksam unterstützen, gemäß
den Kriterien, die vom Kirchenrecht(48) und in den, von den zuständigen
Instanzen erlassenen, ergänzenden Normen festgelegt sind.
Die Kurse sollen auf dem Christusmysterium(49) aufbauen und schrittweise
und mit Rücksicht auf die Personen und Kulturen entwickelt werden.
Sie sollen den Alumnen die Theologie des Ordenslebens vermitteln und ihnen
helfen, den Sinn »jener einzigartigen kirchlichen Liebe (zu
vertiefen), die alle zum Dienst an der charismatischen und zugleich
hierarchisch gegliederten organischen Gemeinschaft des ganzen
Gottesvolkes verpflichtet«(50)
Die Vorbereitung auf das Noviziat
13. Angesichts der unterschiedlichen menschlichen Erfahrung und religiösen
Ausbildung der Kandidaten wird die Vorbereitung auf das Noviziat unter den
gegebenen sozio-kulturellen Verhältnissen immer dringlicher und
anspruchsvoller.(51) Die zwischen-institutlichen Initiativen sollen den
Kandidaten der verschiedenen Ordensgemeinschaften Programme anbieten, die
kompetent und gediegen die Hauptinhalte der menschlichen und christlichen
Bildung umfassen, damit die ganzheitliche Ausbildung gefördert und
etwaige Lücken ausgefüllt werden. Auch ist darauf zu drängen,
daß die Ausbilder selbst besondere Programme zu Einführung in
das Ordensleben nutzen und die Hilfsmittel und Kriterien für das
wachsame Erkennen einer Berufung anwenden können. Dieser Dienst ist
ganz besonders nützlich für jene Ausbilder und Ausbilderinnen,
die in ihnen fremden Kulturen arbeiten oder Kandidaten aus
unterschiedlichen Kulturkreisen begleiten.
Das Noviziat
14. Das Noviziat ist eine grundlegende und besonders anspruchsvolle
Ausbildungsphase.(52) In ihm beginnt die Novizin oder der Novize den Weg
der eigenen Identität in der Berufung zum Ordensleben.(53) Es
verfolgt das Ziel, den Novizen oder die Novizin im Geist und in der Praxis
der besonderen Berufung des eigenen Instituts ausreichend auszubilden und
außerdem die Beweggründe für die Berufsentscheidung, die
geistliche Tiefe und die geforderte Eignung zu beurteilen. Im jeweiligen
Institut erfordert dies eine persönliche Begleitung, die auf das
Wachsen jedes einzelnen Novizen oder der Novizin achtet; es erfordert ein
vom Evangelium geprägtes Ausbildungsklima, das entspannt ist und
reich an Werten, das vom frohen Zeugnis der Ausbilder und der
Ausbildungsgemeinschaft getragen ist und von einer echten und tiefen
Erfahrung des Gründungscharismas genährt wird.(54)
Wo die Umstände es nahelegen kann ein gemeinsames Programm von
Instituten auch zur angemessenen, lehrmäßigen Ausbildung jener
beitragen, die ihre Ausbildung zum Ordensleben gerade begonnen haben. So
kann diesen dabei geholfen werden, sich selbst in ihrer spezifischen
Eigenart als Glieder der Kirche, die Geheimnis, Gemeinschaft und Sendung
ist, zu erkennen, und als solche auch zu handeln, indem sie in der
Auseinandersetzung und im Austausch Haltungen geschwisterlicher
Mitverantwortung füreinander entwickeln. Wir wollen in Erinnerung
rufen: »Man kann von 'interkongregationalen Kursen für Novizen'
sprechen, oder für Novizinnen, die unter sich verschieden sind, aber
man kann nicht von 'interkongregationalem Noviziat' sprechen«.(55)
15. Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit beschränkt sich während
des Noviziats auf die »ergänzenden Dienste«. Die
Zusammenarbeit beinhaltet hier nicht die Schaffung von sogenannten »zwischen-institutlichen
Noviziaten«, die für die Novizinnen oder Novizen ein Leben in
derselben Gemeinschaft mit sich brächten. Dies entspricht wirklich
nicht dem besonderen Charakter eines Eintritts ins Ordensleben, der ja
gerade zu dem hinführen soll, was das ureigene geistliche Erbe eines
jeden Instituts darstellt. Jedes Institut muß deshalb sein eigenes
Noviziat haben.
16. Bei der Organisation solcher »ergänzender Dienste« möge
folgendes berücksichtigt werden:
a) Die notwendige Abstimmung der Kurse des Zentrums und des Einführungsprozesses
zum Ordensleben jedes Instituts empfiehlt, ja verlangt die Präsenz
der Novizenmeister und Novizenmeisterinnen auch bei den Kursen, damit sie
den Novizen oder Novizinnen bei der Aneignung der Inhalte helfen können.
b) Das Programm soll auch Grundkurse anbieten über
verschiedene Themen, damit die Institute jene Themen auswählen können,
welche die von ihm selbst vermittelte Ausbildung ergänzen. Das
Programm muß gut strukturiert und ausgeglichen sein, muß
Grundelemente über die Hl. Schrift, Spiritualität,
Moraltheologie, Ekklesiologie, Theologie, Liturgie und Ordensrecht
besonders der evangelischen Räte enthalten sowie die
Grundbegriffe von Anthropologie und Psychologie, die dem Hörer am
Beginn seines Ausbildungsweges die Möglichkeit geben, sich selbst
besser zu verstehen, besonders in den noch am meisten der Ausbildung bedürfenden
Bereichen.(56) Alle Themen werden behandelt im Blick auf ihre pädagogische
Wirksamkeit.
c) Während des Noviziats sollten die Kurse mit einer Häufigkeit
und Intensität angeboten werden, die das eigentliche Ziel dieser
Ausbildungsphase nicht behindern.(57) Es soll dabei ein Aufenthalt außerhalb
des Noviziatshauses vermieden werden. Im Falle, daß die Novizinnen
und Novizen gelegentlich und für kurze Zeit zu diesem Zweck dennoch
das Noviziatshaus verlassen müssen, beachte der Höhere Obere die
cann. 647 § 2, 648 § 1 und 3, 649 § 1.
d) Ferner ist die Kenntnis der verschiedenen Ordensinstitute,
der Gründer und Gründerinnen und der unterschiedlichen
Spiritualitäten zu fördern. Der geschwisterliche Austausch trägt
dazu bei, die Wertschätzung der Originalität der eigenen Gründung
reifen zu lassen, den Wert eines jeden Gründers im Umfeld der Sendung
der Kirche zu entdecken und die Zusammenarbeit und den Gemeinschaftsgeist
zu fördern.(58)
e) In möglichst regelmäßigen Abständen
nehmen die Ausbilder, je nach ihrem Fachbereich(59) gemeinsam mit dem
verantwortlichen Team des Zentrums, und auch unter Anhörung der
Ansichten der Auszubildenden, eine Überprüfung des Programms
vor, die die Antworten der Personen und die Zielsetzung der Kurse berücksichtigt.
Die Höheren Obern sind die Letztverantwortlichen in der Ausbildung
und verfolgen derartige Initiativen mit Aufmerksamkeit.
f) Die Kurse sind für die Novizenmeister und
Novizenmeisterinnen eine ständige Möglichkeit zum Aggiornamento,
zur Überprüfung der eigenen erzieherischen Aufgabe, zum
Vergleich und zur gegenseitigen, konkreten und kompetenten Unterstützung.
Die Besonderheit dieser Anfangsphase, die vom Prozeß der
psychologischen Reifung und der charismatischen Indentifikation der
Novizen und Novizinnen gekennzeichnet ist, die ihnen die Aneignung eines
neuen Lebensstils ermöglicht, verlangt, daß die Programme der
Zusammenarbeit so weit als möglich Treffen von Ausbildern und
Ausbilderinnen vorsehen, auf denen spezifische Ausbildungsthemen behandelt
werden, die dann in den Noviziaten zu vertiefen sind. Zu diesen Themen zählt
auch die psychisch-physische Entwicklung, die affektive und sexuelle Reife
sowie weitere Aspekte menschlicher Reife.(60)
Die Ausbildung der zeitlichen Professen
17. Die Instruktion Potissimum institutioni berücksichtigt
die Normen des Kirchenrechts(61) und die besonderen Bedürfnisse der
Ausbildung der Ordensleute mit zeitlichen Gelübden; sie zeigt die
Leitlinien auf und gibt nützliche Hinweise zu den Zielen und
Studienprogrammen.(62)
Seinerseits hat jedes Institut entsprechend seinem eigenen
Ausbildungsplan die »schwere Verantwortung, die Gestaltung und die
Dauer dieser Phase der Ausbildung zu planen und dem jungen Ordensangehörigen
die für ein wirkliches Wachsen in der Hingabe an den Herrn günstigen
Bedingungen bereitzustellen«.(63)
a) Die zwischen-institutlichen Initiativen wollen auch in dieser
Phase besonders für die Institute, die nicht anderweitig
vorsorgen können die Qualifikation der jungen Ordensleute
hinsichtlich ihrer Ordensweihe fördern und die Vertiefung der
geistlichen, lehrmäßigen und pastoralen Ausbildung unterstützen,
mit besonderer Aufmerksamkeit für Geschichte, Theologie und Sendung
des geweihten Lebens und für die Ernsthaftigkeit der pastoralen
Ausbildung.
b) Um den besonderen Anforderungen dieser Ausbildungsphase
besser entgegenzukommen, müssen die Initiativen der
zwischen-institutlichen Zusammenarbeit den Besonderheiten und Lebensumständen
der zeitlichen Professen Rechnung tragen.
Die Phase der zeitlichen Profeß soll sich schließlich als
eine besondere Chance erweisen, durch das Einswerden mit Christus(64) eine
vom Glauben erleuchtete Sicht der Welt, der Kirche und der Geschichte
reifen zu lassen. Es ist eine günstige Zeit, sich ernsthaft auf die königliche,
priesterliche und prophetische Sendung des Gottesvolkes vorzubereiten, die
sowohl ein Studium der theologischen Disziplinen verlangt als auch eine
Vertiefung der biblischen Fundamente der Nachfolge Christi, zusammen mit
einer umfassenden, allgemeinen Kenntnis der Mittel und Schritte, die zur
menschlichen und christlichen Reife hinführen. In dieser
Ausbildungsphase werden deshalb gleichzeitig das Studium der Hl. Schrift
und anderer theologischen Fächer wie Christologie, Ekklesiologie,
Mariologie, Moraltheologie und Geschichtstheologie sowie eine Vertiefung
der Themen der Spiritualität, Askese und der Humanwissenschaften
betrieben, die zur Reife der Person in Christus beitragen.(65)
c) Da das Gemeinschaftsleben von der ersten Ausbildung an die »innere
missionarische Dimension der Weihe«(66) verdeutlichen muß, und
da dieser Abschnitt von den im Auftrag der Gemeinschaft übernommenen
apostolischen Verpflichtungen geprägt ist, werden katechetische und pädagogische
Kurse und vor allem Kurse über Jugendpastoral von großem Nutzen
sein. Die Verpflichtungen des Apostolats erfordern ja eine vertiefte
Kenntnis einiger Themen der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils,
wie z.B.: die pastorale Zusammenarbeit von Priestern und Laien unter der
Leitung der Hirten,(67) das Kirchenrecht, die Mission »ad gentes«,
der Ökumenismus, der Dialog zwischen den Religionen,(68) das Verhältnis
der Kirche zur Welt, die gesellschaftliche und politische Verantwortung
der Christen und die besondere Verantwortung der Ordensleute auf diesem
Gebiet.(69) Alle diese Themen müssen in der Stunde der Neuen
Evangelisierung ein gediegenes Fundament für das pastorale und
missionarische Wirken der Kirche bieten, die Geheimnis und Gemeinschaft
ist. Auch in diesem Abschnitt der zeitlichen Gelübde wird es gut
sein, den charismatischen Beitrag, mit dem die einzelnen Institute an der
Sendung der Kirche teilnehmen, zu vertiefen.
d) Diese Aufgaben können von spezialisierten Studienzentren
wahrgenommen werden, von denen im dritten Teil die Rede sein wird, oder
von leichter zugänglichen Initiativen oder Kursen, sei es des Niveaus
der Studien wegen, sei es der geringen Zahl der vorgetragenen Themen oder
der kürzeren Dauer eines solchen Unterfangens wegen.
Besondere Bedeutung hat die zwischen-institutliche Zusammenarbeit bei
den Initiativen oder Kursen, die der Vorbereitung auf die ewigen Gelübde
dienen.(70)
Auch bei den Initiativen und Kursen dieser Ausbildungsphase sind die
Ausbilder und Ausbilderinnen an der Programmierung, Durchführung und
Bewertung zu beteiligen. Eine derartige Einbeziehung kann für sie ein
Anreiz werden, sich im Blick auf ihre Aufgabe für alle auf den
neuesten Stand zu bringen, ein Anlaß zur Überprüfung, um
wirkungsvoller auf die Erwartungen der Jugendlichen einzugehen.
e) Die Ordensleute, die andere Studienzentren besuchen,
besonders öffentliche Zentren (Universitäten, Akademien u.s.w.),
um humanistische, wissenschaftliche oder technische Studien zu
absolvieren, werden in den zwischen-institutlichen Zentren eine Möglichkeit
finden, ihre Ausbildung vor allem durch theologische und pastorale Kurse
zu vertiefen.
Die ständige Weiterbildung
18. »Die beständige Weiterbildung ist für die Institute
des apostolischen Lebens wie für jene des kontemplativen Lebens eine
zutiefst mit der Ordensweihe verbundene Forderung«.(71) Sie fördert
die theologische und pastorale Erneuerung und auch die Lebensqualität
eines jeden Mitglieds und jeder Gemeinschaft durch eine größere
Aufmerksamkeit für die Situationen besonderer Beanspruchung oder für
solche Situationen, für die eine intensive Erfahrung innerlichen
Lebens erforderlich ist.(72) Bezüglich dieser Dynamik in der
Ausbildung »gibt es eine Jugendlichkeit des Geistes, die zeitlich
weiterbesteht: sie steht in Verbindung mit der Tatsache, daß der
einzelne für jeden Lebensabschnitt eine andere zu erfüllende
Aufgabe, eine besondere Seinsweise, eine besondere Art zu dienen und zu
lieben sucht und findet. (...) Wenn die Person Subjekt der Ausbildung in
jeder Lebensphase ist, so ist das Ziel der Ausbildung die Ganzheit des
Menschen, der aufgerufen ist, Gott zu suchen und 'mit ganzem Herzen, mit
ganzer Seele und mit ganzer Kraft' (Dtn 6,5) zu lieben, und den Nächsten
wie sich selbst. Die Liebe zu Gott und zu den Brüdern und Schwestern
ist eine mächtige Kraft, die den Weg des Wachstums und der Treue ständig
zu inspirieren vermag«.(73) Jedes Institut ist gerufen, auf
organische Weise und gemäß seinem eigenen Charakter für
die beständige Weiterbildung Sorge zu tragen. Es kann so zu einem
Vorbild für das Ordensleben werden, für Geschwisterlichkeit und
für apostolischen Einsatz für die neuen Generationen, die in
Ausbildung stehen, und es kann durch die eigene Vitalität und
Fruchtbarkeit neue Berufungen anziehen.(74)
Die Instruktion Potissimum institutioni und das Apostolische
Schreiben Vita consecrata haben der beständigen
Weiterbildung(75) ausgiebig Raum gewidmet. Beide haben deren Natur
beschrieben, die Ziele und Inhalte umrissen und den Obern gemäß
dem Kirchenrecht aufgetragen, den Mitbrüdern dafür »Mittel
und Zeit«(76) bereitzustellen und einen Verantwortlichen für die
ständige Weiterbildung zu benennen.
Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit kann sich auch bei der
Organisation von ständigen oder zeitweiligen Möglichkeiten bewähren,
die dem geistlichen Leben Impulse geben; ferner bei der
theologischpastoralen Auffrischung und einer neuen Qualifikation, um mit
fachlicher Kompetenz die übertragene Aufgabe zu erfüllen. Sie
wird der Vertiefung der Leitlinien und der pastoralen Prioritäten der
Kirche einen bevorzugten Stellenwert einräumen, um die Sendung zur
Neuevangelisierung der modernen Welt besser bewirken zu können.
Die Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen und die
Verantwortlichen der Studienzentren mögen unter ihre Ziele und
Programme auch angemessene Initiativen für die ständige
Weiterbildung der Ordensleute aufnehmen. Ebenso ist auch eine immer
wirksamere Zusammenarbeit und gegenseitige Ergänzung unter ihnen wünschenswert.
III. RELIGIONSWISSENSCHAFTLICHE INSTITUTE
UND PHILOSOPHISCH-THEOLOGISCHE INSTITUTE
19. Im ersten und zweiten Teil wurden einige grundsätzlichen
Kriterien behandelt, die sich auf die zwischen-institutlichen
Ausbildungsinitiativen und auf mögliche Modelle der Zusammenarbeit während
der verschiedenen Phasen der Ausbildung selbst beziehen. Dieser dritte
Teil dagegen behandelt die Religionswissenschaftlichen Institute und die
Philosophisch-Theologischen Institute, die eine vollständige
theologische Ausbildung vermitteln und deshalb eine rechtliche Struktur
und besondere organisatorische Bedürfnisse haben.
Nützlicherweise wird daran erinnert, daß die theologische
Ausbildung der Ordensbrüder, der Schwestern und der Ständigen
Diakone, sowie die Ausbildung der Priesteramtskandidaten besondere
Anforderungen stellen, die zu berücksichtigen sind. Im Interesse der
Identität eines jeden ist die Unterscheidung von Ausbildung zum
Priester, zum Diakon und zu den anderen kirchlichen Diensten
notwendig.(77) Darum soll das Studienzentrum, das die Vorbereitung dieser
Personenkreise zur Aufgabe hat, bei der Gestaltung der Programme und
Inhalte die besonderen Charakteristiken einer jeder dieser Gruppen berücksichtigen.
Die Religionswissenschaftlichen Institute
20. Die Religionswissenschaftlichen Institute sind entstanden, um den
Ordensbrüdern und -schwestern ein angemessenes Niveau humanistischer
und theologisch-pastoraler Bildung zu vermitteln, das unter Berücksichtigung
des sozio-kulturellen Umfeldes der Personen, an die sich diese Kurse
wenden, erreicht werden soll, um sie besser zu qualifizieren und sie auf
die verschiedenen kirchlichen Dienste gemäß der Zielsetzung der
einzelnen Institute vorzubereiten.(78)
Man muß den Alumnen eine gediegene philosophisch-theologische
Grundlage geben, sie für die Aufgabe des Erziehers zum Glauben befähigen,
sie für die ausdrückliche Verkündigung des Evangeliums und
die Förderung des menschlichen und sozialen Fortschritts vorbereiten,
sie sensibel machen für die Zusammenhänge von Religion und
Kultur, für den interreligiösen Dialog, für die
Unterscheidung der Zeichen der Zeit, für die Verschmelzung von
organischer Pastoral und missionarischer Öffnung in Gemeinschaft mit
der Gesamtkirche und der Ortskirche.
Diese Institute haben ferner eine gute, von den Werten des Evangeliums
durchdrungene Vorbereitung in den Humanwissenschaften (Pädagogik,
Psychologie, Soziologie, soziale Kommunikation) anzubieten und müssen
die Studenten befähigen, sich derer bei der Glaubensvermittlung und
bei der Ausbildung der Schüler Jesu zu bedienen.
Weiter ist Sorge zu tragen für eine gute Kenntnis der menschlichen
Gruppen und der kulturellen Umfelder, die sie evangelisieren müssen,
um dadurch beizutragen, die Gefahr eines Zwiespalts zwischen der
Ausbildung der Ordensleute und den korrekt inkulturierten
Evangelisationsprozessen zu vermeiden.(79)
Schließlich mögen sie auch Kurse anbieten, die die
Ordensleute befähigen, wirkungsvoller ihr spezifisches Apostolat
innerhalb der Kirche auszuüben: Kurse für Jugendpastoral, für
Krankenpastoral, für das Dritte Alter, für die Emarginierten
oder für andere apostolische Tätigkeiten entsprechend der
Sendung des jeweiligen Instituts.
21. Gründung und Führung solcher Institute hängen von den
Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen ab oder von einer Gruppe
von Höheren Obern oder Oberinnen, bei denen die letzte Verantwortung
liegt. Es wird verlangt, dab ein jedes Institut sein eigenes Statut
besitzt, in welchem Ziel, Adressaten, angebotene Dienste sowie den
Organismus, der die unmittelbare Verantwortung trägt, klar
beschrieben sind. Die Bestätigung der Errichtung und die Approbation
der Statuten steht der Kongregation für die Institute des geweihten
Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens zu.
Um eine entsprechende Erfüllung der Aufgaben des Zentrums zu gewährleisten
ist erforderlich, daß das Zentrum direkt von einer Gruppe oder von
einem eigenen Verantwortlichen geleitet wird. Diese haben in der Erfüllung
der ihnen übertragenen Aufgabe Stabilität und Fachkompetenz in
der Ausbildung zu garantieren. Alle drei Jahre soll dann dieser
Kongregation ein Bericht über die realisierten Aktivitäten
vorgelegt werden.
Für die Organisation der Kurse gilt, was in cann. 659, 660 und 661
sowie in Potissimum institutioni in Nr. 61 gesagt wird.(80)
Die Religionswissenschaftlichen Institute, die für die Ausbildung
von Nicht-Priesteramtskandidaten bestimmt sind, werden ermutigt, sich
einer Theologischen Fakultät anzuschließen. Man wird so eine
bessere lehrmäßige Ausbildung der Studenten fördern, so daß
diese eventuell auch die gebotenen akademischen Grade oder Diplome
erwerben können.(81)
Eine mögliche zivilrechtliche Anerkennung dieser Institute ist von
großem Nutzen, doch darf sie keinesfalls die ihnen eigene
Zielsetzung beeinflussen oder verändern.
In diesem Bereich können die Katholischen Universitäten,
ebenso wie auch andere Organismen auf der Eben der Ortskirchen, wertvolle
Initiativen für das Studium anbieten, die im Zusammenwirken mit den
Bischöfen und Höheren Obern und Oberinnen zu verwirklichen
sind.(82)
Die theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute
für die Priesterkandidaten der Orden.
22. Folgendes sind die Grundnormen, nach denen die
theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute für die
Priesterkandidaten der Orden geführt werden:
a) Die Kanonische Errichtung. Vor der Errichtung eines
zwischen-institutlichen Zentrums für philosophische und theologische
Studien ist die Gutheißung sowohl der Errichtung des Zentrums wie
auch dessen Statuten durch die Kongregation für die Institute des
geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens(83)
erforderlich. Diese wird ihrerseits zuvor ein kompetentes Gutachten der
Kongregation für die Evangelisierung der Völker einholen (wo es
sich um Missionsgebiete handelt), wie auch die Gutheißung der
Kongregation für das Katholische Bildungswesen(84) (was die
Studienordnung in Philosophie und Theologie und die Verleihung
akademischer Grade betrifft). Bezüglich der akademischen Grade werden
die philosophischen und theologischen Institute für
Priesteramtskandidaten ermutigt, sich an eine entsprechende philosophische
oder theologische Fakultät anzugliedern.(85)
b) Die Autorität des Instituts. In den Statuten wird klar
festgelegt, auf welche Weise die Höheren Obern, die den für das
Zentrum verantwortlichen Organismus bilden, ihre Autorität ausüben.
Es ist Aufgabe dieser Autorität oder ihrer Delegierten gewöhnlich
wird es der Leitungsrat sein die Dozenten zu ernennen, zu bestätigen
oder zu ersetzen, gemäß dem in den Statuten(86) vorgesehenen
Verfahren, sowie auch die Zustimmung des zuständigen Obern einzuholen
und die geforderte »professio fidei«(87) entgegenzunehmen. Mit
der Ernennung eines Dozenten ist das »Mandat« zu verbinden, im
Auftrag der Kirche zu lehren.(88) Die Lehre, die die Dozenten an die
Studenten vermitteln, wird »eine objektive und vollständige
Lehre sein, die im Einklang mit dem Magisterium der Kirche strukturiert
ist«.(89)
Dieselbe Autorität wird jene Höheren Obern, die Studenten
entsenden und vor der Kirche und vor ihrer Gemeinschaft die ordnungsgemäße
Ausbildung ihrer künftigen Priester gewährleisten müssen,
auf dem laufenden halten über den Unterricht, der erteilt wird, und über
den Gang des Zentrums. Auch der Präsident der gemischten Kommission
der Bischöfe und Höheren Ordensobern muß informiert
werden, damit er die gegenseitige Kenntnis und Zusammenarbeit fördern
kann.(90) Die Obern der Studenten seien sie Ordensobere oder
verantwortliche Bischöfe oder gegebenenfalls deren
Stellvertreter, sollen zu den regelmäßigen Beratunsggesprächen
über die Entwicklung des Zentrums eingeladen werden. Wo die
kirchlichen und pastoralen Auswirkungen des Zentrums es erfordern wird
empfohlen, im Geist der comunio einen Bischof im Leitungsrat zu haben.(91)
c) Die Programme. Die intellektuelle Ausbildung des künftigen
Priesters gründet vor allem im Studium der »Sacra Doctrina«,
und baut darauf auf.
»Die wahre Theologie entspringt dem Glauben und führt zum
Glauben«.(92) Die theologische Ausbildung, vom Glauben erhellt und
durch das Magisterium geleitet, soll so erteilt werden, daß die
Alumnen in vollem Umfang die in der Göttlichen Offenbarung gründende
katholische Lehre kennen, daß sie aus ihr das geistliche Leben nähren
und fähig werden, sie während ihres priesterlichen Dienstes auf
angemessene Weise lehren und verteidigen zu können«.(93)
Bezüglich der Studien wird man der Vollständigkeit der
Materien und der für die vorgeschriebenen sechs
philosophisch-theologischen Jahre vorgeschriebenen Inhalte besondere
Aufmerksamkeit schenken.(94) Unter Achtung der für das
Ordenspriestertum spezifischen Bedürfnisse sowie der »inneren
Einheit des katholischen Priestertums«, sei es Welt- oder
Ordenspriestertum,(95) müssen diese Studien dem Bildungsplan für
die Priester Rechnung tragen, der von Heiligen Stuhl und von der
Bischofskonferenz des eigenen Landes aufgestellt ist.(96) Dabei wird immer
auch dafür gesorgt sein, daß entsprechende Kurse über
Theologie und Spiritualität des Ordenslebens sowie über
Theologie der Ortskirche(97) vorgesehen sind. Auch in diesem Fall darf
eine staatliche Anerkennung keineswegs die kirchlich vorgeschriebenen
Studien beeinträchtigen oder verändern.
Wo die Institute für die Ausbildung der Ordenspriesterkandidaten
aus ernsten Gründen auch Kandidaten für den Ständigen
Diakonat oder Mitbrüder oder Mitschwestern, die für anderweitige
apostolische Dienste vorgesehen sind, aufnehmen, dort muß das
Studienprogramm für die künftigen Priester als eine vollständige,
besondere und klar erkennbare Einheit dastehen,(98) und es muß
vermeiden werden, die Ausbildung zu einer allgemeinen und für alle
gleichen Vorbereitung für einen späteren Dienst zu machen.
Deshalb sind die besonderen Bedürfnisse der anderen Schüler zu
berücksichtigen, indem diesen ein auf sie zugeschnittenes Programm
angeboten wird, das sie für den Dienst des Ständigen Diakons
oder für die ihrer Berufung gemäßen Dienste vorbereitet.
d) Die Dozenten. Die Qualität der Ausbildung und die
Gediegenheit der beschriebenen Initiativen hängen zum großen
Teil von der besonderen Kompetenz ab, vom »sensus ecclesiae« und
von der religiösen Glaubwürdigkeit der Dozenten; ferner auch von
der Formulierung der Programme und von der Lebensgestaltung im Institut
selbst. Besonders die Dozenten sollten sich bewußt sein, daß
ihr Unterricht »das Verständnis des Glaubens letztlich im Namen
des Herrn und der Kirche(99) erschließen und vermitteln muß«.
Die Höheren Obern sollen dem bei der Auswahl der Dozenten Rechnung
tragen. Sie sollen der Vorbereitung der neuen Generationen vor allen
anderen pastoralen Tätigkeiten den Vorzug geben, indem sie ihr die
besten Lehrer und Ausbilder bereitstellen. Es geht hier um eine kirchliche
Verantwortung zum Wohl des Gottesvolkes, des Ordenslebens und des eigenen
Instituts, in der Gegenwart und in der Zukunft.
Neben der akademischen Kompetenz sollen die Dozenten auch die
didaktischen Fähigkeiten pflegen, die ihr Auftrag erfordert. (100)
Eine besondere Aufmerksamkeit ist der Gewährleistung der Qualität
des Unterrichts in jenen Disziplinen zu schenken, die das Grundgerüst
des Studienganges bilden.
Erforderlich ist ferner, daß jeder Dozent theologischer Fächer
über ein Lehrmandat verfügt. (101) Vor der Zustimmung zur
Ernennung eines Dozenten sollen sich die zuständigen Obern
vergewissern, daß der betreffende Dozent über die geforderte
Vorbereitung, über die notwendige Treue zum Magisterium und über
die Achtung der Tradition verfügt und zudem die Fähigkeit
mitbringt, Priester auf ihren Dienst an den Menschen in unserer Zeit
vorzubereiten. (102)
e) Die Zulassung. Für die Zulassung an ein
philosophisch-theologisches Studienzentrum wird verlangt, daß der
Kandidat über das von den Statuten geforderte Ausbildungsniveau verfügt,
wobei die kanonischen Normen und die Erfordernisse der jeweiligen Orte und
Zeiten zu berücksichtigen sind. Auch die schriftliche Empfehlung
durch den Höheren Obern oder den Obern des Ausbildungshauses, dem er
angehört, ist gefordert.
Auch Kandidaten für den Diözesanklerus können zugelassen
werden, wenn der zuständige Bischof schriftlich darum bittet, der
nach den Statuten des Zentrums dann auch die Rechte und Pflichten jener
Obern übernimmt, die ihre Studenten dorthin senden.
Das Institut hat das Recht, einen Studenten von den eigenen
Studienprogrammen auszuschließen, wenn sich im Lauf des Jahres
herausstellen sollte, daß er den Zielen und Voraussetzungen für
die Aufnahme nicht entspricht, auch wenn er besondere geistige Fähigkeiten
und Studieneifer entfaltet. Eine solche Entlassung hindert jedoch nicht,
daß sein Oberer für ihn nicht an anderer Stelle andere Möglichkeiten
erschließt.
f) Die Ausbildungsgemeinschaft und das philosophisch-theologische
Zentrum. Der Obere und das Ausbildungteam eines jeden Ordensinstituts
sind stets die ersten Verantwortlichen für die religiöse und
priesterliche Ausbildung der eigenen Mitglieder. Sie leiten und
koordinieren das Gemeinschaftsleben, das allgemeine Ausbildungsprogramm
und die zusätzlichen besonderen Kurse des eigenen Instituts,
entsprechend der eigenen Spiritualität und pastoralen Zielsetzung,
die das einigende Band der menschlichen, geistlichen und pastoralen
Bildung darstellt. Sie pflegen regelmäßigen Kontakt mit dem
Studienzentrum und interessieren sich aktiv für dessen Programme.
Im Prozeß der Erkennung und Beurteilung der Eignung eines
Ordenspriesterkandidaten sollen die Obern die Dozenten und Mitarbeiter in
der pastoralen Ausbildung um Rat angehen. Die Ausbildungsgemeinschaft wird
Nutzen daraus ziehen, aber auch das Studienzentrum, das in seiner
Verantwortung für den Ausbildungsweg der künftigen Priester
sensibilisiert wird.
Schließlich ist noch wünschenswert, daß jedes
Ordensinstitut, das seine Mitbrüder ins Zentrum entsendet, sich bemühe,
durch ein qualifiziertes Mitglied zum Unterricht oder zur Animation des
Zentrums beizutragen.
g) Die eigenen Initiativen. Die beschriebenen Initiativen
zwischeninstitutlicher Zusammenarbeit unterscheiden sich von den
philosophischen und theologischen Zentren, die unter der Verantwortung
eines Ordensinstituts errichtet sind, das unter Beibehaltung seiner
Autonomie Angehörige anderer Institute als Studenten zuläbt.
(103) Solche Zentren folgen ihrer eigenen Ordnung.
IV. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN INSTITUTEN
IN DER AUSBILDUNG DER AUSBILDER
UND AUSBILDERINNEN
Der Dienst der Ausbildung
23. Der Dienst der Ausbildung ist ein echt »ekklesialer Dienst«
(Paul VI.) und eine Kunst: »Die Kunst aller Künste«. (104)
Für die Ausbilder und Ausbilderinnen bedeutet er eine ständige
Anstrengung, die Welt der Jugendlichen zu verstehen, verbunden mit einer pädagogischen
und spirituellen Fähigkeit zur Leitung und Begleitung der
Jugendlichen. Ihr Dienst ist eine anspruchsvolle Vermittlung mit einem
klaren trinitarischen Bezug: »die Ausbildung ist Teilhabe am Wirken
des Vaters, der durch den Geist in den Herzen der Jugendlichen die
Gesinnung des Sohnes ausprägt«. Um diese »teilhabende
Vermittlung« ausüben zu können, »müssen die
Ausbilder und Ausbilderinnen Personen sein, die Erfahrung haben auf dem
Weg der Gottsuche, damit sie fähig sind, andere auf diesem Weg zu
begleiten (...) Dem Licht der Geistesgelehrsamkeit werden sie jenes Licht
hinzufügen, das die menschlichen Hilfsmittel bereitstellen, die bei
der Klärung einer Berufung wie auch bei der Bildung des neuen
Menschen nützlich sein können, damit er zu einer echten Freiheit
finde (...)«. (105) Diese Aufgabe verlangt deshalb eine ernsthafte
und gediegene Vorbereitung der künftigen Ausbilder, sowie ihrerseits
ein bereitwilliges und restloses Einbringen ihrer selbst in die Aufgabe,
Nachahmer Christi zu sein im Dienst an den Brüdern. (106) Trotz der
apostolischen Bedürfnisse und der Notsituation, in der die
Ordensfamilien arbeiten, behält eine umsichtige Sorgfalt in der
Auswahl und in der Vorbereitung der Ausbilder und Ausbilderinnen Priorität.
Es geht ja um eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben... Die
Jugendlichen brauchen vor allem Lehrer, die für sie gotterfüllte
Menschen sind, einfühlsame Kenner des menschlichen Herzens und der
Wege des Geistes, fähig auf ihre Bedürfnisse nach vertiefter
Innerlichkeit, nach Gotteserfahrung und nach Geschwisterlichkeit zu
antworten und die imstande sind, sie in ihre Sendung einzuführen.
Ausbilder, die zur Unterscheidung befähigen, zur Einfügungsbereitschaft
und zum Gehorsam, zur Deutung der Zeichen der Zeit und der Bedürfnisse
der Menschen und fähig, mit mutigem Einsatz und in voller kirchlicher
Einheit Antworten zu geben«. (107)
Die sorgfältige Auswahl und gediegene Vorbereitung der
Ausbilder
24. Damit eine Ordensfamilie über Mitglieder verfüge, die in
diesem Dienst qualifiziert sind, sollen die Höheren Obern und
Oberinnen es als ihre erste Aufgabe betrachten, diese sorgfältig
auszuwählen. Auswahlkriterien, geforderte Eigenschaften, Vorbereitung
und Weiterbildung sollen in den Normen eines jeden Instituts beschrieben
und in der Ratio Institutionis ausgearbeitet sein.
Sie werden ihnen Programme und Möglichkeiten bieten, die die nötige
theologische und pädagogische, spirituelle und humanwissenschaftliche
Ausbildung sowie auch eine deutliche Kompetenz in den mit einem
Ausbildungsgang verbundenen Aufgaben gewährleisten. Die Ausbilder müssen
auf besondere Weise auch Experten sein in den Fragen, die sich auf das
geistliche Erbe des Gründers oder der Gründerin beziehen.
Das Dikasterium ermutigt noch einmal die Ordensfamilien, in den Bemühungen
um eine angemessene Vorbereitung der Verantwortlichen für die
Ausbildung und beständige Weiterbildung fortzufahren.
Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit
25. Die Erfahrungen der zwischen-institutlichen Zusammenarbeit von
Ordensinstituten bieten, was die Vorbereitung der Ausbilder anbelangt, ein
reiches Spektrum. Es gibt Zentren mit Universitätsniveau oder
Quasi-Universitätsniveau mit systematischen Programmen, die die
Erlangung akademischer oder von der Kongregation für das Katholische
Bildungswesen anerkannter Grade ermöglichen; Intensivkurse über
ein Jahr oder ein Semester, die vor allem für Ausbilder und
Ausbilderinnen gedacht sind, die am Beginn ihrer Aufgabe stehen und
bereits in eine Ausbildungsgemeinschaft integriert sind. Es werden
Weiterbildungskurse angeboten und regelmäßige Treffen von
Ausbildungsverantwortlichen, die in derselben Ausbildungs- und
Studienphase stehen; ferner Kurse des Erfahrungsaustauschs und der
Vertiefung von Fragen der Erziehung. Viele dieser Kurse werden von den
Konferenzen der Höheren Obern und Oberinnen organisiert; andere durch
ein Konsortium von Instituten, oder es handelt sich um Initiativen von
spezialisierten Zentren oder Universitätsfakultäten.
Angesichts des dringenden Bedarfs an qualifizierten Ausbildern lädt
dieses Dikasterium dazu ein, die Zusammenarbeit unter den Instituten zu
verstärken und gegenseitig Programme, Erfahrungen und womöglich
auch ihr bestes Ausbildungspersonal auszutauschen, um sich gegenseitig zum
Segen der Institute, der Kirche und deren Sendungsauftrag in der Welt zu
bereichern. (108)
Die Kurse
26. Unter den Kriterien für die Organisation solcher Kurse sind die
folgenden zu betonen:
a) Die besondere Ausrichtung der Kurse soll das Ziel verfolgen,
die Erzieher für die Aufgabe der ganzheitlichen Erziehung des
Mitbruders oder der Mitschwester zu befähigen, in der Einheit und in
der Ursprünglichkeit der Person, wobei alle Dimensionen der Taufweihe
und der Ordensweihe entfaltet werden. Die Kurse leisten also einen Beitrag
zur lehrmäßigen, geistlichen, kanonischen und pädagogisch-pastoralen
Vorbereitung. Besonders gewährleisten sie eine gute theologische
Ausbildung, vor allem in den Bereichen der Spiritualität, der Moral
und des Ordenslebens. Ferner helfen sie den Ausbildern dabei, sich der
organischen Einheit des Ausbildungsprozesses und der spezifischen Ziele
der einzelnen Abschnitte bewußt zu bleiben.
Die Kurse sollen vor allem für die Ausbilder bei der Vermittlung
der Kunst der theologischen Deutung der Zeichen der Zeit eine Hilfe sein,
(109) um gleichsam so Gottes Gegenwart, Liebe und Willen in allen Dingen
zu entdecken: in der Offenbarung und in der Schöpfung, in der Kirche,
in den Sakramenten und in den Menschen, in den gewöhnlichen und außergewöhnlichen
Bedingungen des Lebens, im Weg der Geschichte. (110) Die Kurse sollen
deshalb ein gültiger Beitrag sein zur Erwerbung der Kunst, eine tiefe
Liebe zu den drei Göttlichen Personen und zur hl. Eucharistie einzuflößen
und zu nähren; ebenso zu Maria, der Mutter Jesu und der Kirche, sowie
zu den heiligen Gründern, und dabei zu einem vertieften Gebetsleben
hinzuführen. (111)
Die Programmierung der Kurse soll dem Thema des geschwisterlichen Lebens
in Gemeinschaft sowie der Sendung der Institute (112) die entsprechende
Bedeutung einräumen und geeignete Mittel bereitstellen, um den Geist
der Einheit und der Mitverantwortung unter den Mitgliedern sowie auch
Haltungen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Barmherzigkeit für
die Ärmsten zu stärken oder zu erneuern. »Von den
Ordensleuten wird verlangt, daß sie tatsächlich Experten in
Fragen der Gemeinschaft sind und daß sie die Spiritualität
leben, als Zeugen und Baumeister jenes 'Projekts von Gemeinschaft', das
den Höhepunkt des Menschen nach dem Willen Gottes darstellt«.
(113) Dabei beachte man auch, die Würde der Berufung der Laien und
des Diözesanklerus zu betonen und sowohl die Zusammenarbeit mit ihnen
als auch die gemeinsame Teilhabe am Geist und an der Sendung des Instituts
zu fördern. (114)
b) Die Kurse
sollen außerdem dazu beitragen, in den Ausbildern und
Ausbilderinnen die Fähigkeit zur Beziehung, zum Zuhören, zum
Erkennen einer Berufung sowie zur Erziehung der Jugendlichen und
Erwachsenen zur Lebensprüfung und zum persönlichen Einsatz zu
entfalten;
sollen beitragen zur Befähigung zur geistlichen Leitung und
zur pädagogischen und psychologischen Begleitung, deren Zielsetzung
und Eingriffsmöglichkeiten zwar unterschiedlich sind, jedoch allesamt
auf die gesamtheitliche Reifung der gottgeweihten Person hinzielen. Sie
sollen auch die Werkzeuge bieten, um mit Hilfe von Fachleuten besondere
Situationen oder persönliche Probleme zu orten und ihnen zu begegnen,
wann immer es nötig ist;
sollen die Deutung und das Verständnis der verschiedenen
kulturellen Bereiche erleichtern, um eine Ausbildung zu fördern, die
den Bedürfnissen der Ursprungskultur der Mitglieder oder jenes
Kulturbereichs, in welchem sie arbeiten, angemessen ist. Es ist wichtig daß
man lernt, jene echten Werte, die die Spuren des Evangeliums tragen oder für
es offen sind, hoch zu schätzen, und jene Elemente unterscheiden zu können,
die geläutert oder zurückgewiesen werden müssen. (115)
sollen eine Hilfe sein wenn es darum geht, die Herausforderungen,
die sich heute der Kirche stellen, zu erkennen und ihnen zu begegnen, um
jene pastoralen Prioritäten aufzugreifen, die der hl. Vater, und mit
ihm die Bischöfe, den Gläubigen zum Bedenken unterbreiten. »Die
Institute werden daher eingeladen, als Antwort auf die in der heutigen
Welt auftretenden Zeichen der Zeit mutig den Unternehmungsgeist, die
Erfindungsgabe und die Heiligkeit der Gründer und Gründerinnen
wieder hervorzuheben. Diese Einladung ist vor allem ein Aufruf zur
Beharrlichkeit auf dem Weg der Heiligkeit durch die materiellen und
geistlichen Schwierigkeiten hindurch, von denen das Alltagsleben
gezeichnet ist«. (116)
c) Die Ausbilder mögen sich fragen, auf welche Weise die
Mitglieder ihrer Gemeinschaft für die Aufgabe der Neuen
Evangelisierung vorzubereiten sind, nämlich: allen Menschen Christus
zu verkünden, die Frohe Botschaft des Vaters. Dies beinhaltet
besonders die notwendige Vorbereitung für die Evangelisierung der
Kultur, für die Pastoral für das Leben, die Familie und die
Solidarität, für die evangeliumsgenmäße Option für
die Armen, für die Ausbildung der Jugend, für die Mission ad
gentes, für den ökumenischen Auftrag und den Dialog unter
den Religionen, für die soziale Kommunikation u.s.w. (117) Sie sollen
lernen, die Hoffnungen und Fragestellungen der jungen Menschen
aufzugreifen, der Kinder unserer Zeit, die in die Gesellschaft eintreten,
und sie darauf vorzubereiten, daß sie sich das Beste ihrer
Zeitepoche zu eigen machen und auf die Nöte der Zeit durch Heiligkeit
und tätige Nächstenliebe antworten. Ausbilden bedeutet immer, für
jenen Dienst vorbereiten, dessen die Kirche und die Gesellschaft in einer
bestimmten Epoche und einem bestimmten kulturellen Umfeld bedürfen.
Weil eine gesamtheitliche Ausbildung ihr Mitte gerade in der
Glaubenserziehung und in der Reifung zur Übernahme von Weihe und
Sendung sieht, muß sie auch angemessen auf die neuen Formen der
Armut und der Ungerechtigkeit in unserer Zeit achten. Auf diesem Gebiet können
zwischen-institutliche Kurse eine wertvolle Hilfe für Ausbilder und
Ausbilderinnen sein, ohne dabei in relativierende Überlegungen zu
verfallen.
d) Die Kurse für Ausbilder und Ausbilderinnen sind eine
Erfahrung geistlichen Wachsens und tragen zur ständigen Weiterbildung
bei. Die Aufgabe, die Jugendlichen in ihrem Reifungsprozeß zu
begleiten, bedeutet eine ständige Einladung seitens Christi, des
Meisters und Herrn, das Gebetsleben und den vertrauten Umgang mit ihm zu
vertiefen und das Kreuz anzunehmen, von dem die schwierige Aufgabe der
Ausbildung geprägt ist, und immer mehr das Vertrauen in seine Leitung
und seine Gnade zu setzen.
Das Werk der Ausbildung vollzieht sich auf der Linie der Nachfolge des
keuschen, armen und gehorsamen Christus der Betende, der Geweihte
und der Gesandte des Vaters (118) und hat ihr Zentrum im
Ostergeheimnis. Die Vorbereitung der Ausbilder und Ausbilderinnen kann
deshalb nicht rein intellektuell, lehrmäßig, pastoral und
professionell geschehen; sie ist vor allem eine tiefe, menschliche und
religiöse Erfahrung der Teilhabe am Geheimnis Christi, in ehrfürchtiger
Hinwendung zum Geheimnis der menschlichen Person. In Christus wird die
Ausbildung zur Erfahrung der Gotteskindschaft und der Fügsamkeit
gegenüber dem Heiligen Geist, Erfahrung der Geschwisterlichkeit und
des Teilens, Erfahrung von Vaterschaft und Mutterschaft im Geist: »Meine
Kinder, für die ich aufs neue Geburtswehen erleide, bis Christus
Gestalt wird in euch« (Gal 4.19). Es ist von Nutzen, daß
die Ausbilder sich in diesem Licht als Ordensleute begegnen, um ihren
Glaubensweg zu überprüfen, um miteinander zu beten, um sich vom
Wort treffen zu lassen und gemeinsam Eucharistie zu feiern. Sie werden
durch die Erfahrung der Güte und Weisheit des Meisters reicher
werden, der durch die Ausgießung seines Geistes und durch das mütterliche
Wirken Mariens sein Werk fortsetzt, auch und ganz besonders durch ihre
Vermittlung im Leben und in der Erfahrung jener, denen sie dabei helfen, »als
Mitbürger der Heiligen und als Hausgenossen Gottes« (Eph
2, 19) zu leben.
SCHLUSS
27. »Das Bewußtsein der gegenwärtigen Stunde der
Geschichte und unserer Verantwortung verlangt, den jungen Ordensleuten
eine angemessene und möglichst umfassende Ausbildung zu vermitteln,
in dynamischer Treue zu Christus und zur Kirche, zum Charisma der Gründer
und zu unserer Zeit«. (119)
Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens wollte durch die Bereitstellung
der im vorliegenden Dokument formulierten Kriterien und Leitlinien jene
weitreichende und vielgestaltige Erfahrung im Bereich der
zwischen-institutlichen Zusammenarbeit bekräftigen, ordnen und fördern,
die mit dem II. Vatikanischen Konzil herangereift ist und sich in den
vergangenen Jahren entwickelt hat.
Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit, die die gegenseitige Teilhabe
an den charismatischen Gaben fördert, die Unterschiede respektiert
und sich in deren Dienst stellt, ist eine konkrete Antwort auf die Anrufe
der Kirche, um den Ordensleuten dabei zu helfen, sich durch die
Verwirklichung der Einheit des eigenen Lebens in Christus durch den
heiligen Geist zu bilden. (120) Die Gottgeweihten sind nämlich dazu
gerufen, sich in die heutige Welt einzubringen, um ihr ein gültiges
Zeugnis menschlicher und christlicher Vollreife zu geben, gemäß
der Lebensform, die der Herr Jesus gewählt hat, die Maria, die Mutter
und Jungfrau, annahm (121) und die Er selbst seinen Jüngern empfahl.
(122)
Die Ordensmänner und Ordensfrauen erfüllen so ihre Sendung,
als Christen dazu berufen zu sein, »lebende Erinnerung der Lebens-
und Handlungsweise Jesu« (123) zu sein und »von Gott dazu
angespornt, Pioniere auf den Wegen der Mission und auf den Pfaden des
Geistes zu sein«. (124) Mit dem neuen Feuer ihres Lebens und ihres
Wortes, mit den neuen Methoden und Ausdrucksweisen ihres Wirkens, werden
sie getreue und mutige Mitarbeiter sein für die Sache Gottes,
Hoffnungszeichen im »Dienst am Menschen, dem sie die Liebe Gottes
kundtun, der sich in Christus geoffenbart hat«. (125)
Am 31. Oktober 1998 hat der hl. Vater vorliegendes Dokument der
Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens gutgeheißen und dessen Veröffentlichung
autorisiert.
Rom, am 8. Dezember 1998, dem Hochfest der ohne Erbschuld
empfangenen, allerseligsten Jungfrau Maria.
Eduardo Card. Martínez Somalo
Präfekt
+ Piergiorgio Silvano Nesti
Sekretär
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
I. Grundsätze und Praktische Richtlinien
Grundsätze a) Die Ausbildung: unverzichtbares Recht und Pflicht jedes
Instituts b) Die Zusammenarbeit und Solidarität in der Ausbildung
c) Die zwischen-institutlichen Zentren und die Ausbildung
Praktische Richtlinien
Die Ordensinstitute a) Die Kapitel und die Höheren Obern und Oberinnen b) Die Ausbildungsgemeinschaft
Die zwischen-institutlichen Ausbildungszentren
a) Die Zentren und ihre Beschaffenheit b) Die Verantwortung für die Leitung c) Die Dozenten
II. Zusammenarbeit während der verschiedenen Ausbildungsphasen
Die Vorbereitung auf das Noviziat Das Noviziat Die Ausbildung der zeitlichen Professen Die ständige Weiterbildung
III. Religionswissenschaftliche Institute und Philosophisch-Theologische
Institute
Die Religionswissenschaftlichen Institute Die theologisch-philosophischen Ausbildungsinstitute für die
Priesterkandidaten der Orden a) Die kanonische Errichtung b) Die Autorität des Instituts c) Die Programme d) Die Dozenten.
e) Die Zulassung f) Die Ausbildungsgemeinschaft und das philosophisch-theologische
Zentrum g) Die eigenen Initiativen
IV. Zusammenarbeit zwischen den Instituten in der Ausbildung der
Ausbilder und Ausbilderinnen
Der Dienst der Ausbildung Die sorgfältige Auswahl und gediegene Vorbereitung der
Ausbilder Die zwischen-institutliche Zusammenarbeit Die Kurse
Schluss
(1) Vgl. LG 7; ChL 21. 224.
(2) Vgl. LG 43-44; VC 1-3.
(3) Vgl. Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und
die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Potissimum institutioni,
2. Februar 1990.
(4) Vgl. PC 8; c. 675.
(5) PI 98-100.
(6) PI 72-85.
(7) Mit dem technischen Ausdruck »zwischen-institutlichen Zentren«
sind die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit von Ordensinstituten im
Bereich der Ausbildung gemeint.
(8) Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz
der Ordensleute Brasiliens« (CRB), 11. Juli 1986: Insegnamenti,
IX2 (1986), S. 239.
(9) Ebd. 4, S. 242; vgl. VC 53.
(10) Ebd. 4, S. 242.
(11) Vgl. PC 18; ET 52; VC 68.
(12) Vgl. RM 2; VC 67. 73.
(13) Vgl. PC 1; RPU 22; ChL 18-21. 32.
(14) Vgl. cc. 646-653 und 659-661.
(15) Vgl. MR 11.
(16) Vgl. MR 14 b; c. 574 § 1; VC 4-5. 29. 33-34.
(17) VC 37.
(18) Vgl. PC 1; c. 577; VC 19. 47-48.
(19) MR 11.
(20) Vgl. c. 586 § 2; VC 48.
(21) PI 98; vgl. cc. 587 § 1. 646. 659.
(22) Vgl. PI 46. 90-91; c. 577.
(23) Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region
Nord-Ost 2 der »Conferencia Nacional dos Bispos do Brasil«
(C.N.B.B.), 11.7.1995, L'Osservatore Romano, 12. Juli 1995, S. 5.
(24) Vgl. cc. 646-653 über die Ausbildung der Novizen; cc. 659-660 über
die Ausbildung der zeitlichen Professen; c. 661 über die ständige
Weiterbildung.
(25) Vgl. VC 52, 53.
(26) Vgl. PC 2; cc. 576. 578.
(27) VC 3; vgl. VC 29.
(28) Vgl. LG 44; MR 11; cc. 576-578. 587 § 1; VC 25. 35. 92-95.
(29) Vgl. VC 52.
(30) Vgl. VC 66. 93; »Neue Berufungen für ein neues Europa«.
Akten des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum
Priestertum und Ordensleben in Europa, Rom, 10-15. Mai 1997, Nr. 15-19.
(31) Vgl. Thomas v. Aquin, Summa Theologica, IIa-IIae, q. 184,
a. 4.
(32) Vgl. VC 52.
(33) Johannes Paul II., Ansprache an die Generaloerinnen (U.I.S.G.),
Rom, 18. Mai 1995, Insegnamenti XVIIII (1995), S. 1323.
(34) Vgl. VC 73.
(35) Vgl. c. 659 § 2, § 3; PI 103.
(36) Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region
Nord-Ost 2 der C.N.B.B., 11-7-1995, Osservatore Romano, 18. Juli
1995, S. 5.
(37) Vgl. PI 99.
(38) Vgl. EE 47.; PI 60.
(39) Vgl. PI 26-27.
(40) Vgl. VFC 43.
(41) Johannes Paul II., Ansprache an Ordensfrauen, Florianopolis,
Brasilien, 18. Oktober 1991, Insegnamenti XIV2 (1991), S. 928.
(42) Vgl. EE III § 12; MR 46; RPU 9; cc. 659, 665 § 1.
(43) Wie schon in Note 7 bemerkt, werden in diesem Dokument »zwischen-institutliche«
Ausbildungszentren alle jene zwischen-institutlichen Institutionen
bezeichnet, die in der Ausbildung ihrer Mitglieder zusammenarbeiten, sei
es durch das Angebot von ergänzenden Kursen oder durch vollständige
Studienprogramme. Jene Zentren jedoch, die eine volle akademische
Ausbildung vermitteln, werden im vorliegenden Dokument »Religionswissenschaftliche
Institute« genannt oder/und »Philosophisch-Theologische
Institute«.
(44) PC 23.
(45) Vgl. PI 98-100.
(46) Vgl. MR 28. 31; VC 46. 50.
(47) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an de Bischöfe der Region
Nord-Ost 2 der C.N.B.B., (11. Juli 1995), Osservatore Romano, 12.
Juli 1995, S. 5.
(48) Vgl. cc. 646. 659-661; PDV 42-59.
(49) Vgl. OT 14; VC 14-16.
(50) VC 49; Vgl. PI 24-25.
(51) Vgl. PI 42-44.
(52) Vgl. RC 4.
(53) Vgl. PI 45; c. 646.
(54) Vgl. cc. 646; 652 § 2 § 3 § 4.
(55) Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe der Region
Nord-Ost 2 der C.N.B.B., 11. Juli 1995, Osservatore Romano,
12. Juli 1995, S. 5.
(56) Vgl. C. 652 § 2.
(57) Vgl. cc. 646. 648. 652 § 5.
(58) Vgl. VC 46. 52.
(59) Vgl. c. 652 § 1.
(60) Vgl. PI 13. 39-41.
(61) Vgl. cc. 569-660; PI 58.
(62) Vgl. PI 58-65.
(63) PI 60.
(64) Vgl. VC 16. 65.
(65) Vgl. PI 35-38.
(66) VC 67.
(67) Vgl. MR 18. 36. 37. 40. 56-58; cc. 675 § 3. 687. 680. 681 §
1; VC 16. 31. 54-55.
(68) Vgl. VC 102.
(69) Vgl. RPU.
(70) Vgl. PI 64.
(71) VC 69.
(72) Vgl. PI 70.
(73) VC 70-71.
(74) Vgl. VFC 43. 54-57; VC 64.
(75) Vgl. PI 66-71; VC 69-71.
(76) c. 661.
(77) Vgl. cc. 659-660.
(78) Vgl. MR 31.
(79) Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ecclesia in
Africa, 1995, 55-71.
(80) Es ist zu unterscheiden zwischen den Religionswissenschaftlichen
Instituten von denen dieses Dokument handelt und den »Höheren«
Religionswissenschaftlichen Instituten, die vom Hl. Stuhl errichtet und
von einer Theologischen Fakultät getragen werden. (Vgl. Normativa
per gli Istituti Superiori di scienze religiose, Seminarium, 1 [1991],
S. 194-201).
(81) Vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Sapientia
Christiana, 1979: Teil I: Norme comuni, art 62 § 1, und
Teil II: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Norme
applicative, art. 47, ebd.
(82) MR 31.
(83) Vgl. c. 237 § 2. Da eine diesbezüglichen Norm fehlt,
werden die kanonistischen Verweise »per analogiam«
interpretiert.
(84) 3 Vgl. PB 108 § 2.
(85) Vgl. Sapientia Christiana, Teil I: Norme comuni,
art. 62, und Teil II: Norme applicative, art. 47.
(86) Vgl. Sapientia Christiana, Teil I: Norme comuni,
art. 24.
(87) Vgl. c. 833.
(88) Vgl. c. 812.
(89) MR 31.
(90) Vgl. VC 50.
(91) Vgl. VC 48-50.
(92) PDV 53.
(93) c. 252 § 1.
(94) Vgl. cc. 250. 252-258. 1032.
(95) Vgl OT; Vorwort; RFIS I: 1-4; PI 108-109.
(96) Vgl. c. 242; RFIS I, 2.
(97) Vgl. VC 50.
(98) Vgl. PDV 61.
(99) PDV 67.
(100) Vgl. c. 254.
(101) Vgl. c. 812.
(102) Vgl. cc. 248. 253; Johannes Paul II., Apostolische Konstitution
Ex corde Ecclesiae über die Katholischen Universitäten,
15. August 1990, Teil II: Norme generali, art. 4,3; Kongregation für
die Glaubenslehre, Instruktion Donum Veritatis, über die
ekklesiale Berufung des Theologen, 24. Mai 1990, 6. 7.
(103) Vgl. c. 586.
(104) RFIS V, 30.
(105) VC 66.
(106) Vgl. 1 Kor 11,1; 1 Ts 1,6.
(107) Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz
der Ordensleute Brasiliens« (CRB) 11. Juli 1986, Insegnamenti,
IX2 (1986), S. 242; Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Plenaria
der CIVCSVA, 1. Dezember 1988: Insegnamenti, XI4 (1988), S.
1703-1706.
(108) Vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Direttive
sulla preparazione degli educatori nei Seminari, 1993, 79. 82; CD 5.
35; MR 31. 37; VC 53.
(109) Vgl. VC 73. 94.
(110) Vgl. VC 53.
(111) Vgl. VC 94. 95.
(112) Vgl. VC 41-42. 72.
(113) VC 46; vgl. RPU 24.
(114) Vgl. MR 37; VC 4. 15. 31. 56.
(115) VC 79-80.
(116) Vgl. VC 37.
(117) Vgl. VC 77-83. 96-99.101-103.
(118) Vgl. VC 77.
(119) Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz
der Ordensleute Brasiliens« 11. Juli 1986, Insegnamenti, IX2
(1986), S. 241.
(120) Vgl. PI 1.
(121) Vgl. LG 46; VC 18.
(122) Vgl. LG 44.
(123) VC 22.
(124) Johannes Paul II., Botschaft an die XIV. Generalversammlung der »Konferenz
der Ordensleute Brasiliens« 11. Juli 1986, Insegnamenti, IX2
(1986), S. 238.
(125) Vgl. RM 2; VC 110.
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