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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Erklärung bezüglich der Fragmente konsekrierter Hostien*
Dem Apostolischen Stuhl sind von verschiedener Seite Zweifel unterbreitet worden
bezüglich der Fragmente von Hostien, die nach der heiligen Kommunion
übrigbleiben. Nach Rücksprache mit den Heiligen Kongregationen für den
Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat die Kongregation für die
Glaubenslehre am 2. Mai 1972 entschieden, wie folgt darauf zu antworten:
Nach der heiligen Kommunion müssen die übrigen Hostien und die Hostienteilchen,
die noch die Form des Brotes haben, aus Gründen der Ehrfurcht, die der
eucharistischen Realpräsenz Christi gebührt, in würdevoller Weise aufbewahrt
oder konsumiert werden. Darüber hinaus sind auch für alle anderen
Hostienfragmente die Vorschriften bezüglich der Reinigung der Patene und des
Kelchs zu beachten, wie sie in der Allgemeinen Einführung in das Römische
Meßbuch, Nr. 120, 138, 237-239, in der Ordnung für die Meßfeier mit
Gemeinde, Nr. 138, und in der Ordnung für die Meßfeier ohne Gemeinde, Nr. 31,
festgelegt sind. Hostien, die nicht sofort konsumiert werden, müssen vom
zuständigen Amtsträger an den für die Aufbewahrung der heiligen Eucharistie
bestimmten Ort gebracht werden (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische
Meßbuch, Nr. 276).
* 2. Mai 1972
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