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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Schreiben über die Unauflöslichkeit der Ehe
Aufgabe dieser Heiligen Kongregation ist es, die Lehre des Glaubens und der
Sitten in der gesamten katholischen Welt zu verteidigen. Sie ist daher damit
befasst, die Verbreitung neuer Meinungen, die versuchen, die vom Lehramt der
Kirche beständig vorgelegte Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe zu leugnen
oder in Zweifel zu ziehen, einer aufmerksamen Prüfung zu unterziehen.
Besagte Meinungen werden nicht nur durch Bücher und Zeitungen verbreitet,
sondern neuerdings auch an Seminaren, katholischen Schulen und in der Praxis von
Kirchengerichten einiger Diözesen in Umlauf gebracht.
Darüber hinaus werden diese Meinungen, zusammen mit anderen lehrmäßigen oder
pastoralen Begründungen, hie und da als Argument dafür angeführt, Verstöße gegen
die Disziplin zu rechtfertigen, die bezüglich der Zulassung zu den Sakramenten
jener gilt, die in irregulären Verbindungen leben.
Dieses Heilige Dikasterium hat das besagte Problem daher in seiner
Vollversammlung des Jahres 1972 einer Prüfung unterzogen und ersucht die
Bischöfe, kraft seines vom Heiligen Vater approbierten Auftrags, aufmerksam
darüber zu wachen, dass all jene, die die Aufgabe haben, an Schulen jeder Stufe
und an Instituten zu unterrichten, oder die an Kirchengerichten tätig sind, dem
kirchlichen Lehramt in der Frage der Unauflöslichkeit der Ehe treubleiben und es
an den Kirchengerichten in die Praxis umsetzen.
Was die Zulassung zu den Sakramenten angeht, sind die Ortsordinarien einerseits
gerufen, die geltende Disziplin der Kirche zu beachten, und andererseits dafür
zu sorgen, dass die Seelsorger den in irregulären Verbindungen lebenden
Gläubigen besondere Aufmerksamkeit entgegenbringen und bei der Lösung dieser
Fälle – neben anderen rechten Mitteln – die approbierte Praxis der Kirche im
Gewissensbereich anwenden.
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich hochachtungsvoll Ihr
ergebener
Franjo Card. Šeper
Präfekt
Fr. Jérôme Hamer OP
Sekretär
Rom, 11. April 1973
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