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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Rundschreiben über die kirchliche Bestattung von Gläubigen, die in irregulären
Eheverhältnissen gelebt haben
Rom, 29. Mai 1973.
Viele Bischofskonferenzen und zahlreiche Ortsordinarien haben diese Heilige
Kongregation gebeten, die derzeit übliche Praxis für die kirchlichen
Bestattungen jener Gläubigen zu mildern, die sich zum Zeitpunkt ihres Todes in
irregulären Eheverhältnissen befinden.
Dieses Heilige Dikasterium hat die diesbezüglich eingegangenen Meinungen und
Überlegungen eingehend untersucht und der Vollversammlung der Kongregation des
Jahres 1972 zur Prüfung vorgelegt.
Auf dieser Versammlung haben die Väter mit Approbation des Heiligen Vaters
beschlossen, die kirchlichen Begräbnisfeiern für jene katholischen Gläubigen zu
erleichtern, denen diese nach Vorschrift von can. 1240 bisher verwehrt
waren.
Im Zuge der notwendigen teilweisen Außerkraftsetzung dieses Kanons wird bald
eine neue Verordnung promulgiert, die kirchliche Begräbnisfeiern für jene
Gläubigen nicht länger verbietet, die vor ihrem Tod zwar erwiesenermaßen in
einem Zustand der Sünde gelebt haben, sich ihre Treue zur Kirche aber dennoch
bewahrt und auch Zeichen der Reue gezeigt haben, vorausgesetzt, dass ein
öffentlicher Anstoß bei den anderen Gläubigen vermieden werden kann.
Ein Anstoß der Gläubigen und der kirchlichen Gemeinschaft kann in dem Maße
gemildert oder vermieden werden, in dem die Hirten eine angemessene Weise
finden, die Bedeutsamkeit christlicher Begräbnisfeiern zu vermitteln, die sehr
viele als Anrufung der Barmherzigkeit Gottes und als gemeinschaftliches Zeugnis
des Glaubens an die Auferstehung der Toten und an das Leben der kommenden Welt
verstehen.
Mit vorliegendem Schreiben bitte ich Eure Exzellenz, allen Ordinarien dieser
Bischofskonferenz mitteilen zu wollen, dass der Text des neuen Dekrets über
kirchliche Bestattungen in Kürze veröffentlicht und am Tag seiner Bekanntgabe in
Kraft treten wird.
Indem ich Ihnen dies zur Kenntnis bringe, verbleibe ich hochachtungsvoll Ihr
ergebener
Franjo Card. Šeper
Präfekt
Fr. Jérôme Hamer O.P.
Titularerzbischof von Lorium
Sekretär
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