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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Erklärung zur kirchlichen Bestattung öffentlicher Sünder
Die Väter der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre haben bei der
Vollversammlung vom 14.-15. November 1972 beschlossen, daß die kirchliche
Bestattung öffentlicher Sünder nicht länger verboten ist, wenn diese vor ihrem
Tod Zeichen der Reue gezeigt haben und das öffentliche Ärgernis der anderen
Gläubigen vermieden wird.
Papst Paul VI. hat den oben genannten Beschluss der Väter bei der dem
unterzeichneten Präfekten am 17. November 1972 gewährten Audienz ratifiziert,
approbiert und seine Ausführung angeordnet. Can. 1240, Abs. 1, wird damit,
sofern notwendig und unbeschadet jeglicher gegenteiliger Verfügung, außer Kraft
gesetzt.
Rom, 20. September 1973.
Franjo Card. Šeper
Präfekt
Fr. Jérôme Hamer OP
Titularerzbischof von Lorium
Sekretär
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