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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
NOTIFIKATION*
Der Bischof der Diözese Haarlem (Niederlande) hat am 7. Mai 1956 nach
eingehender Prüfung des Falles über die angeblichen Erscheinungen und
Offenbarungen der „Frau aller Völker“ erklärt, daß die „Übernatürlichkeit der
Erscheinungen nicht feststeht“ und daß er dementsprechend die öffentliche
Verehrung des Bildes der „Frau aller Völker“ so wie die Verbreitung von
Schriften, die die genannten Erscheinungen und Offenbarungen als übernatürlichen
Ursprungs hinstellten, verboten hat.
Am 2. März 1957 hat der Haarlemer Bischof seine obengenannte Erklärung
bestätigt, während das Heilige Offizium in einem Schreiben vom 13. März des
gleichen Jahres die Klugheit und den pastoralen Eifer des Bischofs begrüßt und
seine Maßnahmen gebilligt hat. Außerdem hat die Kongregation für die
Glaubenslehre in Beantwortung eines Gesuches des Bischofs von Haarlem vom 29.
März 1972 die bereits in dieser Sache getroffene Entscheidung am 24. Mai des
gleichen Jahres bestätigt.
Im Hinblick auf weitere Entwicklungen und nach erneuter, noch tieferer Prüfung
des Falles bestätigt die Kongregation für die Glaubenslehre mit der vorliegenden
Verlautbarung, daß das von der zuständigen kirchlichen Behörde bereits
ausgesprochene Urteil begründet ist, fordert Priester und Laien dazu auf, jede
Propaganda für die angeblichen Erscheinungen und Offenbarungen der „Frau aller
Völker“ zu unterlassen und ermahnt alle, ihre Verehrung für die heiligste
Jungfrau, Königin der Welt (vgl. Enzyklika Ad caeli Reginam, AAS
XXX [1954], 625-640), in den von der Kirche anerkannten und empfohlenen Formen
zum Ausdruck zu bringen.
Rom, 25. Mai 1974.
* L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 26, 28.
Juni 1974, Seite 5.
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