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HEILIGE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Dekret über die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht
Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre vertritt schon seit jeher die
Meinung, dass die Eheschließung jenen, die sich einer Vasektomie-Operation
unterziehen mussten, wie auch jenen, die sich in einer ähnlichen Situation
befinden, nicht verwehrt werden darf, weil die Impotenz in ihrem Fall nicht
sicher erwiesen ist.
Nach eingehender Untersuchung dieser Praxis und auf der Grundlage der Studien,
die von dieser Heiligen Kongregation sowie von der Kommission für die Revision
des Codex des kanonischen Rechtes wiederholt durchgeführt wurden, haben
die ehrwürdigen Väter dieser Heiligen Kongregation bei der Vollversammlung vom
Mittwoch, dem 11. Mai 1977 beschlossen, auf die ihnen unterbreiteten Zweifel wie
folgt zu antworten:
1. Besteht die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht, in der bereits vorher
existierenden und dauernden, absoluten wie auch relativen Unfähigkeit, den
ehelichen Geschlechtsakt zu vollziehen?
2. Im Fall einer positiven Antwort: Ist der Erguss des in den Hoden produzierten
Samens eine notwendige Bedingung für den ehelichen Geschlechtsakt?
Zum ersten Zweifel: ja; zum zweiten: nein.
Bei der dem unterzeichneten Präfekten dieser Heiligen Kongregation am Freitag,
dem 13. dieses Monats und Jahres gewährten Audienz hat der Heilige Vater Paul
VI., durch göttliche Vorsehung Papst, das vorliegende Dekret gebilligt und seine
Veröffentlichung angeordnet.
Gegeben zu Rom, am Sitz der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, 13. Mai
1977.
+ Franjo Kard. Šeper
Präfekt
+ Jérôme Hamer OP
Titularerzbischof von Lorea
Sekretär
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