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Hl. Kongregation für die Glaubenslehre
NOTIFIKATION*
Von verschiedenen, auch maßgeblichen Stellen, insbesondere aus Polen, wurde
angefragt, ob die Verbote in der „Notifikation“ der Hl. Kongregation des Hl.
Offiziums, die in AAS 51 (1959), 271, veröffentlicht wurde, bezüglich der
Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit in der von Schwester Faustina Kowalska
vorgeschlagenen Formen, als nach wie vor in Kraft stehend angesehen werden
müssen.
Diese Hl. Kongregation erklärt auf der Grundlage der zahlreichen
Originaldokumente, die 1959 noch nicht bekannt waren, unter Berücksichtigung der
wesentlich veränderten Umstände und unter Würdigung der Meinung vieler
polnischer Ordinarien, dass die in der genannten „Notifikation“ ausgesprochenen
Verbote nicht mehr bindend sind.
Am Sitz der Kongregation, 15. April 1978.
+ Franjo Card. Šeper
Präfekt
+ Fr. Jérôme Hamer, O.P.
Titularerzbischof von Lorium,
Sekretär
* AAS 70 (1978), 350.
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