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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Erklärung*
Mit Datum vom 19. Juli 1974 hat diese Kongregation einigen Bischofskonferenzen
einen Brief geschrieben zur Interpretation von c. 2335 CIC, der den Katholiken
unter Strafe der Exkommunikation den Eintritt in freimaurerische und ähnliche
Organisationen verbietet.
Nachdem dieser Brief in der Öffentlichkeit Anlaß zu falschen und tendenziösen
Interpretationen gegeben hat, bestätigt und erklärt diese Kongregation, ohne
damit eventuellen Verfügungen des neuen Codex vorgreifen zu wollen, folgendes:
1. Die bisherige Praxis des Kirchenrechts ist in keiner Weise geändert worden
und bleibt voll in Kraft.
2. Infolgedessen sind weder die Exkommunikation noch andere vorgesehene Strafen
abgeschafft worden.
3. Soweit es in diesem Brief um Interpretationen geht, wie der fragliche Canon
im Sinn der Kongregation zu verstehen sei, handelt es sich nur um einen Verweis
auf die allgemeinen Prinzipien der Interpretation von Strafgesetzen zur Lösung
persönlicher Einzelfälle, die dem Urteil der Ordinarien überlassen werden
können. Es stand dagegen nicht in der Absicht der Kongregation, es den
Bischofskonferenzen zu überlassen, öffentlich ein Urteil allgemeinen Charakters
abzugeben, das Abschwächungen der obigen Normen implizieren könnte.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 17. Februar 1981.
FRANJO Kardinal ŠEPER
Präfekt
+ JÉRÔME HAMER, O.P.
Titularerzbischof
Sekretär
* L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 12, 20.
März 1981, Seite 3 (AAS 73 [1981], 240-241).
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