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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Erklärung*

 

Im Juni 1980 ging der Hl. Stuhl durch die Kongregation für die Glaubenslehre positiv auf die Bitte der Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika ein, einige Priester und Laien, die bisher der anglikanischen Kirche angehörten, zur vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zuzulassen. Die Antwort des Hl. Stuhls auf die Initiative dieser Anglikaner schließt die Möglichkeit einer „pastoralen Regelung“ ein, welche für jene, die es wünschen, eine gemeinsame Identität vorsieht, bei der gewisse Elemente ihrer eigenen Tradition integriert sind.

Der Eintritt dieser Personen in die katholische Kirche ist zu verstehen als Wiederaufnahme „solcher einzelner, die die volle katholische Gemeinschaft wünschen“, von der das Zweite Vatikanische Konzil spricht (Ökumenismusdekret, Nr. 4).

Der Hl. Stuhl hat klargestellt, daß die Aufnahme der verheirateten, ehemals anglikanischen Geistlichen in die katholische Priesterschaft als Ausnahme von der Regel des Zölibats zugunsten dieser Einzelpersonen gedacht ist und nicht so verstanden werden darf, als ob sie eine Änderung in der Überzeugung der Kirche vom Wert des priesterlichen Zölibats beinhalte, der für künftige Priesteramtskandidaten auch aus dieser Gruppe die Regel bleibt.

Nach Beratung mit der US-amerikanischen Bischofskonferenz hat die Kongregation für die Glaubenslehre Bischof Bernard F. Law von Springfield-Cape Girardeau zum kirchlichen Delegaten in dieser Angelegenheit ernannt. Er hat den Auftrag, im einzelnen Vorschläge für die pastorale Regelung der Frage zu erarbeiten, die dem Hl. Stuhl zur Genehmigung vorzulegen sind, für ihre Durchführung zu sorgen und mit der Kongregation für die Glaubenslehre die Fragen zu klären, die mit der Zulassung ehemals anglikanischer Priester zum katholischen Priesteramt verbunden sind.

 

 

* L’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, Nr. 15, 10. April 1981, Seite 3.