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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Schreiben an Kardinal Joseph Höffner,
Erzbischof von Köln,
zum "Engelwerk" ["Opus
Angelorum"]
Eminenz,
Mit Schreiben vom 1. Dezember 1977 an den Kardinalstaatsekretär haben Sie eine
Prüfung bezüglich des „Engelwerks“ erbeten.
Nach Abschluss dieser Prüfung sind die Mitglieder dieser Kongregation in der
Ordentlichen Sitzung vom 22. Juni 1983 zu den folgenden Entscheidungen gelangt,
die der Heilige Vater in der Audienz vom 1. Juli approbiert hat:
- Das Engelwerk muss in der Förderung der Andacht zu den Heiligen Engeln der Lehre
der Kirche sowie der Heiligen Väter und Lehrer gehorchen.
Insbesondere darf es unter seinen Mitgliedern und unter den Gläubigen keinen
Kult der Engel verbreiten, der sich aus der vorgeblichen (Frau Gabriele
Bitterlich zugeschriebenen) Privatoffenbarung bekannter „Namen“
bedient. Es ist nicht erlaubt, diese Namen in irgendwelchen von der Gemeinschaft
verwendeten Gebeten zu benützen.
- Das Engelwerk darf von seinen Mitgliedern das sogenannte „Schweige-Versprechen“
nicht verlangen und es ihnen nicht vorschlagen, wenn es auch rechtmäßig ist,
bezüglich der inneren Belange des Engelwerkes jene Form von Diskretion zu
wahren, die den Mitgliedern von Instituten der Kirche gemäß ist.
- Das Engelwerk und seine Mitglieder werden alle liturgischen Normen strikt
beachten, besonders jene, welche die Eucharistie betreffen. Das gilt besonders
für die sogenannte „Sühnekommunion“.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung verbleibe ich
Euer Eminenz sehr ergebener
Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt
+ Fr. Hieronymus Hamer, O.P.
Titularerzbischof von Lorium
Sekretär
Rom, 24. September 1983.
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