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HL. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

 

Schreiben an Kardinal Joseph Höffner,
Erzbischof von Köln,
zum "Engelwerk" ["Opus
Angelorum"]

 

 

Eminenz,

Mit Schreiben vom 1. Dezember 1977 an den Kardinalstaatsekretär haben Sie eine Prüfung bezüglich des „Engelwerks“ erbeten.

Nach Abschluss dieser Prüfung sind die Mitglieder dieser Kongregation in der Ordentlichen Sitzung vom 22. Juni 1983 zu den folgenden Entscheidungen gelangt, die der Heilige Vater in der Audienz vom 1. Juli approbiert hat:

  1. Das Engelwerk muss in der Förderung der Andacht zu den Heiligen Engeln der Lehre der Kirche sowie der Heiligen Väter und Lehrer gehorchen.

Insbesondere darf es unter seinen Mitgliedern und unter den Gläubigen keinen Kult der Engel verbreiten, der sich aus der vorgeblichen (Frau Gabriele Bitterlich zugeschriebenen) Privatoffenbarung bekannter „Namen“ bedient. Es ist nicht erlaubt, diese Namen in irgendwelchen von der Gemeinschaft verwendeten Gebeten zu benützen.

  1. Das Engelwerk darf von seinen Mitgliedern das sogenannte „Schweige-Versprechen“ nicht verlangen und es ihnen nicht vorschlagen, wenn es auch rechtmäßig ist, bezüglich der inneren Belange des Engelwerkes jene Form von Diskretion zu wahren, die den Mitgliedern von Instituten der Kirche gemäß ist.
  1. Das Engelwerk und seine Mitglieder werden alle liturgischen Normen strikt beachten, besonders jene, welche die Eucharistie betreffen. Das gilt besonders für die sogenannte „Sühnekommunion“.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung verbleibe ich

Euer Eminenz sehr ergebener

 

Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt

 

+ Fr. Hieronymus Hamer, O.P.
Titularerzbischof von Lorium
Sekretär

 

 

Rom, 24. September 1983.

 

             

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