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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Es
wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei
durch die Tatsache geändert hat, daß der neue CIC sie nicht ausdrücklich
erwähnt wie der frühere. Diese
Kongregation ist in der Lage zu antworten, daß diesem Umstand das gleiche
Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die
gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien
eingegliedert sind. Das
negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt
also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre
der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden
sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion
empfangen. Autoritäten
der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer
Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft
setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom
17. Februar 1981 (vgl. AAS
73/1981; S. 240-241). Papst Johannes Paul II, hat diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung dieser Kongregation beschlossen wurde, bei der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet. Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 26. November 1983. Joseph
Kardinal RATZINGER +
Erzbischof Jérôme Hamer, O.P.
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