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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
LEHRAMTLICHE STELLUNGNAHMEN ZUR
"PROFESSIO FIDEI"
GLAUBENSBEKENNTNIS
(Formel, die zu verwenden ist, wenn das Ablegen des Glaubensbekenntnisses
rechtlich vorgeschrieben ist)
Ich, N. N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis
enthalten ist:
Ich glaube an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen
hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater
geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren
Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles
geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch
angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch
geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben
worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den
Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu
richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Ich glaube an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem
Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und
verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine,
heilige, katholische und apostolische Kirche.
Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.
Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt.
Amen.
Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes
enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt
wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und
allgemeine Lehramt.
Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was
bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig
vorgelegt wird.
Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den
Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr
authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem
endgültigen Akt zu verkünden.
TREUEEID BEI DER
ÜBERNAHME
EINES KIRCHLICHEN AMTES
(Formel, die für jene Gläubigen zu verwenden ist, die in can. 833, Nn. 5–8
genannt sind)
Ich, N. N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines . . ., dass ich in
meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen
Kirche immer bewahren werde.
Mit großer Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der
Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche erfüllen, in der ich berufen
bin, meinen Dienst nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten.
Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen worden
ist, werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und
auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut
widersprechen.
Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fördern und alle
kirchlichen Gesetze einhalten, vor allem jene, die im Codex des kanonischen
Rechtes enthalten sind.
In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als
authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche
festsetzen.
Ich werde den Diözesanbischöfen in Treue zur Seite stehen, um den apostolischen
Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft
mit eben dieser Kirche zu verrichten.
So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen
berühre.
(Varianten im 4. und 5. Absatz der Formel des Treueids für jene, die in can.
833, Nr. 8 genannt sind)
Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche fördern und zur Einhaltung aller
kirchlichen Gesetze anhalten, vor allem jener, die im Codex des kanonischen
Rechtes enthalten sind.
In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten,
was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder
als Leiter der Kirche festsetzen. Unter Wahrung der Anlage und der Zielsetzung
meines Instituts werde ich den Diözesanbischöfen gern beistehen, um den
apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in
Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.
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