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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE NOTE
A. BRIEF AN DIE HOCHWÜRDIGSTEN HERREN VORSITZENDEN DER BISCHOFSKONFERENZEN
Rom, 30. Juni 2000 Hochwürdigster Herr Vorsitzender! Von mehreren
Seiten wurde diese Kongregation auf die Probleme aufmerksam gemacht bezüglich
der Verwendung des Ausdrucks „Schwesterkirchen“,
der in wichtigen Dokumenten des Lehramtes wie auch in anderen Texten und
Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Förderung des Dialogs zwischen der
katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen enthalten ist und allgemein
gebraucht wird, um das bestehende Band zwischen der Kirche von Rom und den
orthodoxen Kirchen darzustellen. Leider wurde
die Verwendung dieses Ausdrucks jüngst in gewissen Veröffentlichungen und von
einigen im ökumenischen Dialog tätigen Theologen in dem Sinn ausgeweitet, dass
er auf der einen Seite die katholische Kirche und auf der anderen Seite die
orthodoxe Kirche bedeute, was zu der Meinung führt, dass in Wirklichkeit die
einzige Kirche Christi nicht existiere, sondern durch die Versöhnung der beiden
Schwesterkirchen von neuem
wiederhergestellt werden müsse. Darüber hinaus wird der Ausdruck von einigen
unrechtmäßig auf das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche einerseits
und der anglikanischen Gemeinschaft bzw. den nicht katholischen kirchlichen
Gemeinschaften andererseits angewandt. So spricht man von einer „Theologie der
Schwesterkirchen“ oder einer „Ekklesiologie der Schwesterkirchen“; solche
Wendungen sind zweideutig und nicht in Kontinuität mit dem ursprünglichen
korrekten Sinngehalt, den der Ausdruck in den lehramtlichen Dokumenten hat. Um diese
Missverständnisse und Zweideutigkeiten im Gebrauch und in der Anwendung der
Bezeichnung „Schwesterkirchen“ zu
klären, hat es die Kongregation für notwendig gehalten, die beiliegende „Note
über den Ausdruck ’Schwesterkirchen’“
zu verfassen, die von Papst Johannes Paul II. in der Audienz vom 9. Juni 2000
gutgeheißen wurde und deren Aussagen deshalb als verbindlich anzusehen sind,
auch wenn diese Note in Anbetracht
ihrer begrenzten Zielsetzung, eine theologisch richtige Terminologie zu fördern,
nicht amtlich in den Acta Apostolicae
Sedis veröffentlicht wird. Dieses
Dikasterium lässt Ihnen eine Kopie des Dokumentes zukommen und ersucht Sie, die
darin enthaltenen Sorgen und Hinweise der Bischofskonferenz und vor allem der
Kommission für den ökumenischen Dialog zu übermitteln, damit man in den
Schriften und Veröffentlichungen, die zu der genannten Thematik von der
Konferenz oder deren Kommissionen herausgegeben werden, sorgfältig auf das
achte, was in der Note vorgeschrieben
wird. Dankbar für
Ihre geschätzte Zusammenarbeit, verbleibe ich mit den besten Grüßen und
Segenswünschen im Herrn Ihr + Joseph Card. Ratzinger
B. TEXT DER NOTE 1.
Der Ausdruck Schwesterkirchen taucht häufig auf im ökumenischen Dialog, vor
allem zwischen Katholiken und Orthodoxen. Auf beiden Dialogseiten ist er
Gegenstand vertiefter Untersuchungen. Obgleich es eine zweifellos legitime
Verwendung dieses Ausdrucks gibt, hat sich in der gegenwärtigen ökumenischen
Literatur eine zweideutige Weise verbreitet, ihn zu gebrauchen. Deshalb ist es
angebracht, in Übereinstimmung mit der Lehre des Zweiten Vatikanischen
Konzils und des nachfolgenden päpstlichen Lehramtes die richtige und
angemessene Verwendung dieses Ausdrucks in Erinnerung zu rufen. Zunächst
scheint es nützlich, kurz auf seine Geschichte einzugehen. I. Ursprung und Entwicklung des Ausdrucks2.
Im Neuen Testament ist der Ausdruck Schwesterkirchen
als solcher nicht zu finden. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise über die brüderlichen
Beziehungen zwischen den Ortskirchen des christlichen Altertums. Die Stelle,
die im Neuen Testament am klarsten dieses Bewusstsein widerspiegelt, ist der
Schlußsatz von 2 Joh 13: »Es grüßen dich die Kinder deiner auserwählten
Schwester«. Es handelt sich hier um Grüße, die eine kirchliche Gemeinschaft
an eine andere sendet; die Gemeinschaft, welche die Grüße sendet, nennt sich
selbst „Schwester“ der anderen. 3.
In der kirchlichen Literatur kommt der Ausdruck ab dem 5. Jahrhundert im
Orient in Gebrauch, als sich die Idee der Pentarchie
verbreitet, wonach die fünf Patriarchen die Kirche leiten und die Kirche von
Rom den ersten Platz unter den patriarchalen
Schwesterkirchen einnimmt. In diesem Zusammenhang muss jedoch
unterstrichen werden, dass kein Papst diese Gleichstellung der
Patriarchalsitze anerkannte oder zustimmte, dass dem römischen Stuhl nur ein
Ehrenprimat zuerkannt würde. Zudem ist anzumerken, dass sich im Abendland
eine Patriarchalstruktur, die für den Orient typisch ist, nicht entwickelt
hat. Bekanntermaßen
führten die Divergenzen zwischen Rom und Konstantinopel in den nachfolgenden
Jahrhunderten zu gegenseitigen Exkommunikationen mit »Folgen, die – soweit
wir sie beurteilen können – über die Absichten und Erwartungen ihrer
Urheber hinausgingen, deren Zensuren sich auf die betroffenen Personen und
nicht auf die Kirchen bezogen, und die nicht die kirchliche Gemeinschaft
zwischen den Stühlen von Rom und Konstantinopel brechen wollten«.[1] 4.
Der Ausdruck kommt erneut zum Vorschein in zwei Schreiben des Metropoliten
Niketas von Nikomedeia (aus dem Jahr 1136) und des Patriarchen Johannes X.
Camateros (im Amt von 1196 bis 1206), in denen sie Protest erheben, dass Rom
sich als Mutter und Lehrmeisterin
präsentiere und so ihre Autorität aufhebe. Nach ihnen ist Rom nur die erste
unter Schwestern von gleicher Würde.
5.
In der jüngeren Vergangenheit war es der orthodoxe Patriarch von
Konstantinopel Athenagoras I., der den Ausdruck Schwesterkirchen
als erster wiederverwendet hat. In Aufnahme der brüderlichen Zeichen und des
Aufrufs zur Einheit von Johannes XXIII. bringt er in seinen Schreiben häufig
den Wunsch zum Ausdruck, bald die wiederhergestellte Einheit unter den Schwesterkirchen zu sehen. 6.
Das Zweite Vatikanische Konzil gebraucht den Ausdruck Schwesterkirchen,
um die brüderlichen Beziehungen zwischen den Teilkirchen zu bezeichnen: »Im
Orient bestehen viele Teilkirchen oder Ortskirchen, unter denen die
Patriarchalkirchen den ersten Rang einnehmen und von denen nicht wenige sich
ihres apostolischen Ursprungs rühmen. Deshalb steht bei den Orientalen bis
auf den heutigen Tag der Eifer und die Sorge im Vordergrund, jene brüderlichen
Bande der Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe zu bewahren, die zwischen
Lokalkirchen als Schwesterkirchen bestehen müssen«.[2] 7.
Das erste päpstliche Dokument, in dem sich die Bezeichnung Schwestern
in Bezug auf Kirchen findet, ist das Breve Anno
ineunte von Paul VI. an Patriarch Athenagoras I. Der Papst bekundet zunächst
seinen Willen, alles zu unternehmen, um »die volle Gemeinschaft zwischen der
Kirche des Westens und der Kirche des Ostens wiederherzustellen«, und stellt
dann die Frage: »In jeder Ortskirche ereignet sich dieses Geheimnis der göttlichen
Liebe; liegt nicht hier der Ursprung jenes traditionellen Ausdruckes, mit dem
sich die Kirchen verschiedener Orte untereinander als Schwestern zu bezeichnen
begannen? Unsere Kirchen haben über Jahrhunderte als Schwestern gelebt,
gemeinsam die ökumenischen Konzilien gefeiert und das Glaubensgut gegen jede
Abweichung verteidigt. Nach einer langen Zeit der Spaltung und des fehlenden
gegenseitigen Verständnisses gibt uns jetzt der Herr trotz der
Schwierigkeiten, die in der vergangenen Zeit unter uns entstanden sind, die Möglichkeit,
dass wir uns als Schwesterkirchen
wiederentdecken«.[3] 8.
Johannes Paul II. hat den Ausdruck in zahlreichen Ansprachen und Dokumenten
verwendet, von denen hier nur die wesentlichen in chronologischer Reihenfolge
angeführt werden. In
der Enyzklika Slavorum apostoli heißt es: »Sie [Cyrill und Methodius] sind für
uns Beispiele und zugleich Fürsprecher in den ökumenischen Anstrengungen der
Schwesterkirchen des Ostens und des
Westens, um durch Dialog und Gebet die sichtbare Einheit in der vollkommenen
und umfassenden Einheit wiederzufinden«.[4] In
einem Schreiben an die europäischen Bischöfe aus dem Jahr 1991 ist zu lesen:
»Mit diesen Kirchen [den orthodoxen Kirchen] sind deshalb Beziehungen wie
unter Schwesterkirchen zu
unterhalten gemäß dem Ausdruck von Papst Paul VI. in seinem Breve an
Athenagoras I., den Patriarchen von Konstantinopel«.[5]
In
der Enzyklika Ut unum sint wird das Thema vor allem in der Nr. 56 entfaltet, die
mit folgenden Worten beginnt: »Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und im
Zusammenhang mit jener Tradition wurde die Gepflogenheit wiedereingeführt,
den um ihren Bischof versammelten Teil- oder Ortskirchen die Bezeichnung Schwesterkirchen
zuzuerkennen. Ein sehr bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft
war die Aufhebung der gegenseitigen Exkommunikationen, wodurch ein
schmerzliches Hindernis kirchenrechtlicher und psychologischer Art beseitigt
wurde«. Der Abschnitt endet mit dem Wunsch: »Die traditionelle Bezeichnung Schwesterkirchen sollte uns auf diesem Weg ständig begleiten«. In
der Nr. 60 wird das Thema wiederum aufgegriffen. Dort heißt es: »Vor kurzem
hat die gemischte internationale Kommission in der so heiklen Frage der
Methode, die bei der Suche nach der vollen Gemeinschaft zwischen der
katholischen Kirche und der orthodoxen Kirche befolgt werden solle, einer
Frage, die oft die Beziehungen zwischen Katholiken und Orthodoxen
verschlechtert hat, einen bedeutsamen Schritt vollzogen. Sie hat die lehrmäßigen
Grundlagen für eine positive Lösung des Problems gelegt, die sich auf die
Lehre von den Schwesterkirchen stützen«.[6] II. Hinweise für die Verwendung des Ausdrucks9.
Die geschichtlichen Anmerkungen in den vorausgehenden Abschnitten zeigen die
Bedeutung, die der Ausdruck Schwesterkirchen
im ökumenischen Dialog erhalten hat. Dies macht die theologisch richtige
Verwendung des Begriffs noch wichtiger. 10.
Im eigentlichen Sinn sind Schwesterkirchen
ausschließlich Teilkirchen (oder Teilkirchenverbände, wie etwa
Patriarchate oder Kirchenprovinzen) untereinander.[7] Es muss immer klar
bleiben, auch wenn der Ausdruck Schwesterkirchen
in diesem richtigen Sinn verwendet wird, dass die universale, eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche nicht Schwester, sondern Mutter
aller Teilkirchen ist.[8] 11.
Man kann von Schwesterkirchen im eigentlichen Sinn auch im Zusammenhang mit
katholischen und nicht katholischen Teilkirchen sprechen; deshalb kann auch
die Teilkirche von Rom Schwester
aller Teilkirchen genannt werden. Wie jedoch bereits betont wurde, kann man
richtigerweise nicht sagen, dass die katholische Kirche Schwester einer Teilkirche oder eines Teilkirchenverbandes ist. Es
handelt sich dabei nicht nur um eine terminologische Frage, vielmehr geht es
darum, eine grundlegende Wahrheit des katholischen Glaubens zu beachten: die
Wahrheit von der Einzigkeit der Kirche Jesu Christi. Es gibt nur eine einzige
Kirche,[9]
darum ist der Plural Kirchen nur auf
die Teilkirchen anwendbar. Um
Missverständnisse zu klären und theologischer Verwirrung zuvorzukommen, ist
folglich die Verwendung von Formulierungen wie „unsere
beiden Kirchen“ zu vermeiden, weil sie – wenn angewandt auf die
katholische Kirche und das Gesamt der orthodoxen Kirchen (oder einer
orthodoxen Kirche) – unterstellen, dass es einen Plural nicht nur auf der
Ebene der Teilkirchen, sondern auch auf der Ebene der im Credo bekannten
einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche gibt, deren tatsächliche
Existenz dadurch verdunkelt wird. Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 30. Juni 2000, am Hochfest des heiligsten Herzens Jesu.
+ Joseph Card. Ratzinger
+ Tarcisio Bertone, S.D.B.
Noten [1] PAUL VI. und ATHENAGORAS I., Gemeinsame Erklärung Pénetrées de reconnaissance (7. Dezember 1965), 3: AAS 58
(1966) 20. Die Exkommunikationen wurden 1965 wechselseitig aufgehoben: »Papst
Paul VI. und Patriarch Athenagoras I. in seiner Synode… erklären
einvernehmlich, dass sie auch die Bannsprüche bedauern und aus dem Gedächtnis
und dem Schoß der Kirche auslöschen« (ebd., 4). Vgl. auch PAUL VI.,
Apostolisches Schreiben Ambulate in
dilectione (7. Dezember 1965): AAS 58 (1966) 40-41;
ATHENAGORAS I., Tomos (7.
Dezember 1965): Tomos Agapis. Vatikan – Phanar (1958-1970), Rom – Istanbul 1971, 290-295. [2] II. VAT. KONZIL, Dekret Unitatis
redintegratio, 14. [3] PAUL VI., Breve Anno ineunte
(25. Juli 1967): AAS 59 (1967) 852, 853. [4] JOHANNES PAUL II., Enzyklika Slavorum
Apostoli (2. Juni 1985), 27: AAS 77 (1985) 807. [5] JOHANNES PAUL II., Brief an die europäischen Bischöfe über die
Beziehungen zwischen Katholiken und Orthodoxen in der neuen Ordnung von
Mittel- und Osteuropa (31. Mai 1991), 4: AAS 84 (1992) 167. [6] JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut unum
sint (25. Mai 1995), 56 und 60: AAS 87 (1995) 954, 955, 957. [7] Vgl. die in den Fußnoten 2 und 3 zitierten Texte aus dem Dekret Unitatis
redintegratio, 14, und dem Breve Anno
ineunte von Paul VI. an Athenagoras I. [8] Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis notio (28. Mai 1992), 9: AAS 85 (1993) 843-844. [9] Vgl. II. VAT. KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8; KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung Mysterium Ecclesiae (24. Juni 1973), 1: AAS 65 (1973) 396-398.
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