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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
bezüglich einiger Veröffentlichungen von Professor DR. REINHARD MESSNER
Wie
der vorliegenden »Notifikation« zu entnehmen ist, hat die Kongregation für
die Glaubenslehre gemäß der geltenden Ordnung für die Lehrüberprüfung einige Werke von
Professor Dr. Reinhard Meßner (Innsbruck) einer eingehenden Untersuchung
unterzogen, die wichtige Grundlagen des Glaubens und des sakramentalen Lebens
der Kirche betrifft. Das Verfahren gegen den genannten Autor findet nunmehr
seinen offiziellen Abschluß durch die Veröffentlichung dieser »Notifikation«,
die Professor Meßner zuvor vorgelegt und von ihm angenommen worden ist. Mit
der Unterzeichnung des Dokuments hat sich der Autor verpflichtet, daß er sich
künftig an die in der »Notifikation« enthaltenen Klarstellungen hält und
sie entsprechend berücksichtigt. Sie bilden den verpflichtenden Maßstab für
sein künftiges theologisches Wirken und seine Veröffentlichungen. EINLEITUNG
Professor
Dr. Reinhard Meßner behandelt in seinen Veröffentlichungen, besonders in
seiner Dissertation «Die Meßreform Martin Luthers und die Eucharistie der
Alten Kirche. Ein Beitrag zu einer systematischen Liturgiewissenschaft» (Innsbruck-Wien
1989), schwierige Grundlegungsfragen der Theologie, wie etwa das Verhältnis
von Schriftdeutung und historisch-kritischer Methode, von Schrift und
Tradition, vom Lehramt und seinem Gegenstand, von Liturgie und Dogma. Diese
Fragen, deren gegensätzliche Beantwortung im Zeitalter der Reformation zu den
wesentlichen Ursachen der Kirchenspaltung zählt, müssen heute in der Tat
angesichts weittragender neuer Einsichten methodischer wie inhaltlicher Art,
nicht zuletzt aber im Licht der Entscheidungen des II. Vatikanischen Konzils
erneut bedacht werden. Die theologische Diskussion, die sowohl Chancen
besseren Verstehens zwischen den getrennten Konfessionen wie auch Gefahren
neuer Mißverständnisse in sich birgt, ist in vollem Gang und kann vom
Lehramt der katholischen Kirche nur ermutigt werden. Viele Fragen sind noch
offen und bedürfen weiterer sorgsamer Mühe, um die nötigen Klärungen zu
erreichen. Die erwähnte Schrift von Meßner bietet dabei bedenkenswerte Anstöße,
die als positiver Beitrag in der weitergehenden Diskussion zu werten sind. Weil
die Ausführungen des Verfassers an die Grundlagen des Glaubens und des
sakramentalen Lebens der Kirche rühren, steht in wesentlichen Punkten die
Frage auf, ob diese der Theologie vorausliegenden und sie tragenden Grundlagen
wirklich gewahrt sind. Da der Verfasser –in durchaus berechtigter Weise–
seine Überlegungen in einer dem modernen historischen Denken entnommenen
Terminologie vorträgt, ist der Vergleich mit den in der klassischen Sprache
der Überlieferung ausgedrückten Glaubenslehren der Kirche schwierig. Aber
auch bei Berücksichtigung der Sprachprobleme und der notwendigen
Fortentwicklung des theologischen Denkens bleibt bestehen, daß in der Tat
Glaubenslehren der Kirche zumindest verdunkelt und Entscheidungen gefällt
werden, die nur scheinbar historischen Einsichten entspringen, in Wirklichkeit
aber auf Voraussetzungen beruhen, die fragwürdig sind und in ihrer Konsequenz
aus dem katholischen Glauben herausführen. Dies
betrifft vor allem das Verhältnis von Schrift, Überlieferung, lehramtlicher
Auslegung des Glaubens und historisch-kritischer Exegese. Der Verfasser ist
sich der Problematik des „sola scriptura“, wie es in der Reformationszeit
formuliert wurde, wohl bewußt. Er anerkennt, daß die «Tradition ursprünglicher
ist als die Schrift und die Schrift Teil der Tradition» (Seite 13). Aber er
ist gleichzeitig überzeugt, daß alle wirkliche apostolische Tradition in der
Schrift gesammelt ist und daß daher die Schrift als «nicht hinterfragbare
Norm… kritische Instanz jeglicher weiteren Tradition» ist (Seite 14). «Tradition
ist somit die immer neu gesprochene Verwirklichung des Kerygmas, das in ein für
allemal gültiger Weise in der Schrift vorliegt» (Seite 16). Bei dieser
Reduzierung der Tradition auf die kerygmatische Vergegenwärtigung der Schrift
«unter den jeweiligen Denkvoraussetzungen und Lebensbedingungen» (Seite 14)
ist es durchaus folgerichtig, wenn Meßner erklärt: «Das „sola scriptura”
als unaufgebbarer Bestandteil des „reformatorischen Propriums” scheint mir
in der skizzierten Auffassung gewahrt» (Seite 14). Es scheint in der Tat
gewahrt, nicht gewahrt „scheint” jedoch die Lehre des Konzils von Trient
und des Vaticanum II (Dei Verbum) über Schrift und Tradition. Meßner
ist sich selber der Gefahr bewußt, daß der «Glaube dem jeweiligen Stand der
theologischen Wissenschaft» (Seite 15) ausgeliefert werden könnte und daß
dies vermieden werden muß. Faktisch jedoch führt seine Auffassung
unvermeidlich genau zu diesem Ergebnis, denn für die Auslegung der Schrift
bleibt schließlich keine andere Instanz als die wissenschaftliche Exegese. Er
selber sagt dazu: «Im Konfliktsfalle ist zweifellos immer die Tradition bzw.
die Theologie nach der Schrift zu korrigieren, nicht die Schrift im Licht
einer späteren Tradition (oder lehramtlichen Entscheidung) zu interpretieren;
letzteres würde zu einem verderblichen Dogmatismus führen» (Seite 16). Hier
fällt auf, daß durch die Kopula «beziehungsweise» Tradition und Theologie
gleichgesetzt oder jedenfalls auf die gleiche Stufe gestellt werden; Tradition
figuriert nur als «spätere Tradition» und «lehramtliche Entscheidung»
wird wiederum durch «oder» auf eine Stufe mit «späteren Traditionen»
gestellt, so daß der Gehorsam diesen gegenüber wie überhaupt das Hören auf
die Tradition zu verderblichem Dogmatismus führt. Es ist nicht zu sehen, wie
bei dieser Einstufung von Tradition und Lehramt die Schrift anders Instanz
sein könnte als durch die wissenschaftliche Exegese, die damit zur letzten
Autorität erhoben wird – entgegen der erklärten Intention des Verfassers.
Dieselbe Problematik wird in Anwendung auf die Liturgie sichtbar, wenn Meßner
als methodisches Grundprinzip statuiert: «Es muß also die (die Liturgie
betreffende) dogmatische Tradition im Lichte der liturgischen Tradition
interpretiert werden und nicht umgekehrt» (Seite 12). Warum das gilt, wird im
vorausgehenden Satz deutlich, wo die dogmatische Tradition als «dogmatische
Sekundärtradition» bezeichnet wird. Liturgie und Glaube erscheinen hier als
zwei völlig autonome, einander nicht berührende Welten, die liturgische und
die dogmatische Tradition als zwei voneinander unabhängige Überlieferungen;
hinter der «Sekundärtradition» wird keine gemeinsam tragende Überlieferung
des Glaubens mehr sichtbar, so daß es Tradition offenbar nur in «Traditionen»
gibt, die als solche ihrem Wesen nach sekundär sind. Die
Konsequenzen dieser Sichtweise von Schrift, Tradition und Lehramt werden in
den Grundlegungsfragen des eucharistischen Glaubens deutlich. Daß die
Tradition inhaltlich nichts verbürgen kann und uns daher den jeweiligen
historischen Hypothesen überläßt, wird sichtbar, wenn Meßner über den
Ursprung der Eucharistie sagt: «Was uns überliefert ist, spiegelt letztlich
die katechetische Praxis der Gemeinden. Es ist also nicht möglich, eine
Theologie der Eucharistie aus einem absoluten Stiftungswillen Jesu abzuleiten,
der dann jede liturgische Tradition normiert» (Seite 17). Was Jesus selber
wirklich wollte, wissen wir also nicht, und auf eine Einsetzung der
Eucharistie durch Jesus können wir nach dieser Darstellung nicht rekurrieren.
Meßner greift daher für die frühe Zeit der Kirche mit leichten
Modifikationen auf die bekannte These von H. Lietzmann (Messe und Herrenmahl.
1926) zurück und glaubt für diese Periode zwei unterschiedliche Typen von «Eucharistie»
feststellen zu können: zum einen «vor allem eschatologisch ausgerichtete
Mahlzeiten» (im Sinn von Didache 9 und 10) und «eine liturgische Feier, die
wesentlich an das Abschiedsmahl Jesu anknüpft» (Seite 27). Ausdrücklich
sagt er, daß «vom urchristlichen „Brotbrechen” keine direkte Linie zu
unserer Eucharistiefeier führt» (Seite 32). Zwei Verbindungen zwischen dem
urchristlichen «Herrenmahl» und der Eucharistie der katholischen Kirche
sieht er allerdings: «die eschatologische Ausrichtung… und die Gemeinschaft
(Koinonia)…» (Seite 33). Nur das könnte man demgemäß als bis in die Frühzeit
zurückreichenden wesentlichen Kern der «Eucharistie» ansehen. Bei
solchen –heute weit verbreiteten– Auffassungen wird sichtbar, daß das
neue „sola scriptura” nicht die Normativität der Schrift verbürgt, die
ausdrücklich in den vier überlieferten Einsetzungsberichten davon spricht,
daß der Herr in der Nacht vor dem Verrat den Seinen in Brot und Wein sich
selbst –Leib und Blut– schenkte und in diesen Gaben den neuen Bund begründete.
Die Hypothesen über die Entstehung der Texte paralysieren das Bibelwort als
solches. Umgekehrt wird sichtbar, daß Tradition in ihrem von der Kirche
definierten Sinn nicht die Übermächtigung der Schrift durch spätere Lehren
und Gebräuche bedeutet, sondern im Gegenteil die Gewähr dafür darstellt, daß
das Schriftwort in seinem Anspruch stehenbleibt. Im
zweiten Jahrhundert erkennt Meßner dann eine «tiefe Zäsur», den «Übergang
vom fundamental charismatischen, prophetischen, zentral von der Naherwartung
bestimmten Christentum zur „frühkatholischen Kirche”» (Seite 17). Nun
erfolgt nach Meßner ein liturgischer «Paradigmenwechsel vom urchristlichen
Paradigma „Herrenmahl” zum altchristlichen Paradigma „Messe”» (Seite
42). Mit dem Schwinden der Naherwartung entsteht in der Mitte des zweiten
Jahrhunderts –so erklärt uns Messner– etwas Neues, die frühkatholische
Kirche, deren wesentliche Inhalte so beschrieben werden: «Es bildet sich
langsam der Kanon des Neuen Testaments, es entsteht ein kirchliches Amt, das
in dieser Form der Urchristenheit nicht eigen war, zur Wahrung der
apostolischen Paradosis, und – das Verständnis des Gottesdienstes wandelt
sich» (Seite 42). Diese Thesen sind nicht neu, wenn sie auch von der
klassischen Beschreibung der konstitutiven Elemente des «Frühkatholizismus»
durch Harnack, der regula fidei, Kanon und Bischofsamt zusammenordnet, durch
die Herausstellung des liturgischen «Paradigmenwechsels» charakteristisch
abweicht. Neu ist allenfalls, daß diese klassische Vision protestantischer
Dogmengeschichtsschreibung hier als katholische Theologie vorgetragen und mit
einem tiefgehenden Bruch im sakramentalen Zentrum der Kirche verbunden wird,
wobei zur Änderung dieses Zentrums nicht nur die Umformung vom Herrenmahl zur
Messe, sondern –damit verbunden– die Bildung des priesterlichen (bischöflichen)
Amtes als Grundelement der neuen Gestalt von «Eucharistie» gehört. Obwohl
Meßner von einem deutlichen Bruch in der Geschichte von Glaube und Liturgie
ausgeht, will er doch das Neue nicht als Verrat am biblischen Zeugnis gewertet
wissen (Seite 43ff.), sondern erkennt ihm –so wie es erstmals bei Hippolyt
vorliegt– eine gewisse Normativität zu, an der er dann die Entwicklungen
des Mittelalters, das Konzil von Trient und die Theologie Luthers mißt. Daß
er dabei das Mittelalter und Trient im wesentlichen nur als Mißverständnis
und Abstieg beurteilen kann, braucht nicht zu verwundern. Viel tiefer reicht
die These des doppelten Bruchs in der Geschichte des Glaubens, der hier
statuiert wird: zwischen Jesus und der charismatischen Urkirche zunächst,
zwischen dieser und der frühkatholischen Kirche dann. Die
Habilitationsschrift von R. Meßner «Feiern der Umkehr und Versöhnung» (in:
Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Hrsg. von H. B
Meyer u. a., Teil 7, 2: R. Meßner-R. Kaczynski, Sakramentliche Feiern I/2.
Regensburg 1992, Seite 49-240) diskutiert nicht erneut die Grundlegungsfragen,
geht aber von denselben methodischen Voraussetzungen aus. Das Werk bietet ohne
Zweifel bedenkenswerte Einsichten in den Gang der Bußgeschichte, wirft aber
wiederum hinsichtlich der Herkunft des Sakraments von Christus, des Spenders
des Sakraments und seiner Unterscheidung von nichtsakramentalen Formen der
Vergebung ähnlich tiefgehende Fragen auf, die über den Bereich der
theologischen Diskussion hinaus den Glauben der Kirche als solchen berühren. Die
Kongregation für die Glaubenslehre hat angesichts des Ernstes der hier
erscheinenden Fragen im Januar 1998 gemäß ihrer Agendi ratio in
doctrinarum examine (1997) die Problematik der beiden Werke von Meßner
studiert und ihm, der ihr übertragenen Verantwortung entsprechend, am 26.
September 1998 über den Bischof von Innsbruck, Dr. Alois Kothgasser, ihre
kritischen Ausstellungen zu seinen Arbeiten vorgelegt. Professor Meßner hat
mit Datum vom 13. November 1998 auf dieses Schreiben der Kongregation
geantwortet und eine Reihe von weiterführenden Klärungen vorgenommen, die
allerdings nicht ausreichten, um die Probleme in ihrer Ganzheit zu bereinigen.
Die Kongregation hat deshalb unter dem Datum vom 12. August 1999 die
verbleibenden Bedenken dargestellt, auf die Professor Meßner am 3. November
1999 geantwortet hat. Auch die zweite Antwort brachte Fortschritte und Klärungen,
aber keine eindeutige Lösung bezüglich der Grundentscheidungen seines Buches
im Verhältnis zur Glaubenslehre der Kirche. Die Kongregation für die
Glaubenslehre sieht es nicht als ihre Aufgabe an, in die historischen und
systematischen Debatten einzugreifen, die sich in den beiden Büchern finden.
Sie beabsichtigt daher auch nicht, eine abschließende Interpretation dieser
Werke vorzulegen. Sie läßt selbstverständlich die rein theologischen Fragen
offen, sieht es aber als ihre Pflicht an, unzweideutig die Glaubenslehren
herauszustellen, die bei diesen Diskussionen festgehalten werden müssen, wenn
eine Theologie als «katholisch» angesehen werden soll. Diese Glaubenslehren
werden im Folgenden im Blick auf die Probleme der Schriften dem Verfasser zur
Annahme vorgelegt. Sie bilden den verpflichtenden Maßstab für die
Verbesserung und Klärung der einzelnen Aussagen der Bücher und für die künftigen
Veröffentlichungen des Autors in dieser Materie. I Die
Weitergabe der apostolischen Predigt 1.
Die gesamte Weitergabe der von den Aposteln empfangenen Offenbarung in der
Kirche kann Tradition im weiteren Sinn, oder –wie der Verfasser sagt– «das
eine Überlieferungsgeschehen» genannt werden. 2.
Diese Weitergabe erfolgt in zwei Formen, die eine, geschriebene, ist die
Heilige Schrift, die andere, nicht geschriebene, ist die Tradition oder Überlieferung
im strengen Sinn. Denn die apostolische Predigt geht zwar in besonderer Weise
in die Heilige Schrift ein,[1]
aber nicht völlig in ihr auf. Deshalb ist der Begriff der apostolischen
Tradition, die unter dem Beistand des Heiligen Geistes in der Kirche
weitergegeben wird, weiträumiger als das in der Schrift ausdrücklich
Niedergelegte.[2] Apostolische Predigt und Tradition, die
von den Aposteln kommt, dürfen nicht einfach gleichgesetzt werden. Die
Heilige Schrift und ihre Aussage 3.
Die Heilige Schrift ist Erkenntnisquelle für den katholischen Glauben, in dem
Sinn und in der Heilsaussage, wie sie vom Heiligen Geist durch den
menschlichen Verfasser im heutigen Text niedergelegt sind.[3] Die
Tradition und die Traditionen 4.
Neben der Schrift steht die Tradition im engeren Sinn. Sie zeigt uns die
Inspiration und den Kanon der Schrift, und ohne sie ist eine umfassende
Deutung und Vergegenwärtigung der Schrift nicht möglich.[4]
Der katholische Glaube wird nicht bloß aus dem Text der Schrift erhoben; denn
die Kirche schöpft ihre Gewißheit über alles Geoffenbarte nicht aus der
Schrift allein.[5]
5.
Die Tradition ist die Weitergabe der Offenbarung, die von Christus und vom
Heiligen Geist den Aposteln anvertraut worden ist, in Leben und Lehre der
katholischen Kirche durch die Generationen hindurch bis heute[6].
Nur diese Tradition ist Glaubensnorm. 6.
Die «Traditionen», von denen das I. Vatikanische Konzil[7]
und auch «Dei Verbum» (Nr. 8) sprechen, sind Einzelelemente der «Tradition».[8] Daneben hat es in der katholischen Kirche
immer langdauernde Bräuche («Traditionen» im weitesten Sinn) gegeben, die
nicht verpflichtend sind, sondern veränderlich. Das
Lehramt 7.
In der Auslegung des in Schrift und Tradition überlieferten Gotteswortes
kommt der theologischen Wissenschaft eine wichtige Bedeutung zu. Es
verbindlich für Glauben und Leben der Kirche zu deuten, überschreitet die Möglichkeiten
der Theologie. Diese Aufgabe ist dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut.[9]
Das Lehramt steht nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm. Es steht
aber über den Deutungen des Wortes Gottes, indem es urteilt, ob eine solche
Deutung dem überlieferten Sinn des Wortes Gottes entspricht oder nicht.[10]
Die
Liturgie 8.
In der Liturgie wird das Werk unserer Erlösung vollzogen.[11]
Sie ist «der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt und zugleich die
Quelle, aus der all ihre Kraft strömt».[12]
So vergegenwärtigt sie das «Geheimnis des Glaubens» und ist zugleich dessen
vornehmste Bezeugung. Die von der Kirche anerkannten liturgischen Riten sind
daher auch normative Ausdrucksformen des Glaubens, in denen die apostolische
Überlieferung der Kirche erscheint. 9.
Zwischen den lehramtlichen Formen der Definition des Glaubens (Regula fidei,
Symbolum, Dogma) und ihrer Vergegenwärtigung in der Liturgie kann es daher
keinen Widerspruch geben. Der definierte Glaube ist verbindlich für jede
Liturgie, für Deutung und Neugestaltung von Liturgie. II Die
Einsetzung der Eucharistie 10.
Gemäß dem Glauben der Kirche hat Christus die sieben Sakramente eingesetzt.
Der Begriff der Einsetzung muß nicht besagen, daß Christus in seinem
irdischen Leben jedes einzelne Sakrament als solches ausdrücklich angeordnet
habe. Die Kirche hat in ihrem vom Heiligen Geist geführten Erinnern, das ein
Reifen über längere Zeit hin einschließen konnte,[13]
erkannt, welche ihrer Zeichenhandlungen im Willen des Herrn verankert sind und
daher zum Wesen ihres Auftrags gehören. Sie hat so im großen Bereich der
sacramenta die «Sakramente» im engeren Sinn von den Sakramentalien zu
unterscheiden gelernt: Nur die ersteren gehen auf den Herrn selbst zurück und
tragen daher die besondere Wirksamkeit in sich, die aus der Einsetzung rührt.[14] 11.
Die Kirche ist im Glauben gewiß, daß Christus selbst –wie es die
Evangelien (Mt 26, 26-29; Mk 14, 22-25; Lk 22, 15-20) und
der heilige Paulus aus apostolischer Überlieferung (1 Kor 11, 23-25)
berichten– im Abendmahl vor seinem Leiden den Jüngern in Brot und Wein
seinen Leib und sein Blut reichte und damit die Eucharistie einsetzte, die
wirklich seine eigene Gabe an die Kirche aller Zeiten ist.[15]
12.
Es reicht daher nicht anzunehmen, daß Christus im Abendmahlssaal –als
Fortsetzung seiner Mahlgemeinschaft– eine ähnliche symbolische Mahlhandlung
mit eschatologischem Ausblick vorgenommen habe. Es ist Glaube der Kirche, daß
Christus beim letzten Mahl seinen Leib und sein Blut –sich selbst– seinem
Vater dargebracht und unter den Zeichen von Brot und Wein seinen Jüngern zum
Genuß gereicht hat.[16] Das
Amt in der Kirche 13.
In der Berufung und Sendung der zwölf Apostel hat nach dem Glauben der Kirche
Christus zugleich das Amt der Nachfolge grundgelegt, das in seiner vollen Form
den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel zukommt. Das dreigestufte Dienstamt
–Bischof, Priester, Diakon– ist eine in der Kirche rechtmäßig gewachsene
und daher für die Kirche selbst verbindliche Form der Entfaltung des Amtes
der apostolischen Nachfolge.[17]
Dieses auf dem Stiftungswillen des Herrn beruhende Amt wird durch die
sakramentale Weihe weitergegeben. 14.
Das II. Vatikanische Konzil hält fest: Der Amtspriester vollzieht «kraft
seiner heiligen Gewalt» in der Person Christi das eucharistische Opfer.[18]
Die
Eucharistie und der Glaube 15.
Der Heilige Geist wirkt durch den geweihten Priester und die von ihm
gesprochenen Worte Christi die Gegenwart des Herrn und seines Opfers.[19]
Nicht
aus eigenem Vermögen und nicht durch einen menschlichen Auftrag, etwa von der
Gemeinde her, sondern nur kraft der vom Herrn im Sakrament gegebenen Ermächtigung
kann das Gebetswort des Priesters wirksam den Heiligen Geist und seine
verwandelnde Kraft herbeirufen. Dieses Gebetshandeln des Priesters nennt die
Kirche ein Handeln «in persona Christi».[20]
Das
Bußsakrament und die Schrift 16.
Im Glauben weiß die Kirche und lehrt daher verbindlich, daß Christus über
das Sakrament der Taufe und seine vergebende Kraft hinaus das Bußsakrament
als Sakrament der Vergebung eingesetzt hat. Dieses Wissen stützt sich vor
allem auf Joh 20, 22f. Auch hier kann der Priester nur aus der
Vollmacht des Sakraments heraus, aufgrund seiner Weihe, «in persona Christi»
sprechen und Vergebung vollmächtig vermitteln.[21]
Papst
Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Sekretär am 27. Oktober 2000
gewährten Audienz die vorliegende Notifikation, die in der Ordentlichen
Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, approbiert und deren
Veröffentlichung angeordnet. Rom,
am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 30. November
2000. +Joseph
Card. RATZINGER +
Tarcisio BERTONE, S.D.B. [1]«Itaque praedicatio apostolica, quae in inspiratis libris
in speciali modo exprimitur…» (II. Vatikanisches
Konzil, Dei Verbum 8). [2]«Haec quae est ab Apostolis Traditio sub assistentia
Spiritus Sancti in Ecclesia proficit…» (II.
Vatikanisches Konzil, Dei Verbum 8). [3]«Cum ergo omne id, quod auctores inspirati seu hagiographi asserunt, retineri debeat assertum a Spiritu
Sancto, inde Scripturae libri veritatem, quam Deus nostrae salutis causa
Litteris Sacris consignari voluit, firmiter, fideliter et sine errore
docere profitendi sunt» (II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum 11).
[4]«Per eandem Traditionem integer Sacrorum Librorum canon Ecclesiae innotescit, ipsaeque Sacrae
Litterae in ea penitius intelliguntur et indesinenter actuosae redduntur»
(II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum 8). [5]«… quo fit
ut Ecclesia certitudinem suam de omnibus revelatis non per solam Sacram
Scripturam hauriat» (II. Vatikanisches Konzil, Dei
Verbum 9). [6]«… et sine scripto traditionibus, quae ab ipsius Christi ore ab Apostolis
acceptae, aut ab ipsis Apostolis Spiritu Sancto dictante quasi per manus
traditae ad nos usque pervenerunt…» (Konzil von Trient: DS 1501; vgl.
auch I. Vatikanisches Konzil: DS 3006). [7]«Haec porro supernaturalis revelatio… continetur “in libris scriptis et sine scripto traditionibus”…» (I. Vatikanisches Konzil: DS 3006; so ist auch «traditiones» in Dei Verbum 8 zu verstehen). Die Konzilsväter von Trient waren sich der Unterscheidung von «apostolischer
Tradition» und «Traditionen» der Kirche sehr wohl bewußt. Sie waren
sich auch darüber im klaren, daß sie neben geoffenbartem, aus Schrift
und Tradition geschöpftem Glauben auch andere Überzeugungen und Gebräuche
vorlegten, die sich nicht von der Offenbarung herleiteten, z.B. im Dekret
über das Bußsakrament. Die Konzilsväter haben also zwischen «Tradition»
und faktischen römisch-katholischen Bräuchen unterschieden.
Geschichtlich ist es auch nicht haltbar, daß Trient sich immer und nur
gegen vermeintliche falsche Lehren der Reformatoren gewandt habe. [8] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum 7 - 10. [9] «Munus autem authentice interpretandi verbum Dei scriptum vel traditum
soli vivo Ecclesiae Magisterio concreditum est, cuius auctoritas in
nomine Iesu Christi exercetur» (II. Vatikanisches
Konzil, Dei Verbum 10). [10] «Quod quidem Magisterium non supra verbum Dei est, sed eidem ministrat,
docens nonnisi quod traditum est, quatenus illud, ex divino mandato et
Spiritu Sancto assistente, pie audit, sancte custodit et fideliter exponit,
ac ea omnia ex hoc uno fidei deposito haurit, quae tamquam divinitus
revelata credenda proponit…» (II. Vatikanisches Konzil, Dei Verbum
10). [11] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum Concilium, 2. [12]Sacrosanctum
Concilium, 10. [13] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dei verbum 8. [14] Vgl. Konzil von Trient: DS 1601; II. Vatikanisches Konzil, Sacrosanctum
Concilium 60. [15] Vgl. Konzil von Trient: DS 1638; 1642. [16] Vgl. Konzil von Trient: DS 1637-1638; 1640; 1740-1741. [17] «Christus, quem Pater sanctificavit et misit in mundum (Io. 10,
36), consecrationis missionisque suae per Apostolos suos, eorum
successores, videlicet Episcopos participes effecit, qui munus ministerii
sui, vario gradu, variis subiectis in Ecclesia legitime tradiderunt» (II.
Vatikanisches Konzil, Lumen gentium 28). [18]«Sacerdos quidem ministerialis, potestate sacra qua gaudet,…sacrificium eucharisticum in persona
Christi conficit» (II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium 10). [19] «In institutionis narratione vis verborum et actionis Christi, et
Spiritus Sancti potentia, sub panis et vini speciebus Eius corpus et
sanguinem sacramentaliter efficiunt praesentia, Eius sacrificium semel pro
semper in cruce oblatum» (Catechismus Catholicae Ecclesiae, 1375). [20] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium 10. [21] Vgl. Konzil von Trient: DS 1601, 1670, 1701.
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