NOTIFIKATION
bezüglich einiger Schriften von
P.
MARCIANO VIDAL, C.Ss.R.
EINLEITUNG
Eine Aufgabe der Kongregation für die Glaubenslehre besteht darin, über die
Glaubenslehre zu wachen und sie zu schützen, damit das Volk Gottes der
empfangenen Lehre treu bleibt. Manchmal muss die Kongregation eine Lehrüberprüfung
vornehmen und in einer öffentlichen Notifikation auf die Zweideutigkeiten und
Irrtümer aufmerksam machen, die in weit verbreiteten Werken enthalten sind, dem
Glauben des Volkes Gottes Schaden zufügen können und deshalb einer gebotenen
Richtigstellung bedürfen. In einigen Fällen ist eine solche Notifikation auch
dann erforderlich, wenn der Autor zur Richtigstellung bereit ist oder diese
bereits in Gang ist.
Im Anschluss an ein Studium der von P. Marciano Vidal, C.Ss.R. verfassten Werke
Diccionario de ética teológica, La propuesta moral de Juan Pablo II.
Comentario teológico-moral de la encíclica Veritatis Splendor und der Bände
des Handbuches Moral de actitudes in ihrer spanischen und der letzten
italienischen Ausgabe hat die Kongregation aufgrund der vorgefundenen Irrtümer
und Zweideutigkeiten sowie deren Verbreitung und Einfluss in der theologischen
Ausbildung beschlossen, die genannten Schriften einem ordentlichen Lehrprüfungsverfahren
gemäß der geltenden Ordnung für die Lehrüberprüfung zu unterziehen.
Mit Datum vom 13. Dezember 1997 wurde dem Autor über P. Joseph William Tobin,
den Generaloberen der Kongregation der Redemptoristen, der Text der offiziellen
Beanstandung übermittelt. Diese bestand aus einer Einleitung über die
christologische Grundlegung der theologischen Ethik sowie zwei Abschnitten, die
in Fragen epistemologischer Art (Verhältnis von Hl. Schrift, Tradition und
Lehramt; Verhältnis von Theologie und Lehramt) bzw. Irrtümer besonderer Art
(Person, Sexualität, Bioethik; soziale Moral: Eschatologie, Utopie) unterteilt
waren.
Zusammen mit einem Begleitschreiben des Generaloberen traf am 4. Juni 1998 die
Antwort von P. Vidal ein, dem ein von ihm gewählter Ratgeber zur Seite stand.
Die Antwort wurde von den zuständigen Instanzen der Kongregation untersucht,
die sie für nicht zufriedenstellend bewertete und dem Autor eine weitere Möglichkeit
zur Klarstellung seines Denkens in den beanstandeten Punkten anbot. Am 20.
Januar 1999 wurden die neuen Fragen der Ordentlichen Versammlung der
Kongregation vorgelegt, die dem Autor zur Beantwortung wiederum eine Frist von
drei Monaten gewährte, wie es die Ordnung für die Lehrüberprüfung vorsieht.
In der dem Kardinalpräfekten am 5. Februar 1999 gewährten Audienz hat der
Heilige Vater die genannte Vorgangsweise sowie die neuen Fragen approbiert.
Diese Dokumentation und das entsprechende Begleitschreiben wurden am 7. Juni
1999 in einer Begegnung am Sitz der Kongregation dem Generaloberen der
Redemptoristen ausgehändigt. Bei dieser Gelegenheit kamen auch das Ergebnis der
Prüfung der vorhergehenden Antwort sowie die Entscheidung der Kongregation für
die Glaubenslehre zur Sprache, ausnahmsweise die diskutierten Fragen neu zu
formulieren, um klarere und präzisere Antworten zu erhalten. Es wurde der
Hoffnung Ausdruck verliehen, dass P. Vidal diese weitere ihm angebotene
Gelegenheit verstehe als Einladung zu einem vertieften Nachdenken zu seinem Wohl
und zum Wohl der Kirche, in deren Namen er seinen Dienst in der theologischen
Lehre ausübt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Antworten des Autors
in persönlicher, unzweideutiger und knapper Form bis spätestens 30. September
1999 bei der Kongregation für die Glaubenslehre eintreffen sollten.
Nachdem P. Vidal über den neuen Schritt informiert worden war, versicherte er
durch seinen eigenen Ordinarius, dass er sich an die von der Kongregation
gestellten Forderungen halten wolle. Am 28. September 1999 hat der Generalobere
zusammen mit einem eigenen Gutachten die Rispuesta a las »Preguntas dirigidas
al Rev. P. Marciano Vidal, C.Ss.R.« dem Kardinalpräfekten persönlich überreicht.
Diese zweite Antwort wurde wiederum gemäß der Ordnung für die Lehrüberprüfung
den zuständigen Instanzen der Kongregation vorgelegt.
Auf der Grundlage aller Schritte der Prüfung und der gesamten Dokumentation
wurde das ausnahmsweise angewandte Verfahren von der Ordentlichen Versammlung
der Kongregation am 10. November 1999 für abgeschlossen erklärt. Die
Kongregation für die Glaubenslehre nahm mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der
Autor seine Bereitschaft bekundete, die Zweideutigkeiten bezüglich der
heterologen künstlichen Befruchtung, der therapeutischen und eugenischen
Abtreibung sowie der Abtreibungsgesetze zu klären, und dass er seine eigene
Zustimmung zum Lehramt in den beanstandeten Fragen zum Ausdruck brachte,
allerdings ohne konkrete substantielle Änderungen in den anderen Punkten der
Beanstandung vorzuschlagen. Zugleich wurde entschieden, eine Notifikation zu
verfassen, die P. Vidal im Rahmen eines Gesprächs vorgelegt werden sollte, um
die ausdrückliche Anerkennung der vorhandenen Irrtümer und Zweideutigkeiten zu
erlangen und nach den vom Autor selbst geäußerten Prinzipien seine
Bereitschaft zu verifizieren, die Bücher nach den von der Kongregation
festgelegten Bestimmungen zu überarbeiten. Die Notifikation sollte durch einen
Hinweis auf das Ergebnis des Gesprächs vervollständigt und nach Approbation
durch die Ordentliche Versammlung der Kongregation veröffentlicht werden. Diese
Entscheidungen wurden vom Heiligen Vater in der dem Sekretär der Kongregation
am 12. November 1999 gewährten Audienz bekräftigt.
Am 2. Juni 2000 fand das vorgesehene Gespräch statt, an dem neben dem Präfekten
und dem Sekretär der Kongregation in Vertretung der Spanischen
Bischofskonferenz der Erzbischof von Granada, Msgr. Antonio Cañizares Llovera,
auch Mitglied der Kongregation, sowie einige vom Dikasterium ernannte Delegaten
teilnahmen; P. Vidal wurde von P. Joseph William Tobin und P. Joseph Pfab,
C.Ss.R., dem früheren Generaloberen und für den Anlass gewählten Ratgeber,
begleitet. Nach der formalen Übermittlung der Notifikation und einem
sachlichen, fruchtbaren Gespräch über die eigentlichen Lehrfragen sowie die
vorgeschriebene weitere Vorgangsweise hat P. Vidal das von der Kongregation für
die Glaubenslehre formulierte lehrmäßige Urteil sowie die ausdrückliche
Verpflichtung angenommen, die eigenen Schriften gemäß den festgelegten
Bestimmungen zu überarbeiten.
Nach der Mitteilung über das positive Ergebnis des Gesprächs haben die
Mitglieder der Ordentlichen Versammlung der Kongregation am 14. Juni 2000 bzw.
am 7. Februar 2001 mit Genugtuung die Zustimmung von P. Vidal zur Kenntnis
genommen und zugleich das weitere Vorgehen in der Angelegenheit, die Veröffentlichung
der vorliegenden Notifikation, bekräftigt. Sie haben zudem beschlossen, dass
die vor dem Datum der Notifikation veröffentlichten Ausgaben des Handbuchs
Moral de actitudes (einschließlich des Bandes über die Sozialmoral), des
Diccionario de ética teológica, des Buches La propuesta moral de Juan Pablo II
sowie die entsprechenden Übersetzungen in andere Sprachen nicht für die
theologische Ausbildung verwendet werden können und dass der Autor insbesondere
das Handbuch Moral de actitudes unter Aufsicht der Glaubenskommission der
Spanischen Bischofskonferenz zu überarbeiten hat. Über den Generaloberen wurde
die vorliegende Notifikation mit den entsprechenden Klauseln P. Vidal zugesandt,
der sie angenommen und persönlich unterschrieben hat.
Diese Entscheidung möchte weder die Person des Autors noch seine Absicht oder
sein gesamtes Werk und theologisches Wirken, sondern nur die untersuchten
Schriften beurteilen und so das gegenwärtige und zukünftige Wohl der Gläubigen,
der Hirten und der Professoren der Moraltheologie schützen, vor allem jener,
die nach der Theologie des Autors ausgebildet wurden oder sich in dessen
moraltheologischen Ausführungen wiedererkennen, damit sie sich von den Irrtümern
und Lücken, in denen sie ausgebildet wurden oder noch immer verharren,
sowie von den praktischen Folgen dieser Positionen im pastoralen und
priesterlichen Dienst lossagen.
LEHRMÄßIGE NOTE
1.Allgemeine Beurteilung
Das Handbuch Moral de actitudes besteht aus drei Bänden. Der erste Band
behandelt die Fundamentalmoral.1 Der zweite Band besteht aus zwei Teilen, in
denen die Moral der Person und die theologische Bioethik2 bzw. die Moral der
Liebe und der Sexualität3 dargelegt werden. Der dritte Band beschäftigt sich
mit der Sozialmoral.4 Das Diccionario de ética teológica5 ist ein kürzeres,
aber doch hinreichend detailliertes Werk über grundlegende Begriffe und Themen
der christlichen Moral.
Das Handbuch Moral de actitudes ist durch das pastorale Anliegen um einen Dialog
mit »dem autonomen, säkularen und konkreten Menschen«6 gekennzeichnet. Dieses
Ziel wird verfolgt durch eine wohlwollende und verständnisvolle Haltung, die
den graduellen und voranschreitenden Charakter des Lebens und der moralischen
Erziehung beachtet, sowie durch die Suche nach einer Vermittlung, die unter Berücksichtigung
der Daten, die von den Humanwissenschaften und verschiedenen gegenwärtigen
kulturellen Einstellungen geliefert werden, für extrem betrachtete Positionen
abzuschwächen versucht. Oft erreicht dieses lobenswerte Anliegen aber nicht das
angestrebte Ziel, weil die pastorale Sorge die Oberhand gewinnt gegenüber
anderen Aspekten, die für eine vollständige Darlegung der kirchlichen
Morallehre grundlegend und konstitutiv sind, insbesondere die Verwendung einer
korrekten theologischen Methode, die angemessene Definition des objektiven
moralischen Wertes der Handlungen, die Genauigkeit der Sprache und die Vollständigkeit
der Argumente.
Wie der Autor ausführt, ist das Handbuch aufgebaut auf der »Option für das
Paradigma der ‘theonomen Autonomie’, die von der ‘Ethik der Befreiung’
neu interpretiert wird«.7 Er will eine persönliche Überarbeitung dieses
Paradigmas vornehmen, es gelingt ihm aber nicht, einige der mit dem gewählten
Modell verbundenen Irrtümer zu vermeiden, die im Wesentlichen den von der
Enzyklika Veritatis splendor angeführten Auffassungen entsprechen.8 In der Tat
wird nicht beachtet, dass Glaube und Vernunft bei aller Verschiedenheit doch
eine gemeinsame Quelle und ein gemeinsames Ziel haben und ihr gegenseitiges Verhältnis
nicht darin besteht, in immer ausschließlicher und ausschließender Weise nur
den eigenen Kompetenzbereich abzugrenzen oder zum Schaden des anderen in einer
Optik der Emanzipation auszudehnen. Gemäß dem Autor ist die »normative Ratio«9
nicht als etwas zu begreifen, das zwischen Mensch und Gott steht wie ein
verbindendes Glied,10 sondern vielmehr wie eine Wand, die sich zwischen Mensch
und Gott schiebt und es unmöglich macht, in der »göttlichen Weisheit« das
ontologische (und darum objektive) Fundament der moralischen Kompetenz zu
finden, die jeder Mensch unzweifelhaft besitzt.11 In der Folge wird nicht mehr
eingeräumt, dass die moralische Vernunft »von der göttlichen Offenbarung und
vom Glauben« erleuchtet werden kann.12
Der Autor wiederholt verschiedene Male eine für den Ansatz des Werkes
ausschlaggebende Behauptung: »Das Proprium und das Spezifische des christlichen
Ethos ist nicht in der Ordnung der konkreten Inhalte des moralischen Bemühens
zu finden«, sondern »in der Ordnung der Weltsicht«, die diese Inhalte
begleitet.13 Nur auf dem Hintergrund dieser Behauptung kann man gemäß dem
Autor verstehen, was »der Verweis auf Jesus von Nazaret als Horizont oder neues
Umfeld des Verstehens und der Lebenserfahrung der Wirklichkeit«14 bedeutet,
oder in welchem Sinn der Glaube einen »Einfluss«, einen »Kontext«, eine »Orientierung«,15
ein »neues Beziehungsfeld« und eine »Dimension« bietet.16 Auch wenn der
Autor gelegentlich anführt, dass »Christus die maßgebliche Norm der
christlichen Ethik ist« und »es außer dem Ereignis Jesu von Nazaret keine
andere Norm für den Christen gibt«,17 gelingt es ihm in seinem Versuch einer
christologischen Grundlegung nicht, der Offenbarung Gottes in Christus konkrete
normative Bedeutung für die Ethik zu geben.18 Die christologische Grundlegung
der Ethik wird nur insofern angenommen, als sie »die innerweltliche normative
Bedeutung des zwischenmenschlichen Personalismus neu dimensioniert«.19
Die daraus resultierende christliche Ethik ist »eine Ethik, die vom Glauben
beeinflusst ist«,20 aber es handelt sich um einen schwachen Einfluss, denn er
steht faktisch einer säkularisierten Rationalität gegenüber, die ganz auf
horizontaler Ebene entworfen ist. Deshalb wird in dem Handbuch die vertikale,
aufsteigende Dimension der christlichen Moral nicht hinreichend hervorgehoben.
Die großen christlichen Themen — wie Erlösung, Kreuz, Gnade, theologische
Tugenden, Gebet, Seligpreisungen, Auferstehung, Gericht, ewiges Leben — sind
wenig präsent und haben fast keinen Einfluss auf die Darlegung der moralischen
Inhalte.
Als Folge des gewählten Moralmodells werden die Tradition und das Lehramt der
Kirche in unzureichendem Maß berücksichtigt und durch die häufigen »Optionen«
und »Präferenzen« des Autors gefiltert.21 Insbesondere dem Kommentar zur
Enzyklika Veritatis splendor ist ein mangelhaftes Verständnis der moralischen
Kompetenz des kirchlichen Lehramts zu entnehmen.22 Auch wenn der Autor die Leser
über die kirchliche Lehre in Kenntnis setzt, entfernt er sich bei der Lösung
verschiedener Fragen der speziellen Moral in kritischer Weise davon, wie weiter
unten dargelegt wird.
Zu bedenken sind schließlich die Tendenz, beim Studium verschiedener ethischer
Probleme auf die Methode des Werte- oder Güterkonflikts zurückzugreifen, sowie
die Rolle, welche Verweise auf die ontische oder vor-moralische Ebene
einnehmen.23 Dadurch kommt es zu einer Verkürzung theoretischer und praktischer
Probleme — wie das Verhältnis zwischen Freiheit und Wahrheit, zwischen
Gewissen und Gesetz, zwischen Grundentscheidung und konkreten Verhaltensweisen
—, die vom Autor wegen der fehlenden entsprechenden Stellungnahme nicht
positiv gelöst werden können. Auf der praktischen Ebene nimmt er die
traditionelle Lehre von den in sich schlechten Handlungen und vom absoluten Wert
der Normen, die solche Handlungen verbieten, nicht an.
2. Spezielle Fragen
Der Autor behauptet, dass die kontrazeptiven Methoden, die nach der Befruchtung
und vor der Einnistung wirken, nicht abtreibend sind. Im Allgemeinen könnten
sie nicht als moralisch erlaubte Wege der Geburtenregelung betrachtet werden;24
sie seien jedoch moralisch annehmbar »in besonders schwerwiegenden Situationen,
in denen es unmöglich ist, zu anderen Mitteln zu greifen«.25 Dasselbe
Beurteilungskriterium wendet der Autor auch auf die Sterilisation an, indem er
feststellt, dass sie in einigen Fällen moralisch keine Schwierigkeit bereite,
»weil die Intention darin liegt, in verantwortlicher Weise einen menschlichen
Wert zu verwirklichen«.26 In beiden Fällen handelt es sich um Ansichten im
Gegensatz zur Lehre der Kirche.27
Der Autor ist der Auffassung, dass die Lehre der Kirche über die Homosexualität
eine gewisse Folgerichtigkeit besitzt, jedoch kein hinreichendes biblisches
Fundament hat28 und unter dem Einfluss gewichtiger Bedingtheiten29 und
Zweideutigkeiten30 steht. Sie enthalte die Mängel, die »im gesamten
historischen Gebäude der christlichen Sexualethik« anzutreffen seien.31 In der
moralischen Bewertung der Homosexualität muss man gemäß dem Autor »eine
provisorische Haltung einnehmen« und sie »als noch weiter zu erforschen und
offen formulieren«.32 Für einen irreversibel Homosexuellen gehe das richtige
christliche Verhalten »nicht notwendigerweise über den einzigen Ausweg einer
rigiden Moral: Schritt zur Heterosexualität oder vollkommene Enthaltsamkeit«.33
Diese moralischen Urteile sind mit der katholischen Lehre nicht vereinbar, gemäß
der die objektive moralische Bewertung sexueller Beziehungen zwischen Personen
desselben Geschlechts genau und sicher feststeht.34 Eine andere Frage, die hier
nicht zur Diskussion steht, ist der Grad der subjektiven moralischen
Anrechenbarkeit solcher Beziehungen in jedem einzelnen Fall.
Der Autor behauptet, dass die »Schwere ex toto genere suo der Masturbation«
nicht erwiesen ist.35 Einige persönliche Umstände seien in Wirklichkeit
objektive Elemente dieses Verhaltens und deswegen sei es »nicht richtig, von
diesen persönlichen Bedingtheiten ‘objektiv zu abstrahieren‘ und eine
allgemein gültige Beurteilung in objektiver Sicht vorzunehmen«.36 »Nicht
jeder Akt der Selbstbefriedigung ist ‘objektiv schwerwiegende Materie‘«.37
Das Urteil der katholischen Moral, nach der die Masturbation eine in sich
objektiv schlechte Handlung darstellt,38 sei nicht richtig.
Was die verantwortliche Elternschaft anbelangt, vertritt der Autor die
Auffassung, dass keine der gegenwärtigen Methoden der Geburtenregelung unter
allen Aspekten gut ist. »Es ist inkonsequent und gefährlich, sich in der
moralischen Bewertung von einer bestimmten Methode vereinnahmen zu lassen«.39
Dem kirchlichen Lehramt komme es wohl zu, bezüglich der Anwendung verschiedener
konkreter Lösungen positiv und negativ Orientierung zu geben;40 im Fall von
Gewissenskonflikten bleibe jedoch »das Grundprinzip der Unverletzlichkeit des
moralischen Gewissens gültig«.41 Auch abgesehen von diesen Konfliktsituationen
»muss die moralische Anwendung der Verhütungsmethoden der verantwortlichen
Unterscheidung der Ehegatten überlassen werden«.42 Unter den verschiedenen
Kriterien, die der Autor anführt, um für diese Unterscheidung Orientierung zu
geben,43 wird die moralische Norm, die in der Enzyklika Humanae vitae44 sowie in
den vorausgehenden45 und nachfolgenden46 Dokumenten des päpstlichen Lehramtes
enthalten ist, nicht in ihrer objektiven und verbindlichen Bedeutung angeführt.
Im Zusammenhang mit der homologen In-vitro-Befruchtung entfernt sich der Autor
von der kirchlichen Lehre.47 »Was die Befruchtung ganz innerhalb eines
ehelichen Verhältnisses (‘einfacher Fall‘) anbelangt, meinen wir, dass sie
nicht verweigert werden kann...«.48 Wenn man die Wahrscheinlichkeit von Risikos
für das Kind so gut wie möglich neutralisiere, ein vernünftiges Verhältnis
zwischen Scheitern und grundsätzlich erhofftem Erfolg vorliege und das
Menschsein des Embryos stets geachtet werde, »kann die homologe künstliche
Befruchtung nicht als prinzipiell unmoralisch qualifiziert werden«.49
Auch in anderen Problemen der speziellen Moral enthält das Handbuch zweideutige
Aussagen, wie etwa hinsichtlich der künstlichen Besamung innerhalb der Ehe mit
dem Sperma eines Spenders,50 der heterologen In-vitro-Befruchtung51 und der
Abtreibung. Der Autor hält mit Recht am grundsätzlich unmoralischen Charakter
der Abtreibung fest, doch hinsichtlich der therapeutischen Abtreibung ist seine
Haltung zweideutig:52 Bei der Feststellung über die Möglichkeit einiger
medizinischer Eingriffe in gewissen sehr schwierigen Fällen bleibt unklar, ob
er sich auf die traditionell als »indirekte Abtreibung« bewertete Handlungen
bezieht, oder ob er Eingriffe für erlaubt hält, die nicht in die eben genannte
traditionelle Kategorie gehören. Ebenso zweideutig sind die Ausführungen über
die eugenische Abtreibung.53 Bezüglich der Abtreibungsgesetze stellt der Autor
richtigerweise fest, dass die Praxis der Abtreibung nicht als Inhalt eines
individuellen Rechts verstanden werden kann.54 Er fügt aber an, dass »nicht
jede rechtliche Liberalisierung [der Abtreibung] frontal den ethischen
Gesichtspunkten entgegengesetzt ist«.55 Es scheint, dass der Autor sich hier
auf die Gesetze bezieht, die eine gewisse Straffreiheit der Abtreibung regeln.56
Weil es jedoch unterschiedliche Arten der Straffreiheit der Abtreibung gibt, von
denen einige praktisch einer Legalisierung gleichkommen und die anderen
jedenfalls für die katholische Lehre nicht annehmbar sind,57 und weil der
Kontext nicht hinreichend klar ist, wird dem Leser nicht die Möglichkeit
geboten, die Art von Gesetzen zur Straffreiheit der Abtreibung zu bestimmen,
welche als »nicht frontal den ethischen Gesichtspunkten entgegengesetzt«
betrachtet werden.
Die Kongregation nimmt mit Genugtuung die vom Autor bereits unternommenen
Schritte sowie seine Bereitschaft, den lehramtlichen Verlautbarungen zu folgen,
zur Kenntnis und hofft, dass durch seine Zusammenarbeit mit der
Glaubenskommission der Spanischen Bischofskonferenz ein Handbuch entsteht, das für
die Ausbildung der Studenten in Moraltheologie geeignet ist.
Mit dieser Notifikation möchte die Kongregation auch die Moraltheologen
ermutigen, den Weg der Erneuerung der Moraltheologie weiterzugehen, vor allem in
der Vertiefung der Fundamentalmoral und in der präzisen Anwendung der
moraltheologischen Methode in Treue zu den Lehren der Enzyklika Veritatis
splendor und mit echtem kirchlichem Verantwortungssinn.
Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Präfekten am 9. Februar
2001 gewährten Audienz im Licht der letzten Entwicklungen Seine Approbation der
vorliegenden Notifikation, die in der Ordentlichen Versammlung dieser
Kongregation beschlossen worden war, bekräftigt und ihre Veröffentlichung
angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 22. Februar 2001, am
Fest Kathedra Petri.
+ Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
+ Tarcisio Bertone, S.D.B.
Erzbischof em. von Vercelli
Sekretär
1 Moral de actitudes, I. Moral fundamental, Editorial PS, Madrid 1990, 8.
erweiterte und überarbeitete Auflage, 902 Seiten. Italienische Ausgabe: Manuale
di etica teologica, I. Morale fondamentale, Cittadella Editrice, Assisi 1994,
958 Seiten. Nachfolgend zitiert mit Ma I unter Angabe der Seitenzahl der
spanischen Ausgabe, der die Seitenzahl der italienischen Fassung nach dem
Zeichen = folgt.
2 Moral de actitudes, II-1. Moral de la persona y bioética teológica, Editorial
PS, Madrid 1991, 8. Auflage, 797 Seiten. Italienische Ausgabe: Manuale di etica
teologica, II-1. Morale della persona e bioetica teologica, Cittadella Editrice,
Assisi 1995, 896 Seiten. Nachfolgend zitiert mit Ma II/1 unter Angabe der
Seitenzahl der spanischen Ausgabe, der die Seitenzahl der italienischen Fassung
nach dem Zeichen = folgt.
3 Moral de actitudes, II-2. Moral del amor y de la sexualidad, Editorial PS,
Madrid 1991, 8. Auflage, 662 Seiten. Italienische Ausgabe: Manuale di etica
teologica, II-2. Morale dell’amore e della sessualità, Cittadella Editrice,
Assisi 1996, 748 Seiten. Nachfolgend zitiert mit Ma II/2 unter Angabe der
Seitenzahl der spanischen Ausgabe, der die Seitenzahl der italienischen Fassung
nach dem Zeichen = folgt.
4 Moral de actitudes, III. Moral social, Editorial PS, Madrid 1995, 8. Auflage,
1015 Seiten. Italienische Ausgabe: Manuale di etica teologica, III. Morale
sociale, Cittadella Editrice, Assisi 1997, 1123 Seiten. Nachfolgend zitiert mit
Ma III unter Angabe der Seitenzahl der spanischen Ausgabe, der die Seitenzahl
der italienischen Fassung nach dem Zeichen = folgt.
5 Diccionario de ética teológica, Editorial Verbo Divino, Estella (Navarra)
1991, 649 Seiten. Nachfolgend zitiert mit Det.
6 Ma I, 266 = 283; vgl. Ma I, 139 = 147-148, 211-215 = 222-226.
7 Ma I, 260 = 276; vgl. Ma I, 260-284 = 276-301.
8 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Veritatis splendor (6. August 1993), vor
allem 36-37: AAS 85 (1993) 1162-1163.
9 Ma I, 213 = 224.
10 Vgl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 100, a. 2, c.
11 Vgl. Enzyklika Veritatis splendor, 36, 42-45: AAS 85 (1993) 1162-1163,
1166-1169.
12 Enzyklika Veritatis splendor, 44: AAS 85 (1993) 1168-1169.
13 Ma I, 203 = 214. Dieselbe Behauptung findet sich auch in Ma II/1, 131 = 140,
139 = 148; Ma III, 99-100 = 107-108; Ma I, 99 = 103 mit Verweis auf die Heilige
Schrift. Das Ganze ist zu konfrontieren mit der Enzyklika Veritatis splendor,
37: AAS 85 (1993) 1163: »Folglich gelangte man dahin, das Vorhandensein eines
spezifischen und konkreten, universal gültigen und bleibenden sittlichen
Gehaltes der göttlichen Offenbarung zu leugnen: Das heute bindende Wort Gottes
würde sich darauf beschränken, eine Ermahnung, eine allgemeine ‘Paränese’
anzubieten; sie mit wahrhaft ‘objektiven’, d.h. an die konkrete
geschichtliche Situation angepassten, normativen Bestimmungen aufzufüllen, wäre
dann allein Aufgabe der autonomen Vernunft«.
14 Ma I, 203-204 = 214.
15 Ma I, 192-193 = 202-203.
16 Ma I, 274 = 291.
17 Ma I, 452 = 476.
18 Vgl. Ma I, 268-270 = 285-287.
19 Ma I, 275 = 291.
20 Ma I, 192 = 202-203.
21 Vgl. etwa Ma I, 260 = 276, 789-790 = 837-839, 816 = 872, 848 = 904; Ma II/1,
400-403 = 434-437, 497 = 550-551, 597 = 660-661; Ma II/2, 189 = 202, 191 = 204,
263 = 311, 264 = 312, 495 = 553.
22 Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25; Kongregation
für die Glaubenslehre, Instruktion Donum veritatis (24. Mai 1990), 16: AAS 82
(1990) 1557. Vgl. dazu: La propuesta moral de Juan Pablo II. Comentario teológico-moral
de la encíclica Veritatis splendor, PPC, Madrid 1994, vor allem die Seiten
24-26, 29, 54, 76-78, 82, 89-90, 94-95, 98, 102, 116, 120, 130-131, 136, 167; Ma
I, 82-83 = 80; 154 = 145; Det, 362-365; Manuale di etica teologica, I. Morale
fondamentale, Cittadella Editrice, Assisi 1994, 142-145: Diese Seiten über die
Enzyklika Veritatis splendor sind nach der Veröffentlichung der spanischen
Ausgabe verfasst worden und deshalb nur in der italienschen Fassung enthalten.
23 Vgl. etwa Ma I, 468 = 492.
24 Ma II/2, 574 = 651.
25 Ma II/2, 574 = 651.
26 Ma II/1, 641 = 714. Vgl. auch Ma II/2, 575 = 652, wo die Sterilisation als
eine “angemessene Lösung” für einige Fälle betrachtet wird, sowie Det,
225, wo es heißt, dass die Sterilisation in einigen Situationen die »einzig mögliche
Methode« ist.
27 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung De abortu procurato (18.
November 1974), 12-13: AAS 66 (1974) 737-739; Johannes Paul II., Enzyklika
Evangelium vitae (25. März 1995), 58: AAS 87 (1995) 466-467. Bezüglich der
Sterilisation vgl. Paul VI., Enzyklika Humanae vitae (25. Juli 1968), 14: AAS 60
(1968) 490-491 und die dort zitierten Quellen; Kongregation für die
Glaubenslehre, Antwort Circa sterilizationem in nosocomiis catholicis (13. März
1975): AAS 68 (1976) 738-740; Katechismus der Katholischen Kirche, 2399.
28 Vgl. Ma II/2, 266-267 = 314-315.
29 Vgl. Ma /II/2, 267 = 315.
30 Vgl. Ma II/2, 268 = 316; sowie DET, 294-295.
31 Vgl. Ma II/2, 268 = 316; sowie DET, 294-295.
32 Ma II/2, 281-282 = 330.
33 Ma II/2, 283 = 332.
34 Vgl. Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10; Kongregation für die
Glaubenslehre, Erklärung Persona humana (29. Dezember 1975), 8: AAS 68 (1976)
84-85; Schreiben Homosexualitatis problema (1. Oktober 1986), 3-8: AAS 79 (1987)
544-548; Katechismus der Katholischen Kirche, 2357-2359, 2396.
35 Ma II/2, 324 = 374.
36 Ma II/2, 330 = 381; vgl. auch Det, 45.
37 Ma II/2, 332 = 382.
38 Vgl. Erklärung Persona humana, 9: AAS 68 (1976) 85-87; Katechismus der
Katholischen Kirche, 2352. Vgl. auch Leo IX., Schreiben Ad splendidum nitentis
(1054): DH 687-688.
39 Ma II/2, 576 = 653.
40 Vgl. Ma II/2, 576 = 653.
41 Ma II/2, 576 = 653.
42 Ma II/2, 576 = 653.
43 Vgl. Ma II/2, 576-577 = 653-654.
44 Vgl. Enzyklika Humanae vitae, 11-14: AAS 60 (1968) 488-491.
45 Vgl. die Quellenverweise in der Enzyklika Humanae vitae, 14: AAS 60 (1968)
490-491.
46 Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris consortio (22.
November 1981), 32: AAS 74 (1982) 118-120; Katechismus der Katholischen Kirche,
2370, 2399. Vgl. dazu auch Ma II/2, 571-573 = 648-650.
47 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum vitae, II, B, 5:
AAS 80 (1988) 92-95.
48 Ma II/1, 597 = 660.
49 Ma II/1, 597 = 661.
50 Vgl. Ma II/1, 586 = 649; DET, 315.
51 Vgl. Ma II/1, 597 = 660.
52 Vgl. Ma II/1, 403 = 437.
53 Vgl. Ma II/1, 403 = 437-438.
54 Vgl. Ma II/1, 412 = 454.
55 Ma II/1, 412 = 454.
56 Vgl. Ma II/1, 408 = 442, 444.
57 Vgl. Erklärung De abortu procurato, 19-23: AAS 66 (1974) 742-744; Enzyklika
Evangelium vitae, 71-74: AAS 87 (1995) 483-488.