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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER EINIGE ASPEKTE DER KIRCHE ALS COMMUNIO

 

EINLEITUNG

1. Der Begriff Communio – Gemeinschaft (koinonía), dem schon in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils eine erhebliche Bedeutung zukommt(1), bringt den tiefen Kern des Geheimnisses der Kirche sehr gut zum Ausdruck und vermag zweifelsohne eine Schlüsselrolle im Bemühen um eine erneuerte katholische Ekklesiologie zu spielen(2). In der Tat ist die tiefere Erschließung der mit der Aussage „die Kirche ist Communio“ gemeinten Wirklichkeit eine besonders wichtige Aufgabe. Hier öffnet sich der theologischen Reflexion über das Geheimnis der Kirche, die ihrem Wesen nach immer neuer und tieferer Erforschung zugänglich ist(3), ein weiter Raum. Nun werden jedoch im Bereich der Ekklesiologie manchmal Auffassungen vertreten, deren Verständnis der Kirche als Communio-Geheimnis offensichtlich zu kurz greift: hauptsächlich, weil sie einerseits eine sachgerechte Integration des Communio-Begriffs mit den Begriffen vom Volk Gottes und vom Leib Christi vermissen lassen und andererseits der Beziehung zwischen der Kirche als Communio und der Kirche als Sakrament nicht das ihr gebührende Gewicht beimessen.

2. Da die verschiedenen Aspekte der als Communio bzw. Gemeinschaft verstandenen Kirche für die Glaubenslehre, die Pastoral und die Ökumene von nicht geringer Tragweite sind, hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht erachtet, mit dem vorliegenden Schreiben einige grundlegende Lehrelemente, die als notwendig festzuhaltende Bezugspunkte – auch im erwünschten Prozess der theologischen Vertiefung – gelten müssen, kurz in Erinnerung zu bringen und wo nötig zu verdeutlichen.

I

DIE KIRCHE, GEHEIMNIS DER GEMEINSCHAFT

3. Der Begriff Communio bzw. Gemeinschaft findet sich im „Herzen der Selbsterkenntnis der Kirche“(4) und bezeichnet das Geheimnis der persönlichen Vereinigung jedes Menschen mit der göttlichen Dreifaltigkeit und mit den anderen Menschen, die im Glauben ihren Ursprung hat(5) und auf die eschatologische Erfüllung in der himmlischen Kirche ausgerichtet ist, welche aber gleichwohl schon in der Kirche auf Erden ihre anfängliche und vorläufige Verwirklichung findet(6).

Soll der Begriff Communio, der nicht eindeutig ist, als ekklesiologischer Interpretationsschlüssel dienen können, muß er innerhalb der biblischen Lehre und der patristischen Tradition verstanden werden, wo die Gemeinschaft immer eine zweifache Dimension umfaßt: die vertikale (Gemeinschaft mit Gott) und die horizontale (Gemeinschaft der Menschen). Es ist deshalb für die christliche Sicht der Communio wesentlich, sie vor allem als Geschenk Gottes anzuerkennen, als Frucht der göttlichen Initiative, die sich im Ostergeheimnis vollendet: die neue Beziehung zwischen Mensch und Gott, die in Christus grundgelegt ist und in den Sakramenten mitgeteilt wird, weitet sich dann auch aus in eine neue Beziehung der Menschen zueinander. Folglich muß der Begriff der Communio imstande sein, auch die sakramentale Gestalt der Kirche solange „wir fern vom Herrn in der Fremde leben“(7) zum Ausdruck zu bringen, sowie die besondere Einheit, die die Gläubigen zu Gliedern desselben Leibes, des mystischen Leibes Christi, macht(8), zu einer organisch strukturierten Gemeinschaft(9), zu „einem in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes versammelten Volk“(10), das auch mit den zur sichtbaren und sozialen Vereinigung geeigneten Mitteln ausgestattet ist(11).

4. Die kirchliche Gemeinschaft ist zugleich unsichtbar und sichtbar. In ihrer unsichtbaren Wirklichkeit ist sie Gemeinschaft jedes Menschen mit dem Vater durch Christus im Heiligen Geist, sowie mit den anderen Menschen in der gemeinsamen Teilnahme an der göttlichen Natur(12), am Leiden Christi(13), an demselben Glauben(14), an demselben Geist(15). In der Kirche auf Erden besteht eine innige Beziehung zwischen dieser unsichtbaren Gemeinschaft und der sichtbaren Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung. Durch diese göttlichen Gaben von gut sichtbarer Wirklichkeit nimmt Christus in der Geschichte auf verschiedene Weise sein prophetisches, priesterliches und königliches Amt zum Heil der Menschen wahr(16). Diese Beziehung zwischen den unsichtbaren Elementen und den sichtbaren Elementen der kirchlichen Gemeinschaft ist für die Kirche als Sakrament des Heils konstitutiv.

Aus dieser Sakramentalität ergibt sich, daß die Kirche nicht in sich selbst geschlossen, sondern fortwährend für die missionarische und ökumenische Dynamik offen ist, da sie ja in die Welt gesandt ist, um das Geheimnis der Gemeinschaft, das sie konstituiert, zu verkünden und zu bezeugen, zu vergegenwärtigen und zu verbreiten: alle und alles in Christus zu vereinen(17), allen „untrennbares Sakrament der Einheit“(18) zu sein.

5. Die kirchliche Gemeinschaft, in die jeder durch den Glauben und die Taufe aufgenommen wird(19), hat ihre Wurzel und ihre Mitte in der Heiligen Eucharistie. In der Tat ist die Taufe Eingliederung in einen Leib, der durch den auferstandenen Herrn vermittels der Eucharistie auferbaut und belebt wird, dergestalt, daß dieser Leib wahrhaft Leib Christi genannt werden kann. Die Eucharistie ist die Quelle und schöpferische Kraft, aus der die Gemeinschaft der Glieder der Kirche hervorgeht, gerade weil sie ein jedes von ihnen mit Christus selbst eint: „Beim Brechen des eucharistischen Brotes erhalten wir wirklich Anteil am Leib des Herrn und werden zur Gemeinschaft mit ihm und untereinander erhoben. ,Denn ein Brot, ein Leib sind wir, die Vielen, die an dem einen Brote teilhaben‘ (1 Kor 10, 17)“(20).

Die paulinische Formel Kirche ist Leib Christi sagt also aus, daß die Eucharistie, in der der Herr uns seinen Leib gibt und uns zu einem Leib macht(21), der immerwährende Entstehungsort der Kirche ist; in ihr ist sie am dichtesten sie selbst – an allen Orten und doch nur eine, wie Christus selbst nur einer ist.

6. Die Kirche ist Gemeinschaft der Heiligen, nach dem überlieferten Ausdruck, der sich seit Ende des vierten Jahrhunderts in den lateinischen Fassungen des apostolischen Glaubensbekenntnisses findet(22). Die gemeinsame sichtbare Teilhabe an den Heilsgütern (den heiligen Dingen), insbesondere der Eucharistie, ist Wurzel der unsichtbaren Gemeinschaft der teilhabenden Gläubigen untereinander (der Heiligen). Diese Gemeinschaft bringt eine geistliche Solidarität der Glieder der Kirche mit sich, insofern sie Glieder ein und desselben Leibes sind(23), und zielt auf deren wirksame und tätige Vereinigung in der Liebe, sodaß sie „ein Herz und eine Seele“(24) werden. Die Communio strebt auch nach der Vereinigung im Gebet(25), das allen durch einen und denselben Geist eingegeben wird(26), nämlich den Heiligen Geist, „der die ganze Kirche erfüllt und eint“(27).

Diese Gemeinschaft verbindet in ihrer unsichtbaren Wirklichkeit nicht nur die Glieder der auf Erden pilgernden Kirche untereinander, sondern auch diese mit allen jenen, die in der Gnade des Herrn aus dieser Welt geschieden sind und nun der himmlischen Kirche angehören oder nach vollendeter Läuterung zu ihr gelangen werden(28). Das bedeutet unter anderem, daß zwischen der auf Erden pilgernden Kirche und der himmlischen Kirche in der heilsgeschichtlichen Sendung eine wechselseitige Beziehung besteht. Daraus folgt wiederum, daß nach der Fürsprache Christi zugunsten seiner Glieder(29) auch jene der Heiligen und in hervorragender Weise der Seligen Jungfrau Maria ekklesiologisch ins Gewicht fällt(30). Das Wesen der in der Frömmigkeit des christlichen Volkes so verwurzelten Heiligenverehrung entspricht deshalb durchaus der tiefen Wirklichkeit der Kirche als Geheimnis der Gemeinschaft.

II

GESAMTKIRCHE UND TEILKIRCHEN

7. Die Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen, ist die Gesamtkirche, das heißt die universale Gemeinschaft der Jünger des Herrn(31), die gegenwärtig und wirksam wird in der konkreten Besonderheit und Verschiedenheit der Personen, Gruppen, Zeiten und Orte. Unter diesen vielfältigen konkreten Ausdrucksformen der Heilsgegenwart der einzigen Kirche Christi finden sich seit der apostolischen Zeit jene, die in sich selbst Kirchen sind(32), da in ihnen, unbeschadet ihrer Besonderheit, die universale Kirche mit allen ihren Wesenselementen gegenwärtig wird(33). Diese sind darum „nach dem Bild der Gesamtkirche“(34) gestaltet, und jede von ihnen ist „ein Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden anvertraut wird“(35).

8. Die Gesamtkirche ist demnach der Leib der Kirchen(36). Darum kann der Begriff der Communio analog auch auf die Vereinigung der Teilkirchen angewandt und die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen verstanden werden. Manchmal aber wird die Idee „Gemeinschaft von Teilkirchen“ so gebraucht, daß dabei die Vorstellung von der Einheit der Kirche in ihrer sichtbaren und institutionellen Gestalt abgeschwächt wird, bis hin zu der Behauptung, jede Teilkirche sei ein in sich vollständiges Subjekt und die Gesamtkirche das Ergebnis der gegenseitigen Anerkennung der Teilkirchen. In dieser einseitigen ekklesiologischen Sicht schrumpft nicht nur der Begriff der Gesamtkirche, sondern auch der der Teilkirche: hier wird ein unzureichendes Verständnis des Communio-Begriffs deutlich. Schon die Geschichte zeigt, daß, wo eine Teilkirche nach Selbstgenügsamkeit strebte und dabei ihre reale Gemeinschaft mit der universalen Kirche und deren lebendigem und sichtbarem Zentrum schwächte, sie auch an ihrer inneren Einheit Schaden genommen hat und dazu in Gefahr geraten ist, der eigenen Freiheit verlustig zu gehen gegenüber den verschiedensten Mächten, die sie sich dienstbar machen oder sie ausbeuten wollten(37).

9. Um den wahren Sinn des analogen Gebrauchs des Wortes Communio zur Bezeichnung der Gesamtheit der Teilkirchen zu verstehen, muß vor allem klar gesehen werden, daß diese als „Teile der einen Kirche Christi“(38) in einer besonderen Beziehung „gegenseitiger Innerlichkeit“(39) zum Ganzen, das heißt zur universalen Kirche, stehen, weil in jeder Teilkirche „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig ist und wirkt“(40). Daher „kann die Gesamtkirche nicht als die Summe der Teilkirchen aufgefaßt werden und ebensowenig als Zusammenschluß von Teilkirchen“(41). Sie ist nicht das „Ergebnis“ von deren Gemeinschaft; sie ist vielmehr im Eigentlichen ihres Geheimnisses eine jeder einzelnen Teilkirche ontologisch und zeitlich vorausliegende Wirklichkeit.

In der Tat geht nach den Vätern die Kirche, die eine und einzige Kirche, in ihrem Geheimnischarakter ontologisch der Schöpfung voraus(42), und sie gebiert die Teilkirchen gleichsam als Töchter; sie bringt sich in ihnen zum Ausdruck, ist Mutter und nicht Produkt der Teilkirchen. In der Zeit tritt die Kirche am Pfingsttag öffentlich in Erscheinung, in der Gemeinschaft der hundertzwanzig, die um Maria und die zwölf Apostel versammelt waren. Die Apostel waren die Vertreter der einzigen Kirche und die zukünftigen Gründer der Ortskirchen, Träger einer an die Welt gerichteten Sendung. Schon damals spricht die Kirche alle Sprachen(43).

Aus ihr, die universal entstand und offenbar wurde, sind die verschiedenen Ortskirchen als jeweilige konkrete Verwirklichungen der einen und einzigen Kirche Jesu Christi hervorgegangen. Da sie in und aus der Universalkirche geboren werden, haben sie ihre Kirchlichkeit in ihr und aus ihr. Daher ist die Formel des Zweiten Vatikanischen Konzils: die Kirche in und aus den Kirchen (Ecclesia in et ex Ecclesiis)(44) untrennbar verbunden mit dieser anderen: die Kirchen in und aus der Kirche (Ecclesiae in et ex Ecclesia)(45). Der Geheimnischarakter dieser Beziehung zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen, die keinen Vergleich verträgt mit jener zwischen dem Ganzen und den Teilen in gleichwelcher rein menschlichen Gruppe oder Gesellschaft, ist offensichtlich.

10. Jeder Gläubige ist durch den Glauben und die Taufe der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche eingegliedert. Der Universalkirche gehört man nicht mittelbar an, vermittels der Zugehörigkeit zu einer Teilkirche, sondern unmittelbar, wenn auch die Aufnahme in die Universalkirche und das Leben in ihr sich notwendigerweise innerhalb einer Teilkirche vollziehen. Das bedeutet aus der Sicht der Communio-Ekklesiologie, daß die universale Gemeinschaft der Gläubigen und die Gemeinschaft der Kirchen sich nicht eine aus der anderen ergeben, sondern dieselbe Wirklichkeit darstellen, unter je verschiedenem Gesichtspunkt betrachtet.

Zudem steht die Zugehörigkeit zu einer Teilkirche nie im Widerspruch zu der Tatsache, daß in der Kirche niemand Fremder ist(46): insbesondere bei der Eucharistiefeier befindet sich jeder Gläubige in seiner Kirche, in der Kirche Christi, unabhängig von seiner kirchenrechtlichen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu der Diözese, Pfarre oder sonstigen Teilgemeinschaft, innerhalb derer die Feier stattfindet. In diesem Sinne kann man, unbeschadet der notwendigen Bestimmungen rechtlicher Abhängigkeit(47), sagen: wer zu einer Teilkirche gehört, gehört zu allen Kirchen, da die Zugehörigkeit zur Kommunion als Kirchenzugehörigkeit niemals nur partikular, sondern ihrem Wesen nach immer universal ist(48).

III

GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN, EUCHARISTIE UND EPISKOPAT

11. Die Einheit oder Gemeinschaft der Teilkirchen in der Gesamtkirche ist auber in demselben Glauben und der gemeinsamen Taufe vor allem in der Eucharistie und im Bischofsamt verwurzelt.

Sie wurzelt in der Eucharistie, weil das eucharistische Opfer, wenngleich es immer in einer einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser Gemeinde ist: diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn zugleich die ganze Heilsgabe und erweist sich so, in ihrer bleibenden sichtbaren Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche(49).

Die Wiederentdeckung einer eucharistischen Ekklesiologie, deren wertvolle Verdienste auber Zweifel stehen, hat jedoch manchmal zu einseitiger Betonung des Ortskirchenprinzips geführt: wo die Eucharistie gefeiert werde, so heißt es, vergegenwärtige sich das ganze Geheimnis der Kirche, und zwar so daß dadurch jedes sonstige Prinzip der Einheit und Universalität als unwesentlich zu betrachten sei. Andere auf verschiedene theologische Ansätze zurückgehende Auffassungen neigen zu noch radikaleren Formen dieser partikularistischen Sicht der Kirche, bis hin zu der Behauptung, das Sich-Versammeln im Namen Jesu (vgl. Mt 18,20) bringe selbst Kirche hervor: die im Namen Christi zur Gemeinde gewordene Versammlung trage alle Vollmachten der Kirche in sich, also auch diejenige der Eucharistiefeier; Kirche werde, wie einige sagen, „von unten“. Bei diesen und ähnlichen Irrtümern wird der Tatsache nicht hinreichend Rechnung getragen, daß es gerade die Eucharistie ist, die jede Selbstgenügsamkeit der Teilkirche unmöglich macht. Denn die Einzigkeit und Unteilbarkeit des eucharistischen Herrenleibes schließt in sich die Einzigkeit seines mystischen Leibes, der die eine und unteilbare Kirche ist. Aus der eucharistischen Mitte kommt die notwendige Offenheit jeder feiernden Gemeinde, jeder Teilkirche: aus dem Sich- in-die-offenen-Arme-des-Herrn-Ziehenlassen folgt die Eingliederung in seinen einzigen und unteilbaren Leib. Auch aus diesem Zusammenhang heraus wird deutlich, daß die Existenz des Petrusamtes, das das Fundament der Einheit der Bischöfe und der Universalkirche ist, der eucharistischen Gestalt der Kirche zutiefst entspricht.

12. Tatsächlich gründet die Einheit der Kirche auch in der Einheit des Episkopates(50). Wie schon die Idee vom Corpus Ecclesiarum (Leib der Kirchen) verlangt, daß eine Kirche das Haupt der Kirchen ist – dies ist eben die Kirche von Rom, die der „universalen Gemeinschaft der Liebe vorsteht“(51), so erfordert die Einheit des Episkopates, daß ein Bischof das Haupt des Corpus (Körperschaft) oder Kollegiums der Bischöfe ist, und dies ist der Bischof von Rom(52). „Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament“(53) für die Einheit des Episkopates sowie für die Einheit der ganzen Kirche. Diese Einheit der Bischöfe dauert fort durch die Jahrhunderte vermittels der apostolischen Nachfolge und ist daher auch das Fundament der Identität der Kirche zu jedem Zeitpunkt der Geschichte mit der Kirche, die Christus auf Petrus und die anderen Apostel gebaut hat(54).

13. Der Bischof ist sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in der Teilkirche, die seinem Hirtendienst anvertraut ist(55). Damit jedoch die Teilkirche voll Kirche sei, das heißt konkrete Präsenz der universalen Kirche mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet, mub in ihr als ureigenes Element die höchste Autorität der Kirche gegenwärtig sein: das Bischofskollegium „gemeinsam mit seinem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt“(56). Der Primat des Bischofs von Rom und das Bischofskollegium sind Wesenselemente der Gesamtkirche, „die sich nicht aus der Partikularität der Kirchen ableiten“(57), die aber dennoch auch jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind. Daher „müssen wir das Amt des Petrusnachfolgers nicht nur als einen ,globalen‘ Dienst ansehen, der jede Teilkirche ,von außen‘ erreicht, sondern als schon ,von innen her‘ zum Wesen jeder Teilkirche gehörig“(58). Das Amt des Primats ist also vom Wesen her ausgestattet mit wahrer bischöflicher Gewalt -nicht nur höchster, voller und universaler, sondern auch unmittelbarer Gewalt- über alle, sowohl über die Hirten als über die übrigen Gläubigen(59). Die Tatsache, daß das Amt des Petrusnachfolgers innerlich zum eigentlichen Kirchesein jeder Teilkirche gehört, ist notwendiger Ausdruck jenes schon erwähnten Verhältnisses grundlegender gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen(60).

14. Die Einheit der Eucharistie und die Einheit des Episkopates cum Petro et sub Petro (mit Petrus und unter Petrus) sind nicht unabhängig von einander Wurzel der Einheit der Kirche, denn Christus hat die Eucharistie und das Bischofsamt als wesentlich verbundene Wirklichkeiten eingesetzt(61). Der Episkopat ist einer, wie auch die Eucharistie eine ist: das eine Opfer des einen gestorbenen und auferstandenen Christus. Die Liturgie bringt diese Wirklichkeit auf verschiedene Weise zum Ausdruck, indem sie zum Beispiel deutlich macht, daß jede Eucharistiefeier in Einheit nicht nur mit dem eigenen Bischof, sondern auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit dem gesamten Klerus und mit dem ganzen Volk vollzogen wird(62). In jeder gültigen Eucharistiefeier kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit der ganzen Kirche zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei den von Rom getrennten christlichen Kirchen(63).

IV

EINHEIT UND VERSCHIEDENHEIT IN DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT

15. „Die Universalität der Kirche bedeutet einerseits feste Einheit und andererseits eine Vielfalt und eine Verschiedenheit, die der Einheit nicht nur nicht im Weg stehen, sondern ihr im Gegenteil den Charakter der ‚Communio‘ verleihen"(64). Diese Vielfalt bezieht sich sowohl auf die Verschiedenheit der Ämter, Charismen, Lebens- und Apostolatsformen innerhalb jeder Teilkirche, als auch auf die Unterschiede in den liturgischen und kulturellen Traditionen zwischen den einzelnen Teilkirchen(65).

Die Förderung der Einheit, die der Verschiedenheit nicht hinderlich ist, sowie die Anerkennung und Förderung einer Vielfalt, die die Einheit nicht behindert sondern bereichert, ist vorrangige Aufgabe des Bischofs von Rom für die ganze Kirche(66) und jedes Bischofs, im Einklang mit dem allgemeinen Kirchenrecht, innerhalb der seinem Hirtendienst anvertrauten Teilkirche(67). Aber die Verwirklichung und Bewahrung dieser Einheit, der die differenzierte Vielfalt den Charakter der Communio verleiht, ist ebenso Aufgabe aller in der Kirche, weil alle berufen sind, täglich an ihr zu bauen sowie sie zu achten, vor allem durch die Liebe, die das „Band der Vollkommenheit“ ist(68).

16. Soll dieser Aspekt der kirchlichen Communio – die Einheit in der Verschiedenheit- vollständiger in den Blick kommen, so muß bedacht werden, daß es durch die Apostolische Autorität für besondere pastorale Aufgaben errichtete Institutionen und Gemeinschaften gibt. Diese gehören als solche zur Gesamtkirche, wiewohl ihre Mitglieder auch Mitglieder der Teilkirchen sind, innerhalb derer sie leben und wirken. Diese Zugehörigkeit zu den Teilkirchen findet, der ihr eigenen Flexibilität entsprechend,(69) ihren Ausdruck in unterschiedlichen Rechtsformen. Das tut der im Bischof gründenden Einheit der Teilkirche nicht nur keinen Abbruch, sondern trägt dazu bei, dieser Einheit die für die Communio charakteristische innere Vielfalt und Verschiedenheit zu verleihen(70).

Im Kontext der als Communio verstandenen Kirche sind auch die mannigfachen Institute und Gesellschaften zu sehen, die Ausdruck der Charismen gottgeweihten Lebens und apostolischen Lebens sind und durch die der Heilige Geist den mystischen Leib Christi bereichert: sie sind zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche, gehören aber zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit(71).

Aufgrund ihres im Petrusamt verwurzelten überdiözesanen Charakters stehen alle diese kirchlichen Institutionen auch im Dienst an der Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Teilkirchen.

V

KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT UND ÖKUMENISMUS

17. „Die Kirche weiß sich aus mehrfachem Grund mit jenen verbunden, die getauft, der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri nicht wahren“(72). In den nichtkatholischen Kirchen und christlichen Gemeinschaften existieren in der Tat viele Elemente der Kirche Christi, die es erlauben, mit Freude und Hoffnung eine gewisse, wenn auch nicht vollkommene Gemeinschaft anzuerkennen(73).

Diese Gemeinschaft existiert besonders mit den orthodoxen orientalischen Kirchen, die trotz ihrer Trennung vom Stuhl Petri mit der katholischen Kirche durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, verbunden bleiben und daher den Titel ,Teilkirchen‘ verdienen(74). In der Tat „baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes“(75); denn in jeder gültigen Eucharistiefeier wird die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche gegenwärtig(76).

Da aber die Gemeinschaft mit der durch den Nachfolger Petri repräsentierten Gesamtkirche nicht eine äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, so sind jene ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften doch auch auf Grund ihrer derzeitigen Situation in ihrem Teilkirchesein verwundet. Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei den kirchlichen Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie nicht bewahrt haben. All dies bedeutet andererseits auch für die katholische Kirche, die vom Herrn berufen ist, allen „eine Herde und ein Hirte“(77) zu sein, eine Wunde, insofern es sie hindert, ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen.

18. Diese Situation ruft alle nachhaltig auf zum ökumenischen Einsatz für die volle Gemeinschaft in der Einheit der Kirche; jener Einheit, „die Christus seiner Kirche von Anfang an geschenkt hat, die nach unserem Glauben unverlierbar in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer mehr wachsen wird bis zur Vollendung der Zeiten“(78). Von vorrangiger Bedeutung sind in diesem ökumenischen Einsatz das Gebet, die Buße, das Studium, der Dialog und die Zusammenarbeit, mit dem Ziel, daß es in stets neuer Bekehrung zum Herrn allen möglich werde, das Fortdauern des Petrusprimates in seinen Nachfolgern, den Bischöfen von Rom, anzuerkennen und das Petrusamt so verwirklicht zu sehen, wie es der Herr gewollt hat: als universalen apostolischen Dienst, der in allen Kirchen von innen her präsent ist, und der, unbeschadet seiner kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Substanz, auf verschiedene den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen gemäße Weisen zum Ausdruck kommen kann, wie die Geschichte bezeugt.

SCHLUSS

19. Die Selige Jungfrau Maria ist Vorbild der kirchlichen Gemeinschaft im Glauben, in der Liebe und in der Vereinigung mit Christus(79). „Ewig im Geheimnis Christi gegenwärtig“(80), ist sie inmitten der Apostel anwesend im Herzen der Urkirche(81) und der Kirche aller Zeiten. Denn es „versammelte sich die Kirche im Obergemach (im Abendmahlssaal) mit Maria, die die Mutter Jesu war, und mit seinen Brüdern. Es kann also nicht von der Kirche die Rede sein, ohne dab dort Maria, die Mutter des Herrn, anwesend wäre mit seinen Brüdern“(82).

Zum Abschluß dieses Schreibens lädt die Kongregation für die Glaubenslehre, die Schlubworte der Konstitution Lumen Gentium aufnehmend(83), alle Bischöfe und über sie alle Gäubigen, insbesondere die Theologen, ein, ihr Bemühen um die Communio sowie um ein vertieftes theologisches Verständnis der Communio der Fürsprache der Seligen Jungfrau Maria anzuempfehlen.

Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Vollversammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gutgeheißen und zu veröffentlichen angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Mai 1992.

Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt

+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär


(1) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4, 8, 13-15, 18, 21, 24-25; Dogm. Konst. Dei Verbum, Nr. 10; Past. Konst. Gaudium et spes, Nr. 32; Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 2-4, 14-15, 17-19, 22.

(2) Vgl. BISCHOFSSYNODE, II. Außerordentliche Versammlung (1985), Relatio finalis, II, C), 1.

(3) PAUL VI., Ansprache zur Eröffnung der zweiten Sitzungsperiode des II. Vatikanischen Konzils, 29.9.1963: AAS 55 (1963), 848. Vgl. zum Beispiel die von der INTERNATIONALEN THEOLOGENKOMISSION unter dem Titel Themata selecta de ecclesiologia vorgelegten Überlegungen, in „Documenta (1969-1985)“, Lib. Ed. Vaticana 1988, 462-559.

(4) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 1: „Insegnamenti di Giovanni Paolo II“ X,3 (1987), 553.

(5) 1 Joh 1, 3: „Was wir gesehen und gehört haben, das verkünden wir auch euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns habt. Wir aber haben Gemeinschaft mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus.“ Vgl. auch 1 Kor 1, 9; JOHANNES PAUL II., Ap. Schr.

Christifideles laici, 30.12.1988, Nr. 19; BISCHOFSSYNODE (1985), Relatio finalis, II, C), 1.

(6) Vgl. Phil 3, 20-21; Kol 3, 1-4; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 48.

(7) 2 Kor 5, 6. Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 1.

(8) Vgl. ebd., Nr. 7; PIUS XII., Enz. Mystici Corporis, 29.6.1943: AAS 35 (1943), 200 ff.

(9) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 11/a.

(10) CYPRIAN, De Oratione Dominica, 23: PL 4, 553; vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4/b.

(11) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 9/c.

(12) Vgl. 2 Petr 1, 4.

(13) Vgl. 2 Kor 1, 7.

(14) Vgl. Eph 4, 13; Phlm 6.

(15) Vgl. Phil 2, 1.

(16) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 25-27.

(17) Vgl. Mt 28, 19-20; Joh 17, 21-23; Eph 1, 10; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 9/b, 13 und 17; Dekr. Ad gentes, Nr. 1 und 5; IRENÄUS, Adversus haereses, III, 16, 6 und 22, 1-3: PG 7, 925-926 und 955-958.

(18) CYPRIAN, Epist. ad Magnum, 6: PL 3, 1142.

(19) Eph 4, 4-5: „Ein Leib und ein Geist, wie euch durch eure Berufung auch eine gemeinsame Hoffnung gegeben ist; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe.“. Vgl. auch Mk 16, 16.

(20) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 7/b. Die Eucharistie ist das Sakrament „durch das sich in dieser Zeit die Kirche zur Einheit versammelt“ (AUGUSTINUS, Contra Faustum, 12, 20: PL 42, 265). „Unsere Teilnahme am Leib und Blut Christi strebt nach nichts anderem als uns in das zu verwandeln, was wir empfangen“ (LEO DER GROSSE, Sermo 63, 7: PL 54, 357).

(21) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 3 und 11/a; JOHANNES CHRYSOSTOMUS, In 1 Cor. hom., 24, 2: PG 61, 200.

(22) Vgl. Denz.-Schön. 19, 26-30.

(23) Vgl. 1 Kor 12, 25-27; Eph 1, 22-23; 3, 3-6.

(24) Apg 4, 32.

(25) Vgl. Apg 2, 42.

(26) Vgl. Röm 8, 15-16.26; Gal 4, 6; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 4.

(27) THOMAS VON AQUIN, De Veritate, q. 29, a. 4 c. Vgl. auch Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 2/b: „Nachdem der Herr Jesus am Kreuze erhöht und verherrlicht war, hat er den verheißenen Geist ausgegossen, durch den er das Volk des Neuen Bundes, das die Kirche ist, zur Einheit des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe berufen und versammelt hat.“

(28) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 49.

(29) Vgl. Hebr 7, 25.

(30) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 50 und 66.

(31) Vgl. u.a. Mt 16, 18; 1 Kor 12, 28.

(32) Vgl. u. a. Apg 8, 1; 11, 22; 1 Kor 1, 2; 16, 19; Gal 1, 22; Offb 2, 1.8.

(33) Vgl. PÄPSTLICHE BIBELKOMMISSION, Unité et diversité dans l’Eglise, Lib. Ed. Vaticana 1989, insbesondere 14-28.

(34) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a; vgl. Dekr. Ad gentes, Nr. 20.

(35) Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.

(36) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/b. Vgl. HILARIUS VON POITIERS, In Psalm. 14, 3: PL 9, 301; GREGOR DER GROSSE, Moralia, IV, 7, 12: PL 75, 643.

(37) Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Evangelii nuntiandi, 8.12.1975, Nr. 64/b.

(38) Dekr. Christus Dominus, Nr. 6/c.

(39) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990, Nr. 9: „L‘Osservatore Romano“, 21.12.1990, 5.

(40) Dekr. Christus Dominus, Nr. 11/a.

(41) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 3: a. a. O., 555.

(42) Vgl. HIRT DES HERMAS, Vis. 2, 4: PG 2, 897-900; CLEMENS VON ROM, Epist. II ad Cor., 14, 2: Funck, 1, 200.

(43) Vgl. Apg 2, 1 ff. IRENÄUS, Adversus haereses, III, 17, 2 (PG 7, 929-930): „am Pfingstfest (...) seien alle Nationen (...) zu einem wunderbaren Chor geworden, um Gott den Lobeshymnus in vollkommener Harmonie anzustimmen, da der Heilige Geist die Distanzen aufgehoben, die Mißtöne beseitigt und die Versammlung der Völker in eine Erstlingsgabe für Gott verwandelt habe“. Vgl. auch FULGENTIUS VON RUSPE, Sermo 8 in Pentecoste, 2-3: PL 65, 743-744.

(44) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a: „[die Teilkirchen]...in ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche“. Diese Lehre entwickelt folgerichtig schon früher Gesagtes, zum Beispiel von PIUS XII., Enz. Mystici Corporis, a. a. O., 211: „...aus ihnen existiert und ist zusammengesetzt die katholische Kirche“.

(45) Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990, Nr. 9: a. a. O., 5.

(46) Vgl. Gal 3, 28.

(47) Vgl. zum Beispiel C.I.C., can. 107.

(48) JOHANNES CHRYSOSTOMUS, In Io. hom., 65, 1 (PG 59, 361): „wer in Rom ist, weiß, daß die Inder seine Glieder sind“. Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 13/b.

(49) 49 Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26/a; AUGUSTINUS, In Io. Ev. Tract., 26, 13: PL 35, 1612-1613.

(50) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 18/b, 21/b, 22/a. Vgl. auch CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 5: PL 4, 516-517; AUGUSTINUS, In Io. Ev. Tract., 46, 5: PL 35, 1730.

(51) IGNATIUS VON ANTIOCHIEN, Epist. ad Rom., Vorrede: PG 5, 685; vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 13/c.

(52) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.

(53) Ebd., Nr. 23/a. Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus: Denz.-Schön. 3051-3057; CYPRIAN, De unitate Ecclesiae, 4: PL 4, 512-515.

(54) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 20; IRENÄUS, Adversus haereses, III, 3, 1-3: PG 7, 848-849; CYPRIAN, Epist. 27, 1: PL 4, 305-306; AUGUSTINUS, Contra advers. legis et prophet., 1, 20, 39: PL 42, 626.

(55) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/a.

(56) Ebd., Nr. 22/b; vgl. auch Nr. 19.

(57) JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Römische Kurie, 20.12.1990, Nr. 9: a. a. O., 5.

(58) JOHANNES PAUL II, Ansprache an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika, 16.9.1987, Nr. 4: a. a. O., 556.

(59) Vgl. Dogm. Konst. Pastor aeternus, Kap. 3: Denz.-Schön. 3064; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 22/b.

(60) Vgl. oben, Nr. 9.

(61) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 26; IGNATIUS VON ANTIOCHIEN, Epist. ad Philadel. 4: PG 5, 700; Epist. ad Smyrn., 8: PG 5, 713.

(62) Vgl. RÖMISCHES MESSBUCH, Eucharistisches Hochgebet III.

(63) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 8/b.

(64) JOHANNES PAUL II., Ansprache bei der Generalaudienz, 27.9.1989, Nr. 2: “Insegnamenti di Giovanni Paolo II” XII, 2 (1989), 679.

(65) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 23/d.

(66) Vgl. ebd., Nr. 13/c.

(67) Vgl. Dekr. Christus Dominus, Nr. 8/a.

(68) Kol 3, 14. THOMAS VON AQUIN, Exposit. in Symbol. Apost., a. 9: „Die Kirche ist eine (...) durch die Einheit der Liebe, weil alle verbunden sind in der Liebe Gottes, sowie in der gegenseitigen Liebe untereinander“.

(69) Vgl. oben, Nr. 10.

(70) Vgl. oben, Nr. 15.

(71) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 44/d.

(72) Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 15.

(73) Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 3/a und 22; Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 13/d.

(74) Vgl. Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 14 und 15/c.

(75) Ebd., Nr. 15/a.

(76) Vgl. oben, Nr. 5 und 14.

(77) Joh 10, 16.

(78) Dekr. Unitatis redintegratio, Nr. 4/c.

(79) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 63 und 68; AMBROSIUS, Exposit. in Luc., 2, 7: PL 15, 1555; ISAAK VON STELLA, Sermo 27: PL 194, 1778-1779; RUPERT VON DEUTZ, De Vict. Verbi Dei, 12, 1: PL 169, 1464-1465.

(80) JOHANNES PAUL II, Enz. Redemptoris Mater, 25.3.1987, Nr. 19.

(81) Vgl. Apg 1, 14; JOHANNES PAUL II., Enz. Redemptoris Mater, a. a. O., Nr. 26.

(82) CHROMATIUS VON AQUILEJA, Sermo 30, 1: „Sources Chrétiennes“ 164, 134. Vgl. PAUL VI., Ap. Schr. Marialis cultus, 2.2.1974, Nr. 28.

(83) Vgl. Dogm. Konst. Lumen gentium, Nr. 69.

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