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ERKLÄRUNG DER KONGREGATION
FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE
In Anbetracht der vom Heiligen Vater Benedikt XVI. jüngst
approbierten Ergebnisse der Überprüfung der theologischen Gründe und pastoralen
Erfordernisse bezüglich der Selig- und Heiligsprechungsfeiern gibt diese
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die folgenden neuen
Anordnungen bekannt:
1. Während es bei der Gepflogenheit bleibt, wonach bei der
Heiligsprechung, die dem Seligen den öffentlichen Kult der Gesamtkirche
zugesteht, ausschließlich der Heilige Vater den Vorsitz hat, soll die
Seligsprechung, die in gleicher Weise ein Akt höchster päpstlicher Vollmacht
ist, von einem vom Heiligen Vater dazu ernannten Vertreter, in der Regel dem
Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse,
vorgenommen werden.
2. Die Seligsprechungsfeier soll in der Diözese, die den Prozeß
für den neuen Seligen betrieben hat, oder an einem anderen geeigneten Ort
stattfinden.
3. Auf Antrag der zuständigen Bischöfe und der Actoren des
Prozesses kann nach Einholung des Urteils des Staatssekretariats die Feier der
Seligsprechung in Rom erfolgen.
4. Schließlich wird dieser Ritus im Rahmen einer
Eucharistiefeier vorgenommen, sofern nicht besondere liturgische Gründe seine
Durchführung während eines Wortgottesdienstes oder einer Stundenliturgie
nahelegen.
Aus dem Vatikan, 29. September 2005
JOSÉ Kard. SARAIVA MARTINS
Präfekt
Erzbischof EDWARD NOWAK
Sekretär
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