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ERKLÄRUNG DER KONGREGATION
FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE

 

In Anbetracht der vom Heiligen Vater Benedikt XVI. jüngst approbierten Ergebnisse der Überprüfung der theologischen Gründe und pastoralen Erfordernisse bezüglich der Selig- und Heiligsprechungsfeiern gibt diese Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die folgenden neuen Anordnungen bekannt:

1. Während es bei der Gepflogenheit bleibt, wonach bei der Heiligsprechung, die dem Seligen den öffentlichen Kult der Gesamtkirche zugesteht, ausschließlich der Heilige Vater den Vorsitz hat, soll die Seligsprechung, die in gleicher Weise ein Akt höchster päpstlicher Vollmacht ist, von einem vom Heiligen Vater dazu ernannten Vertreter, in der Regel dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, vorgenommen werden.

2. Die Seligsprechungsfeier soll in der Diözese, die den Prozeß für den neuen Seligen betrieben hat, oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.

3. Auf Antrag der zuständigen Bischöfe und der Actoren des Prozesses kann nach Einholung des Urteils des Staatssekretariats die Feier der Seligsprechung in Rom erfolgen.

4. Schließlich wird dieser Ritus im Rahmen einer Eucharistiefeier vorgenommen, sofern nicht besondere liturgische Gründe seine Durchführung während eines Wortgottesdienstes oder einer Stundenliturgie nahelegen.

Aus dem Vatikan, 29. September 2005

JOSÉ Kard. SARAIVA MARTINS
Präfekt

Erzbischof EDWARD NOWAK
Sekretär

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