Mit der Konstitution ÂImmensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 setzte Papst Sixtus V. die ÂHeilige Ritenkongregation ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Papst Paul VI. teilte mit der Apostolischen Konstitution ÂSacra Rituum Congregatio vom 8. Mai 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Heiligsprechungen.
Die genannte Konstitution von 1969 gab der neugeschaffenen ÂKongregation für die Heiligsprechungsprozesse (S. Congregatio pro Causis Sanctorum) die ihr eigene Struktur, indem sie drei verschiedene Abteilungen schuf: die juridische Abteilung, die Abteilung des Glaubenspromotors (Promotor Generalis Fidei) und die historisch-hagiographische Abteilung, die der sog. Âhistorischen Sektion folgte, die bereits von Pius XI. am 6. Februar 1930 eingesetzt worden war.
Die Apostolische Konstitution ÂDivinus Perfectionis MagisterÂ, die am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. erlassen wurde, und die entsprechenden ÂNormae servandae in inquisitionibus ab episcopis faciendis in causis sanctorum vom 7. Februar desselben Jahres, bedeuteten ihrerseits eine tiefgreifende Reform hinsichtlich der Prozedur im Heiligsprechungsverfahren und, damit verbunden, eine nicht unwesentliche Umstrukturierung der Kongregation. Letztere zeigte sich vor allem in der Schaffung eines Kollegiums sogenannter ÂRelatorenÂ, die die Aufgabe haben, die Vorbereitung der ÂPositio super Martyrio oder Âsuper Vita et Virtutibus der Diener bzw. Dienerinnen Gottes zu besorgen.
Mit der Apostolischen Konstitution ÂPastor Bonus (28. Juni 1988) erhielt das Dikasterium den Namen ÂCongregatio de Causis SanctorumÂ.
Im Rahmen der Kongregation besteht seit 1984 ein ÂStudium mit dem Ziel, den Postulatoren und Mitarbeitern der Kongregation, sowie den in den Diözesankurien mit der Arbeit für die Heiligsprechungsverfahren betrauten Personen eine angemessene Ausbildung in dieser Materie zukommen zu lassen.
Die Tätigkeit der Heiligsprechungskongregation steht ganz im Dienst am Petrusamt; nach den vom kirchlichen Recht geforderten Vorarbeiten im Verfahren kann der Heilige Vater deren Ergebnisse bestätigen und mit den Selig- und Heiligsprechungen, die er jedes Jahr vornimmt, einer Ortskirche bzw. der Gesamtkirche neue herausragende Beispiele christlicher Heiligkeit vorstellen.