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Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse

 

Mit der Konstitution “Immensa Aeterni Dei” vom 22. Januar 1588 setzte Papst Sixtus V. die “Heilige Ritenkongregation” ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Papst Paul VI. teilte mit der Apostolischen Konstitution “Sacra Rituum Congregatio” vom 8. Mai 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Heiligsprechungen.

Die genannte Konstitution von 1969 gab der neugeschaffenen “Kongregation für die Heiligsprechungsprozesse” (S. Congregatio pro Causis Sanctorum) die ihr eigene Struktur, indem sie drei verschiedene Abteilungen schuf: die juridische Abteilung, die Abteilung des Glaubenspromotors (Promotor Generalis Fidei) und die historisch-hagiographische Abteilung, die der sog. “historischen Sektion” folgte, die bereits von Pius XI. am 6. Februar 1930 eingesetzt worden war.

Die Apostolische Konstitution “Divinus Perfectionis Magister”, die am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. erlassen wurde, und die entsprechenden “Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis faciendis in causis sanctorum” vom 7. Februar desselben Jahres, bedeuteten ihrerseits eine tiefgreifende Reform hinsichtlich der Prozedur im Heiligsprechungsverfahren und, damit verbunden, eine nicht unwesentliche Umstrukturierung der Kongregation. Letztere zeigte sich vor allem in der Schaffung eines Kollegiums sogenannter “Relatoren”, die die Aufgabe haben, die Vorbereitung der “Positio super Martyrio” oder “super Vita et Virtutibus” der Diener bzw. Dienerinnen Gottes zu besorgen.

Mit der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” (28. Juni 1988) erhielt das Dikasterium den Namen “Congregatio de Causis Sanctorum”.

Im Rahmen der Kongregation besteht seit 1984 ein “Studium” mit dem Ziel, den Postulatoren und Mitarbeitern der Kongregation, sowie den in den Diözesankurien mit der Arbeit für die Heiligsprechungsverfahren betrauten Personen eine angemessene Ausbildung in dieser Materie zukommen zu lassen.

Die Tätigkeit der Heiligsprechungskongregation steht ganz im Dienst am Petrusamt; nach den vom kirchlichen Recht geforderten Vorarbeiten im Verfahren kann der Heilige Vater deren Ergebnisse bestätigen und mit den Selig- und Heiligsprechungen, die er jedes Jahr vornimmt, einer Ortskirche bzw. der Gesamtkirche neue herausragende Beispiele christlicher Heiligkeit vorstellen.

 

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