In seiner Ansprache illustrierte der Heilige Vater die
Grundzüge der Kirchenmusik und brachte seine hohe
Wertschätzung des didaktischen, künstlerischen und
liturgischen Wirkens des Instituts zum Ausdruck.
Auch das Chirograph Papst Johannes Pauls II.
über die Kirchenmusik
vom 22. November 2003, verfaßt zum 100. Jahrestag des Motu
proprios Inter sollicitudines des heiligen
Papstes Pius X., zeugt von der Anerkennung des Heiligen
Vaters für das Institut. Darin würdigt er nicht nur die
Verdienste "dieser bereits fast hundertjährigen
akademischen Institution, die der Kirche schon immer
einen qualifizierten Dienst geleistet hat und das auch
weiter tut", sondern bezeichnet sie auch als jenes
Organ, das der Kongregation für den Gottesdienst und die
Sakramentenordnung im Bereich der Kirchenmusik bei der
Aufgabe zur Seite steht, "die Feier der Liturgie zu
ordnen und zu fördern".
Bei seinem Besuch des Instituts am 13. Oktober
2007 definierte Papst Benedikt XVI., aus dem Reichtum
seiner Lehre schöpfend, die diesem anvertraute Aufgabe
wie folgt: das Studium des jahrhundertealten Schatzes
der Kirchenmusik solle mit dem Erfordernis der aktiven
Teilnahme der Gläubigen am liturgischen Gesang verbunden
werden. Es komme darauf an, die Werte der Schönheit
hochzuhalten, sowie den Klerus und die Laien zur
korrekten Ausübung der kirchenmusikalischen Aufgabe in
der Gesamtkirche anzuhalten.
Als akademische und wissenschaftliche Institution,
die vom Apostolischen Stuhl errichtet wurde, verfügt das
römische "Pontificio Istituto di Musica Sacra"
über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es stützt sich auf
die entsprechenden Normen des Kirchenrechts, auf eigene,
vom Apostolischen Stuhl approbierte Statuten und auf vom
Dozentenkollegium approbierte Regelungen. Mittels vom
Heiligen Stuhl verliehener Befugnis kann das Institut
auch die akademischen Grade für Bakkalaureat, Lizenziat,
Doktorat und für den Master verleihen.