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BRIEF
DER PÄPSTLICHEN KOMMISSION »ECCLESIA DEI« AN DIE BISCHÖFE DER
BETROFFENEN BISCHOFSKONFERENZEN
ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR FEIER DER EHESCHLIESSUNG
DER GLÄUBIGEN DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X.
Hochwürdigste Herren Kardinäle!
Hochwürdigste Herren Erzbischöfe und Bischöfe!
Wie Ihnen bekannt ist, gibt es seit einiger Zeit verschiedene Begegnungen und
Initiativen mit dem Ziel, die Priesterbruderschaft Sankt Pius X. in die volle
Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen. Der Heilige Vater hat beispielsweise
kürzlich entschieden, allen Priestern der Piusbruderschaft die Vollmacht zu
erteilen, den Gläubigen gültig die Beichte abzunehmen (vgl. das Schreiben
Misericordia et misera, Nr. 12), um auf diese Weise die Gültigkeit und die
Erlaubtheit des von ihnen gespendeten Sakraments zu sichern und die Menschen
nicht zu beunruhigen.
Aufgrund derselben pastoralen Gesinnung, die darauf abzielt, trotz der
derzeit objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der
Piusbruderschaft den Gläubigen in ihren Gewissensnöten entgegenzukommen, hat der
Heilige Vater auf Vorschlag der Kongregation für die Glaubenslehre und der
Kommission Ecclesia Dei entschieden, die hochwürdigsten Ortsordinarien zu
bevollmächtigen, auch die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen,
die den pastoralen Aktivitäten der Bruderschaft folgen, nach den folgenden
Maßgaben erteilen zu können.
Wann immer möglich, soll die Vollmacht zur Eheassistenz seitens des Ordinarius
einem Diözesanpriester (oder jedenfalls einem regulären Priester) erteilt
werden, um die Konsenserklärung der Partner bei der Feier des Sakraments
entgegenzunehmen, die nach der Liturgie des Vetus ordo zu Beginn der
Heiligen Messe erfolgt. Daran schließt sich die Feier der Votivmesse durch einen
Priester der Bruderschaft an.
Sollte das nicht möglich oder sollte kein Diözesanpriester anwesend sein, der
den Konsens der Partner entgegennimmt, kann der Ordinarius erlauben, die
erforderlichen Vollmachten unmittelbar dem Priester der Bruderschaft, der auch
die Heilige Messe feiert, zu erteilen. Dieser ist zu ermahnen, pflichtgemäß der
Diözesankurie alsbald die Trauungsdokumente zukommen zu lassen.
Sicherlich können auch auf diese Weise manche Gewissensnöte der Gläubigen, die
der Piusbruderschaft anhangen, und manche Unsicherheiten in Bezug auf die
Gültigkeit des Ehesakramentes beseitigt werden. Zugleich könnte dies zur vollen
institutionellen Einigung beitragen. Diesbezüglich vertraut dieses Dikasterium
auf Ihre Mitarbeit.
Papst Franziskus hat in seiner am 24. März 2017 dem unterzeichneten
Kardinalpräsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei gewährten Audienz dieses Schreiben approbiert und seine
Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 27. März 2017
Gerhard Card. Müller
Präsident
X Guido Pozzo
Sekretär
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